Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

fernsehsender blenden in der regel deren logo ins bild ein...
 
du darfst sie aufnehmen, nur halt nicht runterladen.
das problem, bei deren forderung ist imho einfach, dass sie nicht nachweisen koennen, sollten sie die Datei mit dem angegebenen Namen auf einem rechner in der Familie finden, nachzuweisen, dass es sich um die heruntergeladene datei handelt. Wie du schon sagst, kann man die auch aus dem TV aufnehmen. Folglich kann es sich bei der gefundenen Datei auch um eine TV aufnahme handeln, somit fehlt schonmal ein Punkt in der Beweißfuehrung :p

''Nachweis'' im rechtlichen Sinn wird durch die überprüfte IP Adresse und den ''Fingerabdruck ähnlichen'' Hashwert der Datei erbracht, (da dieser Wert einmalig ist, ist der Name der Datei eigentlich egal).
Somit ist eine Anschuldigung seitens des Rechteinhabers ''glaubhaft'' gemacht.

Wir befassen uns z.z. mit einer Klageandrohung vom 08.10.2006, da im Urheberrecht eine 3 jährige Verjährungszeit gegeben ist, kann das also noch etwas dauern.
 
Hallo, also ich würde sagen es ist zu 99% ein fake, würde auch nicht dort anrufen..
so viel ich weiß wird auch eher gegen leute ermittelt welche uploaden, weniger gegen welche wo downloaden..
aber bevor du 150 bezahlst, kauf dir davon einfach alle king of queens staffeln auf dvd.. damit hast du dann die rechte auf alle folgen ;-)
 
Hallo, also ich würde sagen es ist zu 99% ein fake, würde auch nicht dort anrufen..
so viel ich weiß wird auch eher gegen leute ermittelt welche uploaden, weniger gegen welche wo downloaden..
aber bevor du 150 bezahlst, kauf dir davon einfach alle king of queens staffeln auf dvd.. damit hast du dann die rechte auf alle folgen ;-)

Wenn das klappen würde, hätten doch alle, die bisher wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt wurden, nachträglich Lizenzen für die widerrechtlich geladenen Dateien kaufen können. Man wird darüber hinaus wohl beweisen müssen, dass man vor dem Begehen der Straftat schon Lizenznehmer war, oder? Ein einfaches "Rechnung verloren" wird da wahrscheinlich nicht ausreichend sein...

Aber mal ganz abgesehen davon. Keines meiner Familienmitglieder hat sich etwas vorzuwerfen, weshalb auch niemand einsieht, mehr Geld als unbedingt nötig auszugeben.
 
Ist es erlaubt Fernsehsendungen (Alf, die Dinos) für andere peer Stream (Veoh-Player) bereitzustellen, wenn die Folgen aufgenommen wurden? Die Folgen liefen bei Kabel1 und wurden aufgenommen. Darf ich diese Aufnahmen ins Internet stellen und verbreiten?
 
Weise Entscheidung :) - Wenn du solche Inhalte im Internet bereitstellen dürftest, hätten die ganzen P2P-Netzwerke, etc. keine Probleme. Primär geht es ja darum, dass man keine urheberrechtlich geschützten Inhalte veröffentlichen darf.
 
Ein Dank an alle, die mit so wachsamen Augen das Netz durchsurfen!
 
Auchtung neue Dienste im Netz

Hallo Macuser :cool:,

es gibt jetzt neue Dienste im Netz (z.B. die solche Raubkopien aufspühren.

Das kann teuer werden !!!
:confused:
 
Es gibt auch die Möglichkeit, einfach nur eigenes Material oder solches, wo der Rechteinhaber zustimmt, auf der eigenen Website zu verwenden.
Dann kann man solche Entwicklungen entspannt ignorieren.
 
Danke für eure seelische Unterstützung! :) Wir - meine Familie und ich - blicken in dieser Sache optimistisch nach vorn. Nachdem nun genau der schon oft beschriebene Fall eines zweiten "Bettelbriefs" eingetreten ist, sind wir der Überzeugung, dass nach dem möglicherweise folgenden dritten Flugblatt nichts mehr passieren wird.

Da irre Dich mal nicht...die haben in der Regel ein enormes Durchhaltevermögen. Bei mir hat das mal 2 Jahre gedauert, aber außer Portokosten hatten die nichts davon. Da waren die "Beweise" wohl doch nicht so hieb- und stichfest wie behauptet. :D

Nur um das klar zu machen: Gerade ich als Fotograf kann Urheberrechtsverletzung nicht gut heißen und auch ich werde im BERECHTIGTEN Fall gegen eine Verletzung meiner Rechte mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln dagegen angehen, aber es wird wirklich mal Zeit, dass diesen Abmahnmachenschaften mal endgültig das Handwerk gelegt wird und sei es in dem ein solcher ominöser Anwalt wirklich mal an jemanden gerät, der gute osteuropäische Freunde hat. ;)

Übrigens entstehen echte Urheberrechtsverletzungen zu 99% aus Unwissenheit desjenigen der sie begeht und ich denke, dass es da auch erst mal ein aufklärender Brief mit der Bitte um Unterlassung und Erläuterung des Sachverhaltes getan ist.
 
Übrigens entstehen echte Urheberrechtsverletzungen zu 99% aus Unwissenheit desjenigen der sie begeht

Der war jetzt wirklich gut, selten um die Uhrzeit etwas so erheiterndes gelesen. Es ist wohl eher so, dass 99% der Urheberrechtsverletzungen vorsätzlich mit dem Gedanken "mir wird dabei schon nicht passieren" geschehen. Es gibt genügend Forenthreads und Nachrichten, so dass inzwischen so ziemlich jeder, der sich aus einer Tauschbörse einen Film oder Musik zieht, weiß, dass das illegal ist. Die Motivation ist vielleicht eine Andere... die meisten wollen vielleicht die Werke nur für sich haben um Geld zu sparen und wissen nicht, dass ihre Software die Files auch wieder für andere User zur Verfügung stellt, aber trotzdem ist es ein bewusstes Herunterladen...
 
Der war jetzt wirklich gut, selten um die Uhrzeit etwas so erheiterndes gelesen. Es ist wohl eher so, dass 99% der Urheberrechtsverletzungen vorsätzlich mit dem Gedanken "mir wird dabei schon nicht passieren" geschehen.

Ja, wir wissen doch alle, daß ganz Deutschland nur noch aus schwarzsehenden Raubmordkopierern besteht...
 
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