Rechtsanwaltrechnung wg. eBay - was tun?

Edit: weil mir dieses "Abmahn-Anwälte", "Wucher" etc. einfach auf die Nerven geht.
Der Anwalt geht vom Regelstreitwert aus, das ist halt mal so, und liegt nicht zuletzt daran, dass er den entstandenen Schaden auch noch gar nicht beziffern könnte.

In letzter Konsequenz, dies mal für maconaut, ist der im Moment entstandene Schaden die Kostennote, die dem Mandanten zugestellt würde.
 
Und wenn du wegen dem ganzen Scheiß deinen Studienabschluss erst später schaffst , dann verklag die Ganzen xxx Sido und Bushido wegen Einnahmeausfällen... Sag einfach du wollstest Silo statt XXXX schreiben und Bullshit statt XXXXXXX
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich persönlich finden es (davon unabhängig) immer lustig wenn so „Getto Gangster Rapper“ die ja gegen das System wettern, sich des Systems bediene um sich wie ein Spießer zu benehmen

Mal abgesehen von der ganzen Rechtsgeschichte an sich, ich finde es auch bemerkenswert, wie Leute, in dem Fall Bushido, der sich ja als gegen das Establishment gibt, sich dann genau der Mittel bedient.

Aber ich habe auch schon mal gelesen, dass o.g. Rapper, da wohl leider sehr stringend ist, B... soll auch Leute beschäftigen, Hacker genauer gesagt, die das Netz nach Titeln von ihm absuchen, die Leute illegal heruntergeladen haben, und die dann auch deswegen rechtlich verfolgen.

Vielleicht ist bei diesen Aktionen, dann auch der TE ins Netz gegangen.
In einem konkreten Fall, soll er jemanden, so habe ich es gelesen, siehe hier, http://www.viva.tv/Stars/NewsDetail/id/1548234/interid/255/part/1, das würde ja dann passen.

Naja, mit freundlichem Entgegenkommen, würde ich nicht rechnen, also selbst da anrufen usw. würde ich unterlassen.
 
In der Sendung vom 26.1.2008 ging es beim c't-Magazin um das Thema Ebay und um Abmahnungen. Gemäss deren Meinung ist der Fall eindeutig und das leider nicht zu deinen Gunsten:

Quelle: http://www.heise.de/ct/tv/artikel/102232


"Marken- und Urheberrecht-Verstöße
Auch Verstöße gegen Marken- und Urheberrecht werden oft abgemahnt. Verkäufer sollten darauf achten, dass sie nur selbst erstellte Fotos zur Beschreibung ihrer Ware verwenden. Vorsicht auch bei der Verwendung von Markennamen. Wer beispielsweise billige Ohrringe verkauft und sie mit der Formulierung „wie Cartier“ versieht, kann wegen missbräuchlicher Verwendung des Markennamens abgemahnt werden. Selbst der Verkauf von Originalware kann abgemahnt werden, nämlich dann, wenn beispielsweise ein Markenartikel in den USA erworben wurde und vom Hersteller nicht für den Verkauf in Deutschland gedacht war (sogenannte Grauimporte).
Generell gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte einen Anwalt einschalten, sonst drohen Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten."
 
Wie würden denn die guten Sitten aussehen? Der Anwalt schreibt dich an, und sagt, mach das bitte nicht mehr. Ich will für diesen Brief auch kein Geld. Ich mach' das aus Nächstenliebe.

Ich würde mir auch wünschen, dass ich mir eine Website schustern lassen kann, und nicht dafür eine vierstellige Summe zahlen muss.

Ich finde auch, dass 50 Euro Stundensatz für einen Handwerker eine Unverschämtheit ist.

Der Anwalt stellt eine Rechnung im Wege des Schadensersatzes, Grundlage hierfür ist die Gebühr, die ihm aufgrund eines Gesetzes zusteht, diese Gebühr drittelt er noch fast im Wege des Vergleichsangebots, und ihr schreibt was von Wucher.

