Terror- ihr Urteil (ARD)

Wie würdest du entscheiden?

  • Schuldig

    Stimmen: 18 41,9%
  • Nicht schuldig

    Stimmen: 25 58,1%

  • Umfrageteilnehmer
    43
Status
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Ab wann ist den ein Mensch x Jahre nach seiner Geburt voll entwickelt? Es gibt Exemplare auf diesem Planeten, bei denen zweifle ich die Vollentwicklung an. Jedenfalls was die mentalen Fähigkeiten angeht.

Jetzt die Frage: Was kann/darf ich denn daraus schlussfolgern?

Das ist keine ethische Frage. Wer gibt mir denn das Recht, darüber zu entscheiden, ob ich meine fast 20 Jahre alte Katze, die sich bis vor kurzem noch tapfer gehalten hat und für Katzenverhältnisse keine mentalen Gebrechen gezeigt hat, körperlich eben alt war, aber durchaus in der Lage, von mir versorgt zu werden, auf die letzte Reise zu schicken?

Bleiben wir bei diesem Beispiel. Weil es so schön "simpel" ist. Wer hat wann warum entschieden, dass ich für lächerliche(!) 3 Euro "Materialkosten" zzgl. ein paar Minuten Tierarztzeit eine Euthanasie durchführen darf? Wann ist die Katze alt genug? Ab wann ist es Tierquälerei, nicht einzugreifen? Tierfreunde haben (zurecht) ein Problem damit, dass Tiere unter das Sachenrecht fallen. Es gibt aber rechtlich gute Gründe dafür. Einer davon ist: Lass deine Katze mal eine Patientenverfügung ausstellen.

Die Kurve zurück: Wenn die Frage "Wann ist es bei einem Tier gerechtfertigt..?" wenigstens zum Nachdenken anregt (sofern man in der Lage ist, soweit zu denken), dann ist die Frage, ob, wann, wie, warum dem Fall des Piloten MINDESTENS ein bisschen Mühe wert.

Aus dem verlinkten Artikel in der Zeit:
Sie verwechseln dabei typischerweise verschiedene Bedeutungen des Begriffs "Niveau": Sachniveau und Sprachniveau. Sie haben keine Lust oder keine Kraft, sich dem Sprachniveau der Experten anzunähern, und wissen sich dabei eins mit den "lieben Zuschauern", die das im Durchschnitt erst recht nicht können. Anstatt dass die Vermittler nun ihre Pflicht erkennen, das Sachniveau so zu erreichen und zu durchdringen, dass sie es sprachlich vereinfachen können, ohne es sachlich-argumentativ der Lächerlichkeit preiszugeben, gehen sie den gerade umgekehrten Weg und passen ihr eigenes Sachniveau an das gefühlte Sprachniveau ihrer Kundschaft an. An ihrer eigentlichen Aufgabe scheitert diese mediale Wirklichkeit notorisch und penetrant. Und da sie das weiß, hat sie zugleich die zirkuläre Figur ihrer Rechtfertigung eingebaut: Das "Niveau der Zuschauer / Leser / Hörer" ist so gering, dass es einfach nicht möglich ist, die jeweilige Sache sachgerecht darzustellen. Das ist natürlich gelogen. Es erlaubt aber, der eigenen Faulheit oder Unzulänglichkeit praktisch unbegrenzt nachzugeben und sich selbst dabei noch permanent als überlegenen Sachwalter der Interessen des dummen Volks da draußen aufzuspielen.

Deshalb.. (Besonders) in Rechtsfragen gilt: Die Klärung erfordert ein einigermaßen hohes Maß an Eigenleistung.

Wenn Menschen sterben ist das scheiße. So simpel ist das.

Google hilft da übrigens nicht weiter. Rechtswissenschaftlich eine interessante Frage ist der Fall mit dem Polizisten, der von einem Hells Angel Mitglied durch die Tür erschossen wurde. Google liefert als zweiten Link: http://www.bild.de/news/inland/hell...sschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html

Jaaaa! Hells Angels = Böse, Polizei = Gut! Hat das Gericht also FALSCH entschieden.

Nein hat es nicht. Kann man auch mit etwas Eigenleistung nachlesen.

