eBay Käufer hetzt Rechtsanwaltkanzlei auf mich - zu Recht?

wieso?

käufer und verkäufer haben doch die agbs bestätigt, in denen steht, dass ein auktion vorzeitig beendet werden kann und dann alle gebote gestrichen werden.
 
eben nicht! die gebote werden gestrichen. hier ein screenshot zum beweis:
Dein Screenshot beweist nun wirklich überhaupt nichts, weil er überhaupt nichts über rechtliche Bedingungen aussagt.

Lies Dir mal die Rechtsprechung durch, denn um die geht es, nicht um Optionen von Ebay beim Beenden. Streichung von Geboten heisst nicht das sie Rechtsungültig werden, das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
 
sie kann nur unrter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (Irrtumsvorbehalt) vorzeitig beendet werden. Ausserdem wird dann vorausgesetzt, dass sich der Verkaeufer umgehend und unverzueglich mit dem Hoechstbietenden in Verbindung setzt. ebay AGBs brechen nicht das Deutsche Recht (BGB) :)
 
aber ich verstehe trotzdem nicht, wieso das vorzeitige beenden einer auktion bei ebay irgendwelche schadensansprüchen ermöglichen soll.

Ich habe das mal so gelesen: Mit Auktionsende kommt ein Vertrag zwischen Anbieter und dem Höchstbietendem zustande. Ob die Auktion regulär oder vorzeitig beendet wurde, interessiert nicht. Vor Jahren hat doch mal jemand auf diesem Wege ein Auto billig geschossen:D

Darum für die Zukunft: Immer erst einen Bekannten das höchste Gebot abgeben lassen und die Auktion dann vorzeitig beenden. Dann entstehen auch keine Gebühren. Dumm nur, wenn das dann doch kein so guter Bekannter war:eek:
 
Ich habe gerade mal mit jemanden von eBay telefoniert.
Dieser war sehr verwundert und sagte sofort, dass ja gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Da ja mit der vorzeitigen Beendigung alle Gebote gestrichen werden, gibt es keinen Höchstbietenden mehr!

Ich werde den Brief am Montag dem Anwalt von meinem Dad zukommen lassen, der wird sich das mal genauer ansehen.

Alle eBay Nutzer haben die AGB akzeptiert, d. h. sie müssen sich auch mit dem vorzeitigen Beendigen von Auktionen inkl. Gebotsstreichung abfinden, oder sehe ich das falsch?
 
Ich habe gerade mal mit jemanden von eBay telefoniert.
Dieser war sehr verwundert und sagte sofort, dass ja gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Da ja mit der vorzeitigen Beendigung alle Gebote gestrichen werden, gibt es keinen Höchstbietenden mehr!

Ich werde den Brief am Montag dem Anwalt von meinem Dad zukommen lassen, der wird sich das mal genauer ansehen.

Alle eBay Nutzer haben die AGB akzeptiert, d. h. sie müssen sich auch mit dem vorzeitigen Beendigen von Auktionen inkl. Gebotsstreichung abfinden, oder sehe ich das falsch?

Ja, leider :)

siehe oben in Lundes verlinkten Urteil unter den Ausführungen zu § 433 BGB

Der Beklagte hat des Fahrzeuges zwecks Durchführung einer Online-Auktion auf der Website von eBay und Freischaltung der Angebotsseite eingestellt. Darin liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die ausdrückliche Erklärung, er nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot an (BGHZ 149, 129 [133ff.].
 
Frist ist zum 6. November gesetzt, Datum des Briefs ist der 22.20.2010(!).
Das alleine wirkt für mich schon unseriös.

Also allein schon das Datum ist mehr als Unseriös.
Andererseits müsste der Brief damit keine Gültigkeit besitzen da er davon Zeitlich nie existiert hat!
:D
Gruß,
Mr. Garrison
 
Ich habe gerade mal mit jemanden von eBay telefoniert.
Dieser war sehr verwundert und sagte sofort, dass ja gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Da ja mit der vorzeitigen Beendigung alle Gebote gestrichen werden, gibt es keinen Höchstbietenden mehr!

Ich werde den Brief am Montag dem Anwalt von meinem Dad zukommen lassen, der wird sich das mal genauer ansehen.

Alle eBay Nutzer haben die AGB akzeptiert, d. h. sie müssen sich auch mit dem vorzeitigen Beendigen von Auktionen inkl. Gebotsstreichung abfinden, oder sehe ich das falsch?

Die Frage wird sein, sofern das alles echt ist, wieso man 4 Geräte reinsetzt und diese dann nach und nach wieder raus nimmt, erstens bist Du Privatperson und wolltest Dich "bereichern" und zweitens wird die Frage halt sein wieso man 4 Geräte kauft, diese dann wieder verkauft und dann verschiedene Angebote wieder entfernt und die Dinger dann doch anderweitig zu verkaufen............

Kommt es wirklich zu einer "Schlacht" dann wird es Fragen geben bzw. aufwerfen denen Du Dich stellen musst....
 
