Abgeschleppt, aber nun will ich nicht zahlen

Okay, also auf Privatgrundstück weniger Rechte.

Ja. Wäre es eine Strasse im öffentlichen Verkehr, könnte man sicher mit Unverhältnismäßigkeit kommen. Auf Privatparkplätzen sicher nicht. Ich bin mir sicher, dass es am Flughafen eine Parkplatzordnung gibt, die an der Einfahrt aushängt. Und das steht sicher drin, dass nur in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf. Tust du das nicht, kann der Besitzer umsetzen. Völlig egal, ob Du behindert hast oder er an der Stelle sein Auto parken will oder ihm das einfach nur Spass macht. Darauf kommt es nicht an.

Somit sehe ich hier keine Chance. Du müsstest quasi darlegen, dass du nicht wusstest, dass man da nicht parken darf. Das setzt voraus, dass es keine Parkplatzordnung etc. gibt. Halte ich für unwahrscheinlich. Und selbst wenn nicht, könnte noch jeder argumentieren, dass es gelebte Praxis ist, nur in Markierungen zu parken und man das wissen muss.

*Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung. :)

Ja, aber wenn er keine Fotos hat, kann er ja nichts beweisen.

Nun, ob er wirklich keine Fotos hast, weisst Du vermutlich nicht. Aber was auf jeden Fall geht, ist die Zeugenaussage. Wenn der Betreiber den Abschlepper gerufen hat, dann hast Du eine Aussage und noch den Abschleppet als Zeugen. Ob Du damit vor Gericht durchkommst, das abzustreiten? Ein Richter wird einen Flughafen-Parkplatzbetreiber jetzt erst mal nicht als unseriös einstufen und da ist die Glaubwürdigkeit durchaus da.

Aber, wie gesagt, hast Du Lust, Zeit und eine Rechtsschutzversicherung kannst du alles probieren. Hast du etwas davon nicht, ist es klüger zu zahlen. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen. Ich persönlich denke, dass die Chancen, dass du vor Gericht gewinnst, ziemlich klein sind. Wie gesagt, das gilt für die Situation auf dem Privatparkplatz, draussen wäre es anders.
 
Das Problem ist du kannst gar nicht im Recht sein wenn du schon selber weisst, dass du da nicht parken darfst.

Du kannst ne Beschwerde schreiben, aber wenn du es nicht ganz teuer willst, würde ich bezahlen.
 
Ein bisschen Eigeninitiative, einen Parkplatz zu finden, darf man schon voraussetzen, oder? Ausserdem ist es ja nicht so, daß du das Recht auf einen leicht zu findenden, ausgeschilderten Parkplatz hättest. Wenn es keinen gibt, gibt es halt keinen.

DU bist sicher nicht der, der entscheidet ob die Feuerwehr dort durch muß und ob sie durch deinen Karren blockiert wird.

ja und? Wenn dort ständig irgendwelche Idioten parken, würde ich als Parkplatzbetreiber auch rigoros abschleppen lassen.

Was sollen wir denn sonst raten?
- Klar muss ich selber suchen. Naja, wenn ich auf einen Parkplatz mit Schrankenkontrollsystem gelassen werde, kann ich schon davon ausgehen, dass noch Plätze frei sind. Unabhängig davon gab es sehr wohl noch freie Plätze, nämlich auf einem Platz der nur per schmalem Weg mit dem eigentlichen Platz verbunden ist und man erstmal alle Spuren abfahren muss, um ihn zu finden. Mich regt auch nicht auf, dass ich falsch geparkt habe und dafür zahlen soll, sondern, dass hier vorsätzlich das vorhersehbare Verhalten der Parker ausgenutzt wird. Der Abschlepper wusste direkt, worum es geht und hatte direkt die Antwort mit dem weiteren Parkplatz weiter hinten parat. Der musste sich diesen Vorwurf ja ständig anhören.

- Natürlich nicht, aber der Abschlepper auch nicht. Trotzdem kann ich ganz gut einschätzen, ob irgendwo ein Kranwagen durchkommt. Und so wie ich parkte, waren alle Stellen mit einem Kranwagen erreichbar.

- Hmmm, oder halt einfach ne weiße Linie auf die Straße pinseln oder Poller aufstellen, wie an der Hauptstraße auch geschehen.
 
- gelöscht -

Bei dem Threadtitel dachte ich, es geht darum, dass du im Rotlichtviertel in ein Zimmer gezerrt, zum "Vergnügen gezwungen" wurdest und nicht nicht zahlen willst.
 
Das Problem ist du kannst gar nicht im Recht sein wenn du schon selber weisst, dass du da nicht parken darfst.

Du kannst ne Beschwerde schreiben, aber wenn du es nicht ganz teuer willst, würde ich bezahlen.
Stimmt, im Recht bin ich so sicherlich nicht. Mir geht es eher darum, diese Abzocke (benutze ich echt selten das Wort) nicht mitzumachen. Es geht hier um diesen konkreten Fall und nicht um grundsätzliches Falschparken.

- gelöscht -

Bei dem Threadtitel dachte ich, es geht darum, dass du im Rotlichtviertel in ein Zimmer gezerrt, zum "Vergnügen gezwungen" wurdest und nicht nicht zahlen willst.
Soweit ich weiß, muss man immer vorher zahlen! ;)
 
Ja, aber wenn er keine Fotos hat, kann er ja nichts beweisen.
derjenige der den Abschleppdienst angerufen hat, kann eine Aussage machen - und der Abschleppunternehmer auch. 2x Aussage... gilt als Beweis.

Es gibt mehrere Beweisarten, btw.
1. Augenschein (geht ja nicht mehr, dein Wagen steht da nicht mehr auf dem "nicht ausgewiesenen" Parkplatz.
2. Zeugen (die gibt's....)
3. Sachverständiger (den kann das Gericht natürlich zu dem Acker schicken und der kann dann wunderbar ausführlich beschreiben, wie die Parkplätze gekennzeichnet sind - oder nicht... und ob es für jeden Vollpfosten möglich ist, den Unterschied zwischen Parkplatz und kein Parkplatz erkennen kann) - die Kosten für den Sachvollständigen müsste dann derjenige zahlen, der im Prozess unterliegt. Also stell dich darauf ein.
4. Urkunden (die kann der Parkplatz Betreiber sicher vorlegen, da er sicherlich eine Genehmigung für den Parkplatz hat. Da ist dann auch geregelt wo man parken darf - und wo nicht).
5. Parteivernehmung (du bist eine Partei, der Gläubiger die zweite)

privater Flugplatz? oder gehört der zu einem Verein oder einer anderen juristischen Person?

Ich wäre ja gerne im Gerichtssaal, wenn du deine "Abzocke"-Theorie vorträgst. Da es sich ja um ein einfaches Verkerhsvergehen handelt... oder um ein Ziviles, je nachdem welcher Paragraph letztendlich zum tragen kommt, ist das ja möglich. Sag also bitte bescheid wo und wann in welchem Raum der Spaß stattfindet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, ich mach dann ne Live-Schaltung! Vor allem, da ich ja wusste, dass ich nicht im Recht bin! ;-)

Naja, der Beweis, dass ich da gestanden habe muss ja schon vom Zeugen oder mittels Fotos bewiesen werden. Der Abschleppunternehmer dort arbeitet aber offensichtlich komplett alleine und selbstständig.
 
Es ist immer wieder interessant wie sich Leute verändern, wenn Sie im Auto sitzen :D Da wird die StVO immer wieder zur Richtlinie oder degradiert, die für einen selber ja nicht so wirklich gilt.

Geblitzt werden, obwohl vorher ein Temposchild stand - Abzocke - ist ja kein Unfallschwerpunkt. Da kann ich auch mal ruhig schneller fahren.
Parken wo es nicht erlaubt ist und dann abgeschleppt werden - Abzocke - Völlig unverhältnismäßig, wenn dauf einem Privatgelände jemand sein Recht durchsetzt.

:D

Deutschland deine Autofahrer. Immer wieder Lustig.

Popcorn :drink:
 
Somit hätten wir dann alle Pauschalisierungen und Verallgemeinerungen in einem post! Herzlichen Glückwunsch!
 
