Yllia
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Und nur weil er drei DinA4-Zettel vorlegt hat er Recht?
JEDER Anwalt rät einem IMMER erst mal gar nichts zu sagen. Denn dann kommen die Beweise auf den Tisch. Interessantes Rechtsverständnis hast: jeder muss beweisen, dass er unschuldig ist?!
Nö, ein Anwalt rät das IMMER, wenn er weiß, dass sein Mandant im unrecht ist ^^
Und mein Rechtsverständnis habe ich durch meine Ausbildung... Beim Rechtsanwalt... Fachgebiet: Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht
Und die Rechnung, das Mahnschreiben und das anwaltliche Aufforderungsschreiben sind Urkunden und dienen der Anspruchsgrundlage. Du legst gar nichts vor, sagst nicht mal was.
Es ist ja nichtmal so, dass es so laufen würde:
Abschlepper: Die gegnerische Partei hat auf dem Parkplatz xy durch widerrechtliches Parken die Straßenverkehrsordnung verletzt. Zusätzlich kommt hinzu, dass durch das widerrechtliche Parken die Zufahrt für die Feuerwehr blockiert war usw.
Du: Stimmt nicht, denn ich habe so geparkt blablabla
Es ist ja praktisch fast so: "Wollen Sie sich gegen die gegen Sie vorgetragenen Anschuldigungen verteidigen?" "Ja" "Bitte tragen Sie ihre Einwände vor" "Ich sag jetzt erstmal gar nichts mehr."
Was willst du denn jetzt erreichen. Willst du den Abschlepper ärgern? Wenn das der Fall ist, dann kannst du das ruhig machen. Denn es wird ihn ärgern. Es wird dich halt einiges kosten.
Wenn du möchtest, dass er die Forderung zurück nimmt, solltest du dir einen Anwalt nehmen und mit ihm in Kontakt treten (bevor es vor Gericht geht) und dich außergerichtlich Einigen. Ist günstiger und friedvoller. Und darauf reagieren die Menschen meist angenehmer, als wenn man etwas aussitzt.