Terror- ihr Urteil (ARD)

Wie würdest du entscheiden?

  • Schuldig

    Stimmen: 18 41,9%
  • Nicht schuldig

    Stimmen: 25 58,1%

  • Umfrageteilnehmer
    43
Status
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Das Problem ist doch, dass sein Handeln überhaupt rechtswidrig war. Man müsste diesen "übergesetzlichen Notstand" im Gesetz verankern, damit - falls so ein Fall mal eintreten sollte, was hoffentlich nicht passieren wird - die Piloten eben dadurch geschützt sind und ihr Handeln rechtlich legitimiert werden kann.
Das ist er doch bereits - $35 StGB. Nur schützt dieser Paragraph nicht generell - es muss im Einzelfall ermittelt werden, ob ein solcher "übergesetzlicher Notstand" tatsächlich vorlag.
 
Das ist er doch bereits - $35 StGB. Nur schützt dieser Paragraph nicht generell - es muss im Einzelfall ermittelt werden, ob ein solcher "übergesetzlicher Notstand" tatsächlich vorlag.
Eben und das ist das Problem. Deshalb bedarf es einem übergesetzlichen Notstand, der ganz konkret Bezug auf die Bedrohung durch Terrorismus Bezug nimmt.
 
Man soll einen Übergesetzlichen Notstand im Gesetz vereinbaren? Hä? letztendlich sagt er doch nur aus, dass man hier Situationsbeding entscheiden muss/musste und sich nicht auf Gesetze und Vorschriften berufen kann.
 
Warum hältst Du das für ein Problem? Ich möchte - ganz ehrlich - keine Ausnahmeregelung, die eine solchen Fall einfach legitimiert. Der Pilot weiß ja, worauf er sich einlässt. Und dann sollte sein Notstand auch gerichtlich überprüfbar sein - und bleiben.
 
Man soll einen Übergesetzlichen Notstand im Gesetz vereinbaren? Hä? letztendlich sagt er doch nur aus, dass man hier Situationsbeding entscheiden muss/musste und sich nicht auf Gesetze und Vorschriften berufen kann.
Ja, aber es muss dafür gesorgt werden, dass ein Pilot in einem solchen Fall nicht verurteilt werden kann.
 
Ich verstehe nicht, wie du das meinst. Wieso „wäre“ er nicht schuldig? Welche Entscheidung?
Es geht hier um eine fiktive Annahme ohne Entscheidung und ohne Urteil, dachte ich.

Die Lage:
- der Soldat hat gegen einen Befehl gehandelt
- er wusste nicht genau, was im Flugzeug inzwischen passiert ist
- er wusste nicht, wieviel Leute noch im Stadion sind
- nach dem Befehl „nicht schießen“ war eher zu vermuten, dass die Leute schon evakuiert wurden oder
dass es eine andere Lösung, evtl. im Flugzeug gibt

Dann trotzdem das Flugzeug abzuschießen sollte nicht zu einem Freispruch führen.
Es geht nicht darum, was "zu vermuten war". Und wie man gesehen hat, hätte sich die Vermutungen ja auch nicht bestätigt. Was interessant ist: Wenn man jemand umbringt um einen Verwandten nicht umzubringen, ("Ein Vater weicht seiner Fahrrad fahrenden Tochter aus und tötet dabei einen Passanten" ) dann wird das nicht bestraft. Wenn man also egoistisch handelt, wird man in einem solchen Fall nicht bestraft. Wenn man jedoch - wie der Pilot - selbstlos handelt, (er kannte die Menschen im Fussballstadion nicht) dann wird man bestraft. Und es sollte doch nicht sein, dass jemand bevorteilt wird, der selbstlos und nicht egoistisch handelt.
 
es muss vielmehr sicher gestellt werden, das verbrecherische Befehle gar nicht erst angeordnet werden können, geschweige denn in der Befehlskette zur Ausübung kommen.

Sonst stehen wir wieder mit "Befehlsnotstand" da.
 
Es geht nicht darum, was "zu vermuten war". Und wie man gesehen hat, hätte sich die Vermutungen ja auch nicht bestätigt. Was interessant ist: Wenn man jemand umbringt um einen Verwandten nicht umzubringen, ("Ein Vater weicht seiner Fahrrad fahrenden Tochter aus und tötet dabei einen Passanten" ) dann wird das nicht bestraft. Wenn man also egoistisch handelt, wird man in einem solchen Fall nicht bestraft. Wenn man jedoch - wie der Pilot - selbstlos handelt, (er kannte die Menschen im Fussballstadion nicht) dann wird man bestraft. Und es sollte doch nicht sein, dass jemand bevorteilt wird, der selbstlos und nicht egoistisch handelt.

In dem Moment, wo er die Maschine abgeschossen hat, konnte er nicht wissen, was er damit anrichtet,
ob noch Leute im Stadion sind oder die Entführer überwältigt werden.

Piloten sollten sich also kein Beispiel dran nehmen, immer eigenmächtig gegen einen Befehl zu handeln.
Das würde aber passieren, wenn du die Gesetze entsprechend änderst.

Wie in diesem Fall die Bestrafung aussieht, ist wieder ein anderes Thema, die kann durchaus milde ausfallen.

Stell dir mal den anderen Fall vor: Er hätte den Befehl bekommen, die Leute abzuschießen, es aber nicht getan.
Nach deiner Logik müsste er freigesprochen werden.
 
