Gesellschaft Darf es im westlichen Europa Minarette geben?

Darf es im westlichen Europa Minarette geben?

  • Ja

    Stimmen: 356 50,6%
  • Nein

    Stimmen: 320 45,5%
  • Keine Meinung

    Stimmen: 27 3,8%

  • Umfrageteilnehmer
    703
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
"lebenslanges einreiseverbot"
sowas liebe ich ja. Das sind ALLES deutsche Staatsbürger!
Teilweise sind die ja gar nicht Ausgereist, wie sollen die denn dann "nicht mehr Einreisen"?
Ich weiss... Seufz, dann eben Exorzismus! Papst Benedikt bildet aus :D
 
Was wird von den Türken gefordert?
 
Ach naja so krass find ich das jetzt auch wieder nicht. "Gefuehle von glaeubigen stark verletzten" ist schon ne starke Einschraenkung. Genauso wie "oeffentlicher Frieden"...da muss schon einiges Passieren, damit der Paragraf greift. Bei uns gibts bestimmt auch Gesetze die sich um den "oeffentlichen Frieden" kuemmern....

Wenn mir so ein Freak Gottesflyer in die Hand drückt, darf ich dann noch sagen "tschuldigung, grad gestern den Vertrag mit dem Teufel unterschrieben"? Oder verletzt das seine Gefühle zu sehr. Was, wenn er mich anschreit deswegen, habe ich dann den öffentlichen Frieden gestört? Was, wenn das jemand im Fernsehen sagt?
 
Was wird von den Türken gefordert?
das sie sich distanzieren. von mir aus auch von irgendjeman anderen. ist doch schnurzpipegal.
es wird was gefordert was hier auch niemand macht weil es nunmal auch keinen sinn ergibt. niemand braucht sich von irgendetwas distanzieren womit er nichts ausser dem namen, die staatsangehörigkeit oder die religion gemein hat.
 
Wenn mir so ein Freak Gottesflyer in die Hand drückt, darf ich dann noch sagen "tschuldigung, grad gestern den Vertrag mit dem Teufel unterschrieben"? Oder verletzt das seine Gefühle zu sehr. Was, wenn er mich anschreit deswegen, habe ich dann den öffentlichen Frieden gestört? Was, wenn das jemand im Fernsehen sagt?
Ich sach, im Zweifelsfall kommts auf den Richter an.
Ist der konservativer Katholik buchtet er dich ein, ist er moderner freikirchler oder was auch immer ermahnt er dich und ist er atheist lacht er den ankläger aus.
 
Ich sach, im Zweifelsfall kommts auf den Richter an.
Ist der konservativer Katholik buchtet er dich ein, ist er moderner freikirchler oder was auch immer ermahnt er dich und ist er atheist lacht er den ankläger aus.

:thumbsup: Rechtsstaat
 
das sie sich distanzieren. von mir aus auch von irgendjeman anderen. ist doch schnurzpipegal.
es wird was gefordert was hier auch niemand macht weil es nunmal auch keinen sinn ergibt. niemand braucht sich von irgendetwas distanzieren womit er nichts ausser dem namen, die staatsangehörigkeit oder die religion gemein hat.

Wer nicht zeigt das er dagegen ist, wird oft automatisch für einen Befürworter gehalten.

Hätte es die Lichterketten nach den Asylheimanschlägen nicht gegeben, in was für ein Licht stände Deutschland bei einigen über Jahre hinaus?
 
Wer nicht zeigt das er dagegen ist, wird oft automatisch für einen Befürworter gehalten.
was aber auch ein Trugschluss sein kann.
Hätte es die Lichterketten nach den Asylheimanschlägen nicht gegeben, in was für ein Licht stände Deutschland bei einigen über Jahre hinaus?
naja, das waren eher solidaritätsbekundungen gegenüber den opfern wenn ich das richtig in erinnerung habe.
explizit distanziert von den tätern hat sich aber soweit ich weis niemand.
Ich habe nirgendsgelesen: "wir deutsche finden das nicht toll was die blöden nazis da gemacht haben". allerhöchstens sowas wie "deutschland fühlt mit den opfern".

ich will das nicht schlecht reden, es ist aber was ganz anderes
 
HEHE

Ihr könnt noch lange diskutieren !!! Der Minarette Verbot wird weiter in der Schweiz bleiben und das ist SEHR GUT so :p
 
HEHE

Ihr könnt noch lange diskutieren !!! Der Minarette Verbot wird weiter in der Schweiz bleiben und das ist SEHR GUT so :p
Das werden wir ja noch sehen.
Auch die Schweizer haben ein Verfassungsgericht. Im Zweifelsfall gibts noch das der EU. Auch wenn die kein Mitglied sind, die EU-Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang. Ich Tippe mal das in Fragen was die angeht dann das EU-Gericht zuständig ist.
Ich fände das Verbot auch toll, wenn auch Kirchtürme und ihr dämliches Geläute verboten werden würden. Grad heute nervt mich der blöde Dom wieder mal bis kurz vorm erbrechen. Irgendwie scheint dem seine Uhr auch mitelprächtige Schwankungen zu haben...
 
stimmt wohl, traurigerweise...

