eBay Käufer hetzt Rechtsanwaltkanzlei auf mich - zu Recht?

Lars erzähl keinen Unfug.
Bei einem Streitwert von 410 Euro betragen die Gerichtskosten bei einem Endurteil 105 Euro, bei einem Vergleich 35 euro jeweils zzgl. Auslagen. Die Anwaltskosten der Gegenseite sollten um die 250 Euro liegen, je nach Aufwand. Und diese spielen bei einem Vergleich keine Rolle. In der Summe weit unter deinen angegebenen 2000 Euro.



Des Weiteren, wie kommt ihr darauf, dass ein Gerichtsvollzieher ohne gerichtlichen/ notariellen Titel vollstrecken kann?

Ich habe auch geschrieben, insgesamt 1000-2000 EUR. 1000 EUR sind schnell zusammen, wenn man keine Rechtsschutz hat. 400 EUR für die iPhones, 200 EUR Gerichtskosten mit allen Auslagen locker, und 250 EUR Anwaltskosten von mir aus für den gegnerischen Anwalt und der eigene Anwalt will auch bezahlt werden, da bist Du schnell bei 1000 EUR. Das alles für die erste Instanz. Und einen Vergleich wird derjenige vermutlich nicht akzeptieren.

Natürlich kann ein Gerichtsvollzieher nicht hier vollstrecken, war ja nur der Briefträger.
 
was hier alles erzählt wird.... man man. der vertrag ist nicht zustande gekommen. punkt aus. der brief ist nicht VON einem gerichtsvollzieher. punkt aus. das bedeutet dann gar nichts. warum alle hier nach einem anwalt schreien! ich würde mich zurücklehnen und abwarten. er verpasst doch nichts dadurch, dass er nichts tut. alles andere kostet nur zeit und geld. wenn es vor gericht geht, dann würde ich einen anwalt einschalten. ihm aber einfach so einen vergleich vorzuschlagen halte ich für lächerlich und dumm.
 
Vorschnell einen Vergleich vorzuschlagen ist dumm, richtig. Ungefähr so dumm wie dein restlicher Beitrag. :faint:

Woher weisst du wer der Absender des Briefes ist, woher weisst du ob die beiden einen Vertrag geschlossen haben?

- Eben.

Ich würde mir ja erstmal das corpus delicti ansehen und dann entscheiden wie ich reagiere. Ist es kein Mahnbescheid oder ähnliches würde ich mich erstmal an den vermeintlichen Käufer wenden und diplomatische Aufklärungsarbeit leisten. Jedoch sollte sich der TE den Brief rasch zu Gemüte führen um eventuelle Fristen nicht zu versäumen.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
 
le_petz hat ja nicht unrecht, aber lass Dir von einem Anwalt eine Erstberatung geben. Die kostet nicht sehr viel, und der Anwalt wird Dir sagen, was im schlimmsten Fall an Kosten auf Dich zu kommt.

Für den Seelenfrieden ist das sicher eine gute Wahl.

Alex
 
Wenn ein gelber Brief des Gerichts kommt wird es unlustig, bis dahin alles ignorieren und nicht antworten, wenn nichts per Einschreiben gekommen ist, dann ist auch nichts gekommen - Beweislast liegt beim Schreiberling - "Keine Unterschrift für den Empfang" da ? Dann hat der Schreiberling sowieso erstmal Pech.

Dennoch muss ich ganz einfach sagen dass die Sache hier nicht hätte sein müssen, wenn man eine Auktion macht sollte man schon so fair sein dass es alles hin haut und wer sich auf diesem Wege bereichern will - dem gönne ich auch den entsprechenden Ärger.
 
sicherlich. eine beratung kann nicht schlecht sein. aber ich verstehe trotzdem nicht, wieso das vorzeitige beenden einer auktion bei ebay irgendwelche schadensansprüchen ermöglichen soll.

vor allem, da bei einer vorzeitigen beendigung alle gebote GESTRICHEN werden. es gibt dann gar keinen höchstbietenden mehr, denn die auktion wurde beendet ohne, dass es bieter gibt.
 
Huggy, ich befürchte Du hast das schlechte Karten. Du kannst nicht einfach ein Angebot beenden, nur weil Du den Gegenstand des Angebots woanders verkauft hast. Zumindest dann nicht, wenn ein Gebot eingegangen ist, weil dadurch ein gültiger Kaufvertrag entsteht, aus dem man nur unter bestimmten Bedingungen rauskommt, die bei Dir aber nicht vorliegen.

Sorry, aber Du hast schlicht und ergreifend einen Fehler gemacht.

Gehe zu einem Anwalt und lasse Dich beraten.
 
Hallo Leute, ich bin gerade leicht verzweifelt.

Meine Mum hat mich gerade angerufen, habe einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten.

Vorgeschichte: Ich habe im August 4 iPhones im Apple Store Paris erworben, 3 davon weiterverkauft. Alle wurden bei eBay inseriert und parallel hier und auf MTN im Kleinanzeigenmarkt angeboten.
Ich fand über die Kleinanzeigen für alle Geräte Käufer, bevor die Auktionen ausgelaufen sind und habe diese vorzeitig unter der Begründung "Artikel nicht mehr vorhanden" oder so ähnlich beendet.

Ein User war bei zwei iPhones Höchstbietender (1 Euro und knapp 50 Euro).
Nun verlangt dieser über die Anwaltskanzlei beide Geräte für 410 Euro, wo auch immer er diesen Wert her hat. Ich bin gerade auf 180.

Mein Dad meint ignorieren.
Frist ist zum 6. November gesetzt, Datum des Briefs ist der 22.20.2010(!).
Das alleine wirkt für mich schon unseriös.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Kontaktieren soll ich nur den Gläubiger, nicht die Kanzlei.
Ich habe aber nur seine Anschrift, keine Telefonnummer.
Und hier nur ein iPad, keinen Computer und keinen Drucker (Zweitwohnung).

Bitte helft mir weiter. :(

Edit: Es ist sogar ein Brief vom Gerichtsvollzieher!
Muss sowas nicht eigentlich persönlich zugestellt werden?

Wenn der Brief eines Vollziehers kommt dann wird der nicht nur eingeworfen, soviel ist mal klar, also entspann Dich, Du hast nichts bekommen, reagiere ja nicht und gut ist....
 
wenn nichts per Einschreiben gekommen ist, dann ist auch nichts gekommen

Glaubst Du ... ein Freund von mir hat sich gegen die Mietkündigung gewehrt. Da hat die Vermieterin auch gesagt: "Och, ich hab von Ihnen keine Antwort bekommen".

Aber mein Freund hatte den Brief unter Zeugen (ich) in den Kasten geworfen. Das wird vor Gericht auch problemlos anerkannt.

Alex
 
Wenn ein gelber Brief des Gerichts kommt wird es unlustig, bis dahin alles ignorieren und nicht antworten, wenn nichts per Einschreiben gekommen ist, dann ist auch nichts gekommen - Beweislast liegt beim Schreiberling - "Keine Unterschrift für den Empfang" da ? Dann hat der Schreiberling sowieso erstmal Pech.

Dennoch muss ich ganz einfach sagen dass die Sache hier nicht hätte sein müssen, wenn man eine Auktion macht sollte man schon so fair sein dass es alles hin haut und wer sich auf diesem Wege bereichern will - dem gönne ich auch den entsprechenden Ärger.

der brief war ja quasi gelb, da ein gerichtsvollzieher ihn vorbei gebracht hat (so habe ich das verstanden). aber es handelt sich nicht um ein mahnverfahren, wie lundehundt das meint.
und zu deiner schadenfreude: kann ich dir nur zustimmen! habe auch überlegt, mir über eine freundin mehrere iphones schicken zu lassen und habe es dann aus o.g. gründen sein gelassen. denn kaufen, um mit gewinnabsicht wieder zu verkaufen bedeutet immer gewerblicher handel.
 
Der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, was zu einer gerichtlichen Prüfung führt. Zudem wird er per Einschreiben in nem gelben Umschlag zugestellt, was hier ja anscheinend nicht der Fall ist.

Exactly, und wenn der Brief kommt und man widerspricht dann dauert das alles noch mal sein 4-6 Wochen.
 
Wenn ein gelber Brief des Gerichts kommt wird es unlustig, bis dahin alles ignorieren und nicht antworten, wenn nichts per Einschreiben gekommen ist, dann ist auch nichts gekommen - Beweislast liegt beim Schreiberling - "Keine Unterschrift für den Empfang" da ? Dann hat der Schreiberling sowieso erstmal Pech.

Wenn der Gerichtsvollzieher den Brief einwirft gilt dieser, auch ohne Unterschrift des Empfängers, als zugestellt.
 
der brief war ja quasi gelb, da ein gerichtsvollzieher ihn vorbei gebracht hat. aber es handelt sich nicht um ein mahnverfahren, wie lundehundt das meint.
und zu deiner schadenfreude: kann ich dir nur zustimmen! habe auch überlegt, mir über eine freundin mehrere iphones schicken zu lassen und habe es dann aus o.g. gründen sein gelassen. denn kaufen, um mit gewinnabsicht wieder zu verkaufen bedeutet immer gewerblicher handel.

Es ist keine Schadenfreude bei mir, ich finde die Art 4 Dinger zu kaufen um die dann zu verkaufen nicht schlimm, es laufen noch ganz andere Dinge aber es gibt da Käufer und Interessenten die rechnen mit so eine Auktion und verfolgen diese und bieten etc....trallalla...............
 
Wenn der Gerichtsvollzieher den Brief einwirft gilt dieser auch ohne Unterschrift des Empfängers als zugestellt.

Das ist so nicht richtig, es sei denn es ist ein Einfamilienhaus mit einem Durchfallbriefkasten und keiner mehr von außen an die Post kann.
 
Zumindest dann nicht, wenn ein Gebot eingegangen ist, weil dadurch ein gültiger Kaufvertrag entsteht, .

eben nicht! die gebote werden gestrichen. hier ein screenshot zum beweis:

Bildschirmfoto 2010-10-27 um 18.05.16.jpg
 
Aus einem anderen Forum..... Der Link ist interessant...

Bis jetzt ist die Rechtssprechung so, dass die Gerichte unterschiedlicher Auffassung waren. Je nach Richter. Denn auch gegen das Einwurf-Einschreiben gibt es bereits Gerichtsurteile, die dagegen sprechen, dass ein rechtlicher Beweis wäre. Beim normalen Einschreiben ist es eh klar, wenn der Einschreiber nicht angenommen wird oder nicht abgeholt wird, gilt er als nicht zugestellt.

Beim Einwurf-Einschreiben wird argumentiert, dass der Postbote ja auch einen Fehler gemacht haben könnte. Es ist also immer rechtlich eine unsichere Sache.

http://www.anwaltshotline.org/R echt-Beratung/Beweis-Einschreib en.htm
 
bei c't tv wurde sogar gesagt, dass alle einschreiben unter umständen ungültig sein könnten. man muss/soll wohl immer einen gerichtsvollzieher beauftragen der a) den brief einwirft und b) weiß, was in dem brief steht.
 
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