Ich würde selbst erst mal bei Beck-Online nachschauen. ;)

Mag sein, dass das herrschende Rechtsmeinung ist, man muss sie deshalb aber nicht gut finden.
Inzwischen werden mit solchen Abmahngeschichten die Leute doch nur eingeschüchtert, liest man doch immer wieder, es werden unheimlich hohe Streitwerte beziffert, und ein normaler Mensch, der nicht viel Geld in der Hinterhand hat, hat dann einfach Angst, dagegen vorzugehen.
Deshalb ist ja ein Vorschlag in der Diskussion, die Gebühr für die erste Abmahnung auf so einen Betrag zu senken, der für einen Abmahner, der dass nur wegen den Kosten macht, also zum Geld verdienen, unlukrativ macht.
Dann würden nur noch die Leute übrig bleiben, denen es wirklich um die Sache an sich geht.
Und ich würde mal vohersagen, die Abmahnungen würden drastisch zurückgehen, denn ich würde auch mal weiterhin sagen, die meisten Abmahnungen werden nur verschickt um Geld zu verdienen.
 
Edit: weil mir dieses "Abmahn-Anwälte", "Wucher" etc. einfach auf die Nerven geht.
Ich glaube, du bist eindeutig zu oft hier und musst eindeutig zu viel Mist lesen. :hehehe:

Alles nachvollziehbar was du schreibst. Trotzdem plädiere ich für ethischere Rahmenbedingungen und entsprechendes Geschäftsgebaren. Vielleicht mache ich mal ne Eingabe beim Bundestag. ;) Das gilt aber nicht nur für Anwälte.

Vielleicht bin ich auch zu oft hier, aber mir schwillt der Kamm wenn ich lese, dass da jemand seine (nicht zuletzt finanzielle) Stellung ausnutzt um jemandem der damit mächtig zu kämpfen hat, eins reinzudrücken. Da unterscheidet ich mein moralisches Rechtsempfinden von der geltenden Rechtsprechung.

Wer Mist baut, muss dafür einstehen. Ganz klar. Unkenntnis ist auch keine Ausrede. Aber irgendwo müssen ja auch mal die Verhältnisse gewahrt bleiben.
 
...aber mir schwillt der Kamm wenn ich lese, dass da jemand seine (nicht zuletzt finanzielle) Stellung ausnutzt um jemandem der damit mächtig zu kämpfen hat, eins reinzudrücken. Da unterscheidet ich mein moralisches Rechtsempfinden von der geltenden Rechtsprechung.

Die Abmahner wissen doch in der Regeln gar nicht, wie die finanziellen Verhältnisse des Verletzers aussehen. Die Konsequenz der o.g. Aussage lautet irgendwie: wer weniger hat, sollte weniger belangt werden. Wer mehr hat, kann mehr belangt werden. <Ironie an:> Also das Privileg des Prekariats :confused:</Ironie aus>. Hier geht es um Schadensersatz. Wenn der mittellose Student eine Markenrechtsverletzung begeht soll er weniger zahlen als ein erfolgreicher Unternehmer. Wenn der mittellose Student einen Verkehrsunfall verursacht, soll er weniger zahlen als der erfolgreiche Unternehmer(?). DAS ist eine bewusste Zuspitzung, die aufzeigen soll, dass grds. alle gleich behandelt werden sollten. Vielmehr ist das Problem der Regelstreitwert bei Markenverletzungen von 50.000 €. Hier sollte der Gegenstands- bzw. Streitwert bei Geringfügigkeit angemessen angepasst werden. Schaden ist und bleibt zuerst die Inanspruchnahme des Anwalts. Dessen Gebühren berechnen sich nach Gegenstandswerten.

Wer Mist baut, muss dafür einstehen. Ganz klar. Unkenntnis ist auch keine Ausrede. Aber irgendwo müssen ja auch mal die Verhältnisse gewahrt bleiben.
Richtig.:)

Jim Panse, der sich gern für den Schutz des geistigen Eigentums einsetzt, denn jeder Künstler und Unternehmer fängt mal klein an. Dessen spätere Bekanntheit darf ihm dann nicht zum Nachteil gereicht werden.
 
Danke Jim, solange der Regelstreitwert so ist, ist er eben so.
Das ist bestimmt kritikwürdig, sollte aber nicht den anwendenden Anwälten zur Last gelegt werden.

Denkbar ist aber auch der Fall, dass der Regelstreitwert sich zu Gunsten des Verletzers auswirkt. Da sehe ich schon das Gezeter :D
 
Danke Jim, solange der Regelstreitwert so ist, ist er eben so.

Gibt es einen Regelstreitwert? Wo steht das?

Nochmal mein eigenes Beispiel:

Ich habe es (wie schon geschildert) selbst schon so erlebt, dass ich eine
Abmahnung bekommen habe über ca. 1500 EUR. Da sich die Marke eines
großen weltweiten Konzerns verletzt sah und ich wie eine große Firma auftrat.

