Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

Hab beim googlen noch eine interessante Sichtweise in FAQ eines Torrent-Anbieters gefunden:
http://wiki.bitreactor.to/index.php?title=Abmahnwahnsinn

Die dürfte damit wohl die Meinung einiger hier aus dem Thread unterstützen (ich persönlich würde auch so verfahren)...

...scheint mir eine äußerst qualifizierte und rechtlich verbindliche Auskunft zu sein - mehrere Rechtschreibfehler und allein die Beschimpfung als "Idioten" reicht mir, danke, ich würde darauf nicht so viel geben....
 
JEDE Datei hat einen sog. Hashwert der eindeutig dieser zugeordnet werden kann. Du kannst das File nennen wie du willst, dieser Hashwert verändert sich dadurch nicht.

Bedeutet das dann aber nicht, dass bei selbstgerippten Musikstücken der Hashwert gar nicht verglichen werden kann? Oder rippt die Industrie auch mal munter in verschiedenen Bitraten und vergleicht dann?

Bei Software sehe ich das ein, das wird ja so wie man es bekommt ins Netz gestellt. Aber bei Musik versteh ich es noch nicht.
 
Hab beim googlen noch eine interessante Sichtweise in FAQ eines Torrent-Anbieters gefunden:
http://wiki.bitreactor.to/index.php?title=Abmahnwahnsinn

Die dürfte damit wohl die Meinung einiger hier aus dem Thread unterstützen (ich persönlich würde auch so verfahren)...

Argenturen können keine IP Adressen bekommen, IP Auskunft vom Provider bekommt z.z. NUR die Staatsanwaltschaft.
Der Vorgang verläuft so: Der Rechteinhaber protokolliert mit SW den Datenverkehr eines P2P Netzes und kommt so an die IP der UP/Downloader.
Dann stellt er Strafantrag, der Staatsanwalt beantragt vom Provider die herausgabe der Nutzerdaten. Der Kläger beantragt Akteneinsicht und hat somit die Adresse des Anschlussinhabers. Der ist dann zivilrechtlich haftbar.
 
Bedeutet das dann aber nicht, dass bei selbstgerippten Musikstücken der Hashwert gar nicht verglichen werden kann? Oder rippt die Industrie auch mal munter in verschiedenen Bitraten und vergleicht dann?

Bei Software sehe ich das ein, das wird ja so wie man es bekommt ins Netz gestellt. Aber bei Musik versteh ich es noch nicht.

Nicht ganz, wenn den *.iso / *.rar Archiven Textfiles, Jpegs, Passwörter etc. beigefügt werden ändert sich auch jedesmal der Hashwert.
 
Bedeutet das dann aber nicht, dass bei selbstgerippten Musikstücken der Hashwert gar nicht verglichen werden kann? Oder rippt die Industrie auch mal munter in verschiedenen Bitraten und vergleicht dann?

Bei Software sehe ich das ein, das wird ja so wie man es bekommt ins Netz gestellt. Aber bei Musik versteh ich es noch nicht.

Die stellen irgendwelche Dateien rein um Leute anzulocken und wer die runterläd ist dran.

Wenn du bei Google nach Bildern suchst, zeigt dir Google jedes Bild nur ein mal an, trotzdem sind manche Bilder mehrfach da, dass liegt dran das jemand das Bild in einem Format oder Qualität gespeichert hat.
Und genauso ist das auch wenn Dateien (obs Software, Musik oder Videos sind ist egal) zum download angeboten werden, die Anbieter laden es sich einmal runtern und zippen die Datei neu und schon ist es vom Hash nicht mehr das was es war (selbst 2 ZIP-Dateien, die kurz hintereinander mit dem selben Inhalt erstellt wurden, haben nicht den gleichen Hash). Und bei den vielen Version in denen der selbe Inhalt angeboten wird, kann man das gar nicht überprüfen, da wärs bestimmt einfacher an jeder Haustür zu Klingeln.
 
