Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

@Prometeus18:
Hat denn irgendeiner aus deiner Familie die Datei runtergeladen?
Irgendwie hast du da nichts zu gesagt (oder ich hab's überlesen).
 
.

Ich hatte vor drei Monaten ein ähnliches Problem mit einem Regensburger RA.

Es fing genauso an und endete damit, das ich roundabout 6.ooo Euro bezahlt habe.
Auch hier hatte ich mir Rat in einem Forum gesucht und wurde von Fachleuten! "gut" beraten.

Ich rate Dir: Nimm Dir einen RA und lass Dich ersteinmal von einem Fachmann beraten.

Ansonsten würde mich interessieren, wer das RA Büro in Regensburg ist. Kannst Du mir das per PM mitteilen, bitte ?

Achso, fast vergessen: Schau mal unter www.abmahnwelle.de nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cptron: Kannst du deine Story vllt etwas schildern? Faend's interessant.
 
@cptron: Kannst du deine Story vllt etwas schildern? Faend's interessant.


War ne ebay-geschichte und hatte mit dem thema was hier behandelt wird nix zu tun.

es geht nur in erster linie um die art und weise des vorgehens der kanzeleien. das was der rechstanwalt hier in diesem fall vom zaun gebrochen hat ist legitim und die regel. daher meine empfehlung an den threaderöffner sich anwaltschaftlichen rat zu suchen.
 
War ne ebay-geschichte und hatte mit dem thema was hier behandelt wird nix zu tun.

es geht nur in erster linie um die art und weise des vorgehens der kanzeleien. das was der rechstanwalt hier in diesem fall vom zaun gebrochen hat ist legitim und die regel. daher meine empfehlung an den threaderöffner sich anwaltschaftlichen rat zu suchen.

naja, eine abmahnung wegen einer wettbewerbsgeschichte auf ebay und wegen urheberrecht unterscheidet sich ja schon, speziell auch die beweislage und schadenssumme...
 
naja, eine abmahnung wegen einer wettbewerbsgeschichte auf ebay und wegen urheberrecht unterscheidet sich ja schon, speziell auch die beweislage und schadenssumme...

Wieso das denn? Auch bei eBay kann es zu Urheberrechtsverletzungen kommen - z.B.:
Ich möchte meinen iMac verkaufen und benutze in der Artikelbeschreibung die Bilder der Apple-HP. Leider wird das als Urheberrechtsverletzung angesehen, obwohl wann mit dem Kauf des Produktes auch die Kosten für die Werbung u.a. für die Bilder "bezahlt" hat...
 
Sie werden ja wohl kaum von ihren eigenen Mandanten abgemahnt werden, oder? Und wo Kläger....
 
Seit wann ist die Verbindung zu einem P2P-Netzwerk strafbar.
 
Wieso das denn? Auch bei eBay kann es zu Urheberrechtsverletzungen kommen - z.B.:
Ich möchte meinen iMac verkaufen und benutze in der Artikelbeschreibung die Bilder der Apple-HP. Leider wird das als Urheberrechtsverletzung angesehen,

Richtigerweise wird das als Urheberrechtsverletzung!
Denn du hast Bilder verwendet an denen du keine Rechte besitzt! = Urheberrechtsverletzung!
Dabei ist es unerheblich ob die Bilder von der Apple Homepage stammen oder aus einer anderen eBay Auktion geklaut wurden!

obwohl wann mit dem Kauf des Produktes auch die Kosten für die Werbung u.a. für die Bilder "bezahlt" hat...

Du finanzierst zwar Werbung einer Firma beim Produktkauf mit, aber dadurch hast du IMMER noch keine Rechte an den Bildern (oder der Firma)! Du finanzierst auch das Gehalt der Angestellten beim kauf eines Produktes mit, glaubst du das du deshalb an deren Vertragsbedingungen mitbestimmen darfst?

Also Fotos Urheberrechtsverletzungen sollten inzwischen jedem bekannt sein und da ist jegliches LEIDER unangebracht! Und wer sich Sachen aus Tauschbörsen (oder sonst wo) kostenlos runterläd muss halt damit rechnen erwischt zu werden und dann die Zeche bezahlen..

