Rechtliche Frage Abzocke eBay

Aramon

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Hallo Leute,

ich habe kürzlich meinen alten iMac bei eBay verkauft. Als ich den iMac eingestellt hatte, habe ich leider einen Fehler gemacht und versehentlich eine Auktion gestartet statt Sofortpreis. Ich habe den Artikel daraufhin sofort wieder beendet, da ich den Artikel nicht als Auktion, sondern als Sofortpreis anbieten wollte. Leider hatte in der Zwischenzeit bereits eine Person ein Gebot abgegeben. Diese Person hat mir nun einen Brief geschrieben und mich aufgefordert 300 Euro zu bezahlen, da er beim Ende der Auktion Höchstbietender war. Und sollte ich den Betrag nicht zahlen, wird er rechtliche Schritte einleiten.

Was ist das denn für eine Abzocke? Muss ich den Betrag bezahlen. Der iMac hat 448,99 Euro per Sofortpreis gebracht. Davon sind alleine 50 Euro eBay Gebühren. Leider bin ich nicht Rechtsschutz versichert.... Was kann ich da machen? Bin echt total verzweifelt....
 
Bei offensichtlichen Irrtümern bist du nicht an dein Angebot gebunden. Wenn jetzt deine Auktion nur zehn Minuten statt der E-Bay-üblichen Zeit gedauert hat, würde ich mich darauf berufen, dass der Irrtum offensichtlich war. Sollte dein iMac hingegen zwei Tage in der Auktion gestanden haben, sieht es schlecht aus.

Schreib ihm höflich zurück das mit dem offensichtlichen Irrtum. Wenn er dann sieht, dass seine Forderung auf wackeligen Füßen steht, wird er vermutlich darauf verzichten, sie mit rechtlichen Schritten eintreiben zu wollen.
 
Dich als "Abzocker" zu bezeichnen halte ich für übertrieben. Du bist einfach vertragsbrüchig und wohl auch etwas uneinsichtig. Der Käufer wird Dir wohl eine Lektion über faires Verhalten bei Kaufgeschäften erteilen.

ps. Auktion vs. Sofortkauf ist kein offensichtlicher Fehler. Beides sind gleichwertige Alternativen.
 
Ich glaube das hab ich irgendwo (hier?) schon mal gelesen.
Da hat aber direkt ein Anwalt geschrieben und Schadensersatz gefordert.
Damals wurde auch die Auktion vorzeitig beendet und die Gebote vorher gelöscht.
 
Ich habe den Artikel wirklich nach max. 15 Min beendet. Bei ebay selbst steht der Artikel als nicht verkauft drin. Gebote stehen auch nicht drin.
Ich würde den Bieter gerne anrufen oder eine Mail schreiben. Doch leider hat er keine Kontaktdaten auf dem Brief stehen.
 
Das liest sich aber ganz anders. Er hat also nie geboten und ist deshalb auch nicht von Dir nach 10 - 15 Minuten "abgewürgt" worden. Er hätte nur bieten können und dann einen Vorteil haben können. Also alles rein hypothetisch weil nie eine Angebotsabgabe mit passender Annahme durch den Käufer bestand.
Es wäre wirklich gut zu wissen wer die Forderung stellt. Entweder ein Bluff oder jemand der die rechtliche Beurteilung dieser ungewöhnlichen Konstellation kennt und seine Karten spielt. Da der Brief (Papier?) ohne Absender ist würde ich mal abwarten was der nächste Schritt, wenn er denn kommt, ist. RAs malen immer ganz stolz ihren Namen auf Briefe ;-)
 
Leider hatte in der Zwischenzeit bereits eine Person ein Gebot abgegeben. Diese Person hat mir nun einen Brief geschrieben und mich aufgefordert 300 Euro zu bezahlen, da er beim Ende der Auktion Höchstbietender war. Und sollte ich den Betrag nicht zahlen, wird er rechtliche Schritte einleiten.

Hallo Aramon,

bei deinem Irrtum ist die Anfechtung gegenüber dem Höchstbietenden zu erklären. Wichtig ist auch, dass eine derartige Anfechtung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden muss.

Wichtig für eine wirksame Anfechtung sind:
- die Anfechtung muss unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden
- die Anfechtung muss einen rechtlich einwandfreien Anfechtungsgrund beinhalten.

Da du dich beim Einstellen eindeutig geirrt hast, was das sofortige Einstellen im Anschluss zum Festpreis belegt, dürfte es keine Probleme geben. Wie lange ist das nun her, dass die Auktion beendet wurde?

QUELLE: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Viele Grüße
pregonda
 
Ich habe den Artikel wirklich nach max. 15 Min beendet. Bei ebay selbst steht der Artikel als nicht verkauft drin. Gebote stehen auch nicht drin.
Ich würde den Bieter gerne anrufen oder eine Mail schreiben. Doch leider hat er keine Kontaktdaten auf dem Brief stehen.

Wie hier schon öfter festgestellt wurde, kommt zwar bei Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande, aber eben auch nur mit dem Höchstbietenden. Wenn es keinen solchen gab, könnte auch keiner Ansprüche an dich stellen, sonst könnte ja jeder, der sich einen iMac kaufen wollte, ankommen und dir 300 € abzocken.
 
Mal so nebenbei... wenn er nicht auf deinen Artikel geboten hat, woher hat er dann deine Adresse?
 
