Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

Eine Unterlassungserklärung an Sony zu richten, in der man versichert, einen bestimmten/alle durch Sony Pictures lizensierte(n) Film(e) nicht zu verbreiten, wäre in meinen Augen...ähh "dumm".

Oder verstehe ich da etwas nicht?


naja, zumindest könnte dir der besagte Anwalt nicht zuvorkommen, indem er dich nochmal im Auftrag von Sony abmahnt. Und wenn du Sony bereits freiwillig eine UE zugesandt hast, dann wird es wohl auch nicht notwendig sein , dass Sony einen neuen (kostenpflichtigen) Anwalt einschaltet um dich abzumahnen. Und du könntest (falls du dir über die Rechtesache sicher bist), dem aktuellen Anwalt eine Absage erteilen. (aber das ist nur eine Idee meinerseits, bin nicht vom Fach!)
 
naja, zumindest könnte dir der besagte Anwalt nicht zuvorkommen, indem er dich nochmal im Auftrag von Sony abmahnt. Und wenn du Sony bereits freiwillig eine UE zugesandt hast, dann wird es wohl auch nicht notwendig sein , dass Sony einen neuen (kostenpflichtigen) Anwalt einschaltet um dich abzumahnen. Und du könntest (falls du dir über die Rechtesache sicher bist), dem aktuellen Anwalt eine Absage erteilen. (aber das ist nur eine Idee meinerseits, bin nicht vom Fach!)

Ja, ok, dein Vorschlag macht Sinn - unter der Voraussetzung, dass jemand aus meiner Familie die Datei geladen hat.

@oneOeight: Was du meinst, versuchte ich auch schon in Post Nummer 55 zu verdeutlichen. :)

Ich denke, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, wie man in Zukunft handeln könnte. Sofern neue "Bettelbriefe" mit Fristverlängerung und steigenden Forderungssummen eintreffen - eine Fristverlängerung sowie ein Zahlungsaufschub wurden in dem Schreiben von vornherein kategorisch ausgeschlossen - werde ich diese ignorieren. Sie sind in meinen Augen nur Beweis dafür, dass aus Mangel an Beweisen/Unsicherheit gezögert wird, gerichtlich gegen den Abgemahnten vorzugehen. Erst wenn offizielle Briefe der Staatsanwaltschaft München im Briefkasten liegen, werde ich einen Anwalt einschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst wenn offizielle Briefe der Staatsanwaltschaft München im Briefkasten liegen, werde ich einen Anwalt einschalten.
Und allfällige zivilrechtliche Schadenersatzprozesse der Rechteinhaber gegen dich ziehst du auch ohne Anwalt durch?

Wow, du bist echt eine coole Sau :hehehe:
 
Wenn die Abmahnung im Postkasten liegt, ist das strafrechtliche Verfahren ja eh in 99,99% aller Fälle schon von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Von daher ist die Chance, jetzt noch ein Schreiben von denen zu kriegen äusserst gering... ;)

@ oneOeight: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Urheberrechtsstreitigkeiten - die wissen schon, wie man sich unnötige Kosten vom Hals hält...
 
wenn ihr eine rechtsschutz habt, dann geh doch zum anwalt und lass den eine gegenabmahnung verfassen, wo denen gelegenheit gegeben wird deren irrtum einzugestehen und ansonsten negative feststellungsklage erhoben wird...

Rechtschutz kommt für Urheberrechtsfälle nicht auf, desweiteren kann man mit einer Rechtschutzversicherung lediglich auf Klagen reagieren. (ist jedenfalls die Aussage die MIR auf nachfrage einiger Versicherungen mitgeteilt wurde.)

Und ja, erst NACH einstellung des Strafrechtlichen Verfahrens kommt der ''Rechteinhaber'' bzw. die bevollmächtige Kanzlei an die IP Adresse des beklagten.
 

Ich hab mir schon länger mal Gedanken gemacht, wie die einem das Beweisen?

