Rechtsanwaltrechnung wg. eBay - was tun?

die "guten Sitten" erfordern es meiner Meinung nach, daß die erste Abmahnung kostenlos ist. Es sollte der Grundsatz gelten "es bezahlt der, der bestellt". Damit würde man einem ganzen Zweig von Abmahn-Anwälten (sorry Ren, solche gibt es und man muß es aussprechen dürfen) den Hahn zudrehen.
Und um zum anderen deiner beiden Hassworte zu kommen: "Wucher" bezeichnet überzogene Kosten - und ist damit das angemessene Wort für "ich setz den Streitwert mal so hoch an daß es sich für mich auf jeden Fall rechnet; wenn nur ein immaterieller "Schaden" entstanden ist, bin ich frei in der Wahl der Höhe, daher wähle ich einen genauso hohen wie den, den meine Kollegen wählen - wir setzen das (kartellmässig) einfach so hoch an daß es für uns immer gut ausgeht, und nennen das dann Regelstreitwert."

Ich habe das Gefühl, hier wird übersehen, dass das Instrument der Abmahnung seine Wurzeln im gewerblichen Rechtsschutz hat. Der ursprüngliche Sinn war es nicht, die ach so armen Bürger abzuzocken, sondern eine unkomplizierte Streitbeilegung im Wirtschaftsleben zu erreichen, deren Alternative ein Prozess mit einem vielfachen an Kosten wäre. Da gehts nicht um ein paar T-Shirts, sondern um vielstellige Patentrechtsverletzungen oä. Und das soll gratis sein? Welches Unternehmen würde sich denn darauf einlassen?
Dass sich das Instrument derart gegen den kleinen Mann richten lässt, mag problematisch sein. Aber seine Daseinsberechtigung (mit *allen* Nebenwirkungen, inklusive der Streitwertfestlegung und Honorarforderung!) hat es definitiv.

Edit: Fast vergessen: Hätte Crazyfreak alle auf B*shido registrierten Marken aufgezählt, wüssten wir jetzt, dass der gute Mann nicht nur für Parfums und Handtäschchen sondern auch für T-Shirts eine Marke angemeldet hat. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider scheint der Entwurf von Frau Zypries, daß die erste anwaltliche Abmahnung nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen darf, im Sande verlaufen zu sein. Das wäre auf jeden Fall angemessener als die in Deutschland gängige Praxis.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81209

Bedauerlich, wenn es im Sande verlaufen sollte, aber hast schon Recht, ist ja schon ziemlich lange her, dass das mal angesprochen wurde, und es hätte eigentlich schon verabschiedet werden müssen, alleine vom Zeitablauf her gesehen.

Edit: Ich habe nochmals nachgelesen, der Vorschlag von Fr. Zypries, bezog sich aber sowieso nur auf Verletzungen des Urheberrechts, und damit verbundenen Abmahnungen.
Würde auf den Fall hier, sowie so nicht zutreffen, da es hier um Markenrechtsverletzungen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Gefühl, hier wird übersehen, dass das Instrument der Abmahnung seine Wurzeln im gewerblichen Rechtsschutz hat. Der ursprüngliche Sinn war es nicht, die ach so armen Bürger abzuzocken, sondern eine unkomplizierte Streitbeilegung im Wirtschaftsleben zu erreichen, deren Alternative ein Prozess mit einem vielfachen an Kosten wäre. Da gehts nicht um ein paar T-Shirts, sondern um vielstellige Patentrechtsverletzungen oä. Und das soll gratis sein? Welches Unternehmen würde sich denn darauf einlassen?
Dass sich das Instrument derart gegen den kleinen Mann richten lässt, mag problematisch sein. Aber seine Daseinsberechtigung (mit *allen* Nebenwirkungen, inklusive der Streitwertfestlegung und Honorarforderung!) hat es definitiv.

