Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

Ich würde auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit kann man nämlich erst so richtig in die Enge getrieben werden.
Es gibt sogar Unternehmer, die nur darauf aus sind, dass man eine Ungterlassungserklärung unterschreibt um dann in dessen Folge richtig abzukassieren (wobei ich damit jetzt keine Aussage übe koch media treffen möchte). Nach der Unterschrift kann man sich auch nicht mehr einfach so wehren und die Forderungen liegen dann auch meist weit über 150,- Euro.
 
wie kommt man da eigentlich auf phantasiesummen von 25k? wenn jemand - um es mit dem holzhammer zu vergleichen - in ein geschäft geht und eine dvd mitgehen lässt und sich dabei erwischen lässt, gibts - zmnd. hierzulande - eine strafe von 500 euro und eine diebstahlsanzeige.

kein maß und kein ziel ..

Durch Raubkopien gehen den Filmfirmen viele Millionen (wie auch immer die auf diese Summe kommen) verloren, steht in fast jedem Kino-Vorspann. Klarer Fall, die hohen Summen dienen der Abschreckung, würde es "nur" ein normaler Diebstahl sein (und als Diebstahl würde ich den illegalen Download von Filmen sowie deren Verbreitung sehr wohl bezeichnen) wäre die Abschreckung nicht groß genug.

Mit 150,- € und einer UE ist man (falls man schuldig ist) eigentlich gut "bedient". Wobei ich hier natürlich nicht behaupten will, dass der TH schuldig sei - es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber wenn schon Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde und darauf vom ISP die Personendaten rausgerückt wurden, scheint es doch was Ernsteres zu sein...

Nicht auf die leichte Schulter nehmen, ich arbeite in der Filmbranche, und weiss beispeilsweise, welche Sicherheitsstandards mittlerweile obligatorisch sind...

gruß
film-mix
 
@Franziskaner: Viele Leidensgenossen aus dem von dir genannten Forum berichten, dass sie Schreiben konsequent ignoriert haben und die Sache irgendwann "vergessen" war.

Die empfohlene Vorgehensweise ist deiner Ansicht nach, eine modifizierte UE an den Kanzlei zu schicken, richtig?

Zum ersten Punkt: Da haben mittlerweile manche RA das Mittel der Einstweiligen Verfügung entdeckt, wer nicht reagiert, kriegt damit vom Gericht in Abwesenheit quasi eine Kostennote aufgedrückt. Das ist dann auch kein Angebot der RA mehr, sondern ein Titel, heisst, kann sofort auch gepfändet werden oder der Gerichtsvollzieher geschickt. Ist ungefähr so, wie einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht zu widersprechen.

Zum zweiten: Ja. Kurz und knapp. ;-)
 
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@quack: Es ist wohl richtig, dass man keinesfalls die original UE unterschreiben und abschicken soll, wohl aber die modifizierte Version, die in diesem sehr hilfreichen Forum angeboten wird. Das werde ich auch tun und euch dann auf dem Laufenden halten.

Der erste Schock hat sich gelegt...jetzt heißt es reagieren!
 
Durch Raubkopien gehen den Filmfirmen viele Millionen (wie auch immer die auf diese Summe kommen) verloren, steht in fast jedem Kino-Vorspann. Klarer Fall, die hohen Summen dienen der Abschreckung, würde es "nur" ein normaler Diebstahl sein (und als Diebstahl würde ich den illegalen Download von Filmen sowie deren Verbreitung sehr wohl bezeichnen) wäre die Abschreckung nicht groß genug.

Mit 150,- € und einer UE ist man (falls man schuldig ist) eigentlich gut "bedient". Wobei ich hier natürlich nicht behaupten will, dass der TH schuldig sei - es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber wenn schon Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde und darauf vom ISP die Personendaten rausgerückt wurden, scheint es doch was Ernsteres zu sein...

Nicht auf die leichte Schulter nehmen, ich arbeite in der Filmbranche, und weiss beispeilsweise, welche Sicherheitsstandards mittlerweile obligatorisch sind...

gruß
film-mix

es bleibt dennoch die frage nach der relation - selbst wenn er es gewesen ist, dann gehe ich davon aus, dass es nicht nur ein oder zwei folgen waren, sondern dass er aktiv mehrere seeds gestreut und wochenlang gepflegt hat (das ist keine unterstellung - unschuldsvermutung ist mir heilig! - aber anders kann ich mir so ein hartes durchgreifen nicht erklären). alles andere wäre maßlos - was, wenn er sichs nicht leisten kann? 10 jahre knast?

abgesehen davon ist das scheinheilig. im verwandten thread hier hab ich einen artikel zitiert, in dem besagt wird, dass manche fernsehfirmen torrents gezielt als "geilmacher" und marketingbombe verwenden - frei nach dem motto "torrents ersetzen tivo".
 
Aber wenn schon Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde und darauf vom ISP die Personendaten rausgerückt wurden, scheint es doch was Ernsteres zu sein...

Nö, das machen die auch wegen einem Film/einem Musikstück. Es geht nur darum, den Anschlussinhaber über die STA ausfindig machen zu lassen. 99,9% dieser Anzeigen werden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Der anzeigende RA darf dann aber trotzdem Akteneinsicht nehmen, das sagt nichts über die Ernsthaftigkeit des Vergehens aus.

Manche Staatsanwaltschaften wie z.B. Offenburg weigern sich ja auch schon, solchen Massenanzeigen überhaupt noch nachzugehen.

