Abgeschleppt, aber nun will ich nicht zahlen

Das stimmt. So wild ist aber nicht, vielleicht zahle ich auch, aber wenn es mich nur ca. 100€ kostet zu testen, ob der Abschlepper vielleicht doch alles zurückzieht, warum nicht?! Muss die begründete Klageschrift auch eventuell Fotos o.ä. enthalten?

Leider noch keine drei Jahre her.
 
Bist du dir sicher? Das Gericht sieht also die Aussage eines Abschleppers als Beweis an, dass jemand falsch geparkt hat? Hört sich unglaubwürdig an.
wieso sollte das Gericht die Aussage eines Abschleppers NICHT als glaubwürdig ansehen?

Die Frage ist ja, wie teuer ist das Einreichen und Erstellen der Klageschrift? Und bis wann kann ich die Forderung begleichen? Also Mahnbescheid ist klar, ist die nächste Stufe und kostet ca. 67€. Aber was kostet es wenn ich Widerspruch einlege und dann die Klageschrift abwarte?

... so... was war die Startforderung? 150/170 ?
Gerichtskosten:
Einreichen eines MBs: 23,- Euro
Einreichen der Klageschrift: 62,50 Euro
Für das erstellen von Kopien kommen für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 Euro dazu, für jede weitere Seite 0,15 Euro
Fürs Versenden von Akten kommen nochmal 12 Euro dazu.

Dann für den Anwalt (aus der Sicht des Gläubigers - vorerst.. zahlen darfst du am Ende trotzdem)
25 für den Mahnbescheid
für die Klageschrift nochmal 32,50 ... aber ich glaub da können dann n paar Prozente angerechnet werden, bin mir aber grad nicht sicher wieviel. wird also günstiger
Es kommt zum Termin: weitere 30 Euro
Darauf kommen dann 20 Euro Pauschalgebühr für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Wenn er gewieft ist, dann noch Kopierkosten
+ die Umsatzsteuer

Dazu dann die ursprüngliche Forderung + Mahngebühren + eventuelle Verzugszinsen. Die sind aber lächerlich gering.

Da du dich ja sicherlich selbst vertrittst, da du ja weißt, dass du im Unrecht bist, aber nicht einsiehst, die kosten für den Abschleppdienst zu zahlen... fallen keine Kosten für deinen eigenen Anwalt an.
 
Das Gericht kann durchaus das Umsetzen rein auf Grund der Aussage des Abschleppers als "tatsächlich stattgefunden" werten. Wenn dieser Abschlepper sehr oft in gleicher Weise tätig ist und es i.d.R. keine Beschwerden gibt, dann kann das durchaus als Anscheinsbeweis durchgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Abschlepper hier lügt ist vermutlich ganz erheblich geringer, als die, dass der Abgeschleppte nicht ganz bei der Wahrheit ist.

Das die erste Rechnung direkt vom Abschleppunternehmen kam ist erstmal auch nicht zu beanstanden. Wenn der Parkplatzbetreiber seine Forderungen an den Abschlepper abgetreten hat, bekommst Du eben direkt von dem die Rechnung. Das dürfte in solchen Fällen gängige Praxis sein.

Du könntest den Fall natürlich Deiner KFZ-Rechtschutzversicherung schildern, ob die da Erfolgsaussichten sehen und die ganze Sache bezahlen halte ich aber für fragwürdig.

Keine Rechtsberatung - nur meine Meinung.
 
Danke für die Kostenaufstellung.
wieso sollte das Gericht die Aussage eines Abschleppers NICHT als glaubwürdig ansehen?

Ich habe nicht gesagt, dass die Aussage nicht glaubwürdig ist, ich habe gesagt, dass es unglaubwürdig ist, sie alleine als Beweis anzuerkennen.
 
Bist du dir sicher? Das Gericht sieht also die Aussage eines Abschleppers als Beweis an, dass jemand falsch geparkt hat? Hört sich unglaubwürdig an.

Warum? Du hast doch auch von vornherein gewusst, daß du dort nicht parken darfst. Der Abschlepper, der sicher mehr Ortskenntnis hat als du, wird erst recht erkennen daß du dort nicht parken darfst. Seine Aussage ist selbstverständlich glaubwürdig, oder willst du argumentieren dein Karren hätte auf einem regulären Parkplatz gestanden und sei nur mit dem Ziel der "Abzocke" abgeschleppt worden?
 
