So, aktueller Zwischenstand: Habe mit dem befreundeten Anwalt kurz telefoniert (er stand unter Zeitdruck) und ihm schnell die Lage geschildert.
Er meinte, der Vorwurf sei berechtigt und ich werde wohl zahlen müssen, ich solle ihm aber auf jeden Fall das gesamte Schreiben in Kopie zusenden.
Morgen werde ich Bu****s Kanzlei mal anrufen und mal fragen, ob sich der Abgeltungsbetrag von 400 EUR drücken lässt. Habe momentan echt nicht so viel zur Verfügung, bei den Eltern sieht's schlecht aus und da ich Student bin, hoffe ich, dass sich da was machen lässt. Auch wenn ich natürlich nicht auf die Einsicht der Kanzlei hoffen kann und im schlimmsten Fall eben die 400 EUR irgendwie zusammenkratzen muss.
Diesen geplanten Anruf habe ich meinem Bekannten (Anwalt) zwar nicht mitgeteilt, aber viel falsch machen kann ich da ja auch nicht.
Auch werde ich darum bitten, dass mir die Kanzlei von Bu***o den Zahlungserhalt schriftlich bestätigt - ist dies eigentlich mein Recht? Brauche ja einen Nachweis, allein die Überweisungsbestätigung reicht ja oft nicht. Nicht, dass die dann noch behaupten, sie hätten das Geld nicht erhalten und weiterfordern.