Rechtliche Frage Abzocke eBay

ich meine auch, dass es sehr unüblich ist, wenn auf eine neue aktion in so kurzer zeit nach der onlineschaltung geboten wird.
 
Da mir die Sach nicht aus dem Kopf ging, habe ich noch ein bisschen die eBay Seiten studiert: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Voraussetzungen


Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab, wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.

Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.


- Somit ist kein Kauf zustande gekommen. Denn der Artikel lief noch ca. 7 Tage.
- Gibt der eBay Support keine Adressdaten weiter. Laut Aussage des Bieters habe ihm eBay ihm meine Adressdaten gegeben
- Wird der Artikel auf dem der Bieter geboten hat in meinem eBay Konto als "nicht verkauft" gekennzeichnet.
- finde ich es eigenartig das jemand mit 40 Bewertungen innerhalb von 30 Tagen fast 650 Angebote abgegeben hat...

Den Käufer habe ich via E-Mail angeschrieben, bislang aber noch keine Reaktion.

Matthias
 
Ich bin mir nun nicht sicher ob die 650 sich jetzt auf alle Gebote von ihm beziehen. In der Zeit selbst hat er aber auf jeden Fall 30 Gebote anstehen und nun der Hammer:

Anzahl der Gebote: 650
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 649

Er gibt also in der Regel grundsätzlich immer nur ein einziges Gebot pro Artikel ab und hofft wahrscheinlich, dass die Auktion abgebrochen wird. Ja, eBay ist auch nicht mehr das was es früher war.

Ich habe den Klartext Namen von ihm aus meinem Post rausgenommen, ist vielleicht besser so. Er kommt auch in meine Bieter Sperr-Liste rein und obwohl ich inzwischen bei eBay ganz selten was verkaufe, werde ich nun verstärkt darauf achten, wer da alles mit bietet. Ich werde auch in Zukunft den Bieterkreis mit privaten Profilen ausschließen.

Viele Grüße
pregonda
 
Aber wenn er jetzt einen Anwalt einschaltet und im Recht ist, wird der Spaß bestimmt noch viel teurer....

Und genau darauf spekulieren solche Leute. Könnte mir vorstellen, dass diese Masche für einige Hundert Leute bei eBay schon zu einem netten Nebenverdienst geworden ist. Ob er das auch steuerlich angiebt? :D

Ich würde darauf gar nicht reagieren. Privatpersonen, die Forderungen via Einschreiben verschicken - echt ein Brüller. Zeigt auch, dass die Person juristisch nur mäßig bewandert ist, da diese Einschreiben-Geschichte keine weitere Bedeutung z.B. vor Gericht hat. Ist eine Zusatzleistung der Post, aber fast jeder Otto-Normal-Bürger glaubt, dass der Brief dann quasi "amtlich" sei.

Vergiss das ganze. Abheften im Leitz-Ordner KURIOSES und ggf. sich anwaltlich beraten lassen, wenn noch etwas bedeutendes von gerichtlicher oder gegenanwaltlicher Seite nachkommt. Wird es aber kaum, der wird höchstens noch etwas mehr drohen und schärfer formulieren.

Merke auch: Leute, die drohen, einen Anwalt einzuschalten, schalten praktisch nie einen Anwalt ein.
 
@Chaostheorie
genauso sehe ich das auch. Der TS hat mir dies als Scan per PN zu Ansicht gestellt.
Es wird zuerst der unterschied zu dem Verkaufspreis als Schadenersatz genannt und gleich im Anschluss geht er sogar von vorne rein auf 300,- runter, nur damit man es bezahlt. Einfach lächerlich.

@ifixit
was für Adresse soll er dir zuschicken?

ich habe mir nur 30% deiner Beiträge durchgelesen und es hat für die Ignoriere-Liste gereicht.
Wenn du nicht der ..... bist... ;)
https://www.macuser.de/forum/f33/rechtliche-frage-abzocke-655957/index2.html#post7632224


Viele Grüße
pregonda
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Unfug.
Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Wenn hier jemand glaubt da wäre auch nur ansatzweise etwas einzuklagen hat eine an der Waffel.
Ignoriere den Typ und fertig!
 
So ein Unfug.
Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Wenn hier jemand glaubt da wäre auch nur ansatzweise etwas einzuklagen hat eine an der Waffel.
Ignoriere den Typ und fertig!