Danke für die Kostenaufstellung.
sind ja jetzt doch "etwas" über die 100 Euro ^^ willst du trotzdem versuchen, ob der Abschlepper seine Forderung zurück nimmt?

Ich habe nicht gesagt, dass die Aussage nicht glaubwürdig ist, ich habe gesagt, dass es unglaubwürdig ist, sie alleine als Beweis anzuerkennen.
wieso wäre das unglaubwürdig?
Du hast falsch geparkt und er hat dich abgeschleppt. Nur weil du es aus deiner Sicht für Abzocke hältst, bedeutet es ja nicht, dass sich die Situation anders darstellt. Du sagst ja selber, dass du falsch geparkt hast...

Und nur, weil du dich ungerecht behandelt fühlst, für ein Vergehen das du ja selbst einräumst, einen anderen Menschen, der nur seinen Job gemacht und dafür sogar einen Auftrag hat, seine Glaubwürdigkeit abzusprechen, ist echt unter aller Sau. Was willst du denn vor Gericht sagen? "Nein ich habe nicht falsch geparkt, der da lügt!"

Was für n Auto fährst du eigentlich? Würde so spontan auf Audi/Mercedes-Fahrer tippen....
 
Was willst du denn vor Gericht sagen?

Gar nichts! Schließlich in dubio pro reo. Ich muss gar nichts sagen oder beweisen. Er muss mir beweisen, dass er die Leistung erbracht hat. Da geht es auch nicht darum, was unter aller Sau ist, sondern nur, was bewiesen werden kann.

Und Auto? Nein, da liegst du absolut verkehrt. Wenn es danach geht, könnte ich nur sagen, er ist schwarz und alt. ;-) Ist die Marke wichtig? Dachte geht darum, dass es einen von a nach b bringt.
 
Nächste mal fährst du mit dem Taxi zum Flughafen :)
 
Ich muss gar nichts sagen oder beweisen
Du hast gegen die StVO verstoßen oder? Normalerweise solltest du dann eine Aussage machen.
Oder willst du ein anderes Verfahren einleiten und das Handeln der Fluggesellschaft/Wegschlepper im Frage stellen? Dann musst du zum Staatsanwalt

Er muss mir beweisen, dass er die Leistung erbracht hat
Er soll dir beweisen das er dein Wagen abgeschleppt hat?

wie ich schon geschrieben habe, es ist hier wirklich lustig :D
 
Also das Schreiben kommt von einem Rechtsanwalt für Familien- und Wohnungseigentumsrecht. Scheint also eher selten zu sein, dass jemand die Rechnung nicht direkt bezahlt. Er wollte ja auch direkt die 129€ direkt vor Ort haben, aber ich wusste, dass ich die nicht bezahlen muss und er mir aber nicht die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern kann. Kommt aber wohl nicht so häufig vor. Wenn er wirklich keine Fotos hat, wird ihm der Anwalt vielleicht auch raten, es nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen?! Was ist denn damit, dass eigentlich nur der Besitzer des Parkplatzes Forderungen von mir eintreiben darf und nicht der Abschlepper?
 
Du hast gegen die StVO verstoßen oder? Normalerweise solltest du dann eine Aussage machen.
Oder willst du ein anderes Verfahren einleiten und das Handeln der Fluggesellschaft/Wegschlepper im Frage stellen? Dann musst du zum Staatsanwalt

wie ich schon geschrieben habe, es ist hier wirklich lustig :D

Lesen! Er hat nicht gegen sie StVo verstoßen, da Privatparkplatz. Hier geht es um privatrechtliche Ansprüche.
Deswegen kann es auch kein "Knöllchen" geben.
 
Gar nichts! Schließlich in dubio pro reo. Ich muss gar nichts sagen oder beweisen. Er muss mir beweisen, dass er die Leistung erbracht hat. Da geht es auch nicht darum, was unter aller Sau ist, sondern nur, was bewiesen werden kann.

