Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

Prometeus18

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Hallo liebe Macuser,

heute erreichte uns per Briefpost (kein Einschreiben) eine Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei kuw. Der Mandant der Kanzlei - die Koch Media AG - wirft dem Internetzanschlussinhaber - meinem Vater - vor, dass eine Filmdatei (King of Queens) heruntergeladen wurde. Nachgewiesen wurde dies mit einem Programm der Schweizer Firma Copy Right Solutions GmbH (Blackwidow). Als weitere Belege wird eine Tatzeit (Oktober 2007), eine IP sowie der Dateiname angegeben. In dem fünfseitigen Schreiben wird eine Menge Druck aufgebaut. Es ist die Rede von Schadensersatzforderungen i.H.v. 25000 Euro sofern der Abgeltungsbetrag i.H.v. 150 Euro nicht gezahlt und eine unterschrieben Unterlassungserklärung bis zum 8.3.2008 zurückgeschickt wird. Nicht viel Zeit um einen Anwalt zu konsultieren.

Was haltet ihr davon? Meine Google-Recherche sagt mir, dass es sich hierbei um eine Art Abmahnungswelle handelt, bei der viele aus Angst und Zeitdruck überweisen und die Unterlassungserklärung (Schuldgeständnis?!) unterschrieben zurückschicken.

Was haltet ihr davon?
 
Frage Deinen Anwalt, was er davon hält. Besser als hier die Zeit zu verbummeln...
Hast Du denn die Datei geladen oder streitest Du alles ab?
 
ich bin kein rechtsexperte - aber da es nich per einschreiben kam und mit der normalen post - kam der brief bis jetzt halt nich an... - warte auf nen ordentliches einschreiben und dann geh mal zu nem anwalt...
 
Hi,

ziemlicher Hammer!

Ich würde erstmal gar nichts unterschrieben und einen Anwalt einschalten. Auch wenn solche Abmahnungen von Anwälten kommen, sollte die Rechtslage hier erst mal gründlich geprüft werden.

Wäre super wenn Du uns mal auf dem laufenden halten würdest wie die Sache ausgeht.
 
Kein Einschreiben, lächerliche Frist (die so mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht legal ist), absolut überzogene Schadensersatzforderungen (wie die 25.000 Euro Schaden nachweisen wollen ist mir schleierhaft)

Konsultier deinen Anwalt und sollte das ganze sich als Fake herausstellen, dann würd ich Anzeige erstatten.
 
ich bin kein rechtsexperte - aber da es nich per einschreiben kam und mit der normalen post - kam der brief bis jetzt halt nich an... - warte auf nen ordentliches einschreiben und dann geh mal zu nem anwalt...

Nein, afaik muss der Abmahnende nur nachweisen, dass er die Abmahnung abgeschickt hab. Mein ich mal irgendwo gelesen zu haben.
 
Koch hat die Rechte für King of Queens. Das ist schonmal korrekt. Ist ein Beweis für die Mandatschaft erbracht? Müsste der Abmahnung beiliegen. Das Datum verstreichen lassen ist dumm, denn wenn der der Anwalt von Koch ist, wird es teuer. Ein eigener Anwalt kostet dich bei einem Streitwert von 25.000,00 € sehr, sehr viel Geld (weit über 1.000,00 €). Kannst du dir sparen, wenn die Datei geladen wurde. Wenn sie geladen wurde, würde ich die 150,00 € zahlen. ABER, sei vorsichtig. Diese Unterlassungserklärung kann verdammt teuer werden, wenn die dir danach nachweisen können, dass du noch eine oder mehrere Folgen geladen hast. Denn dann zahlst du, weil du unterschrieben hast, dass du es nicht mehr machst. Das scheint mir nämlich in diesem Fall der eigentliche Pferdefuß zu sein. Also ist VORSICHT geboten!
 
ich bin kein rechtsexperte - aber da es nich per einschreiben kam und mit der normalen post - kam der brief bis jetzt halt nich an...

Das ist falsch und gefährlich!

@ Threadersteller: Das ist eine mustergültige Abmahnung, wie sie Tausenden ins Haus flattert.
Die relativ niedrige Abgeltungsforderung soll mit dem hohen Streitwert dafür sorgen, dass man schnell bezahlt.

Da führt auch kaum ein Weg daran vorbei.
Anwälte, die damit öfter zu tun haben, raten oft dazu, zumindest die Unterlassungserklärung nicht SO zu unterschreiben, da diese viel zu allgemein gefasst seien.
So soll man die UE nur auf diese konkrete Datei beschränken, nicht auf alle weiteren Werke des Rechteinhabers (Vorlagen dafür gibt's im Netz).
Das sollte aber am besten ein Anwalt mit der Gegenpartei aushandeln.

Dont's: Ignorieren, einfach so mit selbst formulierte Antwortschreiben antworten, alles einfach unterschreiben

Do: Anwalt mit Erfahrung darin konsultieren (nicht der Haus und Hofanwalt)
 
runter geladen oder angeboten?
der streitwert ist weit überzogen, was ja auch kein wunder ist, da der anwalt nach dem streitwert bezahlt wird...

der ISP scheint die daten gesetzeswidrig gespeichert zu haben (ihr habt ja eine flat? vorratsdatenspeicherung gilt ja erst ab 1.1.2008)

die müssen schon eine anzeige erstattet haben, um über akteneinsicht zu eurer adresse gekommen zu sein...
damit sind schon andere abmahner vor gericht gescheitert...
 
Es liegt eine Kopie der Vollmacht bei, datiert auf den 29.02.2008. Das Schreiben wurde am selben Tag erstellt und verschickt.

