GJanssen88
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 12.05.2011
- Beiträge
- 100
- Reaktionspunkte
- 634
weil das den Tatbestand der Ungleichbehandlung auf Grund der Nationalität erfüllt. Es ist bestenfalls eine teilweise Verrechnung möglich. Was den Verwaltungsaufwand natürlich entsprechend erhöht.Eine Kostenneutral Lösung für den Deutschen Autobahnbenutzer kann es nicht geben.
Also zahlen alle Europäer die gleiche Kraftfahrzeugsteuer?
Wo genau ist verankert, dass die Bundesrepublik die Kraftfahrzeugsteuer nicht eigenständig gestalten kann?