Die Abmahner wissen doch in der Regeln gar nicht, wie die finanziellen Verhältnisse des Verletzers aussehen. Die Konsequenz der o.g. Aussage lautet irgendwie: wer weniger hat, sollte weniger belangt werden. Wer mehr hat, kann mehr belangt werden.
Quatsch. Das ist nicht die Konsequenz meiner Aussage. Trennen wir doch mal erstmal drei Dinge: der entstandene Schaden, der Vorteil, den der TE erlangt hat und die Kosten des Anwalts.
Der Schaden: Ist (ggf. noch nicht) zu beziffern.
Der Vorteil: sagen wir, er hat T-Shirts im Wert von 100 Euro verkauft. Nehmen wir die 100 Euro einfach.
Die Kosten des Anwalts: Ein bestimmter, marküblicher Stundensatz, der sich aus dem tatsächlichen Aufwand errechnet. Ich denke, mit 200 Euro sollten die Aufwendungen abgegolten sein. (Ist nur ein geschätzter Wert).
So wie ich das sehe, hat Herr B. erstmal Anspruch auf 300 Euro. 200 für die Mühen des Anwalts, 100 aus dem Vorteil des Beschuldigten.
Der Anwalt kann doch also diesen Betrag und die Unterlassung fordern. Damit sind erstmal die tatsächlichen Kosten abgegolten. Sollte sich herausstellen, dass der Schaden größer war/ist, kann hierüber gesondert verhandelt werden.
Wenn der mittellose Student eine Markenrechtsverletzung begeht soll er weniger zahlen als ein erfolgreicher Unternehmer. Wenn der mittellose Student einen Verkehrsunfall verursacht, soll er weniger zahlen als der erfolgreiche Unternehmer(?).
Nein. Aber er sollte auch nicht mehr zahlen müssen als tatsächlich an Kosten entstanden ist.
Dessen Gebühren berechnen sich nach Gegenstandswerten.
Und diese Praxis halte ich bei derart geringfügigen Schäden für falsch. Damit wird ein Markt geschaffen, auf dem Anwälte sich die dicksten Brocken mit dem höchsten Streitwert raussuchen. Gewinnmaximierung gestehe ich jedem Unternehmer zu. Auch dem Anwalt. Die sollte aber durch optimierung von Arbeitsprozessen entstehen, nicht durch Fehler im System.
Und meiner Meinung nach liegt hier ein Fehler im System vor. Gerade bei Privatleuten, insbesondere denen mit weniger dicker Finanzdecke sind einige hundert Euro entscheidend dafür, ob zähneknirschend gezahlt wird oder ob der Rechtsweg bestritten wird.
Durch die Festsetzung des Honorars nach dem Streitwert bleibt der TE nämlich auf hohen Kosten hängen falls er sich anwaltlich beraten lässt und nicht Recht bekommt. Deshalb wird er erst gar nicht vor Gericht gehen und zahlen.
Es geht nicht darum, ob das Honorar nach arm oder reich bemessen werden sollte. Das ist totaler Blödsinn. Es geht darum, dass ein Gleichgewicht bestehen sollte, bei dem der finanziell schlechter gestellte die gleichen Möglichkeiten hat, sich anwaltlich beraten zu lassen und die beste Möglichkeit zu finden, rechtlich vorzugehen.
Oder wollt ihr mir erzählen, dass der Rechtsweg (der ja sicherstellen soll, dass eine unabhängige Stelle entscheidet wer was tun oder zahlen muss) in diesem Fall die richtige Wahl wäre? Soll sich der TE einen Anwalt nehmen und Rechtssicherheit dadurch gewinnen, dass er es auf eine Klage ankommen lässt?
Dass hier die Entscheidung durch die unabhängige dritte Gewalt nicht nur entscheidet sondern dem TE Handlungsvorgaben macht und ihm dadurch persönliche Sicherheit (in Form von Rechtssicherheit) gibt die beste Wahl ist, sehe ich so nicht. So sollte es aber in einem modernen Staat sein.
Jim Panse, der sich gern für den Schutz des geistigen Eigentums einsetzt, denn jeder Künstler und Unternehmer fängt mal klein an. Dessen spätere Bekanntheit darf ihm dann nicht zum Nachteil gereicht werden.
Wie kommst du darauf, dass ich das anders sehe?