Was passiert denn dann bei zwei konkurrierenden Paragraphen/Artikeln in der Verfassung der Schweiz?
Es muss doch eine Instanz geben die im Rechtsstreit irgendwann sagt welcher zur Anwendung kommt.
 
stimmt wohl, traurigerweise...

Was passiert denn dann bei zwei konkurrierenden Paragraphen/Artikeln in der Verfassung der Schweiz?
Es muss doch eine Instanz geben die im Rechtsstreit irgendwann sagt welcher zur Anwendung kommt.

Weiss ich nicht, ich nehme an, das wird über Bundesgerichtsentscheide gelöst. An diesen müssen sich dann die unteren Gerichte orientieren, bis es ein neues BGUrteil gibt.
 
Haftbefehl

Du hast meine Gefühle stark verletzt -> Ab in den Knast. Oh du bist gar nicht in Irland, scheiss drauf: der europäische Haftbefehl verpflichtet Deutschland dazu dich auszuliefern auch wenn diese Tat in Dtl selber nicht strafbar ist.

Das ist so nicht richtig. Das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit existiert weiterhin. Dies ist lediglich bei einer Straftat eingeschränkt, die unter eine Positivliste von 32 Straftaten fällt, die wiederum eine Strafbarkeit von mindestens 3 Jahren aufweisen muss. Diese Liste existiert auch nur aus dem Grund, dass angenommen wird, dass aufgrund der Schwere der Tat diese eben in jedem Land unter Strafe gestellt ist. Ansonsten sind 12 Monate weiterhin die Richtschnur. Und eine Auslieferung kann auch verweigert werden, wenn dies nicht willkürlich ist.

Auch muss ein maßgeblicher Auslandsbezug gegeben sein. Auch garantiert der EuGH dass es nicht zu einer exzessiven Anwendung kommt neben den eigenen nationalen Gerichten. Das erste Gesetz zum Haftbefehl in Deutschland wurde für nichtig erklärt durch das BVerfG.

Problematisch bleibt natürlich die Unbestimmtheit der obigen Positivliste und die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl ausstellen darf. Artikel 16 bleibt ein abzuwägendes Grundrecht. Verfassungsklagen sind aber auch bereits wieder auf dem Weg. Es bleibt spannend, das Thema.
 
Ein Gericht wird aber grundsätzlich nach dem Gesetz gehen und nicht danach was das eigentliche Ziel gewesen sein könnte.

Doch ein (deutsches) Gericht ist nicht auf den Gesetzeswortlaut beschränkt. Dies ist nicht einmal die wichtigste Auslegungsmethode. Ein Gesetz kann auch entgegen seines Wortlautes ausgelegt werden, wenn der Gesetzgeber etwas anderes im Sinn hatte oder der Rechtsstaat dieses erzwingt.

Wie gesagt, wenn dich einer Anzeigt, dann gilt das was im Gesetz steht, nicht das was irgendein Politiker sich eventuell dabei gedacht hat als er dem Gesetz zugestimmt hat.

Irgendein Politiker sicher nicht. Der Wille des Gesetzgebers selbst aber ist durchaus entscheidungserheblich vor Gericht.
 
Lichterketten

naja, das waren eher solidaritätsbekundungen gegenüber den opfern wenn ich das richtig in erinnerung habe.

Nein, es waren auch klare Distanzierungen.

explizit distanziert von den tätern hat sich aber soweit ich weis niemand.

Das war gerade einer der Hauptgründe - zu zeigen, dass das Volk anders denkt. Viele hunderttausende gingen damals auf die Straßen.

ich will das nicht schlecht reden, es ist aber was ganz anderes

Nein, ganz und gar nicht. Es war eine klare Distanzierung. Dies anders auszulegen ist schon extrem waghalsig. Bis schlicht falsch.
 
Im Zweifelsfall gibts noch das der EU. Auch wenn die kein Mitglied sind, die EU-Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang. Ich Tippe mal das in Fragen was die angeht dann das EU-Gericht zuständig ist.

Verwechselst du jetzt den EuG und den EuGH mit dem EMGR?
 
Doch ein (deutsches) Gericht ist nicht auf den Gesetzeswortlaut beschränkt. Dies ist nicht einmal die wichtigste Auslegungsmethode. Ein Gesetz kann auch entgegen seines Wortlautes ausgelegt werden, wenn der Gesetzgeber etwas anderes im Sinn hatte oder der Rechtsstaat dieses erzwingt.
Das dachte der Präsident des Verfassungsschutzes (zumindest glaube ich der wars) auch als er so am Bundesverfassungsgericht argumentiert hat. Der Vorsitzende Richter hat in ausdrücklich darauf hingewiesen das natürlich nach dem Wortlaut geurteilt wird, nicht nachdem was irgendjemand vielleicht eigentlich damit gemeint hat. Imho geht das auch schlecht da schliesslich nicht nur ein Abgeordneter über ein Gesetz entscheidet.
Leider finde ich das Verlaufsprotokoll der Verhandlung nicht mehr...


Irgendein Politiker sicher nicht. Der Wille des Gesetzgebers selbst aber ist durchaus entscheidungserheblich vor Gericht.
Und wenn die Gesetzgeber einen unterschiedlichen Willen hatten?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten