Foren gegen Artikel 13 (Upload-Filter)

Da hast du nicht unrecht. Viele Avatare werden wohl lizenztechnisch problematisch, meiner eingeschlossen.

Die ganz Bude ist wohl voll davon.. :eek:, ich spiel da ja öfter mit rum..;)

@WollMac.. insofern Bremer da Expertise hätte, ich weiss nicht was er genau macht.
 
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Wie ist denn das zu verstehen: " also (gar)keine Fotos mehr hochladen"
Betrifft das auch selbstgeschossene? Da bin ich doch Urheber?

Gemäß Artikel 17 der Urheberrechtsreform haftet macuser.de nach Inkrafttreten unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer.

Macuser.de muss VOR dem Upload "die Erlaubnis von (...) Rechteinhabern einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung".

Sofern der Rechteinhaber keine Erlaubnis für den Upload erteilt, so muss macuser.de "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen" unternehmen, damit die urheberrechtlich geschützten Werke hier nicht abrufbar sind.

Also: Du lädst ein Foto hoch. Macuser.de muss jetzt irgendwie feststellen ob das von dir hochgeladene Foto von dir oder von jemand anderem urheberrechtlich geschützt ist. Jetzt könnte man natürlich die Admins verdonnern jede Bilddatenbank auf dem Planeten nach diesem Foto zu durchforsten. Alternativ installiert man einen Uploadfilter der das macht. Das wird aber sicherlich Geld kosten. Also gibt man den Nutzern vielleicht einfach gar keine Möglichkeit Bilder hochzuladen.
 
Sorry, ich habe jetzt nur das Startposting hier gelesen, nicht den ganzen Thread.

Wieso wird hier impliziert, Macuser.de bräuchte Upload-Filter?
Der Artikel mit den Upload-Filtern betrifft keine Foren wie Macuser.de, sondern nur Dienste-Anbieter,
..., bei dem der Hauptzweck […] darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsreform_der_Europäischen_Union

Sorry, wenn das alles schon genannt wurde oder ich das Grundanliegen hier nicht verstanden habe.
 
Gemäß Artikel 17 der Urheberrechtsreform haftet macuser.de nach Inkrafttreten unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer.

Macuser.de muss VOR dem Upload "die Erlaubnis von (...) Rechteinhabern einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung".

Nein, denn Macuser.de verfolgt nicht den Haupt-Zweck, große Datenmengen zu speichern und zu verteilen
und zum Zweck der Gewinnerzielung zu bewerben. (siehe Link eins weiter oben)
 
Ja, hab ich auch so gelesen mit der vorrangigen Gewinnerzielung.
Auch ist ja in Artikel 17 in allen Absätzen die Rede im Umgang mit Rechteinhabern, dass heisst wenn einer was hochlädt
sollte man explizit verlangen, bist du Rechteinhaber oder nicht.
Falls da einer dann "schummelt", liegt das Vergehen beim Uploader.

auch ist es wohl so, falls jemand im nachhinein käme, he das ist mein Bild und dies belegt, dann muss man reagieren
und damit ist man zum Grossteil draussen aus der Nummer..
ist aber nur meine Lesart beim reingucken vorhin in Auszüge..

edit: macenroe.. du bist also entweder tatsächlich John oder hast die Rechte
an deinem avatar?
 
Auch ist ja in Artikel 17 in allen Absätzen die Rede im Umgang mit Rechteinhabern, dass heisst wenn einer was hochlädt
sollte man explizit verlangen, bist du Rechteinhaber oder nicht.
Falls da einer dann "schummelt", liegt das Vergehen beim Uploader.

Wo genau steht in der Urheberrechtsreform dass man das so regeln kann?
 
Ja, hab ich auch so gelesen mit der vorrangigen Gewinnerzielung.

Im deutschen Recht ist bereits ein Werbebanner von Amazon ein unwiderlegbarer Beweis für Gewinnerzielung, auch, wenn sie nicht vorrangig, sondern nur ein kleiner Nebenverdienst ist. Das ist auch für viele Blogs ein großes Problem.
 
Ps.. Bisschen Bedenken hab ich tatsächlich bei den Avataren.
sieht man zwar nur nach Anmeldung..wenn da aber mal einer schlecht draufkommt und Fiesheiten im Sinn hat, nachtreten will
da wird man da schnell fündig.
 