So ist das Leben eben einer geht in den Supermarkt und wird nicht beim klauen erwischt der andere schon… der eine fährt ein mal in seinem Leben schwarz und wird erwischt (da könnte man auch sagen das die Summe von 60 Euro verhältnismäßig als Schadenersatzgebühr zu hoch ist…) dagegen bei jemanden der das ganze Jahr schwarz fährt und erwischt wird ist 60 Euro sogar zu wenig!

Wer erwischt wird und dann noch das Pech hat bei einem der fiesen Anwaltskanzleien zu landen hat halt doppelt Pech gehabt… mein persönliches Mitleid hält sich aber in grenz en.. und wer unschuldig ist, sollte Einspruch einlegen und vor Gericht gehen.. Die Anwählte müssen das den auch erstmal beweisen…
 
Am Samstag, nach vierwöchiger Pause, kam erneut Post von der Kanzlei kuw. Obwohl für die ursprüngliche Zahlung kein Fristaufschub gewährte wurde, wartete man nun doch vier Wochen und verlangt nun knapp 1000 Euro.

Der Brief macht denselben seriösen Eindruck wie das erste Exemplar: absurde Forderungen, noch absurdere Begründungen, kopierte Filzstiftunterschrift, kein Einschreiben sondern StampIt-Frankierservice - Massenbriefcharakter.

Hachja, wir sitzen das aus...
 
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Fuer das Aussitzen und die Berichterstattung hier im Forum gibt es von mir ein Durchhalte-Danke :)
 
Am Samstag, nach vierwöchiger Pause, kam erneut Post von der Kanzlei kuw. Obwohl für die ursprüngliche Zahlung kein Fristaufschub gewährte wurde, wartete man nun doch vier Wochen und verlangt nun knapp 1000 Euro.

Der Brief macht denselben seriösen Eindruck wie das erste Exemplar: absurde Forderungen, noch absurdere Begründungen, kopierte Filzstiftunterschrift, kein Einschreiben sondern StampIt-Frankierservice - Massenbriefcharakter.

Hachja, wir sitzen das aus...

Drück Dir die Daumen!! Gut daß ich weiiit weg bin von solchen Idiotien.
Sollten sich jemals solche Abmahngeier hier irgendwann breitmachen, ich hätte da eine typisch brasilianische Lösung...... :cool:

btw: Hab gestern erst ne nette DVD auf der Straße gekauft. Der Polizist vor mir gleich 4 verschiedene....... ;)


btw2: hier hätte die Justiz gar keine Zeit für son Kram. Seit dem Streik von vor 4 Jahrne liegen noch rund 1,5 Milionen Verfahren auf Halde.
 
Danke für eure seelische Unterstützung! :) Wir - meine Familie und ich - blicken in dieser Sache optimistisch nach vorn. Nachdem nun genau der schon oft beschriebene Fall eines zweiten "Bettelbriefs" eingetreten ist, sind wir der Überzeugung, dass nach dem möglicherweise folgenden dritten Flugblatt nichts mehr passieren wird.
 
Tach auch !

Ich hab da mal ne frage zu der ganzen Sache.

Die ganze King of Queens Staffeln sind doch im TV ausgestrahlt worden oder nicht ?

Und darf ich diese TV-Serien nicht eh aufnehmen und nicht Kommerziell verbreiten ?

Und wie wollen die beweisen das es sich nicht um die TV Ausstrahlung handelt ?

Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler ?


Gruß TestOr
 
du darfst sie aufnehmen, nur halt nicht runterladen.
das problem, bei deren forderung ist imho einfach, dass sie nicht nachweisen koennen, sollten sie die Datei mit dem angegebenen Namen auf einem rechner in der Familie finden, nachzuweisen, dass es sich um die heruntergeladene datei handelt. Wie du schon sagst, kann man die auch aus dem TV aufnehmen. Folglich kann es sich bei der gefundenen Datei auch um eine TV aufnahme handeln, somit fehlt schonmal ein Punkt in der Beweißfuehrung :p
 
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