lars_munich
unregistriert
- Dabei seit
- 11.01.2007
- Beiträge
- 6.663
- Reaktionspunkte
- 3.325
Lars erzähl keinen Unfug.
Bei einem Streitwert von 410 Euro betragen die Gerichtskosten bei einem Endurteil 105 Euro, bei einem Vergleich 35 euro jeweils zzgl. Auslagen. Die Anwaltskosten der Gegenseite sollten um die 250 Euro liegen, je nach Aufwand. Und diese spielen bei einem Vergleich keine Rolle. In der Summe weit unter deinen angegebenen 2000 Euro.
Des Weiteren, wie kommt ihr darauf, dass ein Gerichtsvollzieher ohne gerichtlichen/ notariellen Titel vollstrecken kann?
Ich habe auch geschrieben, insgesamt 1000-2000 EUR. 1000 EUR sind schnell zusammen, wenn man keine Rechtsschutz hat. 400 EUR für die iPhones, 200 EUR Gerichtskosten mit allen Auslagen locker, und 250 EUR Anwaltskosten von mir aus für den gegnerischen Anwalt und der eigene Anwalt will auch bezahlt werden, da bist Du schnell bei 1000 EUR. Das alles für die erste Instanz. Und einen Vergleich wird derjenige vermutlich nicht akzeptieren.
Natürlich kann ein Gerichtsvollzieher nicht hier vollstrecken, war ja nur der Briefträger.