Der Vertrag zwischen YouTube und der Gema betrifft nur Videos mit Musik, und da auch nur die "offiziellen" Werke, nicht die von privaten Nutzern hochgeladenen. Oder hast du da andere Erkenntnisse?
der ursprüngliche streit YT-vs-GEMA ging ja darum, dass YT die lizenzzahlungen für die user nicht mehr übernehmen wollte, was sie vorher ja taten, weil die GEMA höhere zahlungen forderte. seit der einigung ist das vom tisch.
Die Gema kann mW auch die Rechte von Nicht-Mitgliedern ("Außenstehenden") wahrnehmen, wenn die das wollen.
nein, nicht mehr seit der änderung des VGG in 2016. darauf bezog ich mich oben, mit der gema-vermutung.
Wie diejenigen Fälle gehandhabt werden können, die keine Verwertung durch der Gema wollen, deren Rechte aber durch einen Kollektivvertrag mit den Plattformen eingeschlossen werden würden, weiß ich nicht.
sie haben nichts davon und können ihre rechte nicht mehr durchsetzen, weil aufführende trotzdem lizensieren könnten.
Bislang haben sie keine Kontrolle darüber, wer ihre Werke hochlädt oder sonstwie nutzt – das Hochladen ist illegal, Geld bekommen sie dafür nicht. Bei einer Plattform mit Kollektivvertrag wäre die Nutzung legal. Für den Urheber ändert sich dadurch nichts, die User, die das Video hochladen, verletzten das Recht nicht mehr. Das würde ich für einen Fortschritt halten, ausserdem hätte es eher mehr Vielfalt als weniger zur Folge.
z.b. YT hat Content ID. dahinein lädt der urheber sein werk hoch, lässt es analysieren und in den "katalog" aufnehmen. z.b. ein teil von werbeeinnahmen (eine von 3 möglichkeiten der reaktion auf erkannten content) fliesst dann direkt an den urheber/verwerter.
Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Musiker gegen solche Kollektivverträge mit der Gema sein könnte. Welche Gründe vermutest du?
weil er, wie schon gesagt, als aussenstehender dann seine rechte nicht mehr wahrnehmen könnte.
ausserdem will sich eben nicht jeder von der GEMA vertreten lassen, stichworte: damalige kontroverse ums pro-verfahren oder "goldener topf". nicht ohne grund gibt es alternativen zur GEMA, wie z.b. Freibank in Hamburg.
Ein Künstler gibt ein Konzert und da es im kleineren Rahmen stattfinden soll, gibt er auch selber den Veranstalter.
Die Gema meldet sich und will Gebühren vom Veranstalter, die anschließend der Künstler bekommen soll.
das ist korrekt, und immer abzüglich gewisser verwaltungsgebühren.
Immerhin haben sich 70.000 MusikerInnen für eine Mitgliedschaft im Verein Gema entschieden und zahlen dafür 50 Euro jährlich.
wenn mit musiker*nnen urheber wie songschreiber oder texter gemeint sind, dann ja. reine interpreten sind üblicherweise in der GVL, nicht in der GEMA.
Ich habe bislang noch kein Argument gelesen, warum dies unausweichlich flächendeckende Uploadfilter erfordert, Lizenzen dagegen nicht funktionieren können. Gegen Kollektiv- bzw. CC-Lizenzen wurde bisher nur der Sonderfall "Künstler, der nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft ist" angeführt. Das scheint mir aber ein Problem zu sein, dass sich lösen liesse.
entscheidend wäre, was juristisch übrig bleibt. ich denke man kann das urheberrecht nicht verbessern, wenn man es den künstlern quasi wegnimmt und einnahmen organisationen zuschanzt, die mit dem künstler in keiner verbindung stehen.
die uploadfilter brauchst du alleine schon hier bei MU, weil du alle geschriebenen beiträge schliesslich auf verletzungen prüfen musst. wieviele moderatoren wird scheffe hierfür denn brauchen, wenn mal an einem nachmittag 200-300 beiträge eingehen. und wie soll geprüft werden, mit google und zur gegenkontrolle nochmal mit bing?!
Insgesamt sind das eh kleine Summen im Gegensatz zur Gage, die er ja hoffentlich auch bekommt,
sogar zu 100%, weil er ja selber Veranstalter ist, in diesem Fall.
es gibt im klassischen bereich, als auch sonst, oft nicht-kommerzielle aufführungen. hier sind ja ebenso, manchmal nicht unerhebliche GEMA-gebühren fällig.
Habt ihr noch Ideen und Vorschläge dazu?
ich würde zuerst sämtliche externe links auf eis legen/sperren. darüber hast du vermutlich am wenigsten kontrolle.