in2itiv
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ich weiss nicht ob ich mich darueber freue, dass du die Bar entdeckt hast, Elvisthegreat.
..."armer Lunde"!
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ich weiss nicht ob ich mich darueber freue, dass du die Bar entdeckt hast, Elvisthegreat.
Sorry, aber das ist einfach nicht wahrZur Höhe: Die Anpassung wurde "willkürlich" vorgenommen und nicht an den gestiegenen Lebenshaltungen gemessen.
Da der Regelsatz sich darüber hinaus aber auch an die Entwicklung der Rentenhöhe anlehnt, gab es dennoch noch eine Anpassung. So wurde der durch die EVS ermittelte Betrag zum 1. Juli 2007 um zwei Euro auf 347 Euro erhöht."
Da sind wir vollkommen einer Meinung (wobei ich das Land dafür nicht liebe)da braucht man eigentlich gar keine satire
Nun, in der Welt des Elvisschmachters gehört der Porsche halt zum Existenzminimum.
ich weiss nicht ob ich mich darueber freue, dass du die Bar entdeckt hast, Elvisthegreat. Es geht hier um einen Mindestlohn, der sich am Existenzminimum orientiert. Auto fahren gehoert nicht zur Grundsicherung
Welcher Irak-Thread?wenn das jetzt hier weitergeht, B. Oemmelt, bring mich das auch in Zugzwang. Wir fangen nicht bei Null neu an sondern wir zaehlen den Irak Thread mit dazu. Und da habe ich kurz vorm dreistelligen Bereich aufgehoert.
Na ja, aber auch nur dann, wenn Du nicht auf dem Land lebst.
Also doch "willkürlich". Da ja andere Produkte "eher aussen vor" bleiben. So z.B. auch enorm gestiegene Preise bei Strom.Sorry, aber das ist einfach nicht wahr
"Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich allerdings nicht an den tatsächlichen Verbrauchsausgaben von durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalten. Vielmehr werden hier die Ausgaben von unteren Einkommensgruppen herangezogen. Diese geben in der Regel einen überdurchschnittlichen Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus. Andere Produkte bleiben eher außen vor, weswegen etwaige Preisänderungen weniger oder auch gar nicht in den Regelsatz einfließen. Im Frühjahr wurde festgestellt, dass aufgrund von relevanten Preisentwicklungen keine Regelsatzänderung erfolgen muss. Der Satz in Höhe von 345 Euro wurde bestätigt. Da der Regelsatz sich darüber hinaus aber auch an die Entwicklung der Rentenhöhe anlehnt, gab es dennoch noch eine Anpassung. So wurde der durch die EVS ermittelte Betrag zum 1. Juli 2007 um zwei Euro auf 347 Euro erhöht."
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/EMagazines/ebalance/055/t3-regelsatz-alg2.html
da wir in der gleichen Minute gepostet haben will ich auch dir Gelegenheit geben, meinen Beitrag in Ruhe zu lesen. Das werere im Falle eines Fortfuehrens dieses daemlichen Scharmutzels dann voelaeufig die letzte
du lebst in Hanau - das gehoert zum dicht besiedelsten Ballungsraum in Europa. Und es gibt den oeffentlichen Nahverkehr.
Nein.Also doch "willkürlich".
Internationale Befunde [Bearbeiten]
Ein von der OECD 1998[17] und ein 2003 erstellter Literaturüberblick über neuere empirische Studien zu Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen zeigen, dass im Gegensatz zu älteren Untersuchungen, die übereinstimmend nur negative Effekte konstatierten, nun grob widersprüchliche Ergebnisse ermittelt wurden. Neben negativen Beschäftigungswirkungen wurde auch empirische Evidenz für keine und sogar für positive Beschäftigungswirkungen festgestellt.[13] Die unterschiedlichen qualitativen Ergebnisse aus neun Ländern besagen zusammengefasst: In 24 Fällen ergab sich eine Unterstützung für das neoklassische Standardmodell, also Evidenz für negative Beschäftigungseffekte. Widersprüchliche Ergebnisse wurden bei sieben Studien konstatiert und unerwartete Ergebnisse, also entweder keine oder sogar positive Beschäftigungswirkungen, in 15 Fällen aufgezeigt.[18]
Auch der Sachverständigenrat kommt in seiner Auswertung der jüngeren Studien zu dem Ergebnis, dass in den Vereinigten Staaten und Großbritannien „in der Regel keine oder allenfalls geringfügig negative, sondern bisweilen sogar positive Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns“ gefunden wurden. In Frankreich zeigten sich im Unterschied dazu teilweise starke negative Beschäftigungseffekte, vor allem bei Jugendlichen und Frauen. In diesem Land, das laut SVR „hinsichtlich seines institutionellen Regelwerkes auf dem Arbeitsmarkt am ehesten mit Deutschland vergleichbar ist“, seien die Beschäftigungsverluste aufgrund der Anhebung des französischen Mindestlohns SMIC (Salaire Minimum Interprofessionel de Croissance) allerdings beachtlich. „So ermitteln Laroque und Salanié (2002) einen signifikanten Einfluss des Mindestlohns auf die Höhe der Arbeitslosigkeit.“ [19]
Deutschland [Bearbeiten]
Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und dem Ifo-Institut birgt das Instrument des Mindestlohns die Gefahr, dass die dadurch gestiegenen Einkommen zu Arbeitsplatzverlusten bei Geringverdienern führen könnten.[20]
Eine 2007 veröffentlichte DFG-Studie (Mikrodatenanalyse über Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes) für die deutsche Bauwirtschaft ergab hinsichtlich der Beschäftigungswirkung insgesamt keine größeren Effekte. Die Untersuchung ergab im Detail in jeweils minimalem Ausmaß sowohl negative Effekte für Ostdeutschland als auch positive Effekte für Westdeutschland. [21]
Die Aussagekraft beider Studien wurde unterschiedlich beurteilt. [22] [23]
Mhh ja. Das scheint mir wieder die Krankheit zu sein, nur auf Großkomplexe zu schauen.
Brandschutz, Behindertengerechtes bauen, Vorschriften für größe und Aussehen von Frühstücksräumen, sanitäre Anlagen, Wärmedämmung, größe der Türramen - wie gesagt teilweise sinnvoll teilweise verständlich aber teils auch maßlos übertrieben - und weil das von unterschiedlichen Behörden geprüft wird dauert das dann auch noch.
Das war früher nicht so.
Hat der Herr Abelshauser darüber auch geschrieben? Wirtschaft findet in den einzelnen Unternehmen statt, nicht in der Zeitung oder in Büchern wo es immer nur ums große geht.