Lies einfach mal die einschlägige Rechtssprechung dazu.

ein Auktion ist was anderes als normale Angebote. Die Regelungen dazu beruhen auf traditionellen Auktionen, die auch nicht einfach abgebrochen werden können.

Mein persönlicher Eindruck in dem Fall, ist das der TE in die Falle getappt ist. Durch die kurze zeit und den geringen Betrag vielleicht Chance rauszukommen, aber leider nicht sicher.

das der Käufer das offensichtlich professionell macht ist scheiße, aber er hat ja das recht auf günstige Artikel zu bieten und zu hoffen das sie günstig weggehen (auch wenn völlig unrealistisch).
 
So ein Unfug.
Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Wenn hier jemand glaubt da wäre auch nur ansatzweise etwas einzuklagen hat eine an der Waffel.
Ignoriere den Typ und fertig!
Das ist Unfug. Ein Kaufvertrag kann dennoch zustande kommen. Bitte keine Rechtshilfe geben, wenn man keine Ahnung hat, sondern nach Gefühl geht.

Allerdings hat der Bieter nicht unbedingt ein Recht auf das Produkt oder den Kaufpreis. Wohl aber auf den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist. Ich meine, er muss diesen auch beweisen können.

Ich würde das zunächst ignorieren. Wenn nichts mehr kommt kannst Du Dich freuen. Andernfalls auf jeden Fall mit einem Anwalt darüber sprechen.
 
Lies einfach mal die einschlägige Rechtssprechung dazu.
Das habe ich gemacht und muss meine Aussage wohl revidieren.
Ich bin davon ausgegangen dass es nur mit der 12-Stunden-Regel von eBay der Fall ist.
Im Grunde genommen steht auf dieser Seite alles wissenswerte dazu:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

eBay sollte die Seite zum vorzeitigen Beenden der Auktion überarbeiten.
Es gibt zwar einen Satz der einigermaßen lapidar darauf hinweist, aber aus meiner Sicht ist das für einen Laien nicht eindeutig genug!
 
Ich habe mal im Fernsehen gesehen, dass es einen Abzocker gibt, der systematisch die Anbieter abgebrochener Angebote anschreibt und von ihnen Geld fordert. Er hat auch nie geboten, aber sich immer auf die Möglichkeit berufen, oder soetwas. Leider finde ich bei Google gerade nur Treffer zur Rechtslage, nicht zu der Abzockemasche. :/
 
Das ist Unfug. Ein Kaufvertrag kann dennoch zustande kommen. Bitte keine Rechtshilfe geben, wenn man keine Ahnung hat, sondern nach Gefühl geht.

Allerdings hat der Bieter nicht unbedingt ein Recht auf das Produkt oder den Kaufpreis. Wohl aber auf den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist. Ich meine, er muss diesen auch beweisen können.

Ich würde das zunächst ignorieren. Wenn nichts mehr kommt kannst Du Dich freuen. Andernfalls auf jeden Fall mit einem Anwalt darüber sprechen.

Der Satz ist gar nicht so doof, es ist keine richtige Auktion da der vom Verkäufer eingestellte Zeitraum nicht erreicht wurde.
 
Der Satz ist gar nicht so doof, es ist keine richtige Auktion da der vom Verkäufer eingestellte Zeitraum nicht erreicht wurde.

Wenn Dir den Beitrag etwas weiter oben anschaust, wirst Du feststellen, das selbst Begga seine Meinung revidiert hat.

Es gibt bereits eindeutige Urteile dazu. Darum gibt es ja Idioten die ständig bieten.

Meinem Rechtsempfinden entspricht es auch nicht, das jemand Schadensersatz bekommt, weil er Höchstbietender ist, schließlich hat er keinen wirklichen Schaden.

Letztendlich ist wohl eine Vertrag entstanden, dessen Anfechtung nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Man kann es natürlich versuchen, vielleicht auch darauf setzen, dass der "Käufer" das nicht durchzieht. Da er das aber schon fast "Professionell" macht, ist es nicht auszuschließen das er selbst Anwalt ist oder zumindest einen kennt.

@ Begga

Hut ab, machen nicht viele Fehler zuzugeben.

Ich wußte es auch nur aus einen Alten Thema hier und es widerspricht immer noch meinem Rechtsempfinden, das dem Bieter die Differenz aus Wert und Endgebot als Schadensersatz zu stehen soll. Aber die Rechtlage gibt es wohl her...
 