Klar, ich mach dann ne Live-Schaltung! Vor allem, da ich ja wusste, dass ich nicht im Recht bin! ;-)

Naja, der Beweis, dass ich da gestanden habe muss ja schon vom Zeugen oder mittels Fotos bewiesen werden. Der Abschleppunternehmer dort arbeitet aber offensichtlich komplett alleine und selbstständig.

er fährt also völlig selbstständig rum, guckt ob einer irgendwo falsch parkt und schleppt dann fleißig ab?
wohl kaum...
den wird jemand angerufen haben
 
Ne, das ist wohl so. Morgens wenn alle falschen Parkplätze voll sind, schleppt er den ganzen Tag ab und kann dann abends kassieren. Der kleine Flughafen hat einen Abschleppdienst, der direkt neben dem Parkplatz liegt und offensichtlich keine anderen Aufträge hat, da ringsum ja wie gesagt, nichts ist.
 
er fährt also völlig selbstständig rum, guckt ob einer irgendwo falsch parkt und schleppt dann fleißig ab?
wohl kaum...

und selbst wenn? Vermutlich weiß der Abschlepper sehr genau wo man dort parken darf und wo nicht, und hat einen generellen Auftrag des Parkplatzbetreibers, Falschparker abzuschleppen.
 
Ich verstehe, dass Dein persönliches Rechtsempfinden hier "NEIN! STOPP! ABZOCKE!" ruft. Ohne die Örtlichkeit zu kennen (und Deine schematische Darstellung halte ich nicht für ausreichend um das tatsächlich zu beurteilen) und auch mit dem Gefühl, dass es solche "Verdienstsysteme" tatsächlich gibt, kann es aus meiner Sicht nur den einen Rat geben: Gehe zu einem Anwalt und laß Dich dazu beraten! Bring Pläne/Fotos/Kartenausschnitt mit. Erläutere die Sachlage aus Deiner Sicht und entscheide nachdem Du seine Einschätzung kennst.
 
Ich wäre ja gerne im Gerichtssaal, wenn du deine "Abzocke"-Theorie vorträgst. Da es sich ja um ein einfaches Verkerhsvergehen handelt... oder um ein Ziviles, je nachdem welcher Paragraph letztendlich zum tragen kommt, ist das ja möglich. Sag also bitte bescheid wo und wann in welchem Raum der Spaß stattfindet.

stimmt, die Leute haben dann ihren Spaß und Norden den TE ganz schnell ein.

o pro pro : "Ein Geisterfahrer - nein Hunderte"
 
und selbst wenn? Vermutlich weiß der Abschlepper sehr genau wo man dort parken darf und wo nicht, und hat einen generellen Auftrag des Parkplatzbetreibers, Falschparker abzuschleppen.

wenn er einen generellen Auftrag hat, ist das völlig legitim und seine Aussage reicht vollkommen aus um als Beweis zu gelten :) - auch ohne Fotos
 
@Amadeus_SBG: Toller Tipp. Lass mich raten, du bist Anwalt? :crack:
 
wenn er einen generellen Auftrag hat, ist das völlig legitim und seine Aussage reicht vollkommen aus um als Beweis zu gelten :) - auch ohne Fotos

Bist du dir sicher? Das Gericht sieht also die Aussage eines Abschleppers als Beweis an, dass jemand falsch geparkt hat? Hört sich unglaubwürdig an.


Die Frage ist ja, wie teuer ist das Einreichen und Erstellen der Klageschrift? Und bis wann kann ich die Forderung begleichen? Also Mahnbescheid ist klar, ist die nächste Stufe und kostet ca. 67€. Aber was kostet es wenn ich Widerspruch einlege und dann die Klageschrift abwarte?
 
Du schreibst, dass es schon recht lange her ist.
Wie lange denn? Möglicherweise, falls es über 3 Jahre sind, ist eine Verjährung eingetreten.
 
@phoenix_ob: Wie konntest Du das nur erraten? .... Nein, bin ich nicht! Sonst hätte ich ihm wohl auch eine PN mit meinen Kontaktdaten geschickt. Aber ich halte den Hinweis für richtig, denn le_petz scheint die Nummer ja durchziehen zu wollen. Und wenn man wirklich so weit ist, einen Zwist rechtlich ausfechten zu wollen, dann sollte man nicht "mit einem Messer zu einer Schießerei zu erscheinen"... ;)
 
Ist nur blöd, wenn man nur Platzpatronen dabei hat :rotfl:
Aber ist ja nicht dein Geld.
 
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