Nein. Das wäre ein Freibrief, in jedem Fall eigenmächtig loszuschießen.
Das darf auf keinen Fall sein.
Das ist doch nicht automatisch ein Freibrief. Du musst bedenken, dass die Piloten, die solche Flugzeuge fliegen bestens ausgebildet sind und auch dazu in der Lage sind, in schwierigen Situationen innerhalb von Sekunden abzuwägen, welches Verhalten richtig ist.
 
es muss vielmehr sicher gestellt werden, das verbrecherische Befehle gar nicht erst angeordnet werden können, geschweige denn in der Befehlskette zur Ausübung kommen.

Sonst stehen wir wieder mit "Befehlsnotstand" da.
"verbrecherisch", also bitte. Gibt es für dich denn überhaupt einen Befehl zum Angriff in der Bundeswehr, der nicht "verbrecherisch" ist?
 
Diese Veranstaltung, den hypothetischen Fall eines terroristischen Angriffs zu konstruieren bei dem es um den hundert- und tausendfachen Tod unschuldiger Menschen geht, diesen sensationell zu verfilmen und das Ganze zusätzlich als Talk-Show mit Publikumsbeteiligung zu inszenieren, ist in meinen Augen Symptom einer verkommenen und dekadenten Gesellschaft. Und sonst gar nichts.
Warum denn? Ist dann ein Spielfilm, in welchem ähnliches passiert auch so schlimm?
 
Es geht nicht darum, was "zu vermuten war".

Genau darum geht es vor Gericht. Bei der Schuld geht es immer darum, wovon der
Angeklagte aus seiner Sicht ausging.

D.h. auch wenn gar nichts passiert, kann man (z.B. wegen versuchtem Mord) im Gefängnis landen,
und andere, die Menschen getöten haben (aus Unkenntnis) können straffrei bleiben.
 
wer auch immer so etwas wie einen übergesetzlichen Notstand ausruft, in keinem Fall der Pilot der in Kontakt mit seinen Befehlsgebern ist.
 
Das ist doch nicht automatisch ein Freibrief. Du musst bedenken, dass die Piloten, die solche Flugzeuge fliegen bestens ausgebildet sind und auch dazu in der Lage sind, in schwierigen Situationen innerhalb von Sekunden abzuwägen, welches Verhalten richtig ist.
Die sind bestimmt bestens ausgebildet um zu fliegen und in einem Kampfeinsatz möglicherweise zu überleben. Aber sie haben nicht den Informationsfluss den ein Stab hat um eine derartige Entscheidung zu treffen. Deswegen gibt es eine Befehlskette.
 
Warum denn? Ist dann ein Spielfilm, in welchem ähnliches passiert auch so schlimm?

Wenn du da keinen Unterschied siehst, gibt es da keinen Unterschied für dich. Ihn erklären zu wollen, wäre müßig. Viel Spannung und Freude beim "Urteil bilden" weiterhin.
 
Das ist doch nicht automatisch ein Freibrief. Du musst bedenken, dass die Piloten, die solche Flugzeuge fliegen bestens ausgebildet sind und auch dazu in der Lage sind, in schwierigen Situationen innerhalb von Sekunden abzuwägen, welches Verhalten richtig ist.

Die Piloten sind nur ein Teil. Ein ganzer Stab hat die Informationen und muss entscheiden.
Ob der Krisenstab richtig entscheidet, muss der Pilot nicht überlegen, er muss sich auf seine
Teil-Aufgabe konzentrieren.

Wenn er den Befehl bekommt, zu warten und im letzten Moment zu schießen, oder selbst
zu entscheiden, ob und wann, dann ist das ok.

Aber du willst die ganze Verantwortung prinzipiell auf die Piloten übertragen, sie sollen in Sekunden
die richtigen Entscheidungen treffen. Das ist der falsche Weg. Wenn bei einem Unternehmen jeder macht,
was er für sich für richtig hält, kann das im Einzelfall mal funktionieren, in der Regel aber nicht.
 
@McEnroe: Das, was Du skizziert, ist aber letztlich der Fall, den das GG nicht zulässt und wegen dem
das BVerfG deshalb das Entsprechende Gesetz 2004 gekippt hat. Der "übergesetzliche Notstand" ist die Notlage eines Einzelnen, der sich zwischen Rechtsbruch und Gesetzestreue entscheidet, weil er glaubt, ein höheres Ziel zu verfolgen. Tyrannenmord gehört auch in diese Klasse.
 
@McEnroe: Das, was Du skizziert, ist aber letztlich der Fall, den das GG nicht zulässt und wegen dem
das BVerfG deshalb das Entsprechende Gesetz 2004 gekippt hat. Der "übergesetzliche Notstand" ist die Notlage eines Einzelnen, der sich zwischen Rechtsbruch und Gesetzestreue entscheidet, weil er glaubt, ein höheres Ziel zu verfolgen. Tyrannenmord gehört auch in diese Klasse.

Und hätte sich herausgestelt, die Lage war unter Kontrolle, das Stadion inzwischen leer oder
die Entführer überrumpelt, das Flugzeug also gegen den Befehl unnötigerweise abgeschossen,
gilt dann trotzdem der Paragraph, dann muss er und jeder zukünftige, der meint, es besser
zu wissen, freigesprochen werden. Hab da so meine Zweifel, ob man in jedem Fall damit
durchkommt. Damit kommt man vielleicht durch, wenn man nicht schießt.
 
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