primelinus
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 24.12.2011
- Beiträge
- 3.537
- Reaktionspunkte
- 623
ich meine auch, dass es sehr unüblich ist, wenn auf eine neue aktion in so kurzer zeit nach der onlineschaltung geboten wird.
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Den Käufer habe ich via E-Mail angeschrieben, bislang aber noch keine Reaktion.
schick mir mal per pn die Adresse;
habe da connection
Aber wenn er jetzt einen Anwalt einschaltet und im Recht ist, wird der Spaß bestimmt noch viel teurer....
So ein Unfug.
Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Wenn hier jemand glaubt da wäre auch nur ansatzweise etwas einzuklagen hat eine an der Waffel.
Ignoriere den Typ und fertig!
Das ist Unfug. Ein Kaufvertrag kann dennoch zustande kommen. Bitte keine Rechtshilfe geben, wenn man keine Ahnung hat, sondern nach Gefühl geht.So ein Unfug.
Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Wenn hier jemand glaubt da wäre auch nur ansatzweise etwas einzuklagen hat eine an der Waffel.
Ignoriere den Typ und fertig!
Das habe ich gemacht und muss meine Aussage wohl revidieren.Lies einfach mal die einschlägige Rechtssprechung dazu.
Das ist Unfug. Ein Kaufvertrag kann dennoch zustande kommen. Bitte keine Rechtshilfe geben, wenn man keine Ahnung hat, sondern nach Gefühl geht.
Allerdings hat der Bieter nicht unbedingt ein Recht auf das Produkt oder den Kaufpreis. Wohl aber auf den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist. Ich meine, er muss diesen auch beweisen können.
Ich würde das zunächst ignorieren. Wenn nichts mehr kommt kannst Du Dich freuen. Andernfalls auf jeden Fall mit einem Anwalt darüber sprechen.
Der Satz ist gar nicht so doof, es ist keine richtige Auktion da der vom Verkäufer eingestellte Zeitraum nicht erreicht wurde.
Ich habe mal im Fernsehen gesehen, dass es einen Abzocker gibt, der systematisch die Anbieter abgebrochener Angebote anschreibt und von ihnen Geld fordert. Er hat auch nie geboten, aber sich immer auf die Möglichkeit berufen, oder soetwas. Leider finde ich bei Google gerade nur Treffer zur Rechtslage, nicht zu der Abzockemasche. :/
… Ich wußte es auch nur aus einen Alten Thema hier und es widerspricht immer noch meinem Rechtsempfinden, das dem Bieter die Differenz aus Wert und Endgebot als Schadensersatz zu stehen soll. Aber die Rechtlage gibt es wohl her...