Cousin und Cousine im 7. Himmel

Also ich halte diese Argumentation für fadenscheinig. Wenn jemand unbedingt seine Schwester heiraten will kann er ja nach Österreich oder in die Schweiz auswandern. :D
 
in österreich geht das? bezweifle ich aber lasse mich auhc gern korrigieren.

zumindest würd ich es dann nicht in einen streng gläubigen dorf irgendwo am berg machen :D
sonst versucht das ganze dorf noch dem geschwisterpaar den teufel mit weiwasser und feuer auszutreiben :)
 
wie hiess der spruch über behinderte mitbürger im bayerischen/ösischen bereich: "in jedem dorf schaut aus am haus a depperl raus..."
 
Die Chancen, daß eine rezessive Eigenschaft (im schlimmsten Falle eine Krankheit) zur Ausprägung kommt ist eben bei Geschwistern am höchsten. Basta.
Ob eine Frau jenseits der 40 ein krankes Kind zu Welt bringt ist zwar auch ein relativ großes Risiko, der Vergleich hinkt aber meiner meinung nach sehr…

Im einen Fall hat sich - nach meinem Dafürhalten - aus gegebenem Anlaß im Laufe der Zeit ein ethisch-moralischer "Schutzmechanismus" etabliert, im anderen eben nicht, da die Chancen einer Krankheit des Kindes eben kleiner sind…

Ob man den erwähnten "Schutzmechanismus" strafrechtlich untermauern sollte, kann ich leider nicht beantworten.
 
Ich glaube die Meisten wollen ihre Schwester auch gar nicht heiraten.

Und gegen eine Nummer in der Pubertät ist meiner Meinung nach nichts einzuwenden.
 
Die Chancen, daß eine rezessive Eigenschaft (im schlimmsten Falle eine Krankheit) zur Ausprägung kommt ist eben bei Geschwistern am höchsten. Basta.
Ob eine Frau jenseits der 40 ein krankes Kind zu Welt bringt ist zwar auch ein relativ großes Risiko, der Vergleich hinkt aber meiner meinung nach sehr…

Warum hinkt er? Ich verstehe den Unteschied nicht. (auch wenn ich ersteres befremdlicher finde)

Beide Male geht es um die Zeugung eines Kindes und der Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder Krankheit.
 
Hm, sind wir nicht alle irgendwie miteinander verwandt? ;) :)
 
Beide Male geht es um die Zeugung eines Kindes und der Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder Krankheit.

Ich denke, dass die psychologische Komponente bei Sex unter Geschwistern eine voellig andere Rolle spielt als bei der Frage, ob eine 40 jaehrige eine Risikoschwangerschaft eingeht oder nicht. Vielleicht hinkt der Vergleich daher.
 
Was meinst du mit der psychologischen Komponente?
 
Bei Inzest geht es um die Ausprägungn einer Vielzahl möglicher rezessiver Merkmale, die nach der Zeugung auf beiden Allelen des Kindes vorhanden sind (in einem sehr einfachen Fall!) und sich als Krankheit manifestieren, die in der Regel garnicht oder nur schwer therapierbar ist.

Bei späten Müttern ist ein guter Teil der möglichen Probleme durch nicht-genetische Faktoren bedingt, die einfach im Alter von 35+ auftreten können und beinhalten auch gefahren, die nur das Wohl der Mutter beeinträchtigen können. Rein genetisch gesehen ist der bei weitem häufigste Defekt eine Fehlverteilung der Chromosomen (Aneuploidie, da der zuständiger "Spindelapparat" einfach mit der Zeit unzuverlässiger wird), die man recht früh erkennen kann. (Für jene, die vor einem Abort nicht zurückschrecken.)

Die Palette möglicher rezessiv vorhandener Anlagen für "Defekte" ist - nach meiner Einschätzung - wesentlich größer, und die Auswirkungen dramatischer als etwa Trisomie 21 etc. (…wobei die meisten Aneuploidien ohnehin zum frühzeitigen Abort führen.)

