Zunächst mal sollte man schauen was eine Strafe möglicherwiese bewirken kann:
1.) Abschreckung
2.) Wiedergutmachung
3.) Schutz der Gesellschaft vor Straftätern
4.) Sühne Buße, "Rache"
Wobei Punkt 4 der weniger wichtige ist.
Nehmen wir mal das Beispiel mit dem einschlägig vorbestraften Flaschenwerfer, der vor dem Wurf noch den Boden abgeschlagen hat damit das Wurfgeschoss auch möglichst spitz ist.
Gut wäre wenn eine Strafe in Zukunft ihn und auch andere potentielle Flaschenwerfer abschreckt, damit diese eben nicht mit abgebrtochenen Flaschen werfen. Das würde eine tatsächlich vollzogene Haftstrafe eher erreichen wie eine Bewährungsstrafe, zumindest bei Leuten die schon mehrfach vor dem Kadi standen und immer noch keine Einsicht zeigen. Bei Ersttätern, die ggf. vielleicht sogar gerade in einem Ausbildungsverhältnis stehen kann das anders aussehen, da mag es sogar sinnvoller sein eine Bewährung zu verhängen damit diese nicht endgültig auf die schiefe Bahn geraten.
Wiedergutmachung, bei leichten Delikten kann bspw. mit Sozialstunden ein Wert erarbeitet werden der die Schuld aufwiegt.
Schutz der Gesellschaft, bei Wiederholungstätern, oder denen die keinerlei Einsicht zeigen wäre es neben der eigentlichen Bestrafung auch wichtig diese von der Gesellschaft fern zu halten damit diese nicht noch mehr Schaden anrichten. Das spricht bei einem einschlägig vorbestraften Gewalttäter eher für eine Haft- als für eine Bewährungsstrafe.
Sühne, Buße Rache. Halte ich eher für nebensächlich, denn Rache allein hat keinen produktiven Effekt, außer dass das Opfer sich vielleicht etwas besser oder sagen wir mal etwas weniger schlecht fühlt, wenn es weiß dass der Straftäter hart bestraft wurde. Aber wichtiger sind eben die Abschreckung, der Schutz, und soweit möglich eine Wiedergutmachung.