Annie Hilator
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Ist juristisch ein übergesetzlicher Notstand, dafür gibt's im StGB Normen (müsste hier der 35 sein).
Moralisch-ethisch-wertend lässt sich so ein übergesetzlicher Notstand nicht lösen, da eine solche Lösung immer auf der Abwägung verschiedener Rechtsgüter und Einzelinteressen beruht.
Beim übergesetzlichen Notstand treffen aber die Rechtsgüter Leben 1 und Leben 2 aufeinander, es steht also auf beiden Seiten das jeweils höchste Rechtsgut zur Debatte.
Und der Grundsatz der Menschenwürde sowie der Gleichheitsgrundsatz verbieten es, das eine über das andere Leben zu stellen. Es ist auch unzulässig, die ANZAHL von betroffenen Leben gegeneinander aufzurechnen (3 Tote gegen 1 Toten - also Heimsieg......).
Deshalb ist eine Diskussion darüber letzten Endes unsinnig. Ist so ähnlich wie in Mathe durch Null teilen -- geht nicht, Ende. Auch wenn man's noch so oft versucht.
Ich kenne den übergesetzlichen Notstand aus meiner Studienzeit noch anhand des Beispiels eines vollbesetzten Schulbusses, dem bei einer Passabfahrt die Bremsen versagen und der auf einen Abgrund zusteuert, wenn der Fahrer nicht den einzigen verbleibenden Notausgang der Straße benutzt -- aber reeeiiinnnnn zufällig befinden sich just in diesem Moment in besagtem Notausgang zwei Schulklassen mit WEITEREN kleinen Kindern, die der Busfahrer dazu mit seinem 30-Tonner niedermähen müsste......
(Es handelte sich bei dem Ort des Geschehens offenbar um eine für Schulausflugszwecke sehr beliebte Örtlichkeit.)
Moralisch-ethisch-wertend lässt sich so ein übergesetzlicher Notstand nicht lösen, da eine solche Lösung immer auf der Abwägung verschiedener Rechtsgüter und Einzelinteressen beruht.
Beim übergesetzlichen Notstand treffen aber die Rechtsgüter Leben 1 und Leben 2 aufeinander, es steht also auf beiden Seiten das jeweils höchste Rechtsgut zur Debatte.
Und der Grundsatz der Menschenwürde sowie der Gleichheitsgrundsatz verbieten es, das eine über das andere Leben zu stellen. Es ist auch unzulässig, die ANZAHL von betroffenen Leben gegeneinander aufzurechnen (3 Tote gegen 1 Toten - also Heimsieg......).
Deshalb ist eine Diskussion darüber letzten Endes unsinnig. Ist so ähnlich wie in Mathe durch Null teilen -- geht nicht, Ende. Auch wenn man's noch so oft versucht.
Ich kenne den übergesetzlichen Notstand aus meiner Studienzeit noch anhand des Beispiels eines vollbesetzten Schulbusses, dem bei einer Passabfahrt die Bremsen versagen und der auf einen Abgrund zusteuert, wenn der Fahrer nicht den einzigen verbleibenden Notausgang der Straße benutzt -- aber reeeiiinnnnn zufällig befinden sich just in diesem Moment in besagtem Notausgang zwei Schulklassen mit WEITEREN kleinen Kindern, die der Busfahrer dazu mit seinem 30-Tonner niedermähen müsste......
(Es handelte sich bei dem Ort des Geschehens offenbar um eine für Schulausflugszwecke sehr beliebte Örtlichkeit.)