Langsam werde ich neugierig. Was tut eine solche Software denn?

Die Software kenne ich nicht. Aber es gibt in Deutschland ein Unternehmen, dass im Auftrag arbeitet. Die gehen wohl nach einer "Hit" Liste vor - sprich, gesucht wird das, wass grade "inn" ist.
Wenn ein Anbieter der Datei gefunden wurde (oder mehrere) wird diese komplett von diesem Anbieter runtergeladen. Alles immer schön Dokumentiert. Die HD der "Überwacher" wird eingetütet, der Fall "gemeldet", dann bekommt der Betroffene Besuch von der Polizei, die wiederrum seine/ihre ganze Hardwar eintüten.
 
Aha, und wer beauftragt die Polizei mit der Wohnungsdurchsuchung inkl. Beschlagnahmung?
 
Langsam werde ich neugierig. Was tut eine solche Software denn?

Nehmen wir mal als Beispiel die (in der Scene bekannte) Firma Digitec.

Diese erwirbt an dem Film ''hassenichgesehen'' die Rechte ''zur verbreitung in dezentrale Netze und die Verwertung des Zugriffes auf dieses File'' und nennt das ganze dann ''hassenichgesehen.xxx.avi. (damit ist der einduetige Hashwert festgesetzt.)
Nun sucht die SW in dezentralen Netzen (hier z.b P2P) und protokolliert die Zugriffe auf dieses File. Damit hast du nach z.b. 24 Std eine lange Liste mit iP Adressen. Damit geht es dann ab zum Staatsanwalt und es wird Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt.
 
...scheint mir eine äußerst qualifizierte und rechtlich verbindliche Auskunft zu sein - mehrere Rechtschreibfehler und allein die Beschimpfung als "Idioten" reicht mir, danke, ich würde darauf nicht so viel geben....

Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Ich sagte einmal "interessant" und nicht rechtlich verbindlich. Ich habe es durch Zufall gefunden und dachte mir, warum soll ich es nicht mal hier posten... Und abgesehen von den Beschimpfungen und den Rechtschreibfehlern ist es das, wozu hier schon einige geraten haben...
 
bei einem zivilrechtlichen Verfahren wohl niemand...
Da stellt sich doch die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wegen eines Filmes wird wohl die Polizei kaum einen Hausdurchsuchungsbefehl bekommen...

edit: bezog sich auf die Frage von MacMaitre...
 
ignorieren sollte man abmahnungen nur, wenn man sich sicher ist, den dort abgemahnten vorgang wirklich nicht begangen zu haben....
 
Der Höflichkeit halber könnte man der Gegenseite ein Telefax zukommen lassen und mitteilen, dass man innerhalb einer Woche (bis zum ….) zu den Vorwürfen in der Abmahnung antworten werde.
 
...

Hallo Rick42,

Die Software wurde unabhängig überprüft, desweiteren wird über 3 Zeitserver die Zeit überprüft und von einer anwesenden Person protokolliert.
Das sollte erstmal reichen um dem Gericht die Schuld des Beklagten ''glaubhaft'' zu machen.
Natürlich könnte ein Hashwert mehrmals vorkommen und die Software könnte fehlerhaft sein, nur müsste der Beklagte ''glaubhaft'' machen, das das in seinem Falle (also die Zeit/Haschwert) so war.

Ist das vergleichbar mit z.B. Fingerabdrücken oder Speichelprobe?
Prüft Niemand ob sich die Datei auch auf meinem Rechner befindet?
Ist das schon so eine "Beweislastumkehr"?

Eine obskure SW aus der Schweiz behauptet ich wäre Terrorist, nehme Drogen und vergreif mich an kleinen Kindern und die Behörden schlagen sofort einen Salto rückwärts, ich hab den Ärger am Hals, und muss meine Unschuld beweisen? Ich mein 25k Strafe ist ja nicht ohne.

