Rechtsanwaltrechnung wg. eBay - was tun?

Lass dich vorallem nicht durch die vielen Hobby Anwälten verrückt machen!


Jemand aus deinem Bekanntenkreis kann dich vielleicht auf eine kostenlose Beratung beim Anwalt vermitteln...
 
Danke nochmal für Eure Tipps und Links.

Ich habe im Bekanntenkreis einen Anwalt, weiss aber nicht, worauf der spezialisiert ist.
Zudem wohnt der weit weg und ich habe weder Geld noch Zeit, da hinzufahren. Also muss ich ihm - wenn ich ihn erreich - alles telefonisch erklären, was umständlich ist.

Aber bis zum 21. April sind's ja noch 10 Tage, also werde ich wohl oder übel bis zum 16./17. abwarten und mich nach allen Möglichkeiten erkundigen. Ich werde dann wohl zahlen, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind.
 
Ruf den Anwalt aus dem Bekanntenkreis spätestens morgen an...eine laufende Frist ist u.U. was Ätzendes.... schilder ihm den Fall, vielleicht kann er Dir (wird er bestimmt) einen ersten Tipp geben können, wohin die Reise geht. Auch wenn er nicht auf Onlinerecht, Markenrecht o.ä. spezialisiert ist: denke, ein Anwalt bekommt schon auch mit, was in anderen Gebieten so Sache ist.

Mach schonmal eine Aufstellung, was Du wann genau verkauft hast: waren das neue oder gebrauchte Sachen ? Hast Du die verlauft, weil Du als Studi Kohle brauchtest (Studiengebühren o.ä.) ? Zur Frage "gewerblich/nicht gewerblich" gibt es durchaus unterschiedliche Sichtweisen unterschiedlicher Gerichte, will sagen: die bloße Anzahl alleine muss nicht unbedingt ein Kriterium sein.

Falls Dein bekannter Anwalt keine Zeit/Lust o.ä. hat: sei dann einfach mal frech und schnei bei den Juristen an Deiner Uni vorbei; vielleicht gibt's dort einen Prof., der gerne seine Studis in solchen Dingen berät - kenne einen solchen Fall von einem Bekannten ;-)
 
Falls Dein bekannter Anwalt keine Zeit/Lust o.ä. hat: sei dann einfach mal frech und schnei bei den Juristen an Deiner Uni vorbei; vielleicht gibt's dort einen Prof., der gerne seine Studis in solchen Dingen berät - kenne einen solchen Fall von einem Bekannten ;-)

Das wollte ich auch grade erwähnen.

Ansonsten, lass dir von den Hobbyjuristen hier keine Angst machen ;)
 
Hallo

Lies dir diesen Artikel durch, besonders die letzte Stellungnahme auf Seite 2 könnte hilfreich sein
 
Nur mal als Hinweis: Geschäftsmäßig != Gewerblich

Jedes Angebot bei eBay oder auch auf dem Flohmarkt ist geschäftsmäßig. Aber nicht unbedingt gewerblich.
 
Muß man tuff sein.
Ich würds auf eine Gerichtsverhandlung anlegen - bin eh Rechtschutz versichert. Meistens machen dann solche Abmahner einen Rückzieher. Aber die wenigsten trauen sich das, was ich schade finde. Die meisten Privatmenschen zahlen und das ist der falsche Weg. So macht man es diesen Subjekten einfach zu einfach ;)
 
Deswegen habe ich weiter oben bereits geschrieben, die Unterlassungserklärung in abgewandelter Form unterschreiben. Dies aber natürlich nur nach kompetenter rechtlicher Beratung. Im Falle von Abmahnung kann dieses übrigens auch der Verbraucherschutz weshalb man also nicht unbedingt zum Anwalt muss.
 
Muß man tuff sein.
Ich würds auf eine Gerichtsverhandlung anlegen - bin eh Rechtschutz versichert. Meistens machen dann solche Abmahner einen Rückzieher. Aber die wenigsten trauen sich das, was ich schade finde. Die meisten Privatmenschen zahlen und das ist der falsche Weg. So macht man es diesen Subjekten einfach zu einfach ;)

1.Ja
2.Rechtschutz kommt nicht für Urheberrechtsverletzung auf. ;)


Fraglich ist jedoch inwieweit der Zusatz ''nicht von Bushido'' überhaupt eine Markenrechtsverletzung darstellt, es gibt bestimmt Anwälte die sich auf den Besuch des TE freuen.
 
Die Anwaltskanzlei spielt sich als Richter auf und kann von sich aus gar keine "Strafe" verhängen. Das ist ja absolut lächerlich.