Was meinst du mit der psychologischen Komponente?
Der gesellschaftliche "Druck", der sich aufbaut, bedingt durch den "Verstoß" gegen die von mir vermuteten "sozialen Schutzmechanismen", die sich über Jahrhunderte aufgebaut haben und somit recht stark sein dürften.
 
Dir geht es also um die Häufigkeit und Schwere der Auswirkungen.

D.h. man sollte auch andere Fälle strafrechtlich verfolgen (z.B. wenn zwei Personen mit einer Erbkrankheit, die eine hohe Vererbungswahrscheinlichkeit hat, eine sexuelle Beziehung haben)?

Der gesellschaftliche "Druck", der sich aufbaut, bedingt durch den "Verstoß" gegen die von mir vermuteten "sozialen Schutzmechanismen", die sich über Jahrhunderte aufgebaut haben und somit recht stark sein dürften.

Und deshalb zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung udn ggf. Gefängnis?
 
aber der Thread macht mir ein schlechtes Gewissen, ich glaub ich muss meine Cousine wieder mal besuchen.
 
Dir geht es also um die Häufigkeit und Schwere der Auswirkungen.

D.h. man sollte auch andere Fälle strafrechtlich verfolgen (z.B. wenn zwei Personen mit einer Erbkrankheit, die eine hohe Vererbungswahrscheinlichkeit hat, eine sexuelle Beziehung haben)?

Aha, daher weht der Wind… :augen:
Was man "sollte", was statthaft oder gar strafrechtlich zu veranlassen ist, ist Sache der Legislative, zu der ich nicht gehöre - ganz einfach aus Mangel an juristischer Kompetenz. (Das dürfte bei dir ähnlich sein.)

Mein Urteil über die Frage, ob man ab einem bestimmten Alter das Zeugen eines Kindes verbieten sollte, weil Inzest ja auch verboten ist, habe ich dir nach bestem Wissen erläutert.

Für Stammtischjuristerei, hinkende Vergleiche und weltanschauliche Schlammschlachten stehe ich leider nicht zur Verfügung. (Warum dein Vergleich hinkt, solltest du jetzt aber bitte selbst rausfinden, gelle? ;))
 
Was meinst du mit der psychologischen Komponente?

Die Frage, wie man mit dem Brechen eines moralischen Tabus umgeht, mit seinen Schuldgefuehlen, mit der fehlenden Akzeptanz des Umfelds, der Heimlichkeit - um nur ein paar der Dinge zu nennen die sicher bei einer sexuellen Beziehung unter Geschwistern eine bedeutende Rolle spielen
 
Also ich halte diese Argumentation für fadenscheinig. Wenn jemand unbedingt seine Schwester heiraten will kann er ja nach Österreich oder in die Schweiz auswandern. :D

Das würde nichts nützen, auch in Ö darf man die Schwester nicht heiraten!

Verbot der Verwandtenheirat. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern - § 6 EheG
 
Aha, daher weht der Wind… :augen:

Woher weht sonst der Wind? Die angeführte Begründung war eindeutig: mögliche Behinderung des Kindes (oder Krankeit).

Die Frage wird ja eh jetzt vom Bundesverfassungsgericht geklärt.

Die Frage, wie man mit dem Brechen eines moralischen Tabus umgeht, mit seinen Schuldgefuehlen, mit der fehlenden Akzeptanz des Umfelds, der Heimlichkeit - um nur ein paar der Dinge zu nennen die sicher bei einer sexuellen Beziehung unter Geschwistern eine bedeutende Rolle spielen

Und was sollte das für eine strafrechtliche Relevanz haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke nicht, dass eine juristische Klaerung auch nur irgendeines der psychlogischen Probleme von Geschwistern loesst, die eine sexuelle Beziehung miteinander haben.
 
Geiler Link am anfang :D:D:D:D:D
 
Ich denke nicht, dass eine juristische Klaerung auch nur irgendeines der psychlogischen Probleme von Geschwistern loesst, die eine sexuelle Beziehung miteinander haben.

Auf den Punkt! Das perfekte Ei :D
 
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