Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...

Wenn du die Serie vom ''Rechteinhaber'' lädst, ist das nicht strafbar (also z.b. ZDF, ARD, als US Bürger bei iTunes), alles andere wäre eventuell eine ''offensichtlich rechtswiedrige'' Quelle.
Was zu beweisen wäre.
Und sogar seeehr unplausibel ist.

Ich könnte das Ding beispielsweise aufnehmen, und dir die Logindaten für meinen Server schicken.
Das ist nun weder offensichtlich rechtswidrig hergestellt, noch offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht.
 
Nehmen wir mal als Beispiel die (in der Scene bekannte) Firma Digitec.

Diese erwirbt an dem Film ''hassenichgesehen'' die Rechte ''zur verbreitung in dezentrale Netze und die Verwertung des Zugriffes auf dieses File'' und nennt das ganze dann ''hassenichgesehen.xxx.avi. (damit ist der einduetige Hashwert festgesetzt.)
Nun sucht die SW in dezentralen Netzen (hier z.b P2P) und protokolliert die Zugriffe auf dieses File. Damit hast du nach z.b. 24 Std eine lange Liste mit iP Adressen. Damit geht es dann ab zum Staatsanwalt und es wird Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt.

Aber dann werden die Daten doch direkt beim Rechteinhaber geladen und damit aus offenbar legaler Quelle, oder?
 
Einstweilig? Du meinst in einer einstweiligen Verfügung? Da geht es nicht um Beweise.

Die Beweistauglichkeit der Software war soweit ich weiß noch nie Thema in einer Verhandlung.

Also genauer: Sie dienen erstmal als Beweis (bzw. damit wird es ''glaubhaft'' gemacht.)
Ob die Software fehlerhafter als vom Hersteller angeben ist, müsste der Beklagte durch ein Gutachten seinerseits belegen.

Aber dann werden die Daten doch direkt beim Rechteinhaber geladen und damit aus offenbar legaler Quelle, oder?

In meinem Fall geht es um den Upload, da ist dann die Quelle egal, da mir die unrechtmässige Weitergabe zur Last gelegt wird.
 
Aber dann werden die Daten doch direkt beim Rechteinhaber geladen und damit aus offenbar legaler Quelle, oder?

kann mir auch nicht vorstellen, dass das so funktioniert. das ist, als würde jemand vor der bank einen 100er hinlegen und den ersten, der ihn nehmen will wegen banküberfalls belangen (überspitzt gesagt).
 
kann mir auch nicht vorstellen, dass das so funktioniert. das ist, als würde jemand vor der bank einen 100er hinlegen und den ersten, der ihn nehmen will wegen banküberfalls belangen (überspitzt gesagt).

Hier nachzulesen, unter der Rubrik ''Wer/Was.
 
...

Hallo Rick42,

na ja wenn die SW nur P2P Netze überwacht geht's ja noch da kann man sich ja fernhalten.

Ich bin halt skeptisch bei so automatisierten Fahndungsmethoden ob man nicht auch unschuldig reingeraten kann. Was jetzt wirklich in einer Datei enthalten ist, kann man halt erst sehen wenn sie fertig geladen ist - leider...

Ach ja - nur weil "die" im Fernsehen immer klingeln müssen "die" das nicht.

Gruß Andi
 
...das thema wird auch in der jetzigen ct gut behandelt...
 
vllt. etwas OT, aber interessehalber:

wie schaut das eigentlich mit WLAN aus? hab zb meiner mutter ein WLAN eingerichtet und aus anfänglicher blauäugigkeit das netz erst nach ner weile (ungefähr 2 Monate9 verschlüsselt. wenn jetzt zufällig jemand sich über dieses netz eingewählt und etwas runtergeladen hat?! ich werd schon paranoid...
 
dass eine Filmdatei (King of Queens) heruntergeladen wurde. Nachgewiesen wurde
Würde es was bringen wenn du die Orginale besitzt?
Wenn ja würde ich sie dann Schnell kaufen/leihen (rechnung damals verlegt), dann hast du auch was von deinen euros und downloadgrund könnte ja sein weil du die gerne auf deinen iPod sehen willst o.ä. ... wenn man damit überhaupt durchkommen würde.
150 Euro für eine Folge ist schon heftig wenn man bedenkt, dass im Moment eine Staffel 18 -30 Euro kostet.

EDIT:
Da stellt sich bei mir noch die Frage:
Was ist wenn ich den DL aussversehen(durch linkklick)(unbemerkt) starte und nach ein paar sekunden/minuten wieder abbreche. In der Zeit könnte man mich registrieren aber ich habe es ja nicht wirklich runtergeladen.

Torrent ist ja nicht immer böse, es wird auch von Opensourceprojekten genutzt! (als begründung warum man das Programm dafür bereit hat)
 
Zuletzt bearbeitet:
vllt. etwas OT, aber interessehalber:

wie schaut das eigentlich mit WLAN aus? hab zb meiner mutter ein WLAN eingerichtet und aus anfänglicher blauäugigkeit das netz erst nach ner weile (ungefähr 2 Monate9 verschlüsselt. wenn jetzt zufällig jemand sich über dieses netz eingewählt und etwas runtergeladen hat?! ich werd schon paranoid...