Edit: Fast vergessen: Hätte Crazyfreak alle auf B*shido registrierten Marken aufgezählt, wüssten wir jetzt, dass der gute Mann nicht nur für Parfums und Handtäschchen sondern auch für T-Shirts eine Marke angemeldet hat. :)

Bei Firmen mag dass ja auch eine gute Art der Streitbeilegung sein, die Abmahnungen richten sich aber leider auch oft, gegen einfach Bürger, die keine Rechtsabteilung in der Hinterhand haben, die alleine wegen dem Kostenrisiko, wenn man sich dagegen wehren wollte, schon klein beigeben müssen.
So ist dass bestimmt dann auch nicht gedacht, würde ich mal behaupten.
Ich bin jetzt kein Experte was die Formulierung von Gesetzen betrifft, aber ich denke es wäre schon möglich, die entsprechenden Gesetze so zu formulieren bzw. zu ändern, dass bei den Streitigkeiten, von Firmen untereinander, also bei den von dir erwähnten Patenrechtsstreitigkeiten, es trotzdem noch eine angemessene Gebühr für den Anwalt gibt, es aber gleichezeitig verhindert wird, dass die Gebühr, die für eine Firma noch zahlbar wäre, aber für einen normalen Verbraucher, ein Grund ist, schon allein deswegen klein beizugeben.
 
was ihr mir offensichtlich nicht zugestehen wollt: ich kann die "Abmahnanwälte" auch nicht leiden. ich bin nur der Ansicht, dass der Fall hier nicht zwangsläufig auf einen Abmahnanwalt hindeutet.
Und dass die Kosten für die Abmahnung der Rechteinhaber übernehmen soll, kann nur ein Witz sein. Dann würde der Rechteinhaber nämlich alles daran setzen, einen Prozess anzustrengen, diesen gewinnen (was er hier mit Sicherheit tun würde), und dann müsste der Abgemahnte die Kosten in jedem Fall tragen.

Was die Kosten hier angehen: weil es sich um einen Bürger handelt, ist die Vergleichssumme 400 €.
Für einen Touch scheint das nicht zu viel zu sein, für eine Rechtsverletzung offensichtlich schon.
Seltsame Wertvorstellungen.
 
was ihr mir offensichtlich nicht zugestehen wollt: ich kann die "Abmahnanwälte" auch nicht leiden. ich bin nur der Ansicht, dass der Fall hier nicht zwangsläufig auf einen Abmahnanwalt hindeutet.
Und dass die Kosten für die Abmahnung der Rechteinhaber übernehmen soll, kann nur ein Witz sein. Dann würde der Rechteinhaber nämlich alles daran setzen, einen Prozess anzustrengen, diesen gewinnen (was er hier mit Sicherheit tun würde), und dann müsste der Abgemahnte die Kosten in jedem Fall tragen.

Was die Kosten hier angehen: weil es sich um einen Bürger handelt, ist die Vergleichssumme 400 €.
Für einen Touch scheint das nicht zu viel zu sein, für eine Rechtsverletzung offensichtlich schon.
Seltsame Wertvorstellungen.

Also wenn es eine Rechteverletzung war, ist ja auch nichts dagegen zu sagen, eine Gebühr zu verlangen, nur meiner Ansicht nach, und so wie der Fall hier geschildert wurde, scheint mir doch eine Summe im vierstelligen Bereich, doch irgendwie nicht angemessen.
 
Und dass die Kosten für die Abmahnung der Rechteinhaber übernehmen soll, kann nur ein Witz sein.

Sehe ich auch so. Wenn ich zahlen muss, um meine Rechte durchzusetzen, kann irgendwas nicht stimmen.
 
Bin eben drübergestolpert, vielleicht hilft´s dir ja Threadersteller:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/878/168392/

Und gerade eben hatte ich noch geschrieben, die mal vorgeschlagene Änderung bezüglich Abmahnung wegen Verstoß gegen Urheberrechtsverletzung ist im Sande verlaufen, also doch nicht, ist jetzt offiziell verabschiedet.
Ich finde es gut, bei einfach gelagerten Fällen, maximal 100 Euro, ich denke dass ist auch eine angemessen Entschädigung, für die Arbeit des Anwalts, oder wer sonst auch immer die Abmahnung schreibt.
Nutzen tut es dem TE aber nicht, zum einen ist das Gesetz ja erst verabschiedet worden, also noch nicht in Kraft, zum anderen geht es hier ja um eine Markenrechtsverletzung, dass ist wieder eine andere Geschichte, darauf bezieht sich die Gesetzesänderung sowieso nicht.
 