Denn wenn da steht dass man die Datei XYZ.avi heruntergeladen hat, was heißt das schon. Die sollten einem ja wenigsten ein Protokoll von ethereal (oder ähnlichem) mitschicken, aus dem zu erkennen ist von welcher IP welche Daten übertragen wurden. Aus diesem Protokoll sollte sich dann natürlich das gesamte Lied/Film/Serie erstellen und auch betrachten lassen, für die die angeblich die Urheberrechte haben. Denn was kann man denn schon an 500 kb beweisen, dass ist doch als Film wahrscheinlich nur einige Sekunden.

Sonst könnte man ja auch jeden, der nen losen Mercedes-Stern hat anhängen, dass er nen Auto geklaut hat, er hat ja schließlich nen Teil davon.
 
Meist gehen die Staatsanwaltschaften sowieso nur gegen Verbreiter des Materials vor, nicht gegen diejenigen, die es runtergeladen haben. Kenne ich aus Erfahrung aus dem Freundeskreis. Diejenigen, welche Post bekommen, sind meistens die, die über 100GB MP3s auf der Festplatte haben und über ihre 16MBit Leitung zahllose Dateien anbieten.
Ich persönlich hab noch nie gelesen, dass es jemanden getroffen hätte, der nur einmal eine Datei illegal irgendwo runtergeladen hat. Meistens sind es die wirklichen Hardcore-Sauger, an die sich die Firmen ranmachen. Das soll aber keine Unterstellung für den Themenautor sein, lediglich meine Erfahrung von ca. einem halben Dutzend Bekannten.
 
Ich hab mir schon länger mal Gedanken gemacht, wie die einem das Beweisen?

Denn wenn da steht dass man die Datei XYZ.avi heruntergeladen hat, was heißt das schon. Die sollten einem ja wenigsten ein Protokoll von ethereal (oder ähnlichem) mitschicken, aus dem zu erkennen ist von welcher IP welche Daten übertragen wurden. Aus diesem Protokoll sollte sich dann natürlich das gesamte Lied/Film/Serie erstellen und auch betrachten lassen, für die die angeblich die Urheberrechte haben. Denn was kann man denn schon an 500 kb beweisen, dass ist doch als Film wahrscheinlich nur einige Sekunden.

Sonst könnte man ja auch jeden, der nen losen Mercedes-Stern hat anhängen, dass er nen Auto geklaut hat, er hat ja schließlich nen Teil davon.

Das ist die Frage: macht man sich bereits mit dem ersten heruntergeladenen Bit strafbar oder erst mit der fertig geladenen Datei? Ich schätze, dass bereits das Hinzufügen einer urheberrechtlich geschützten Datei in die DL-Liste eine Straftat darstellt.
 
Meist gehen die Staatsanwaltschaften sowieso nur gegen Verbreiter des Materials vor, nicht gegen diejenigen, die es runtergeladen haben. Kenne ich aus Erfahrung aus dem Freundeskreis. Diejenigen, welche Post bekommen, sind meistens die, die über 100GB MP3s auf der Festplatte haben und über ihre 16MBit Leitung zahllose Dateien anbieten.
Ich persönlich hab noch nie gelesen, dass es jemanden getroffen hätte, der nur einmal eine Datei illegal irgendwo runtergeladen hat. Meistens sind es die wirklichen Hardcore-Sauger, an die sich die Firmen ranmachen. Das soll aber keine Unterstellung für den Themenautor sein, lediglich meine Erfahrung von ca. einem halben Dutzend Bekannten.

Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe in meinem erweiterten Umfeld ca 4 Leute die wirklich sehr sehr selten ein paar Lieder runterladen. Haben auch alle eine Abmahnung erhalten.

Ich sehs ehr so das zZ ehr die kleinen Fische gejagt werden.
 
ALso wenn ich mir den Thread hier so durchlese, dann scheint es ja nicht wirklich eine Lösung zu geben oder täusch ich mich da?

Ich mein, es kann dann ja jeder eine Abmahnun gschicken, sobald Du anfängst, was runterzuladen (Movies oder MP3s)... Ich gebe es in Auftrag und dann kommen die Abmahnungen ins Haus!

Ich sehe darin nicht wirklich einen roten Faden...
 
