Abgeschleppt, aber nun will ich nicht zahlen

Aus oben genannten Gründen habe ich auch nicht direkt bezahlt, das Parken hat mich schon 42€ für 3 Tage gekostet, sondern habe den Wagen so mitgenommen.
Ich bin mal abgeschleppt worden, die haben den Wagen dann irgendwo weggesperrt und erst rausgerückt, nachdem ich gezahlt habe. Das ist mal echt Assi! Können doch einfach ne Rechnung schicken ...
 
Das ist im übrigen nicht zulässig, bin mir nur gerade nicht sicher ob es sich um Nötigung oder Unterschlagung handelt. Mein Gedächtnis meint letzteres, aber ohne Gewähr.
 
Das ist im übrigen nicht zulässig, bin mir nur gerade nicht sicher ob es sich um Nötigung oder Unterschlagung handelt. Mein Gedächtnis meint letzteres, aber ohne Gewähr.
Ja, das war auch mein erster Gedanke, aber da ich mein Verschulden gesehen und das Geld dabei hatte, habe ich da nicht weiter nachgekakt. Kann aber nicht glauben, dass das rechtens ist.


Wir haben sogar unseren eigenen Autoknast..:groove:
Ja, genau da war der Wagen ... :hum:
 
Doch ist es. Allerdings nur wenn der Abschleppvorgang von einer Behörde initiiert wurde. Privatrechtlich abgeschleppte Fahrzeuge müssen afaik immer rausgegeben werden.
 
Wer wissentlich falsch parkt, möge sich nicht beschweren, wenn er dafür zahlen soll.

Der TE kann sich seinen Schilderungen zufolge die Erstberatungsgebühr für einen Anwalt sparen - da wird nix zu machen sein. Zumal sich Anwälte nach Fällen mit solchen Streitwerten nicht gerade die Finger lecken.
 
Ohne jetzt den Thread zu lesen, evtl. hat das schon jemand gefragt. Wer hat denn den Abschlepper angefordert. Normal gilt, wer die Musik bestellt zahlt und muss sich dann die Kohle wiederholen.
 
Buckball,

lies doch einfach den Thread.






Die Vorstellung ist schon längst vorbei ;)
 
Ja, das war auch mein erster Gedanke, aber da ich mein Verschulden gesehen und das Geld dabei hatte, habe ich da nicht weiter nachgekakt. Kann aber nicht glauben, dass das rechtens ist.

und ich sollt mal (vor 30 Jahren) sogar vor dem Abholen einen Zettel unterschreiben, ohne den Wagen gesehen zu haben, dass der Wagen unbeschädigt ist.:eek:

Das war die Firma, die den Polizisten welche die dann anriefen zum Abschleppen, 5,- DM in die Hand gedrückt haben.
 
Hier mal ein Beispiel wie man sich vor Gericht verteidigt gegen den "Unrechtsstaat";)
http://www.tageschau.de/schlusslicht/physiker102.html

Eigentlich war die Lage klar: Ein Stoppschild, ein Autofahrer, der einfach weiterfuhr und ein Polizist, der das alles beobachtete und protokollierte. 400 Dollar (306 Euro) sollte Dmitri Krioukov dafür bezahlen, dass er ohne anzuhalten in eine Kreuzung eingefahren war. Die meisten hätten sich vielleicht mit der Verurteilung abgefunden. Doch Krioukov ist Physiker an der Universität von San Diego - und brachte sein gesamtes Fachwissen gegen den Strafzettel auf.

Einfach unterqualifiziert

Der Beamte habe bei seiner Anzeige halt wichtige Eigenschaften der Raumzeit nicht beachtet, so Krioukov. Sein entscheidender Fehler: Er habe lineare mit Winkelgeschwindigkeit verwechselt und somit den Fall falsch eingeschätzt. Zudem sei die Sicht des Polizisten O am Schild S teilweise durch einen Kombi C2 verdeckt gewesen, so dass Krioukovs Kompaktauto C1 theoretisch hätte stoppen und plötzlich wieder anfahren können, ohne dass O das bemerkt haben müsse.

