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lexusburn
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ja, dann gib uns doch mal ne sprechprobe Apfelkompott wenn du genauso redest...
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Cousin und Cousine dürfen sich völlig unbehelligt miteinander vergnügen. Das verstösst nicht gegen geltendes Recht.
ja, dann gib uns doch mal ne sprechprobe Apfelkompott wenn du genauso redest...
Froschkönig schrieb:Najaaaaa, ich teile nicht gerade Qualtingers Humor und eine weibliche Stimme klingt in meinen Ohren natürlich angenehmer. Habt ihr keine KabarettistINNEN???
Elfriede Jelinek!edit: ups: Jelinek ist Steirerin
Hörprobe?Eva Marold
Das stimmt! Es verstößt aber gegen meine(!) moralischen Vorstellungen!
Ich kann mich mit diesem Gedanken einfach nicht anfreunden. Und das liegt nicht nur daran, dass ich einfach keine heiße Cousine habe...
Elfriede Jelinek!
Es muß doch bei euch sowas wie "Gernot & Niavarani" in weiblich geben!
Elfriede Jelinek!
Es muß doch bei euch sowas wie "Gernot & Niavarani" in weiblich geben!
Hörprobe?
alf poier hat einen sehr charakteristischen wiener dialekt, wenn ich mich nicht täusche, und ist nicht so schiach und grauslich wie mundl und qualtinger.
Sind alle Wiener Cousins und/oder Cousinen?
Oder gar Geschwister?!
Ihr seid schon ein paar lustige Kollegen...
Anders als in Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Portugal und der Türkei wird der "Beischlaf zwischen Verwandten", wie der Paragraph 173 im deutschen Strafgesetzbuch heißt, in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Begründet wird das Gesetz damit, dass Kinder, die bei Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten gezeugt werden, mit größerer Wahrscheinlichkeit behindert sind.
[...]
Ähnlich äußert sich Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linkspartei im Bundestag. Es gebe keine rationalen Gründe, die für ein Verbot sprächen. Der Paragraph sei Ausdruck überkommener Moralvorstellungen, denen nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden sollte. Neskovic fühlt sich durch den Inzest-Paragraphen gar daran erinnert, dass Ehebruch und Kuppelei in Deutschland einst unter Strafe standen. "Genauso ist der Paragraph 173 ein Überbleibsel des Sexualstrafrechts aus dem vergangenen Jahrhundert."
[...]
Schließlich sei auch die Gefahr groß, dass Kinder, die von Frauen über 40 zur Welt gebracht werden, behindert seien. "Es kommt ja auch niemand auf die Idee, das Kinderkriegen über 40 mit dieser Argumentation unter Strafe zu stellen", so Neskovic.