AW: warum sind die Löhne in Dänemark viel höher!
Beim deutschen Fiskus wäre ich mir da nciht so sicher!
DBA Dänemarkt sagt:
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die
eine in einem Vertragsstaat ansässige Person (als der Deutsche der in D wohnt) aus unselbständiger Arbeit bezieht,
nur in diesem Staat besteuert werden, (also in D)
es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt (also in DK). Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a) die unselbständige Arbeit im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs ausgeübt wird und
b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
(1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt:
a) Soweit nicht Buchstabe b anzuwenden ist, werden
von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus Dänemark sowie die in Dänemark gelegenen Vermögenswerte ausgenommen, die nach diesem Abkommen in Dänemark besteuert werden können. Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, die so ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der
Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen.
Wenn du in D noch andere Einkünfte hast dann werden die mit dem Steuersatz besteuert der sich ergäbe, wenn du die ausländischen Einkünfte hier versteuern müsstest (Progressionsvorbehalt).