Hallo Leute,
der Bieter hat am 21.09. auf diesen Artikel geboten. Wie man erkennen kann, ist dort auch ein Festpreis eingetragen, bloß leider auch als Auktion. Das ist der Auktions-Artikel auf dem der Bieter geboten hat: http://www.ebay.de/itm/330797649262
Nachdem ich die Auktion beendet habe, habe ich den Artikel als Sofortpreis angeboten, der wurde dann auch verkauft. Hier der Artikel: http://www.ebay.de/itm/330797959578

Die von mir beendete Auktion steht in eBay als nicht verkaufter Artikel. Nur der iMac den ich wirklich zum Sofortpreis verkauft habe, wird auch auf eBay als verkauft aufgeführt.

Der Bieter sagte mir, er habe meine Adresse vom eBay Support erhalten... Verschickt hat er den Brief als Einschreiben. Aber da ich eine Webseite besitze und auch bei eBay im Profil eingetragen habe, ist es sicherlich nicht schwer gewesen meine Adresse rauszubekommen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also war die Auktion doch offen, er hat geboten und Du hast ihn "abgewürgt". Dann ist er im Recht und kann Schadenersatz fordern. Über die Höhe kann man wohl reden weil er die Beweislast hat.
 
hmm, schon paar Tage her das Ganze...

trotzdem würde ich ihm die Anfechtung wie in diesem Post: https://www.macuser.de/forum/f33/ebay-irrtum-auktion-642894/#post7484048 schreiben.

Wenn ich mir aber sein privates Profil mit 650 gleichzeitigen Geboten :eek: für Handys und Computer ansehe, da kann man fast davon ausgehen, dass er nur auf die Fehler der Anbieter spekuliert.

Ich persönlich würde da erstmals nichts tun bevor mir ein Anwalt diesbezüglich nicht schreibt. NUR die Anfechtung ist wichtig.


Viele Grüße
pregonda
 
Wenn ich mir aber sein privates Profil mit 650 gleichzeitigen Geboten für Handys und Computer ansehe
wo kann man das denn sehen oder habe ich etwas überlesen ?
 
... Was kann ich da machen? Bin echt total verzweifelt....

Der Bieter hat leider ein Recht auf Schadenersatz. Möglich, dass ein Brief von einem Advokaten hereinflattert.

In dem genannten Fall sollte man zumindest so lange selber mit einem 2.Account bieten, bis man selber Höchstbietender ist
oder man lässt einen Bekannten bieten. Dann Aktion stornieren.
Der ehem. Höchstbietende hat dann keine Möglichkeit einer Forderung :cool:
 
Anfechtung, wie und wo mache ich es?! Den Brief habe ich von dem Herrn heute erst via Einschreiben erhalten....
Ist das zum kosten, dann muss ich den Betrag tatsächlich überweisen?!? In meinen Augen ist es Betrug. Aber ist denn wirklich ein Vertragsabschluss zu Stande gekommen? Es wird bei ebay nicht angezeigt. Dort steht beim Artikel, wurde nicht verkauft.
 
wo kann man das denn sehen oder habe ich etwas überlesen ?

hier: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=330797649262&aid=k***r&eu=VVGHr13tYJR1xc8izbC34SMwP7hQ3fwGGDQChuZ2RMQ%3D&view=NONE&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewLink

Ansonsten die beendete Auktion aufrufen und auf die 0 Gebote klicken. Anschließend sieht man den verschlüsselten Namen des Bieters den man ebenfalls anklicken kann und seine Aktivitäten sehen.

Viele Grüße
pregonda

edit: ohne Anwalt würde ich nichts überweisen! Ansonsten muss er dir zuerst schriftlich bestätigen, dass er keine weiteren Ansprüche an dich stellen wird. Ohne Anwalt ist es eben etwas heikle Sache.

Ich bin der Meinung, dass der nur blufft. Bei so vielen Geboten hat er vielleicht ab und zu das Glück, dass jemand einfach zahlt. Oder er lebt sogar tatsächlich davon....

Mach dir am besten ein Screeshot von der Seite, kann sein dass man es später gebrauchen kann :(
und schreibt doch einfach, wie in dem oben verlinktem Beitrag nur eben an dein Irrtum angepasst:

Sehr g...
Hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an. Mir ist eben aufgefallen , dass ich versehentlich die Sofort-Kaufen-Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich
im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist somit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde. Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich in voller Höhe zurück bzw. die Zahlung ist hinfällig.
Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn er jetzt einen Anwalt einschaltet und im Recht ist, wird der Spaß bestimmt noch viel teurer....
Und die Anfechtung schreibe ich ihm dann per Post, oder?

Moment, aber in dem Brief gibt er an, sein Pseudonym sei "Motorrad-freak"...
Hier steht aber "k***r " das ist doch nicht der Nick, oder?
 
Per Post ist gut und per eMail schon mal vor ab.

Stell dir vor: Du bezahlst und er stellt weiter Ansprüche.... Was für eine Summe fordert er überhaupt?
Hast du seinen Namen, Anschrift und die Bankverbindung?

edit:
k***r ist nur der verschlüsselter EBay-Name, die Namen gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr im KLartext für andere.

edit2:
"xxxxxxxxxx" hat privates Profil, NUR 41 Bewertungen aber gleichzeitige 650 Gebote :D

Das stinkt und ich glaube jeder guter Anwalt könnte das auf seine Kosten ab wimmeln. Da wäre mir sogar Wert ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen und ihm gleich mit einem richtigem Anwaltsschreiben den Wind aus der Segeln zu nehmen. Der scheint ein ganz schlauer zu sein.
 
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