Rechtliche Frage Abzocke eBay

Leute ich kenne dieses Gerede auch. Auch wenn es da verquere Rechtsprechungen gibt, es entsteht doch nun mal definitiv kein Schaden. Der hat keine Artikel bekommen, aber er hat ja auch gar nichts bezahlt, von daher ist da absolut kein Schaden - der einzige Schaden der entstanden sein kann ist die vertane Zeit und die Stromkosten für den laufenden Rechner.
Wenn ich etwas bei Ebay ersteigert hatte und der Verkäufer meldet sich einfach nicht so ist mir doch trotzdem kein Schaden entstanden (solange ich nichts bezahlt habe) in dem Sinne das ein Gegenstand nun weg wäre den ich vorher gehabt hätte. Ich hab den Gegenstand nicht und mein Geld auch noch, also gleiche Situation wie vorher.

Das ganze ist ärgerlich, ungehörig und asozial vom Verkäufer und vermutlich auch nicht rechtens aber ein wirklicher Schaden ist mir außer ein wenig verschwendetet Zeit und Hardwareabnutzung sowie Strom schlichtweg einfach nicht entstanden!
 
Auch wenn es da verquere Rechtsprechungen gibt, es entsteht doch nun mal definitiv kein Schaden

Der Schaden entsteht erst nach der Rechtsprechung :) Verquer ist die keineswegs. Wenn du heute an einem Schaufenster vorbei gehst und da ist ein Mantel mit 198,- ausgezeichnet denn du kaufen moechtest dann muss der Verkaeufer dir den Mantel fuer den Preis verkaufen. Ein Verkaufsangebot ist eine einseitige Willenserklaerung an die der Verkaeufer gebunden ist. Was glaubst du warum bei Schnappchen Angeboten in Zeitungsbeilange immer steht : Solange der Vorrat reicht und/oder Irrtum vorbehalten.
 
Also ich hab in BWL zwar größtenteils gepennt aber meines wissens nach stellt ein "schaufenster mit Preisschild" kein Angebot dar bzw noch keine Willenserklärung
 
Der Schaden entsteht erst nach der Rechtsprechung :) Verquer ist die keineswegs. Wenn du heute an einem Schaufenster vorbei gehst und da ist ein Mantel mit 198,- ausgezeichnet denn du kaufen moechtest dann muss der Verkaeufer dir den Mantel fuer den Preis verkaufen.
Nicht wenn offensichtlich ist das ein Fehler vorliegt und der Mantel 19.800 € kostet.
 
..und auch nicht wenn der Verkäufer Dir sagt: "Du gefällst mir nicht, bleib aus meinem Laden weg, du kriegst den nicht"
Dann ist das vielleicht doof für dich, aber der Verkäufer darf sich seine Kuden schon aussuchen und wem er was verkauft. Dir entsteht trotzdem kein Schaden, außer vielleicht beim Selbstwertgefühl
 
Du willst einen iMac kaufen, ich biete den für 1 € an und wir machen einen Kaufvertrag. Dann sage ich, ach nee, doch nicht, und du musst in den Laden gehen und dir einen zum Listenpreis kaufen (oder gebraucht woanders, ist ja egal). So, eigentlich hättest du einen iMac für 1 € bekommen, weil ich mich aber nicht an den Vertrag gehalten habe musstest du aber einen für XXX € kaufen. Damit beträgt dein Schaden genau XXX - 1 €.

Was ich bei der Sache ohnehin nicht ganz verstehe: wer kann sich denn bei einer abgebrochene Auktion auf den Kaufvertrag berufen? ALLE Bieter, der Höchstbieter?
 
Der Höchstbieter.

[h=2]Bricht der Anbieter einer Ware bei ebay eine Auktion vorzeitig ab, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche desjenigen, der im Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion der Höchstbietende war.
[/h] [h=1]Schadensersatz wegen vorzeitig beendeter ebay-Auktion - AG Gummersbach, Urteil vom 28.6.2010, Az.: 10 C 25/10[/h]

http://www.aufrecht.de/urteile/inte...mersbach-urteil-vom-2862010-az-10-c-2510.html
 
da hast du in der Tat gepennt - nur wegen Inhaltsirrtums kommt der Verkaeufer da raus - ebenso wie bei ebay. Ein Mantel im Schaufenster mit einem Preisschild ist eine Willenserklaerung des Verkauefers, naemlichden Willen den Mantel fuer 198,- Euro zu verkaufen.

P.S.: da hat sich die Rechtsprechung offenbar geaendert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht wenn offensichtlich ist das ein Fehler vorliegt und der Mantel 19.800 € kostet.

da hast du in der Tat gepennt - nur wegen Inhaltsirrtums kommt der Verkaeufer da raus - ebenso wie bei ebay. Ein Mantel im Schaufenster mit einem Preisschild ist eine Willenserklaerung des Verkauefers, naemlichden Willen den Mantel fuer 198,- Euro zu verkaufen.

Nein, auch mit eine Wiederholung wird dein Schreibsel nicht wahrer. Wenn es klar und deutlich ist das ein Irrtum vorliegt dann ist das alles hinfällig.

schnell mal ein Link dazu KLICK KLACK es gibt da ganz bestimmt viel mehr von.
 
… aber ein wirklicher Schaden ist … schlichtweg einfach nicht entstanden!

Klar, man kann sich natürlich seine eigene kleine Rechtswelt basteln, hilft aber nicht, wenn man dann mal ins echte Leben raus muss …

Im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung ist der Kläger so zu stellen, wie wenn der Beklagte den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Er durfte sich daher nach der Leistungsverweigerung des Beklagten anderweitig gleichwertige Felgen beschaffen und die Mehrkosten hierfür dem Beklagten in Rechnung stellen.
 