Vor allem müßte man mal eruieren, wie lange das Angebot auf eBay aufschien. Normalerweise überzuckern die das ganz rasch und das Angebot ist höchstens ein paar Stunden live. Die Verhältnismäßigkeit wurde hier schon mal kurz angerissen. Die ist hier absolut nicht gegeben. Ok, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber Strafe kann nur ein Richter verhängen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Und ein Richter wird Dich vielleicht abmahnen, vielleicht sogar verurteilen, aber niemals zu so einem Betrag.

Und überhaupt, wer ist jener B, dessen Namen man nicht ausschreiben darf, auch wenn man ein KEIN oder NO davor setzt? Wenn es ein angeblicher Markenname ist, dann muss er auch in Kauf nehmen, dass man ihn gebraucht (was ja das Ziel jedes Markennamens ist) und wenn man dann noch so ehrlich ist und 'no' davor schreibt, dann weiß der Käufer ja genau, dass es genau die Marke nicht ist. Einer Klage würde ich sehr gelassen entgegen sehen (allerdings in Österreich - aber in dieser Hinsicht sind unsere Rechtssysteme recht ähnlich).
 
Hallo

Lies dir diesen Artikel durch, besonders die letzte Stellungnahme auf Seite 2 könnte hilfreich sein

Der Artikel war sehr interessant, besonders das Ende! Jedoch weiss ich nicht, ob es sich nur um einen Einzelfall handelt.

Ich habe nun nochmal nachgesehen, wie viele Artikel ich in den letzten 30 Tagen verkauft habe. Wie wird das eigentlich gezählt? Von Monatsanfang bis -ende oder innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 30 Tagen? Und gelten die Auktionsanfangs- oder endzeiten?

Wenn ich von heute ausgehe (10. April), so habe ich seit dem 10. März bis heute 14 Artikel verkauft (deren Verkaufszeitpunkt, also Auktionsende nach dem 10. März liegt).
Im Monat davor waren es 5 Artikel, die jeweils am 09. März endeten.

Also insgesamt 19 Artikel seit 60 Tagen. Gilt das dann noch als gewerblicher Handel, wenn vorher von 20 Artikeln in 1 Monat oder 40 Artikeln in 2 Monaten die Rede war?

Der Artikel war übrigens knapp 2 Tage online. Leider habe ich in die Artikelbeschreibung "Blablabla No Si*do Bush**o" geschrieben, so dass man interpretieren könnte, dass das "no" sich nur auf Si*o, nicht mehr aber auf Bush**o bezieht.
 
1.Ja
2.Rechtschutz kommt nicht für Urheberrechtsverletzung auf. ;)

Privatrechtschutz kommt selbstverständlich auch für solche Sachen auf.
Muß man halt das richtige Paket haben ;)
 

Na ja, meine angebotenen T-Shirts waren leider nicht eindeutig als Satire gekennzeichnet.

Gerade habe ich übrigens gelesen, dass sich die Anzahl der angebotenen, markenrechtswidrigen Artikel usw. nicht auf die angebotenen 400 EUR Abgeltungsbetrag auswirken - nur auf die Höhe der Schadensersatzforderung (und die würde ich ja mit Zahlung der 400 EUR vermeiden).

Also verdichtet sich wohl alles dahingehend, dass ich Lehrgeld zahlen muss. Nur werde ich natürlich nichts überstürzen und erstmal mit dem Anwalt aus meinem Bekanntenkreis reden und versuchen, alle aussergerichtlichen Möglichkeiten vor Ablauf der Frist auszuschöpfen.

Auf jeden Fall werde ich mir jetzt jedes Wort gut überlegen, dass ich in Zukunft in eine eBay-Auktion hineinschreibe!
 
Auf jeden Fall werde ich mir jetzt jedes Wort gut überlegen, dass ich in Zukunft in eine eBay-Auktion hineinschreibe!

eBay macht schon lange keinen Spaß mehr. Kaufen geht noch, aber verkaufen tu ich auch nichts mehr.
 
Schick doch mal ne Mail mit einem Verweis auf dieses Forum an B****** (du weisst schon wen). Wenn er so ne coole Sau ist, wie er immer tut, dann vergibt er dir sicherlich den kleinen Fehltritt und lädt dich zusätzlich zu einem Konzert ein...
 
Schick doch mal ne Mail mit einem Verweis auf dieses Forum an B****** (du weisst schon wen). Wenn er so ne coole Sau ist, wie er immer tut, dann vergibt er dir sicherlich den kleinen Fehltritt und lädt dich zusätzlich zu einem Konzert ein...
ah, der singt?
 
Naja, "Singen" würde ich das jetzt nicht gerade nennen ... ups, kriege ich jetzt etwa eine Verleumdungsklage an den Hals?? *zitter*
 
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