Ich habe mal im Fernsehen gesehen, dass es einen Abzocker gibt, der systematisch die Anbieter abgebrochener Angebote anschreibt und von ihnen Geld fordert. Er hat auch nie geboten, aber sich immer auf die Möglichkeit berufen, oder soetwas. Leider finde ich bei Google gerade nur Treffer zur Rechtslage, nicht zu der Abzockemasche. :/

jetzt hast Du eigentlich gar nichts gesagt... ;)

Du meinst sicher diesen Beitrag.

http://www.sat1.de/tv/akte/video/ebay-auktionsfallen-clip
 
Ich werde mir nächste Woche juristischen Rat bei einem Anwalt suchen. Danke trotzdem für eure Antworten. Viele Grüße Aramon
 
… Ich wußte es auch nur aus einen Alten Thema hier und es widerspricht immer noch meinem Rechtsempfinden, das dem Bieter die Differenz aus Wert und Endgebot als Schadensersatz zu stehen soll. Aber die Rechtlage gibt es wohl her...

Du musst es wahrscheinlich so betrachten, dass mit dem Gebot das Kaufangebot des Verkäufers durch den Käufer angenommen wird, also dann schon der Vertrag zustande kommen würde. Bei Auktionen bekommt der Bieter den Zuschlag, der zuletzt das höchste Gebot hatte. Wenn der Verkäufer die Auktionsdauer verkürzt, ändert das aber nichts daran, dass ein Kaufvertrag besteht. Dann kann der Verkäufer entweder den Aktikel zum Höchsgebot an den Höchstbietenden verkaufen, oder er macht das nicht. Dann entsteht dem Höchstbietenden aber in sofern ein Schaden, als dass er sich den Artikel noch mal (zu einem höheren Preis) ersteigern muss und entsprechend mehr ausgeben muss um den gleichen Artikel zu bekommen, was dann als Schaden zu werten ist.
Nur finde ich, dass das nicht uneingeschränkt gelten sollte, sondern noch der gesunde Menschenverstand mit zählen sollte, dann wären solche „Abzockverhalten” wie hier gar nicht möglich.Ansonsten hat die Regelung durchaus seine Berechtigung.
 
Also dieser hier geschilderte Fall entspricht eigentlich 1 zu 1 dem was in diesem Sat1 Beitrag Akte 2012 ab der 4 -ten Minute gezeigt wird. Die Gebotsübersicht sagt doch alles und ich würde es so nicht akzeptieren. Es liegt bei dem Käufer hier also keine Rechtsbindungswille und das ist auch ausschlaggebend. Außerdem geht er auch sofort von sich aus mit dem gefordertem Betrag auf 300,- runter was nur als Rechtsmissbrauch zu deuten ist.

@Aramon
sichere dir auch Scrennshots davon (ansonsten habe ich die auch schon gemacht) damit du die eventuell dem Anwalt, falls du dir einen juristischen Rat holen möchtest, vorlegen kannst. Der angebliche Käufer soll dir auch auf jeden Fall seine Anschrift nennen und ich würde ihm auch über den SAT1 Beitrag und die Tatsachen schreiben und auch zu dem SAT1 Beitrag verlinken. Ich kann wetten, du hörst anschließend nichts mehr von ihm.

Auch hier wurden 2 Auktionen kurz nach dem einstellen abgebrochen, da den Verkäufern Fehler unterlaufen sind und es gibt trotzdem kein Porsche für 5,50 Euro:

http://www.juraforum.de/internetrecht/olg-koblenz-zu-ebay-kein-porsche-fuer-5-50-euro-290175


http://www.juraforum.de/forum/nachrichten-internet-and-it/irrtum-bei-ebay-verkaufsoptionen-anfechtung-des-kaufvertrages-moeglich-199127


Viel Glück wünsche ich Dir und Kopf hoch....
pregonda
 
Hallo pregonda,

die Screenshots habe ich auch gespeichert. Am liebsten würde ich dem Abzocker das Handwerk legen. Meine Bruder hat mich heute angerufen und meinte, ich solle mich mal bei Akte melden. Aber erst einmal will ich schauen was der Anwalt sagt.

Viele Grüße und vielen Dank

Matthias
 
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