Man kann stundenlang im Internet lesen und recherchieren, man kommt immer wieder zum gleichen Punkt: Keine der Abgemahnten wurde jemals vor ein Gericht gezerrt. In den gesamten Foren zu diesem Thema wimmelt es, meiner Meinung nach, von Trolls welche für die Abmahnkanzleien arbeiten und die Leute einschüchtern. Bzgl. der Dateien, welche als "Köder" ausgelegt wurden, gibt es irgendwo auch eine Liste. Spiele wie: "Gothic 3", "Die Römer" wurden wohl als eine der Top Ten Abmahngründe ausgesucht, ebenso einige Titel von ATB und ein XXX Film von Purzel - schlag mich tot - Production.
 
Man kann stundenlang im Internet lesen und recherchieren, man kommt immer wieder zum gleichen Punkt: Keine der Abgemahnten wurde jemals vor ein Gericht gezerrt. In den gesamten Foren zu diesem Thema wimmelt es, meiner Meinung nach, von Trolls welche für die Abmahnkanzleien arbeiten und die Leute einschüchtern. Bzgl. der Dateien, welche als "Köder" ausgelegt wurden, gibt es irgendwo auch eine Liste. Spiele wie: "Gothic 3", "Die Römer" wurden wohl als eine der Top Ten Abmahngründe ausgesucht, ebenso einige Titel von ATB und ein XXX Film von Purzel - schlag mich tot - Production.

Das Problem dabei ist, das dem Beklagten ein Zivilrechtliches Verfahren droht, dessen Ausgang und die damit entstehenden Kosten schlecht abzuschätzen sind. (es wird wohl ein hoherer vierstelliger Betrag werden)
Ob man gewillt ist ein Prozessrisiko einzugehen oder lieber die vglw. geringe Summe zu zahlen muss letztentlich der Beklagte selbst entscheiden. (Ich habe mich für ersteres entschieden)
 
Gibt es denn einen dokumentierten Fall wo ein zivilrechtliches Verfahren begonnen wurde? Ich habe keines gefunden.
 
LG Mannheim
Urteil vom 29.09.2006 Az. 7 O 76/06 und Urteil vom 30.01.2007 Az. 2 O 71/06

LG München I
Urteil vom 4.10.2007 Az. 7 O 2827/07

OLG Frankfurt/M
Beschluss vom 20.12.2007 Az. 11 W 58/07

Auf den Seiten bspw. von Digiprotect.org findest du noch mehr, dort allerdings die, die zugunsten der Musikindustrie ausgegangen sind.
 
Thematisch zwar irgendwie passend, aber...

LG Mannheim
Urteil vom 29.09.2006 Az. 7 O 76/06 (--> Klage abgewiesen) und Urteil vom 30.01.2007 Az. 2 O 71/06 (--> Klage abgewiesen)

LG München I
Urteil vom 4.10.2007 Az. 7 O 2827/07
(--> Klage abgewiesen)


OLG Frankfurt/M
Beschluss vom 20.12.2007 Az. 11 W 58/07
(--> Klage abgewiesen)


Auf den Seiten bspw. von Digiprotect.org findest du noch mehr, dort allerdings die, die zugunsten der Musikindustrie ausgegangen sind.


...von daher stellt sich die Frage, ob es aufgrund der vielen Präzedenzfälle zu weiteren Klagen/Verhandlungen kommen wird.
 
...von daher stellt sich die Frage, ob es aufgrund der vielen Präzedenzfälle zu weiteren Klagen/Verhandlungen kommen wird.

MacMaitre wollte nur wissen, ob überhaupt Verfahren angestrengt wurden. Netterweise habe ich dann ein paar mutmachendere Entscheidungen gepostet :cool:
Klar stellt sich diese Frage - aber wer kann sie schon beantworten? Bei mir hier herrscht zumindest Ruhe ;)
 
...

