Terror- ihr Urteil (ARD)

Wie würdest du entscheiden?

  • Schuldig

    Stimmen: 18 41,9%
  • Nicht schuldig

    Stimmen: 25 58,1%

  • Umfrageteilnehmer
    43
Status
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@Mann im Mond
Würdest du es immer noch als falsch empfinden, wenn die Luftwaffe die Zwei-Mann-Maschine in diesem Fall abschießen würde?

Es bleibt immer das gleiche.
Wenn ein Pilot den entsprechenden Befehl bekommt und diesen ausführt, ist er freizusprechen.
Wenn er in diesem Fall den Befehl bekommt, das Flugzeug nicht abzuschießen, es aber trotzdem
tut, macht er sich schuldig.
 
Es bleibt immer das gleiche.
Wenn ein Pilot den entsprechenden Befehl bekommt und diesen ausführt, ist er freizusprechen.
Wenn er in diesem Fall den Befehl bekommt, das Flugzeug nicht abzuschießen, es aber trotzdem
tut, macht er sich schuldig.
Aber rein rechtlich würde das ja nichts ändern. Wenn er den Befehl zum abschießen bekommen würde und er den Befehl ausführen würde, würde er sich nach der derzeitigen Gesetzeslage dennoch strafbar machen.
 
Mich würde mal interessieren, wie die Gesetzeslage in so einem Fall in den USA wäre. Kennt sich da jemand aus?
 
Aber rein rechtlich würde das ja nichts ändern. Wenn er den Befehl zum abschießen bekommen würde und er den Befehl ausführen würde, würde er sich nach der derzeitigen Gesetzeslage dennoch strafbar machen.

Nein, dann würde er nicht einmal angeklagt werden.
 
Das heisst immer noch, Du ermordest ihn bevor er etwas getan hat. Das ist ein No Go!
Trifft das dann bei einer Geiselnahme deiner Meinung nach auch zu? Darf da der Polizist auch nicht schießen, bevor der Geiselnehmer nicht geschossen hat?
 
Nein, dann würde er nicht einmal angeklagt werden.
Bei der derzeitigen Gesetzeslage? Also dürfte man einem Pilot auch in einer vergleichsweise harmlosen Situation den Befehl zum Abschuss übermitteln, und wenn dieser den Befehl ausführen würde, würde er dann nicht angeklagt werden?
 
Bei der derzeitigen Gesetzeslage? Also dürfte man einem Pilot auch in einer vergleichsweise harmlosen Situation den Befehl zum Abschuss übermitteln, und wenn dieser den Befehl ausführen würde, würde er dann nicht angeklagt werden?

Solange der Pilot nur ausführender Soldat ist und die Gesamtsituation nicht kennt,
wird man ihn nicht dafür anklagen, einen plausibel klingenden Befehl auszuführen.

Bei den Befehlshabern schauts natürlich anders aus.
 
Solange der Pilot nur ausführender Soldat ist und die Gesamtsituation nicht kennt,
wird man ihn nicht dafür anklagen, einen plausibel klingenden Befehl auszuführen.

Bei den Befehlshabern schauts natürlich anders aus.
Wahrscheinlich werden die Befehlshaber einen solchen Befehl auch nicht aussprechen, eben wegen der Gesetzeslage. Deshalb muss man ja auch darüber diskutieren, ob die derzeitige Gesetzeslage nicht überdacht werden sollte. Denn sie verhindert, dass ein Eingreiffen in einer solchen Situation überhaupt möglich wäre.
 
Trifft das dann bei einer Geiselnahme deiner Meinung nach auch zu? Darf da der Polizist auch nicht schießen, bevor der Geiselnehmer nicht geschossen hat?
Warum erfindest Du immer wieder neue Fälle? Es geht hier umn einen ganz konkreten Fall und dazu gibt es bereits höchstrichterliche Urteile. Wenn Du Moral über Gesetze stellst, setzt Du damit die Gesetze außer Kraft.
 
Das meinst du ernst, oder?:eek:
Das meine nicht nur ich Ernst sondern auch der BGH der dazu bereits Recht gesprochen hat. Ob das moralisch vertretbar ist oder nicht ist eine ganz andere Frage. Jemand der sich so verhält wie in diesem konkreten Fall und dabei Menschen tötet nur auf die Gefahr hin dass diese etwas tun könnten muss aufgrund der Gesetzeslage angeklagt und verurteilt werden. Ob ich das gut finde ist eine ganz andere Sache. Aufgrund der herrschenden Rechtslage ist das eindeutig.
Und nur darum ging es hier.
 
Wahrscheinlich werden die Befehlshaber einen solchen Befehl auch nicht aussprechen, eben wegen der Gesetzeslage. Deshalb muss man ja auch darüber diskutieren, ob die derzeitige Gesetzeslage nicht überdacht werden sollte. Denn sie verhindert, dass ein Eingreiffen in einer solchen Situation überhaupt möglich wäre.
Nein, sie verhindert nur den Mord an Unschuldigen. Man kann imer noch das Stadion evakuieren, die Maschine abdrängen, etc. pp
Ein Eingreifen ist damit immer noch möglich. Und ein ABschießen des Flugzeugs gegen alle Befehle darf nicht straffrei bleiben, sonst dürfte ja jeder Soldat töten ohne im Kampfeinsatz zu sein.
 
sonst dürfte ja jeder Soldat töten ohne im Kampfeinsatz zu sein.
klingt ja fast so, als wenn der Pilot die Maschine in seiner Freizeit fliegen dürfte und rein zufällig gerade in der Gegend war. Natürlich hat er einen Befehl dazu bekommen.
Wie willst du denn eine Maschine abdrängen, die entführt wurde? Von oben aufsetzen und dann nach unten drücken? Egal. Ist ein sehr komplexes Thema, für das meiner Meinung nach derzeit keine "richtige" eindeutige Entscheidung getroffen werden kann. Hinterher kann man immer fragen: Hätte das nicht verhindert werden können?
 
klingt ja fast so, als wenn der Pilot die Maschine in seiner Freizeit fliegen dürfte und rein zufällig gerade in der Gegend war. Natürlich hat er einen Befehl dazu bekommen.
Wie willst du denn eine Maschine abdrängen, die entführt wurde? Von oben aufsetzen und dann nach unten drücken? Egal. Ist ein sehr komplexes Thema, für das meiner Meinung nach derzeit keine "richtige" eindeutige Entscheidung getroffen werden kann. Hinterher kann man immer fragen: Hätte das nicht verhindert werden können?
Eben nicht! Im konkreten Fall geht es darum, dass der Soldat den Befehl erhalten hat, die Maschine nicht abzuschießen. Und im konstruierten Fall von SSD256 könnte man die 2 sitzige Maschine bereits mit einer Drohne abdrängen.
Es hat aber keinen Sinn immer weitere Fälle zu konstruieren, da die rechtliche Seite zum Glück ziemlich eindeutig ist. Die moralische Sicht mag eine andere sein, aber unsere Rihcter halten sich an Gesetze und nicht anMoralvorstellungen, denn die sind zu verschieden.
 
Ein Eingreifen ist damit immer noch möglich. Und ein ABschießen des Flugzeugs gegen alle Befehle darf nicht straffrei bleiben, sonst dürfte ja jeder Soldat töten ohne im Kampfeinsatz zu sein.
Das dürfte er eben nicht, dafür sorgt ja der übergesetzliche Notstand, der nur in solchen Situationen Anwendung findet.
 
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