Im Prinzip ist das eine prima Sache. Da könnte man auf alles bieten, was man schon immer gerne haben wollte - neues iPhone 5, 3D-Fernseher, iMac 27", 30" ACD usw. - und mit nur ein paar Euro Einsatz verdient man einige Hundert Euro, wenn der Verkäufer vorzeitig abbricht und man Höchstbietender war. Bei ca 30 Auktionen in den letzten vier Monaten, bei denen ich mitgeboten habe, ist das immerhin drei oder vier Mal vorgekommen (alles hochgerüstete BTO iMacs und MacPros).
 
da hast du in der Tat gepennt - nur wegen Inhaltsirrtums kommt der Verkaeufer da raus - ebenso wie bei ebay. Ein Mantel im Schaufenster mit einem Preisschild ist eine Willenserklaerung des Verkauefers, naemlichden Willen den Mantel fuer 198,- Euro zu verkaufen.

P.S.: da hat sich die Rechtsprechung offenbar geaendert.
Nö das war schon bei meiner Kaufmannsprüfung 1980 so und ist auch noch heute so. >> §119 (1) u. (2) BGB.
Ausserdem muss eine Willenserklärung konkret sein, also an eine bestimmte Person gerichtet sein.

Wie sagte mein Prof. immer: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.;)
 
-und mit nur ein paar Euro Einsatz verdient man einige Hundert Euro, wenn der Verkäufer vorzeitig abbricht und man Höchstbietender war.

....eigentlich mit 0 Euro Einsatz. Denn du wirst das Iphone, Imac usw. ja nicht mit deinem Einsatz ersteigern. Das ganze kostet dir nix-nur Zeit!!!
 
Klar, man kann sich natürlich seine eigene kleine Rechtswelt basteln, hilft aber nicht, wenn man dann mal ins echte Leben raus muss …
Du scheinst immer noch nicht begriffen zu haben, das hier die Frage nicht lautet: "Ist das Betrug?" sondern "Ist hier überhaupt ein Rechtsgeschäft zustande gekommen?".
Da braucht man sich nix basteln, sondern nur das BGB zur Hand nehmen.
Da der Sachverhalt aber nich so einfach ist, kam hier wiederhold der Rat, einen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um diese Frage zu klären.
 
Du scheinst immer noch nicht begriffen zu haben, das hier die Frage nicht lautet: "Ist das Betrug?" sondern "Ist hier überhaupt ein Rechtsgeschäft zustande gekommen?".
Da braucht man sich nix basteln, sondern nur das BGB zur Hand nehmen.
Da der Sachverhalt aber nich so einfach ist, kam hier wiederhold der Rat, einen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um diese Frage zu klären.

Hier kam mehrmals die Frage auf, wie bei einer solchen Sache ein Schaden für den Käufer entstanden sein kann, das habe ich versucht verständlich zu beantworten. Lies wenigstens die Zusammenhänge bevor du Unterstellungen machst.
 
Hier kam mehrmals die Frage auf, wie bei einer solchen Sache ein Schaden für den Käufer entstanden sein kann, das habe ich versucht verständlich zu beantworten. Lies wenigstens die Zusammenhänge bevor du Unterstellungen machst.

Oh, ich kann lesen, sogar Gesetze (nennt sich subsummieren). Versuch das mal und lese den Thread noch mal ganz genau.
Es geht nicht darum, ob ein Schaden entstanden ist, sondern ob überhaupt ein Rechtsgeschäft vorliegt.
Ist das so schwer zu verstehen?
Was man zu rechtlichen Dingen schreibt, sollte man auch durch Quellen belegen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip ist das eine prima Sache. Da könnte man auf alles bieten, was man schon immer gerne haben wollte - neues iPhone 5, 3D-Fernseher, iMac 27", 30" ACD usw. - und mit nur ein paar Euro Einsatz verdient man einige Hundert Euro, wenn der Verkäufer vorzeitig abbricht und man Höchstbietender war. Bei ca 30 Auktionen in den letzten vier Monaten, bei denen ich mitgeboten habe, ist das immerhin drei oder vier Mal vorgekommen (alles hochgerüstete BTO iMacs und MacPros).
Ja, aber du bist nicht der erste mit der schlauen Idee. Das machen doch mittlerweile viele.
 
Trotzdem ätzend...

Wenn es sich um seltene Artikel oder Einzelstücke handeln würde könnte ich es noch grade so verstehen, aber bei Massenware :confused:
 
Oh, ich kann lesen, sogar Gesetze (nennt sich subsummieren). Versuch das mal und lese den Thread noch mal ganz genau.
Es geht nicht darum, ob ein Schaden entstanden ist, sondern ob überhaupt ein Rechtsgeschäft vorliegt.
Ist das so schwer zu verstehen?
Was man zu rechtlichen Dingen schreibt, sollte man auch durch Quellen belegen können.

Ist das so schwer zu verstehen? Ich hab mich auf die Frage bezogen, wie der Schaden entstehen kann. Später sogar noch mit Gerichtsurteil als Quelle belegt.

Was willst du eigentlich? Jedes mal durch Stammtischgequatsche das Thema neu breitziehen wo andere schon längst alles geklärt haben? Ob mit der Abgabe eines Gebotes (wie es in diesem Fall anscheinend war) ein Rechtsgeschäft vorliegt? JA, TUT ES. Belege? Such dir was aus. Wo sind eigentlich DEINE QUELLEN? Lesen kannst du vielleicht, zum Verstehen hat es wahrscheinlich nicht mehr gereicht.
 
Ich gebe es auf.:rolleyes:
 

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