Sehe ich auch so. Wenn ich zahlen muss, um meine Rechte durchzusetzen, kann irgendwas nicht stimmen.

das muß man ja gar nicht. Man kann auch zuerst Mahnen (dazu braucht es keinen Anwalt), und mit der Übergabe des "Falles" an einen Anwalt drohen. Dieser problemlos kostenlos durchführbare Schritt "gehört sich", statt direkt einen Anwalt auf jemanden zu hetzen, der sich eventuell gar keiner Schuld bewusst ist (was heute sehr leicht passieren kann). Man kann das Ganze als Rechteinhaber auch mit gesundem Menschenverstand angehen, und "Bagatellfälle" und erkennbar "schwere Fälle" unterschiedlich behandeln. Es ist nicht so, daß man als Rechteinhaber gezwungen ist, sofort einen Anwalt einzuschalten.
 
was ihr mir offensichtlich nicht zugestehen wollt: ich kann die "Abmahnanwälte" auch nicht leiden. ich bin nur der Ansicht, dass der Fall hier nicht zwangsläufig auf einen Abmahnanwalt hindeutet.
Nicht zwangsläufig. Aber einfach mal so 40.000 Euro klingt für mich sehr nach Säbelrasseln, nicht nach gütlicher Einigung.

Ich hatte auch schon mit Anwälten zu tun. Auch privat. Und ein Vorschlag zur gütlichen Einigung klingt anders. Oder glaubst du ernsthaft, dass sich da jemand die Mühe gemacht hat, den Streitwert tatsächlich zu ermitteln, die Kosten dementsprechend festzulegen und als anwaltliche Zusatzleistung auch noch eine Belehrung für Laien mitzuliefern?

Vielleicht ist der Typ einfach auch nur stockesteif wie manche Rechtsbeistände das so an sich haben und kann einfach nicht anders formulieren. :hehehe:

Keine Ahnung. Vielleicht hast du recht. Aber 40.000 Euro finde ich für diesen Fall doch recht wenig investigativ festgelegt.

das muß man ja gar nicht. Man kann auch zuerst Mahnen (dazu braucht es keinen Anwalt), und mit der Übergabe des "Falles" an einen Anwalt drohen.
Glaubst du denn, der "Sänger" kann schreiben? Ich bin mir nicht sicher, aber irgendwie hab ich da so meine Zweifel. :hehehe:

Nein, war ein Scherz. Bushido ist IMHO nicht dumm. Eher im Gegenteil. Textlich hat er es drauf, auch wenn ich die Musik kacke finde.

Ich würde das an Bs Stelle auch einem Anwalt übergeben. Ganz pauschal. "Hey, sieh mal zu, dass du dich um meine Markenbelange kümmerst." Da liegt ja meiner Meinung nach auch das Problem. Der reibt sich dann ggf. die Hände und wird mit Generalvollmacht auf eigene Faust aktiv. :noplan:
 
es gibt Gerichte, die legen den Gegenstandswert bei p2p-Netzwerken auf 10.000 Oecken pro Song. Finde ich das gut? Sicher nicht.
Wäre ich Anwalt, würde ich diesen Streitwert trotzdem zu Grunde legen, weil dies der wahrscheinliche Streitwert im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre.
 
Wäre ich Anwalt, würde ich diesen Streitwert trotzdem zu Grunde legen, weil dies der wahrscheinliche Streitwert im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre.
Ich auch Ren. Ethik hin oder her. Wenn mir irgendwer die Hütte auf Mallorca finanziert weil er sich nicht an die Gesetze hält.. Von mir aus. Pecunia non olet. Dafür bin ich Anwalt geworden statt Hilfsarbeiter.

Aber muss ich das vor dem Hintergrund, dass viel zu oft Unsicherheit in Rechtsfragen herrscht, gut finden? Nein. Ich kann meine Arbeit als ITler auch streng nach "Vorschrift" erledigen. Der Effekt ist, dass ich oft beim Kunden bin und mich über jede Stunde freue. Ist aber nicht meine Devise. Bloß weil ich es kann, muss ich es nicht tun.

Meine ganz konkrete Frage (wurde mir noch nicht beantwortet): Ist es nicht möglich (ohne irgendwelche Rechte zu nach ZPO, BRAGO oder ähnlichen Vorschriften zu verwirken), die Abmahnung erstmal kostendeckend und unkompliziert abzuwickeln? Muss ich gleich in die Vollen gehen? Oder ist das vielleicht Ermessensspielraum? Das interessiert mich.
 
drunter bleiben kann man immer.

aber, um das noch mal klarzustellen: dann würde der Anwalt lieber klagen und gewinnen, dann gibt es mehr Gebühren, und die auch noch voll. Das ganze dann vorm Landgericht, wo der Verletzer auch einen Anwalt braucht, die Gerichtskosten kommen auch noch hinzu. ;)
 
Hört sich verdächtig nach dem hier an.
 
Aus der Nummer mit der Abmahnung kommst du wahrscheinlich nicht raus.
ABER: Deine Chance besteht darin, den Streitwert anzufechten. Die Abmahngebühren richten sich nach dem Streitwert - das ist, einfach gesagt, der in Zahlen bezifferte "Schaden", der durch die Rechtsverletzung entstanden ist.
Die Festsetzung dieses Streitwertes geschieht hier durch den abmahnenden Anwalt. Jetzt kannst Du, besser Dein Anwalt, hingwehen und sagen: "Ja, ok, ich habe die Rechte verletzt, aber der Schaden ist wesentlich geringer".
Dann werden am Ende vielleicht nur noch dreiEurofuffzig raus... die Abmahnung als solche ist aber völlig rechtens und wird wahrscheinlich bestand haben.
Das diese Sachen von Anwälten und Rechteinhabern ausschließlich zu deren Bereicherung eingesetzt werden (den gehts doch gar nicht um Ihr Markenrecht - zumindest bei so einer Bagatelle), steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
Fair ist sowas nicht wirklich, aber da kann man nicht viel machen....
 
es gibt Gerichte, die legen den Gegenstandswert bei p2p-Netzwerken auf 10.000 Oecken pro Song. Finde ich das gut? Sicher nicht.
Wäre ich Anwalt, würde ich diesen Streitwert trotzdem zu Grunde legen, weil dies der wahrscheinliche Streitwert im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre.

Damit ist es ja in der Zukunft in vielen Fällen vorbei, der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen wurde auf maximal 100 Euro festgesetzt, sofern der Fall gelagert ist.
Und damit es keine Mißverständniss ist auch definiert was damit gemeint ist.
Also wird zumindestens der Bereich, für Leute mit rein wirtschaftlichen Interessen an der Abmahnung uninteressant.

drunter bleiben kann man immer.

aber, um das noch mal klarzustellen: dann würde der Anwalt lieber klagen und gewinnen, dann gibt es mehr Gebühren, und die auch noch voll. Das ganze dann vorm Landgericht, wo der Verletzer auch einen Anwalt braucht, die Gerichtskosten kommen auch noch hinzu. ;)

Naja, aber manche Abmahnungen leben doch davon, dass die Streitwerte erstmal so hoch angegeben werden, dass die Leute sich nicht trauen, die Sache vor Gericht kommen zu lassen, weil sie es sich nicht leisten können, erstmal die Kosten für das Verfahren, also den eigenen Anwalt, der will ja eine Vorschuss haben, vorzustrecken, und zahlen dann lieber die Abmahnkosten, und unterschreiben die Unterlassungserklärung.

Wenn die Verfahren auch öfters vor Gericht kommen würden, hätte es auch den Vorteil, dass Rechtssicherheit herrschen würde, und man wüsste, was denn Sache ist.

Ich würde darin keinen Nachteil sehen, bzw. ich prophezeie sogar, dass auf einmal viele Abmahnungen nicht mehr geschrieben werden würden.
Die meisten Abmahnungen sind doch finanziell motiviert, man schreibt aus irgendeinem Grund eine Abmahnung, mit einem exorbitanten Streitwert, und hofft dann, dass der Abgemahnte vor lauter Schreck, vor dem hohen Streitwert, die Kosten zahlt.

Ich würde mal behaupten, dass viele Abmahnende, das Risiko dann nämlich auch nicht eingehen wollen, dann vor Gericht zu verlieren, und dann entsprechend die Kosten für das Verfahren tragen zu müssen.

Als Abmahner trägt man doch solange es bei der Abmahnung bleibt, kein Risiko, man schreibt einen Abmahnung, der Abgemahnte zahlt, oder aber er wehrt sich, und dann kann man immer noch überlegen, ob man dem Abgemahnten großzügig entgegen kommt, oder ob man die Sache auf sich beruhen lässt, mal ausnahmsweise sozusagen.
 
Hallo und danke für die rege Anteilnahme soweit!

Vorab habe ich mit einem mir bekannten Rechtsanwalt gesprochen und er hat die Rechtmässigkeit des Vorwurfs bestätigt.
Jedoch riet er mir zu einer Modifizierung der Unterlassungserklärung. Darin solle ich z.B. das gesamte Kapitel mit den 40.000 EUR Gegenstandswert streichen und auch die Vertragsstrafe von 5001 EUR auf 5000 setzen (über 5000 ist das Landgericht, darunter das Amtsgericht zuständig).

Ich habe nun gestern mit dem Klägeranwalt telefoniert: Ich habe ihm dargelegt, dass ich nur Student bin und max. 250 EUR (statt der geforderten 400 EUR) aufbringen kann. Daraufhin haben wir uns auf diesen Betrag geeinigt. Ich bin natürlich "erleichtert" über diese Entscheidung. Na ja, so erleichtert, wie wenn mir statt beiden Beinen nur eins ausgerissen wird :). Bei 400 EUR hätte ich wirklich nicht gewusst, woher nehmen, da mir die Bank wegen fehlender Einkommen keinen Kredit gibt.
Dass ich evtl. eine modifizierte Erklärung abgeben möchte, habe ich ihm nicht mitgeteilt. Ist ja auch noch unsicher.

Nun frage ich mich, ob ich immer noch die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben soll, bzw. inwieweit ich sie modifizieren soll?
Er ist mir ja entgegengekommen, jetzt könnte ich es mir theoretisch verscherzen, indem ich die Unterlassungserklärung abändere. Die Abänderung bringt mir ja nur für den (nach dieser eBay-Erfahrung ausgeschlossenen) Fall der Wiederholungstat etwas.

Wenn er fies ist, kann er die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht annehmen und mir dies erst nach Ablauf der Frist mitteilen (er muss es ja nicht in der Frist bestätigen, dass er die Erklärung akzeptiert). Nach dem Motto: "Jetzt bin ich schon gutmütig und erlasse ihm 150 EUR, da kommt er mir auch noch mit einer veränderten Erklärung! Jetzt fahre ich alle Geschütze auf und statuiere ein Exempel, selbst wenn es mich in diesem einen Fall Arbeit und Geld kostet!"
Dann kann er vor Gericht ziehen, weil ich zu wenig Geld überwiesen habe (die 250 EUR wurden ja nur am Telefon ausgemacht, er meint, ich solle das in der Erklärung ändern).

Würdet Ihr dennoch die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben - auf die Gefahr hin, dass er sie nicht annimmt
oder die von ihm angebotene Unterlassungserklärung (bis auf die 250 EUR) exakt so abgeben (--> mit vollem Schuldeingeständnis und bei Wiederholungsfall unterschrieben (!), dass ich vors Landgericht mitziehen muss und 40.000 Gegenstandswert anerkenne)?
 
Hallo und danke für die rege Anteilnahme soweit!

Vorab habe ich mit einem mir bekannten Rechtsanwalt gesprochen und er hat die Rechtmässigkeit des Vorwurfs bestätigt.
Jedoch riet er mir zu einer Modifizierung der Unterlassungserklärung. Darin solle ich z.B. das gesamte Kapitel mit den 40.000 EUR Gegenstandswert streichen und auch die Vertragsstrafe von 5001 EUR auf 5000 setzen (über 5000 ist das Landgericht, darunter das Amtsgericht zuständig).

