schatzfinder
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so ist es!
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Apple räumt seinen Kunden aus Kulanz dieses Recht ein. Gesetzlich gesehen hat man dieses Recht im Store generell aber nicht.im apple store hat man dieses recht, da die rückgabe vertragsbestandteil bei kauf ist. apple ist daran gebunden, bis sie es abschaffen. ist eine tatsache!
Dein vorheriger Beitrag war auf Grund der Formulierung falsch.Richtig. Apple ist verpflichtet, das 14 Tägige gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu gewähren.
Daneben können die Parteien aber vertragliche Rücktrittsrechte vereinbaren wie sie lustig sind (nicht ganz wie sie lustig sind, aber jedenfalls dieses Rücktrittsrecht hier ist möglich).
An dieses vertragliche Rücktrittsrecht ist Apple dann auch gebunden, das hat aber absolut nichts mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu tun.
Gefährliches Halbwissen bei anderen zu behaupten, wenn man selbst keine Ahnung hat, ist nicht das schlauste, was man machen kann.
wenn es vertragsbestandteil ist, so wie im apple store, hat man das recht generell auch im laden. dank bgb auch gesetzlich verankert!Apple räumt seinen Kunden aus Kulanz dieses Recht ein. Gesetzlich gesehen hat man dieses Recht im Store generell aber nicht.
ich glaube, iPrank will nur trollen
Also nochmal zum Verständnis.wenn es vertragsbestandteil ist, so wie im apple store, hat man das recht generell auch im laden.
Apple ist aber rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet dem Kunden solch einen „Recht“ einzuräumen
Sehe ich genau so!
Also nochmal zum Verständnis.
Apple räumt dieses Recht seinen Kunden aus Kulanz ein. Somit kann man sich darauf berufen.
Apple ist aber rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet dem Kunden solch einen „Recht“ einzuräumen und der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf.
Ich hoffe du hast jetzt verstanden was ich meine.
Doch. Und auf diesen Beitrag hatte ich mich bezogen. Dieser User hat aber mittlerweile einen differenzierten, korrekten Beitrag gepostet.Davon hat hier aber auch niemand gesprochen.
apple räumt seinen kunden aber genau dieses recht im store ein und ist daher (!) auch gesetzlich daran gebunden! der kunde hat aufgrund des angebots von apple also einen rechtlichen anspruch auf rückgabe - auch im store!Apple ist aber rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet dem Kunden solch einen „Recht“ einzuräumen und der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf.
das wurde geschrieben und ist absolut korrekt:Doch. Und auf diesen Beitrag hatte ich mich bezogen. Dieser User hat aber mittlerweile einen differenzierten, korrekten Beitrag gepostet.
Du hast ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Dazu ist Apple nicht verpflichtet, aber so ist es vertraglich vereinbart. Daran ist Apple gebunden. Nur weil es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, heißt das nicht, dass sich Apple nicht daran halten müsste.
Du verstehst die Gesetzeslage nicht.Natürlich steht dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Ich glaub, du willst es nicht verstehen.
du liest nicht richtig, es ist die rede von vertraglichem rücktrittsrecht! nicht gesetzliches rücktrittsrecht!Du verstehst die Gesetzeslage nicht.
Und dennoch ist Apple rechtlich nicht dazu verpflichtet solch ein Rückgaberecht überhaupt einzuräumen. Es ist reine Kulanz. Darum ging es mir.apple räumt seinen kunden aber genau dieses recht im store ein und ist daher (!) auch gesetzlich daran gebunden! der kunde hat aufgrund des angebots von apple also einen rechtlichen anspruch auf rückgabe - auch im store!
Das vertragliche Rücktrittsrecht ergibt sich lediglich aus dem Rücktrittsrecht, welches Apple seinen Kunden, aus Kulanz, einräumt.du liest nicht richtig, es ist die rede von vertraglichem rücktrittsrecht! nicht gesetzliches rücktrittsrecht!
Ich bin auch sehr dankbar dafür.Und dennoch ist Apple rechtlich nicht dazu verpflichtet solch ein Rückgaberecht überhaupt einzuräumen. Es ist reine Kulanz. Darum ging es mir.
Wer Beiträge anderer User nicht versteht, weil er nicht tief genug in der Materie steckt, sollte schweigen.wer den unterschied von vertrag und gesetz nicht kennt, sollte besser schweigen.