Rechtswissenschaft ist (auch nur) ein Handwerk. Wer im eigenen Heim damit einverstanden ist, dass der Elektriker nach Moral, Sitte und Gefühl entscheidet und vielleicht in Kauf nimmt, beim Betätigen des Lichtschalters oder beim Lampenwechsel mal kurz weggebruzzelt zu werden, der darf das Gleiche auch von Richtern verlangen.
 
„Terror“ – wie die ARD ihre Zuschauer für dumm verkauft und „nebenbei“ auch noch die Kärrnerarbeit für die Feinde des Rechtsstaats erledigt

Übergesetzlicher Notstand?

Was kann man sich eigentlich unter einem „übergesetzlichen Notstand“ vorstellen? Artikel 48 der Neufassung der Weimarer Reichsverfassung definiert, wie solcher Notstand zu sehen ist:

(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die (…) Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben diesen Artikel der Weimarer Reichsverfassung aus sehr guten Gründen jedoch nicht in das Grundgesetz übernommen. Dies ist eine der Säulen unseres Rechtsstaats. Auch wenn die öffentliche Sicherheit tatsächlich oder auch nur vermeintlich gefährdet ist, darf der Staat die Grundrechte in Deutschland nicht(!) außer Kraft setzen. Hätte das Grundgesetz einen derartigen Passus, wäre in der Tat der Abschuss eines vollbesetzten Passagierjets, der auf ein Fußballstadion zufliegt, möglich. Dann wäre aber auch Folter möglich – wenn sie denn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen würde, was zumindest bei der Argumentation der Folterknechte ja stets der Fall ist. Mit anderen Worten: Hätten wir diesen „übergesetzlichen Notstand“, dann hätten wir auch einen Blankoscheck für Guantanamo auf deutschem Boden und die faktische Abschaffung des Rechtsstaats.
 
„Terror“ – wie die ARD ihre Zuschauer für dumm verkauft und „nebenbei“ auch noch die Kärrnerarbeit für die Feinde des Rechtsstaats erledigt

Übergesetzlicher Notstand?

Was kann man sich eigentlich unter einem „übergesetzlichen Notstand“ vorstellen? Artikel 48 der Neufassung der Weimarer Reichsverfassung definiert, wie solcher Notstand zu sehen ist:

(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die (…) Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben diesen Artikel der Weimarer Reichsverfassung aus sehr guten Gründen jedoch nicht in das Grundgesetz übernommen. Dies ist eine der Säulen unseres Rechtsstaats. Auch wenn die öffentliche Sicherheit tatsächlich oder auch nur vermeintlich gefährdet ist, darf der Staat die Grundrechte in Deutschland nicht(!) außer Kraft setzen. Hätte das Grundgesetz einen derartigen Passus, wäre in der Tat der Abschuss eines vollbesetzten Passagierjets, der auf ein Fußballstadion zufliegt, möglich. Dann wäre aber auch Folter möglich – wenn sie denn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen würde, was zumindest bei der Argumentation der Folterknechte ja stets der Fall ist. Mit anderen Worten: Hätten wir diesen „übergesetzlichen Notstand“, dann hätten wir auch einen Blankoscheck für Guantanamo auf deutschem Boden und die faktische Abschaffung des Rechtsstaats.

Die Grundrechte können nicht ausgestzt, wohl aber erheblich eingeschränkt werden.
Mal davon ab missachten die jobcenter z.B. die Grundrechte jeden Tag tausendfach.
 
Kurz und für Dich verständlich: es gab mal eine breite Mehrheit, die den totalen Krieg wollte. Und darum gibt es eine parlamentarische Demokratie.

Und diese sogenannte parlamentarische Demokratie kann auch durch ein Volk gestürzt werden. Nennt man glaube ich Revolution.

Hätte ich die Wahl zwischen 300 oder 3000 Toten würde ich auch nicht zögern und das kleinere Übel wählen.
 
Hätten wir diesen „übergesetzlichen Notstand“, dann hätten wir auch einen Blankoscheck für Guantanamo auf deutschem Boden und die faktische Abschaffung des Rechtsstaats.