Wo genau steht in der Urheberrechtsreform dass man das so regeln kann?
unter 17 4 c)

Zitat:
(4) Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so ist der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, urheberrechtlich geschützter Werke oder sonstiger Schutzgegenstände verantwortlich, es sei denn, der Anbieter dieser Dienste erbringt den Nachweis, dass er

c) nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von den Rechteinhabern unverzüglich gehandelt hat, um den Zugang zu den entsprechenden Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu sperren bzw. die entsprechenden Werke oder sonstigen Schutzgegenstände von seinen Internetseiten zu entfernen, und alle Anstrengungen unternommen hat, um gemäß Buchstabe b das künftige Hochladen dieser Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu verhindern.

edit b) gehört auch noch dazu:

b) nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass bestimmte Werke und sonstige Schutzgegenstände, zu denen die Rechteinhaber den Anbietern dieser Dienste einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben, nicht verfügbar sind; und in jedem Fall
 
Im deutschen Recht ist bereits ein Werbebanner von Amazon ein unwiderlegbarer Beweis für Gewinnerzielung,

Das ist aber kein Problem. Der Gewinn muss ja durch die Bereitstellung von großen Datenmengen
erzielt werden, das ist bei Blogs und Macuser nicht der Fall.
 
Ab wie vielen Kilobyte ist eine Datenmenge eindeutig als "groß" zu verstehen?
 
Ab wie vielen Kilobyte ist eine Datenmenge eindeutig als "groß" zu verstehen?

Das spielt keine Rolle. Es geht um Diensteanbieter, die vornehmlich Musik, Videos etc. online zur Verfügung stellen.
Weiter oben habe ich den Text verlinkt und es ist eindeutig, dass es da nicht um Foren wie Macuser geht.

..., bei dem der Hauptzweck […] darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt“.

Das macht Macuser nicht.
 
Das macht Macuser nicht.

Doch:
  • Es gibt eine Rubrik "Medien", in denen Inhalte durchaus jemandes Lizenz verletzen könnten (oder ist für jedes Motiv eine Genehmigung eingeholt worden?). Diese werden vom Anbieter (Macuser) organisiert.
  • Macuser verfolgt durch das Schalten von Googlewerbung den Zweck der Gewinnerzielung.
 
Das wäre bzw. ist eine Überlegung von mir für "zukünftig".
Evtl. müsste man je Post und Beitrag dann eine AGB-Checkbox einrichten, in der der User zustimmt den zu postenden Inhalt als Urheber zu gewährleisten
und dafür auch in Haftung gehen wird.

So weit ich es verstanden habe, ist die Online Plattform immer haftbar, sonst wäre das für Youtube ja kein Problem, einfach die AGB zu ergänzen.. ^^
 
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Doch:
  • Es gibt eine Rubrik "Medien", in denen Inhalte durchaus jemandes Lizenz verletzen könnten (oder ist für jedes Motiv eine Genehmigung eingeholt worden?). Diese werden vom Anbieter (Macuser) organisiert.
  • Macuser verfolgt durch das Schalten von Googlewerbung den Zweck der Gewinnerzielung.

Wo bewirbt Macuser die Inhalte (die Fotos), welche zur Gewinnerzielung bereitgestellt werden?
Es gibt nirgendwo Werbung für diese Medien.

Wobei man trotzdem überlegen könnte, notfalls den Bereich „Medien“ abzuschalten oder
abzutrennen. Das ist eh ein Sonderbereich, der mit einem Mac-Forum nichts zu tun hat.
Ein „Foto-Forum“ innerhalb von macuser.de
 
Sie sind Teil des Kernangebots und bedürfen daher keiner separaten Werbung.

Das sind zweierlei Dinge:

Macuser bewirbt seine Inhalte nicht.
Macuser.de enthält Anzeigen, welche andere Dienste bewerben, nicht sich selbst oder Medien darin.

Es gibt keine Anzeigen von Macuser, soweit ich weiß, und Macuser schaltet auch keine Google-Anzeigen.

Bleibt nur noch der Punkt der Gewinnerzielung allgemein (über fremde Anzeigen). Der reicht aber nicht.
 
Macuser bewirbt seine Inhalte nicht.

Ach so. Das heißt, jeder Teil einer gewinnorientierten Website, auf den kein großer, blinkender Pfeil zeigt, ist automatisch von der Gesetzesänderung ausgenommen?
 
Man sieht hier im kleinen schon, was die großen da nicht kapiert haben ...

Die Texte sind teils mal wieder so derartig schwammig und nicht zuende formuliert, dass man da alles reininterpretieren kann.

Wie gesagt. Ein Fest für Anwälte.
 
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