Ich habe diese Datei nicht geladen, spielt aber auch an dieser Stelle keine Rolle. Sind Beweisstücke vorhanden, die das Gegenteil belegen, sollen die an unseren Anwalt geschickt werden. Soweit der Plan...

Ergänzung:

Es wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gestellt, die daraufhin den Provider aufgefordert hat, die Personendaten herauszugeben. Es gibt scheinbar auch ein Aktenzeichen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Durch Akteneinsicht ist die Kanzlei an unsere Adresse gekommen, so heißt es zumindest in dem Schreiben.
 
Also ich bin zwar kein Urheberechtexperte, aber Du solltest die Sache wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Da es sich hierbei um eine außergerichtliche Abmahnung handelt, ist der Zeitpunkt der Zustellung unerheblich. Also ein Einschreiben ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht wirklich wichtig.

Mein Tipp, bitte schriftlich um Fristverlängerung und kläre bei Koch Media, ob diese wirklich von der Ravensburger Anwaltskanzlei vertreten werden.

Wenn Du Dir wirklich Douglas & Co. gezogen hast, dann Zahl die Summe. Alles Andere wird auf jeden Fall teurer.
 
Halte ich für unseriös: 1. unterscheidet sich die geforderte Summe von solchen, die bislang beispielsweise für schwarz geladene Musik angedroht und dann gefordert werden, 2. besagt eine IP Adresse noch nichts. Ich würde mich schlicht und ergreifend zunächst mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen.

Wichtig aber wäre zu wissen, wie die Datei geladen wurde, sollte es denn so gewesen sein; war das Programm Teil eines Netzwerks, also hättet Ihr Euch im Falles des Falles der Weiterverbreitung "schuldig" gemacht?

Alles sehr unklar. Meiner Meinung nach.
 
jaja, die liebe Firma kuw, sonst gern auch im Porno-Abmahngewerbe unterwegs...

Die gängigen Ratschläge heutzutage heissen: Modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben/Rückschein, da drin auch die Zahlung verweigern, da die Tat als solches bestritten wird. Die UE dient nur dazu, eine Einstweilige Verfügung abzuwenden.

Dann kommt ein paar Monate später nochmal ein Bettel...äh...Abmahnbrief, der dann irgendwo bei 1000 Euro und Androhung ewigen Höllenfeuers liegt. Den kann man ruhig ignorieren, da er nur - wie die Abmahnung selbst - ein weiteres "Angebot" der RA darstellt.

Wichtig: Keine Aussagen zur Sache machen, nur die vorgefertigte UE und gut ist. Solche Aussagen führen i.d.R. immer dazu, dass die dir in einem evtl. Verfahren im Mund herumgedreht ...äh... interpretiert werden.

Was dir dann u.U. noch blühen kann, ist das die Anwälte vor Gericht ziehen. In Anbetracht dessen, das bisher bei zigtausenden von Abmahnungen nur eine Handvoll Fälle vor Gericht landeten und das nur grössere Fische waren bzw. sich durch voreilige Aussagen selbst in eine schlechtere Ausgangsposition gebracht haben, nicht sehr wahrscheinlich.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid eingehen, diesen dann nicht mehr ignorieren sondern ihm widersprechen. Dann geht ohne zivilrechtliches Verfahren eh nichts mehr. Dafür würd ich mir dann einen spezialisierten Anwalt suchen, vorher eher nicht.

Unter http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/ gibts Informationen, vorgefertigte, modifizierte UEs und einen Haufen Leidensgefährten.

Achtung: Dieses Statement ist meine rein persönliche Meinung, wie so etwas ablaufen könnte und unter keinen Umständen als Rechtsberatung zu verstehen! (also "liebe" Anwälte, spart euch jegliche Abmahnungen, ich zahl eh nix!)
 
Danke für die vielen Tipps. Ich werde auf jeden Fall mal bei Koch Media anrufen. Erhält man als Nichtanwalt auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Informationen zu einem Aktenzeichen?

Edit:
Geladen wurde die Datei angeblich über das Torrent-Netzwerk.
 
Seit 01.01.2008 hat sich bezüglich der Rechtsberatung etwas geändert. Man muss dafür kein zugelassener Anwalt mehr sein. Leider weiß ich gerade nicht, wo ich nachschlagen kann. Hatte das bei N-TV.de gelesen.
 
Seit 01.01.2008 hat sich bezüglich der Rechtsberatung etwas geändert. Man muss dafür kein zugelassener Anwalt mehr sein. Leider weiß ich gerade nicht, wo ich nachschlagen kann. Hatte das bei N-TV.de gelesen.

Davon hab ich jetzt noch nix gehört. Naja, sicher ist sicher ;-)
 
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Reaktionen: TheRealScotty
Ich habe es gefunden:

Anwaltsmonopol bröckelt

Änderung soll aber erst ab 01.07.2008 gelten

Gilt wohl aber weiterhin nicht für Internet-Foren und deren Mitglieder. Du hattest also recht. ;-)

Quellen: n-tv.de
 
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wie kommt man da eigentlich auf phantasiesummen von 25k? wenn jemand - um es mit dem holzhammer zu vergleichen - in ein geschäft geht und eine dvd mitgehen lässt und sich dabei erwischen lässt, gibts - zmnd. hierzulande - eine strafe von 500 euro und eine diebstahlsanzeige.

kein maß und kein ziel ..
 
@Franziskaner: Viele Leidensgenossen aus dem von dir genannten Forum berichten, dass sie Schreiben konsequent ignoriert haben und die Sache irgendwann "vergessen" war.

Die empfohlene Vorgehensweise ist deiner Ansicht nach, eine modifizierte UE an den Kanzlei zu schicken, richtig?
 
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