Es gibt den §35 des StGB, in dem der übergesetzliche Notstand (üN) für Individuen dargestellt wird. Und genau darin besteht der Unterschied: ein Organ des Staates (sei es der Kanzler, ein Beamter oder ein Offizier des Heeres) kann diesen üN nicht für sich in Anspruch nehmen - er darf also nicht Dritten befehlen, rechtswidrig tätig zu werden. Jeder kann aber selbst (als Individuum) in einen üN geraten - er muss dann eben nachträglich glaubhaft darlegen können, dass sein rechtswidriges Verhalten einem üN geschuldet war. Der Tyrannenmord ist ein Beispiel dafür.
 
Du hast dir weder das Urteil des Bundesfassungs Gerichtes noch den Artikel in den NDS durchgelesen. :noplan:

kann ich nun auch nichts für:zeitung:

Die Diskussion bleibt, schon aufgrund der Bullshit Sendung der ARD, irrelevant.
 
Es gibt den §35 des StGB, in dem der übergesetzliche Notstand (üN) für Individuen dargestellt wird. Und genau darin besteht der Unterschied: ein Organ des Staates (sei es der Kanzler, ein Beamter oder ein Offizier des Heeres) kann diesen üN nicht für sich in Anspruch nehmen - er darf also nicht Dritten befehlen, rechtswidrig tätig zu werden. Jeder kann aber selbst (als Individuum) in einen üN geraten - er muss dann eben nachträglich glaubhaft darlegen können, dass sein rechtswidriges Verhalten einem üN geschuldet war. Der Tyrannenmord ist ein Beispiel dafür.

Tyrannenmord passt nicht in den Bereich dieses Paragraphen, da müsste man den schon
sehr weit auslegen... das Beispiel des Piloten könnte auch nur zutreffen, wenn ein Angehöriger
des Piloten im Stadion in Gefahr wäre.
 
Ich treffe jeden Tag prinzipiell die gleichen Entscheidungen. Nicht in diesen Dimensionen.
Trotzdem stürze ich fast täglich Menschen in den seelischen Notstand und Fassungslosigkeit zugunsten einer Mehrheit.
Ich entscheide wer wann zu uns in die Bars darf und wer sie wann zu verlassen hat. Und setze das auch konsequent durch. Und oftmals begründe ich das nicht mal.
Ich bin der Gatekeeper in vier Sexbars im ältesten Rotlichtviertel Deutschlands.
Gut - es geht nicht um Leben und Tot - aber manche tun eben so.

Mal davon ab, werden Soldaten in Kampfeinsätzen ständig solchen Entscheidungen unterworfen.
 
Weil? Du kein Internet hast? Zu faul bist? Oder nur stänkern willst?

Nein, aber ich wüsste nicht mal, wo oder wie ich da suchen soll. (du etwa?)
Piaggio schreibt ja auch nicht von angelesenem, sondern von eigenen Erfahrungen als Soldat.
Warum Piaggio und du findet, dass ich nur stänkern will, weiß ich nicht.

Bin immer noch gespannt auf ein Beispiel.

Meine Meinung: Ein Soldat steht so gut nie vor so einer Entscheidung. Der Fall des
Piloten ist eine äußerst seltene Ausnahme.

Ein Soldat hat keine Zeit und keine Motivation, sich bei jeder Aktion groß Gedanken
zu machen, ob es für alle das beste ist, was er gerade tut. Er macht sich Gedanken, wie
er sich und seine Kameraden am besten schützen kann, während er seinen Auftrag
ausführt. Das ist Anforderung genug.


P.S: Saugi: Die Diskussion war zuletzt rein sachlich. Da könnten wir doch eigentlich dabei bleiben, oder?
 
@Mann im Mond

Gehen wir doch noch ein Stück weiter: Nehmen wir an, jemand möchte als Kunde einen Rundflug über München machen und arrangiert deshalb einen Flug in einer Zwei-Mann-Maschine. Während des Fluges überwältigt er den Piloten und steuert auf die Allianz Arena zu. Außerdem sind mehrere Kilogramm Sprengstoff an Bord, die dafür sorgen, dass der Einschlag der Zwei-Mann-Maschine den gleichen Effekt hätte wie der des Passagierflugzeuges. Es wäre nicht mehr genug Zeit das Stadion zu evakuieren.

Würdest du es immer noch als falsch empfinden, wenn die Luftwaffe die Zwei-Mann-Maschine in diesem Fall abschießen würde?
 
Sollte man jemanden ermorden weil er etwas tun könnte?
Schau Dir mal Minority Report an :)
 
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