Hallo Prometeus18,

ich hätte da eine kurze Frage über diese Software aus der Schweiz (Blackwidow)

Angenommen man lädt sich eine Datei namens "König eines bekannten NewYorker Stadtteils.mov" und das ist eine Episode von "King of Queens" oder anders rum ich filme einen UPS-Mann in Queens in einer lustigen Situation und verbreite mein Homevideo unter dem Namen "King of Queens.mov". Was passiert dann?
Ist irgendwie bekannt ob so eine SW als Beweißmittel vor Gericht überhaupt zugelassen ist?

Wie arbeitet diese SW? Ist sie fehlerfrei? Wird auch der Inhalt der Datei geprüft?
Auf der Seite heißt es nur:
Wenn Sie noch mehr über uns erfahren wollen, rufen Sie uns einfach an oder laden Sie illegal Software aus dem Internet -
dann melden wir uns bei Ihnen!!

Gruß Andi
 
Angenommen man lädt sich eine Datei namens "König eines bekannten NewYorker Stadtteils.mov" und das ist eine Episode von "King of Queens" oder anders rum ich filme einen UPS-Mann in Queens in einer lustigen Situation und verbreite mein Homevideo unter dem Namen "King of Queens.mov". Was passiert dann?
Ersteres ist nur ein Download - und noch ggf. illegal (offensichtlich rechtswidrige Quelle und so), aber keine Verbreitung. Letzteres ist - ganz abgesehen davon, dass der UPS-Mann auch Rechte an seinem eigenen Bild hat (und keine Person der Zeitgeschichte sein dürfte) eine Abwägungsfrage zwischen Kunstfreiheit und Urheberrecht/Markenrecht. Die Frage ist halt, ob du als Künstler dein Werk "King of Queens" nennen und veröffentlichen darfst. Am Begriff selbst ist sicher nichts auszusetzen - wenn du jedoch die Popularität und Bekanntheit der Serie zielgerichtet ausnutzt, um selbst als Künstler bekannt zu werden, dann könnte das nicht unproblematisch sein.

Vergleiche: "Lindenstrasse".
Sicherlich darfst du ein Bild mit dem Titel malen und verkaufen, wenn darauf eine von Linden gesäumte Strasse in deinem Heimatort oder sonstwo zu sehen ist.
Was anderes ist es natürlich, wenn du eine Fernsehsendung mit diesem Titel produzieren willst, und dabei explizit dir den Verwechslungseffekt zunutzen machen willst.

Ist irgendwie bekannt ob so eine SW als Beweißmittel vor Gericht überhaupt zugelassen ist?
Die Software selbst ist kein Beweismittel.
Sie dient bestenfalls der Beschaffung eines ebensolchen.
 
Langsam werde ich neugierig. Was tut eine solche Software denn?
 
Hallo Prometeus18,

ich hätte da eine kurze Frage über diese Software aus der Schweiz (Blackwidow)

Angenommen man lädt sich eine Datei namens "König eines bekannten NewYorker Stadtteils.mov" und das ist eine Episode von "King of Queens" oder anders rum ich filme einen UPS-Mann in Queens in einer lustigen Situation und verbreite mein Homevideo unter dem Namen "King of Queens.mov". Was passiert dann?
Ist irgendwie bekannt ob so eine SW als Beweißmittel vor Gericht überhaupt zugelassen ist?

Wie arbeitet diese SW? Ist sie fehlerfrei? Wird auch der Inhalt der Datei geprüft?
Auf der Seite heißt es nur:


Gruß Andi

JEDE Datei hat einen sog. Hashwert der eindeutig dieser zugeordnet werden kann. Du kannst das File nennen wie du willst, dieser Hashwert verändert sich dadurch nicht.
Die Software wurde unabhängig überprüft, desweiteren wird über 3 Zeitserver die Zeit überprüft und von einer anwesenden Person protokolliert.
Das sollte erstmal reichen um dem Gericht die Schuld des Beklagten ''glaubhaft'' zu machen.
Natürlich könnte ein Hashwert mehrmals vorkommen und die Software könnte fehlerhaft sein, nur müsste der Beklagte ''glaubhaft'' machen, das das in seinem Falle (also die Zeit/Haschwert) so war.
 
Zurück
Oben Unten