Nun - was tun? - ich rief die Anwältin an. Ich habe ihr die Lage erklärt, dass
ich nur ein Einzelkämpfer (Startup) bin und die Domain gerne sofort abgebe.

Die Anwältin schätzte daraufhin den Streitwert neu ein, und zwar wesentlich
niedriger, so dass ich schließlich mit einer Zahlung von 200 EUR davonkam.


Ich bin mir sicher: Hätte ich einen Anwalt eingeschalten, hätte er mir geraten,
die Summe zu zahlen. Oder es auf einen Streit ankommen lassen, was noch
schlimmer gewesen wäre. Und ich hätte in jedem Fall 2 (!) Anwaltskosten
zahlen müssen.
 
Anmerkung: Hier der Auszug aus dem Markenregister. Das sollte "unser Bushido" sein.

Danke!

Das legt nahe, dass die Wortmarke durch die Verwendung des Wortes "Bushido" im Zusammenhang mit T-Shirts, die offenbar nicht durch die eingetragenen Warenklassen abgedeckt werden, nicht verletzt worden ist.

:cake: Achtung: IANAL! Also, schnell Anwalt nehmen, Bushido-T-Shirts registrieren und Abmahnung erwidern!

Gruß
technophob
 
@MacEnroe:

Du musst hier unterscheiden zwischen unerlaubtem Wettbewerb (UWG), Markenrechtsverletzung (MarkG), Persönlichkeitsrecht und Namensrecht (BGB). Hier gibt es verschiedene Ansätze zu Gegenstandswerten. Faktoren sind die Begehung an sich, die Wiederholungsgefahr und der entstandene und zu erwartende Schaden. Auch ich konnte bisher bei eB*y-Abmahnungen wegen UWG von 30.000€ auf 2000€ senken.
 
O.K. – Danke!!

Bleibt festzuhalten, dass die Anwälte ja auch nur Menschen sind, mit
denen man reden kann. Oder wie bist du vorgegangen?
 
Oder wie bist du vorgegangen?

Mit Menschenverstand und guter Recherche. Ob man es glauben möchte oder nicht, ein Korrektiv ist immer die Angemessenheit. Daher konnte man auch Rechtsprechungen finden, die bei gewissen Abmahnungen den sonst üblichen Gegenstandswert auf (unter) ein Zehntel reduziert haben. Alte Begründungen und gängige Praxis haben einfach nicht mehr gepasst. Im Übrigen ist bei Markenrechtsverletzungen von Amts wegen Missbrauch zu überprüfen. Soviel zum schlechten Rechtsstaat. Das Übel ist meist der Mangel an Informationen.
 
Die Abmahner wissen doch in der Regeln gar nicht, wie die finanziellen Verhältnisse des Verletzers aussehen. Die Konsequenz der o.g. Aussage lautet irgendwie: wer weniger hat, sollte weniger belangt werden. Wer mehr hat, kann mehr belangt werden.
Quatsch. Das ist nicht die Konsequenz meiner Aussage. Trennen wir doch mal erstmal drei Dinge: der entstandene Schaden, der Vorteil, den der TE erlangt hat und die Kosten des Anwalts.

Der Schaden: Ist (ggf. noch nicht) zu beziffern.
Der Vorteil: sagen wir, er hat T-Shirts im Wert von 100 Euro verkauft. Nehmen wir die 100 Euro einfach.
Die Kosten des Anwalts: Ein bestimmter, marküblicher Stundensatz, der sich aus dem tatsächlichen Aufwand errechnet. Ich denke, mit 200 Euro sollten die Aufwendungen abgegolten sein. (Ist nur ein geschätzter Wert).

So wie ich das sehe, hat Herr B. erstmal Anspruch auf 300 Euro. 200 für die Mühen des Anwalts, 100 aus dem Vorteil des Beschuldigten.

Der Anwalt kann doch also diesen Betrag und die Unterlassung fordern. Damit sind erstmal die tatsächlichen Kosten abgegolten. Sollte sich herausstellen, dass der Schaden größer war/ist, kann hierüber gesondert verhandelt werden.


Wenn der mittellose Student eine Markenrechtsverletzung begeht soll er weniger zahlen als ein erfolgreicher Unternehmer. Wenn der mittellose Student einen Verkehrsunfall verursacht, soll er weniger zahlen als der erfolgreiche Unternehmer(?).
Nein. Aber er sollte auch nicht mehr zahlen müssen als tatsächlich an Kosten entstanden ist.