Ich habe nun gestern mit dem Klägeranwalt telefoniert: Ich habe ihm dargelegt, dass ich nur Student bin und max. 250 EUR (statt der geforderten 400 EUR) aufbringen kann. Daraufhin haben wir uns auf diesen Betrag geeinigt. Ich bin natürlich "erleichtert" über diese Entscheidung. Na ja, so erleichtert, wie wenn mir statt beiden Beinen nur eins ausgerissen wird :). Bei 400 EUR hätte ich wirklich nicht gewusst, woher nehmen, da mir die Bank wegen fehlender Einkommen keinen Kredit gibt.
Dass ich evtl. eine modifizierte Erklärung abgeben möchte, habe ich ihm nicht mitgeteilt. Ist ja auch noch unsicher.

Nun frage ich mich, ob ich immer noch die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben soll, bzw. inwieweit ich sie modifizieren soll?
Er ist mir ja entgegengekommen, jetzt könnte ich es mir theoretisch verscherzen, indem ich die Unterlassungserklärung abändere. Die Abänderung bringt mir ja nur für den (nach dieser eBay-Erfahrung ausgeschlossenen) Fall der Wiederholungstat etwas.

Wenn er fies ist, kann er die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht annehmen und mir dies erst nach Ablauf der Frist mitteilen (er muss es ja nicht in der Frist bestätigen, dass er die Erklärung akzeptiert). Nach dem Motto: "Jetzt bin ich schon gutmütig und erlasse ihm 150 EUR, da kommt er mir auch noch mit einer veränderten Erklärung! Jetzt fahre ich alle Geschütze auf und statuiere ein Exempel, selbst wenn es mich in diesem einen Fall Arbeit und Geld kostet!"
Dann kann er vor Gericht ziehen, weil ich zu wenig Geld überwiesen habe (die 250 EUR wurden ja nur am Telefon ausgemacht, er meint, ich solle das in der Erklärung ändern).

Würdet Ihr dennoch die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben - auf die Gefahr hin, dass er sie nicht annimmt
oder die von ihm angebotene Unterlassungserklärung (bis auf die 250 EUR) exakt so abgeben (--> mit vollem Schuldeingeständnis und bei Wiederholungsfall unterschrieben (!), dass ich vors Landgericht mitziehen muss und 40.000 Gegenstandswert anerkenne)?

Regel solche Fragen mit Deinem befreundeten Anwalt. Hier bei MU erwartet Dich im Zweifel vor allem gefährliches Halbwissen, auf welches ich mich nicht verlassen würde. Das geht nicht gegen die MU-User, aber in diesem speziellen Fall hast Du sicherlich bei Deinem Anwalt die kompetentere Hilfe zu erwarten.
 
Hey,

ich stehe genau vor dem selben problem. ebenfalls einen artikel auf ebay angeboten der nicht von B-S-D-O war, ihn aber mit dem wort / markennamen beworden.

Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen, ebenfalls extrem hoher streiwert, etc. pp. Letztendlich soll ich 250 euro zahlen und die sache ist vom tisch.

meine frage richtet sich ebenfalls in richtung der UE. der UE-Vorschlag den die Anwaltskanzlei mitgeschickt hat ist in der tat sehr fragwürdig. ich würde sehr gerne eine abgeänderte UE mitschicken die man überall im netz findet. nur habe ich folgende probleme / bedenken:

a) die im internet findbaren abgeänderten UEs sind immer auf Filesharing/Download Verstösse ausgerichtet, setzen sich also mit URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN und nicht mit MARKENRECHTSVERLETZUNGEN auseinander. Hat jemand irgendwo eine passende abgeänderte UE entdeckt?

b) genau wie mein vorredner habe ich sorge, dass die Anwaltskanzlei die "Kulanz" von 250 euro anstatt 1.200 euro wieder fallen lässt wenn ich eine abgeänderte UE schicke und nicht die von ihnen vorgeschlagene.

Über eine baldige Hilfestellung / Feedback wäre ich dankbar, da meine Frist am kommenden Montag abläuft.

Viele Dank im Voraus!
 
... zahlen, unterschreiben und fertig. Bis Montag wirst Du wohl keine fundierte Rechtsberatung mehr erhalten (hier im Forum schon gar nicht) - und in Zukunft bei ebay aufpassen oder, wie ich mittlerweile, ganz meiden! :mad:
 
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