Das kann doch nicht sein! Ich lade xyz.zip und wenn da bombebauen.pdf drin ist brechen die mir die Tür auf?

Das fände ich jetzt richtig heftig. Ich will jetzt nicht den TE in Schutz nehmen sondern nur wissen ob sowas auch Jedem passieren kann...

Gruß Andi
 
Wieso ist der Download einer Fernsehserie strafbar? Wenn es im TV läuft, kann ich es mir doch genauso auf DVD oder VHS aufnehmen? Ist das dann auch strafbar?
 
@ andi

1. nein, die gibts wohl nicht mehrmals
2. nein, die IP Adresse des Anschlussteilnehmers down/uploaded die Datei (bei P2P verteilst du Daten auch wenn du die Datei nicht komplett hast), prüfen liesse sich das nur nach beschlagnahme des Rechners und das würde kein Richter bei einer Datei veranlassen.
3. Im Zivilprozess geht es um das ''glaubhaft'' machen, der Kläger macht das mit der Software, die unabhängig auf Fehler geprüft wurde.

Es ist insofern keine ''Obskure Software'' sie wurde (wie mir geschrieben wurde) speziell dafür entwickelt und unabhängig getestet.

..und ja, bei ''Bombebauen'' und Strafrechtlich relevanten Sachen kommen ''die'' morgens wenn du noch schläfst. (Türen tretten die nicht ein, ''die'' klingeln.)
 
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Eine obskure SW aus der Schweiz behauptet ich wäre Terrorist, nehme Drogen und vergreif mich an kleinen Kindern und die Behörden schlagen sofort einen Salto rückwärts, ich hab den Ärger am Hals, und muss meine Unschuld beweisen? Ich mein 25k Strafe ist ja nicht ohne.

Das kann doch nicht sein!
Doch, natürlich kann das sein.
Es ist ja nicht die obskure Software, die das behauptet, sondern eine real existierende Person, die sich der Software lediglich als Hilfsmittel bedient.

Aber das ist ja nicht sonderlich anders als sonst im Leben. Wenn ich glaubhaft versichern kann, dass ich mir Sorgen um meinen alten Kumpel Andi mache, weil der sich so verändert habe, jetzt nur noch gen Mekka betet, und ich mich ja schon wundere, warum er in letzter Zeit diese Riesenmengen Düngemittel in seine Innenstadtwohnung geliefert bekommen hat... spätestens, wenn er mir für heute abend dringend und innig nahegelegt, doch ja nicht an den Hauptbahnhof zu gehen ("Gefahr im Verzug"), dann hast du auch erst mal einen unangenehmen Nachmittag vor dir.

PS: Natürlich musst du nicht deine Unschuld beweisen. Wenn die Gegenseite aber glaubhaft und plausibel deine Schuld beweisen kann, dann hast du ein Problem.
 
@ andi
Es ist insofern keine ''Obskure Software'' sie wurde (wie mir geschrieben wurde) speziell dafür entwickelt und unabhängig getestet.

Unabhängig getestet? Von wem denn? Von einer von der Entwicklerfirma beauftragte Tochterfirma wahrscheinlich. ;) ...oder hat die Software (z.B. Blackwidow) ein TüV Siegel?
 
Wieso ist der Download einer Fernsehserie strafbar?

Wenn du die Serie vom ''Rechteinhaber'' lädst, ist das nicht strafbar (also z.b. ZDF, ARD, als US Bürger bei iTunes), alles andere wäre eventuell eine ''offensichtlich rechtswiedrige'' Quelle.
 
Unabhängig getestet? Von wem denn? Von einer von der Entwicklerfirma beauftragte Tochterfirma wahrscheinlich. ;) ...oder hat die Software (z.B. Blackwidow) ein TüV Siegel?

Auf jedenfall wird sie einstweillig vor Gericht anerkannt.........:eek:
 
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