Dessen Gebühren berechnen sich nach Gegenstandswerten.
Und diese Praxis halte ich bei derart geringfügigen Schäden für falsch. Damit wird ein Markt geschaffen, auf dem Anwälte sich die dicksten Brocken mit dem höchsten Streitwert raussuchen. Gewinnmaximierung gestehe ich jedem Unternehmer zu. Auch dem Anwalt. Die sollte aber durch optimierung von Arbeitsprozessen entstehen, nicht durch Fehler im System.

Und meiner Meinung nach liegt hier ein Fehler im System vor. Gerade bei Privatleuten, insbesondere denen mit weniger dicker Finanzdecke sind einige hundert Euro entscheidend dafür, ob zähneknirschend gezahlt wird oder ob der Rechtsweg bestritten wird.

Durch die Festsetzung des Honorars nach dem Streitwert bleibt der TE nämlich auf hohen Kosten hängen falls er sich anwaltlich beraten lässt und nicht Recht bekommt. Deshalb wird er erst gar nicht vor Gericht gehen und zahlen.

Es geht nicht darum, ob das Honorar nach arm oder reich bemessen werden sollte. Das ist totaler Blödsinn. Es geht darum, dass ein Gleichgewicht bestehen sollte, bei dem der finanziell schlechter gestellte die gleichen Möglichkeiten hat, sich anwaltlich beraten zu lassen und die beste Möglichkeit zu finden, rechtlich vorzugehen.

Oder wollt ihr mir erzählen, dass der Rechtsweg (der ja sicherstellen soll, dass eine unabhängige Stelle entscheidet wer was tun oder zahlen muss) in diesem Fall die richtige Wahl wäre? Soll sich der TE einen Anwalt nehmen und Rechtssicherheit dadurch gewinnen, dass er es auf eine Klage ankommen lässt?

Dass hier die Entscheidung durch die unabhängige dritte Gewalt nicht nur entscheidet sondern dem TE Handlungsvorgaben macht und ihm dadurch persönliche Sicherheit (in Form von Rechtssicherheit) gibt die beste Wahl ist, sehe ich so nicht. So sollte es aber in einem modernen Staat sein.

Jim Panse, der sich gern für den Schutz des geistigen Eigentums einsetzt, denn jeder Künstler und Unternehmer fängt mal klein an. Dessen spätere Bekanntheit darf ihm dann nicht zum Nachteil gereicht werden.
Wie kommst du darauf, dass ich das anders sehe? :noplan:
 
Edit: weil mir dieses "Abmahn-Anwälte", "Wucher" etc. einfach auf die Nerven geht.
Der Anwalt geht vom Regelstreitwert aus, das ist halt mal so, und liegt nicht zuletzt daran, dass er den entstandenen Schaden auch noch gar nicht beziffern könnte.

In letzter Konsequenz, dies mal für maconaut, ist der im Moment entstandene Schaden die Kostennote, die dem Mandanten zugestellt würde.

Und eben aus dem Grund, sollte der Regelstreitwert für solche Abmahnsachen, auf eine Summe festgelegt werden, die es auch einem sogenannten Normalbürger, ohne größeres Vermögen, noch möglich macht, sich ggf. dagegen zu wehren, und nicht allein schon aus der Tatsache es unmöglich macht, da die Kosten einfach nicht aufzubringen sind.
Es handelt sich hier um immaterielle Werte, also sind die sowieso ein stückweit immer willkürlich festgelegt, gut, dass hat sich in der Rechtsprechung auf einen relativ hohen Wert eingependelt.
Dann sollte der Gesetzgeber das eben korrigieren.
 
Und eben aus dem Grund, sollte der Regelstreitwert für solche Abmahnsachen, auf eine Summe festgelegt werden, die es auch einem sogenannten Normalbürger, ohne größeres Vermögen, noch möglich macht, sich ggf. dagegen zu wehren, und nicht allein schon aus der Tatsache es unmöglich macht, da die Kosten einfach nicht aufzubringen sind.

Leider scheint der Entwurf von Frau Zypries, daß die erste anwaltliche Abmahnung nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen darf, im Sande verlaufen zu sein. Das wäre auf jeden Fall angemessener als die in Deutschland gängige Praxis.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81209
 
Es geht nicht darum, ob das Honorar nach arm oder reich bemessen werden sollte. Das ist totaler Blödsinn. Es geht darum, dass ein Gleichgewicht bestehen sollte, bei dem der finanziell schlechter gestellte die gleichen Möglichkeiten hat, sich anwaltlich beraten zu lassen und die beste Möglichkeit zu finden, rechtlich vorzugehen.

Das sehen alle so. Daher gibt es staatliche Beratungshilfe (für die Beratung beim Anwalt) und Prozesskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren). Für Studenten bieten die Unis meist eine kostenlose Rechtsberatung an. Je höher der Streitwert liegt, desto geringer werden anteilig die Gerichts- und RA-Kosten (degressive Kosten). Daher ist das System sozial verträglich.

Das mit der Geringfügigkeit hatte ich ja auch schon angesprochen und selbst bemängelt, dass im Einzelfall der Gegenstandswert sehr (bzw. zu) hoch bemessen sein kann.

PS:
"Früher" hätte man "ihm" die Hand oder 2 Finger abgeschnitten :hehehe:
 
Was wär eigentlich wenn der TE "Ushido" in die Auktion geschrieben hätte? Weil über die Suchmaschine hätte er die B*shido-Suchenden ja immernoch mit abgegriffen :D
 
Das sehen alle so. Daher gibt es staatliche Beratungshilfe (für die Beratung beim Anwalt) und Prozesskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren). Für Studenten bieten die Unis meist eine kostenlose Rechtsberatung an. Je höher der Streitwert liegt, desto geringer werden anteilig die Gerichts- und RA-Kosten (degressive Kosten). Daher ist das System sozial verträglich.
Jup. Ich finde allerdings, dass man diesem marktlichen Denken bei Abmahnungen einen Riegel vorschieben sollte. Sind wir doch mal ehrlich. Das ist ein einträgliches Geschäft. Hätte der TE 100 T-Shirts in 100 Auktionen mit gleichem Inhalt reingestellt, wäre die Kacke am Dampfen.

Ich sag ja auch.. Strafe muss sein. Dann aber verhältnismäßig. Von mir aus sollen die das auch staatlich organisieren, im Stil eines Bußgeldverfahrens das die Kosten des Amtsanwalts deckt. Mit der anschließenden Möglichkeit für den Geschädigten, tatsächlich entstandenen Schaden durchzusetzen.

Hier muss das Rechtsgefüge einfach mal an das Internetzeitalter angepasst werden. Durch die kurzen Informationswege und das Internet für jedermann gerät der Bürger mangels Beratungsangeboten viel zu schnell in eine Rechtsunsicherheit, die dann von Anwälten auch ausgenutzt werden kann. Ich sag ja gar nicht, dass das jeder tut, im Gegenteil. Aber die Möglichkeit für Leute wie von Freiherr von G. und Konsorten besteht.

Und im Zweifelsfall hat der Anwalt nen Praktikanten da sitzen, der den ganzen Tag Blogs liest und bei ebay stöbert. Prinzipiell ist das auch okay. Aber der eine tut es um die Interessen seines Mandanten zu wahren und der andere tut es weil sein Mandant mal was unterschrieben hat, das durch den geringen Aufwand und die schlechte Informiertheit der Bürger eine Lizenz zum Gelddrucken ist.

Ich denke, du weißt, worauf ich hinaus will.
 
Wie würden denn die guten Sitten aussehen? Der Anwalt schreibt dich an, und sagt, mach das bitte nicht mehr. Ich will für diesen Brief auch kein Geld. Ich mach' das aus Nächstenliebe.

...

Edit: weil mir dieses "Abmahn-Anwälte", "Wucher" etc. einfach auf die Nerven geht.
Der Anwalt geht vom Regelstreitwert aus, das ist halt mal so, und liegt nicht zuletzt daran, dass er den entstandenen Schaden auch noch gar nicht beziffern könnte.

die "guten Sitten" erfordern es meiner Meinung nach, daß die erste Abmahnung kostenlos ist. Es sollte der Grundsatz gelten "es bezahlt der, der bestellt". Damit würde man einem ganzen Zweig von Abmahn-Anwälten (sorry Ren, solche gibt es und man muß es aussprechen dürfen) den Hahn zudrehen.
Und um zum anderen deiner beiden Hassworte zu kommen: "Wucher" bezeichnet überzogene Kosten - und ist damit das angemessene Wort für "ich setz den Streitwert mal so hoch an daß es sich für mich auf jeden Fall rechnet; wenn nur ein immaterieller "Schaden" entstanden ist, bin ich frei in der Wahl der Höhe, daher wähle ich einen genauso hohen wie den, den meine Kollegen wählen - wir setzen das (kartellmässig) einfach so hoch an daß es für uns immer gut ausgeht, und nennen das dann Regelstreitwert."
 
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