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={AC34B464-D9C9-4FDE-BCBF-65C5DDB5EF0F}

Das ist ein Urteil wegen eines bei ebay angebotenen, ein Jahr alten Porsche Carera fuer 5,50 Euro :) In dem Fall wurde die Auktion aber nach 8 Minuten beeendet. Nur darum wurde die Klage des Bieters auf Schadensersatz abgewiesen.

Was man beachten sollte:
Wenn der Käufer hier BEIDE iPhones für ca 400 Euro einfordert, dann entspricht das nicht dem aktuellen Marktwert.
Im o.g. Urteil geht man vom realen Wert des KFZ aus und fordert auf dieser Basis Schadensersatz.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Gericht dem "Käufer" 2 iPhones im Wert von ca 1200-1400 Euro für nur rund 400 Euro zuspricht.

Wenn beide Geräte für 1000 Euro gefordert wären, dann sehe das schon anders aus. Aber so halte ich die Forderung für unrealistisch.
 
Im Grunde geht es hier ja um den Streit von zwei Leuten, die beide nicht gerade sympathisch wirken.
Der eine bescheisst die Bieter, indem er sie auf etwas bieten lässt, das er dann doch woanders verkauft.
Dazu betreibt er noch Steuerhinterziehung, da er gewerbliche Geschäfte als Privatverkauf deklariert.
Der andere versucht, den Gauner mittels Drohung durch den Gerichtsvollzieher abzuzocken.
Egal, wer am Ende der Dumme ist. Es wird immer den Richtigen treffen.
Also Popcorn raus und Thread weiter verfolgen...
 



sie kann nur unrter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (Irrtumsvorbehalt) vorzeitig beendet werden. Ausserdem wird dann vorausgesetzt, dass sich der Verkaeufer umgehend und unverzueglich mit dem Hoechstbietenden in Verbindung setzt. ebay AGBs brechen nicht das Deutsche Recht (BGB) :)


krass! hätte ich nicht gedacht. war mir meiner sache sehr sicher, aber habe mich eines besseren belehren lassen!
 
Das wird zu 100% irgendeine Abzocke sein. Keine Telefonnummer, nur eine Adresse (vermutlich um die Geräte gleich hinzuschicken :D) etc... Unseriöser geht es gar nicht. Ich vermute du hast es mit Betrügern zu tun. Falls nicht hast du trotzdem kaum Möglichkeiten den Prozess zu verlieren, die Geräte sind weg/verkauft und es ist seitens Ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen.
 
Im Grunde geht es hier ja um den Streit von zwei Leuten, die beide nicht gerade sympathisch wirken.
Der eine bescheisst die Bieter, indem er sie auf etwas bieten lässt, das er dann doch woanders verkauft.
Dazu betreibt er noch Steuerhinterziehung, da er gewerbliche Geschäfte als Privatverkauf deklariert.
Der andere versucht, den Gauner mittels Drohung durch den Gerichtsvollzieher abzuzocken.
Egal, wer am Ende der Dumme ist. Es wird immer den Richtigen treffen.
Also Popcorn raus und Thread weiter verfolgen...

Ich finde es sehr dreist, wie Du mich hier darstellst.
Es ist ja auch so verwerflich in Paris erworbene iPhones hier weiterzuverkaufen. Hat außer mir auch noch nie jemand getan.
Ganze 80 Euro habe ich den Käufern im Schnitt aus der Tasche gezogen, ich Gauner... :rolleyes:
 
Das wird zu 100% irgendeine Abzocke sein. Keine Telefonnummer, nur eine Adresse (vermutlich um die Geräte gleich hinzuschicken :D) etc... Unseriöser geht es gar nicht. Ich vermute du hast es mit Betrügern zu tun. Falls nicht hast du trotzdem kaum Möglichkeiten den Prozess zu verlieren, die Geräte sind weg/verkauft und es ist seitens Ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Oft ist die eigene Rechtsauffassung nicht mit der Realitaet deckungsgleich. Diese Erfahrung wird in Deutschen Gerichten taeglich tausendfach gemacht. Einfach mal den Thread lesen und nicht nur den ersten Beitrag :)
 
Ich finde es sehr dreist, wie Du mich hier darstellst.
Es ist ja auch so verwerflich in Paris erworbene iPhones hier weiterzuverkaufen. Hat außer mir auch noch nie jemand getan.
Ganze 80 Euro habe ich den Käufern im Schnitt aus der Tasche gezogen, ich Gauner... :rolleyes:


Verklag ihn wegen Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte. Dann kannst du die iPhone- Klage refinanzieren. :hehehe:
 
Ich vermute du hast es mit Betrügern zu tun. Falls nicht hast du trotzdem kaum Möglichkeiten den Prozess zu verlieren, die Geräte sind weg/verkauft und es ist seitens Ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Hast Du den Thread hier eigentlich gelesen? :kopfkratz:
 
Ich finde es sehr dreist, wie Du mich hier darstellst.
Es ist ja auch so verwerflich in Paris erworbene iPhones hier weiterzuverkaufen. Hat außer mir auch noch nie jemand getan.
Ganze 80 Euro habe ich den Käufern im Schnitt aus der Tasche gezogen, ich Gauner... :rolleyes:

Du bist zumindest ein steuerhinterzieher! ;-)
 
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