Nun noch ein wenig Differenzialrechnung und eine vierseitige Abhandlung mit Diagrammen – schon war der Freispruch unabwendbar. Tatsächlich konnte Krioukov nicht nur den zuständigen Verkehrsrichter von seiner möglichen Unschuld überzeugen, sondern ließ sogar den Polizisten nachhaltig an seiner Darstellung zweifeln
 
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:) Schadenfreude ist doch die schönste Freude
 
Was haltet ihr davon?

Und bitte verschont mich mit "Kneif die Backen zusammen und zahl."

Du hast gute Chancen, das Abschleppen nicht bezahlen zu müssen. Und zwar weil es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Allerdings hast du dabei ein gewisses finanzielles Risiko. Ist dir das egal, kann es ja losgehen.

Bevor du einen Anwalt einschaltest, könntest du erst mal Einspruch erheben und sehr allgemein darauf hinweisen, dass erhebliche Zweifel bestehen an der Rechtmäßigkeit der Forderung und du ihr deshalb nicht nachkommen wirst und in jedem Fall auf eine richterliche Überprüfung bestehst. Die werden dann überlegen müssen, ob sie wegen dieser lächerlichen Summe versuchen wollen, den auch für sie riskanten Rechtsweg zu beschreiten – mit der Gefahr, am Ende auf erheblichen Kosten sitzenzubleiben.

In deinem Fall könnte die ganze Sache für den Betreiber des Parkplatzes auch zu einem Fass ohne Boden werden. Entsprechen Anlage und Kennzeichnungen des Parkplatz überhaupt den rechtlichen Erfordernissen? Wenn es sich bei dem Weg um eine Feuerwehrzufahrt handelt, muss sie nicht mit Schildern nach der entsprechenden Norm als solche gekennzeichnet sein? Wenn jeden Tag Leute, ohne es zu bemerken, die wichtige Feuerwehrzufahrt versperren, spricht dann nicht einiges dafür, dass es an diesem Parkplatz erhebliche Mängel gibt? Evtl. ist der Betrieb des Parkplatz in der jetzigen Form gar nicht zulässig? Und so weiter und so fort.

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Und derjenige, der die Forderung stellt, auch. Vor Gericht Recht zu bekommen, ist in Deutschland nicht unerheblich von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln sowie der Motivation und den Fähigkeiten des Rechtsbeistands abhängig. Hier mal etwas zum Lesen zu diesem Thema. Hast du eine Kriegskasse, hau rein. Aber nimm dir einen fähigen Anwalt. Gibt nichts Schlimmeres als dabei zuzuschauen, wie ein Stümper deine Kohle sinnlos verbrennt.
 
Du hast gute Chancen, das Abschleppen nicht bezahlen zu müssen. Und zwar weil es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Allerdings hast du dabei ein gewisses finanzielles Risiko. Ist dir das egal, kann es ja losgehen.

Sehr gewagter Vorschlag. Gerade auf Privatflächen gilt: Der Besitzer/Betreiber darf entscheiden, welche Flächen er als Parkfläche freigibt. Auf welcher Grundlage möchtest du hier die Parkberechtigung einklagen?

Desweiteren wurde eine Sache noch nicht genannt, die u.U. in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt. Ich weiß nicht, ob das in D auch so ist aber zumindest hier in A darf man als Privatmensch nicht einfach so eine Freifläche zum Parkplatz deklarieren. So muss ein Parkplatz z.B. zum Erdreich hin abgedichtet sein, so dass eventuell auslaufendes Öl nicht einfach so ins Grundwasser gelangen kann. Wenn das in D genauso ist (ich gehe mal davon aus), dann kann der Parkplatzbetreiber sogar gesetzlich verpflichtet sein, entsprechend falsch parkende Fahrzeuge zu entfernen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage ob Feuerwehrzufahrt ja oder nein völlig obsolet.
 
Darauf zu setze, das die Gegenseite nicht klagt halte ich für sehr sehr gewagt. Wer sagt das sie nicht schon mal vor Gericht gewonnen hat? Das ist ja keine kleine Ausfahrt vorm Haus sondern ein großer Parkplatz wohl scheinbar regelmäßig Leute falsch parken.
 
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