Du bist als Anschlussinhaber dafür verantwortlich. Schütze Dein WLAN entsprechend, dann passiert das auch nicht. Wurde hier auch schon 1000 mal besprochen...
 
@film-mix:
hab ich denn im nachhinein keine möglichkeit nachzuweisen das nicht ich (bzw. mein rechner) datei XY runtergeladen hat? werden neben der IP zb MAC-Adressen nicht mitgesichert?
 
werden neben der IP zb MAC-Adressen nicht mitgesichert?
Zu Glück nicht.
Sonst könnte man ja Nutzerprofile aufgrund des verwendeten Gerätes erstellen, was ein Datenschutzproblem sondergleichen wäre. Im übrigen: MAC-Adressen kann man leicht "fälschen".

Last but not least: Du bist auch grundsätzlich nicht 1:1 verantwortlich für das, was über deinen Anschluss geschieht. Es kommt grundsätzlich darauf an, wer was über den Anschluss treibt. Das könnte auch jemand anderes als du selbst sein - was ja sogar plausibel wäre. Allerdings trägst du halt auch gewisse Sorgfaltspflichten (Siehe Störerhaftung etc.).
 
Last but not least: Du bist auch grundsätzlich nicht 1:1 verantwortlich für das, was über deinen Anschluss geschieht. Es kommt grundsätzlich darauf an, wer was über den Anschluss treibt. Das könnte auch jemand anderes als du selbst sein - was ja sogar plausibel wäre. Allerdings trägst du halt auch gewisse Sorgfaltspflichten (Siehe Störerhaftung etc.).
Aber Hallo!

Natürlich bist Du voll Verantwortlich für Deinen Anschluss!
Im Streitfalle muss Du zweifelsfrei Beweisen WER (wenn nicht Du) für die z.B. Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.
Wenn zweifelsfrei Belegbar ist, dass was über Deine Leitung gelaufen ist und Du nicht zweifelsfrei Belegen kannst, dass Du es nicht warst, dann kannst Du ebenfalls zweifellos davon Ausgehen eine verbraten zu bekommen.

Im Ernst, z.B. die Thematik WLAN ist nicht ganz ohne. Du selbst als Betreiber der Funkanlage MUSST dafür Sorge tragen, dass eine "Fremdnutzung" Deines Anschlusses nicht möglich ist.
Das derzeit technisch einzige gängige und probate Mittel ist die WPA2 verschlüsselung, da doch ziemlich sicher.
WEP, MAC-Filter, verstecke SSID usw., usw. alleine reichen im Zweifelsfalle nicht!

Charlie
 
Natürlich bist Du voll Verantwortlich für Deinen Anschluss!
Im Streitfalle muss Du zweifelsfrei Beweisen WER (wenn nicht Du) für die z.B. Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.
Nein, nicht unbedingt:

"Es lasse sich ... nicht feststellen, dass der Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden Indizien sei es zwar naheliegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht einzustehen."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/101484

"Zentraler Aspekt dieses Falles wie auch der ähnlich gelagerten Fälle ist die Frage, inwieweit allein die Inhaberschaft des Anschlusses Prüf- und Handlungspflichten auslöst, die eine Haftung des Anschlussinhaber auch dann begründen, wenn er selbst die Urheberrechtsverletzungen nicht begangen haben sollte.

Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, weil es an einer Störereigenschaft fehle. Dem ... Anschlussinhaber sei nicht zuzumuten gewesen, "ohne konkrete Anhaltspunkte, dass dies notwendig sein könnte, den Zugriff ... auf Internetinhalte durch Filterprogramme oder gar durch Abschalten des Internetzugangs zu beschränken".


http://www.heise.de/newsticker/meldung/101511

"Als Anschlussinhaber darf man also zunächst darauf vertrauen, dass derjenige, dem man einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, diesen nur für legale Tätigkeiten nutzt. Prüfungs- oder Überwachungspflichten bestehen erst bei konkreten Verdachtsmomenten."

http://koeln-bonn.business-on.de/haftung-des-internetanschlussinhabers_id12759.html

Aber der Hinweis: Die Rechtsprechung ist natürlich nicht völlig eindeutig (siehe Urteile).
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist eigentlich, wenn zweifelsfrei nachweisbar ist, dass ein noch nicht strafmündiger den illegalen DL begangen hat? haften dann die Eltern oder wird die Anklage (insofern eine stattfindet) fallen gelassen?
 
also ich find diese WLAN-Frage in der tat interessant. bin zwar netzwerk-DAU, aber allein bei google findet man zum thema sicherheit von WLAN (WEP etc.) in diversen Foren so einiges, und mein eindruck ist das es mit entsprechendem hintergrundwissen ohne größeren aufwand möglich sein sollte auch WEP zu knacken. Vielleicht sollte man mami wieder an die leine (sprich: ethernet-kabel) legen... :-D
 
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