Dann darf ein Gerät einfach nicht mit einer bestimmten Funktion beworben werden, wenn deren Funktion nicht für die Lebenszeit des Gerätes verfügbar ist.
Alternativ soll halt ein Verfallsdatum drauf, damit ich als Käufer weiss, worauf ich mich einlasse.
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Ist das eine Frage, ein Wunsch oder Deine Rechtsauffassung?
Die Realität sieht leider so aus, ich habe funktionstüchtige von mir gekaufte Geräte im Keller, die ich nicht mehr nutzen kann:
- Da das analoge Fernsehen abgeschaltet wurde
- Da das DVB-T 1. Gen abgeschaltet wurde
- Ich hatte ein Fahrzeug mit bezahltem DVB-T receiver, der plötzlich nicht mehr klappte
- Mein Mercedes hat "onlinedienste" die beworben wurden, und nach wenigen Monaten deaktiviert wurden.
- Mein geliebtes Nokia 8810 kann ich nicht mehr nutzen, da die Frequenzen von der Telekom geändert wurden.
- Selbst mit meinem 2012er BMW darf ich bald nicht mehr in verschiedene Innenstädte, un da hatte man mich beim Kauf auch nicht hingewiesen.
- Meine Fire-TV haben keine Youtube App mehr, die wurden plötzlich gestrichen.
Ich bin kein Jurist, aber ich vermute spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftungszeit hast Du keinerlei Handhabe mehr, wenn etwas nicht mehr funktioniert.