Würden die Abmahnanwälte die Kosten z.B. für die Aufwandsentschädigung für die Provider vorstrecken müssen, hätte das ganz schnell ein Ende.
 
...wie siehts mit abstreiten aus und androhen, eine Anzeige wegen Nötigung zu starten... obwohl, wer King of Queens runterläd sollte vielleicht lieber...:Pfeif:
 
also, generell ist der DOWNload nicht strafbar. der UPload stellt das problem dar, weswegen auch die sog. tauschbörsen immer stärker ins visier geraten. siehe hierzu ein zitat:

Es ist ein vor allem von der Musikindustrie gerne verbreitetes Ammenmärchen, dass nun alle Up- oder Downloads aus Tauschbörsen strafbar seien. Eindeutig strafbar sind ohnehin, wie bereits dargelegt, nur die Uploads kopiergeschützter Werke, nicht dagegen der Download zu privaten Zwecken.

Allerdings steht es den Rechteinhabern natürlich frei, selber über die Verbreitungswege ihrer Werke zu entscheiden, so dass sich auch eine Vielzahl von legal herunterladbarer Dateien in den Tauschbörsen befinden. Daher ist es auch für den einzelnen Nutzer kaum erkennbar, was genau eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ sein soll, aus der gemäß § 53 UrhG das Erstellen von Privatkopien künftig verboten ist. Es ist einem normalen Verbraucher wohl kaum zumutbar, hier jeweils eine aufwändige Recherche zu betreiben. Auch diese Vorschrift ist derart schwammig, dass hier eine Auslegung des Begriffes durch die Gerichte erforderlich ist. Die These, Downloads aus Tauschbörsen seien per se rechtswidrig, darf jedenfalls mit gutem Grund bezweifelt werden.

den link dazu findest du ganz einfach über google "download strafbar" - will den link hier nicht posten, weil ich nicht weiß ob ich damit gegen irgendwelche auflagen verstoße. nachher muß ich noch zahlen ;)
 
Seit dem 01.01.08 ist auch der Download von copyright-geschütztem Material strafbar! Quelle

Edit: etwas unsauber ist der Artikel bei der generellen Nutzung solcher Netzwerke, denn die kann man nicht einfach verbieten, da sie nicht direkt illegal sind. Viele Linux Distributionen bekommt man im BitTorrent Netzwerk und die sind definitiv legal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde heute eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken und euch auf dem Laufenden halten. Danach überlegen wir gegen diesen Kanzlei rechtliche Schritte wg. Missbrauch der Strafverfolgunsbehörden einzuleiten. Die wichtige und berechtigte Arbeit dieser Behörden leidet bestimmt enorm unter diesem Abmahnwahn.
 
Mit anderen Worten, die Datei wurde geladen?
 
Wobei der Schadensersatz meistens niedriger ist als die Rechtsanwaltskosten :D
 
Ich versteh nicht, warum man heutzutage überhaupt noch Filme oder Serien illegal runterladen muss. Wenn ich beispielsweise die Simpsons schauen will, dann gibt es hunderte Seiten im Internet, wo die Folgen als Flash-Videos (youtube-Style) angeboten werden. Für Filme ist das nicht anders. Sowas ist meines Wissens nach nicht illegal, da es ja kein runterladen, sondern ein streamen der Videos ist. Wenn dies verboten würde, dann wäre es ja auch illegal sich bei youtube Videos anzusehen, da dort beispielsweise immer mal wieder ganze Filme als 10-teiler auftauchen. Bei google-Video muss man noch nicht mal Unterbrechungen in Kauf nehmen, weil es dort die 10 Minuten Begrenzung nicht gibt.
Gut, die meisten dieser Seiten, wie auch die Videos, sind in Englisch, aber das spielt in unserer multilingualen Gesellschaft doch keine Rolle mehr.
Wer die Serien/Filme dennoch auf seinem Rechner haben will, der kann ja auch die flv-Dateien speichern.

...nur meine Meinung
 
da dort beispielsweise immer mal wieder ganze Filme als 10-teiler auftauchen.

... und dann wieder verschwinden. Warum wohl? :D

Wer die Serien/Filme dennoch auf seinem Rechner haben will, der kann ja auch die flv-Dateien speichern.

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass auch das Laden des Streams in den Arbeitsspeicher eine Kopie ist. Damit hätte man einen Download eines rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Films. :cake:
 
Solange dies nicht stimmt... isses doch egal.
Aufjdenfall den Anwalt kontaktieren.
 
Ich werde heute eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken und euch auf dem Laufenden halten. Danach überlegen wir gegen diesen Kanzlei rechtliche Schritte wg. Missbrauch der Strafverfolgunsbehörden einzuleiten. Die wichtige und berechtigte Arbeit dieser Behörden leidet bestimmt enorm unter diesem Abmahnwahn.

Auf eine modifizierte UE muss sich der Kläger nicht einlassen (wird er erfahrungsgemäss auch nicht) es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Du/dein Vater, wer auch immer HAT die Datei geladen, zahlen-fertig.
2. Du/dein Vater hat die Datei nicht geladen (oder sieht nicht ein dafür bestraft zu werden) -auf eine Klage ankommen lassen.

Ich streite mich mit der Kanzlei Kornmeier schon seit 10.08.2007 über eine Urheberrechtsverletzung und glaube mir, lustig ist das nicht (ausser du hast einen ''sonderbaren'' Sinn für Humor).
 
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