Ja dann, viel Spaß. Der Abschlepper wird seine Aussage machen, du wirst deine verweigern... Klasse Taktik... Woher hast du dein Rechtsverständnis? Aus Nachmittagsgerichtsshows?
Normalerweise lautet der Spruch so: "Was mir nützt soll muss ich auch behaupten und beweisen."
... Er wird seine Aussage machen, darlegen, wieso er deinen Wagen abgeschleppt hat, auf welcher Grundlage er das gemacht hat... er wird seine Rechnung vorlegen, das Mahnschreiben, das Schreiben der Anwälte... und was wirst du vorlegen? Nichts... so wie ich das jetzt in Erinnerung habe, wolltest du das ganze aussetzen und hast dich weder zu der Rechnung, dem Mahnschreiben noch zum anwaltlichen Aufforderungsschreiben gemeldet?

und wieso sollte er auf seinen Anspruch verzichten? Das wird ihm auch sein Anwalt kaum anraten. Wieso denn auch.... Und nur weil der Anwalt Fachanwalt für Familien- und Wohnungseigentumsrecht ist, heißt es ja nicht, dass er nicht auch fit im gängigen Zivilrecht ist..

Und wenn der Parkplatzeigentümer die Forderung an den Abschlepper abgetreten hat (was gängige Praxis ist) kann der Abschlepper natürlich die Forderung eintreiben - das ist ja der Sinn dahinter.
 
Du hast gegen die StVO verstoßen oder? Normalerweise solltest du dann eine Aussage machen.
Oder willst du ein anderes Verfahren einleiten und das Handeln der Fluggesellschaft/Wegschlepper im Frage stellen? Dann musst du zum Staatsanwalt

Er soll dir beweisen das er dein Wagen abgeschleppt hat?

wie ich schon geschrieben habe, es ist hier wirklich lustig :D

Er muss schon beweisen, dass ich falsch geparkt habe. Nicht ich, dass ich richtig stand.

Lesen! Er hat nicht gegen sie StVo verstoßen, da Privatparkplatz. Hier geht es um privatrechtliche Ansprüche.
Deswegen kann es auch kein "Knöllchen" geben.

Dachte ich auch, aber: http://www.recht-find.de/privatparkplaetze_und_stvo.htm
 
Also das Schreiben kommt von einem Rechtsanwalt für Familien- und Wohnungseigentumsrecht. Scheint also eher selten zu sein, dass jemand die Rechnung nicht direkt bezahlt. Er wollte ja auch direkt die 129€ direkt vor Ort haben, aber ich wusste, dass ich die nicht bezahlen muss und er mir aber nicht die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern kann. Kommt aber wohl nicht so häufig vor. Wenn er wirklich keine Fotos hat, wird ihm der Anwalt vielleicht auch raten, es nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen?! Was ist denn damit, dass eigentlich nur der Besitzer des Parkplatzes Forderungen von mir eintreiben darf und nicht der Abschlepper?

Natürlich darf das der Abschlepper, sofern die Forderung vom Eigentümer abgetreten ist. Worauf du dich verlassen kannst, wenn die ständig zusammenarbeiten. Zudem ist es ein Fachanwalt (Wohneigentumsrecht, das fällt darunter).
Wie schon gesagt, hast Du eine Rechtsschutz, kannst Du spielen, wenn nicht, lass es.

Er muss schon beweisen, dass ich falsch geparkt habe. Nicht ich, dass ich richtig stand.

Der Richter fragt dich also, "Haben Sie da falsch geparkt?". Du sagst nein. Der Parkplatzbetreiber und der Abschlepper sagen, sofern sie keine Fotos haben oder ggf. die Bilder der Überwachungskamera vorlegen, ja, du hast da geparkt. Der Richter wird sich überlegen, warum sollte der Parkplatzbetreiber und der Abschlepper lügen, das ist nach allgemeiner Lebenserfahrung sehr unwahrscheinlich. Und vielleicht hat der Abschlepper noch einen Kollegen, der auch aussagt. Und bist Du sicher, dass keine Bilder existieren?
Nun ja, sehr dünnes Eis und ohne Rechtsschutz würde ich die Kohle lieber zahlen. Vermutlich wäre es besser gewesen, die 129 EUR am Flughafen gleich abzudrücken.
 
schon der Vormittag am Gericht ist "teurer" als die (gerechtfertigten) Kosten zu übernehmen.
Und dann kommen noch Zusatzkosten dazu - naja, wenn schon denn schon.

Bei Gericht würde ich dann auch gleich noch einen Vortrag über Abzockerrei, Gerichte und Parkplätze halten
 
Ja dann, viel Spaß. Der Abschlepper wird seine Aussage machen, du wirst deine verweigern... Klasse Taktik... Woher hast du dein Rechtsverständnis? Aus Nachmittagsgerichtsshows?
Normalerweise lautet der Spruch so: "Was mir nützt soll muss ich auch behaupten und beweisen."

... Er wird seine Aussage machen, darlegen, wieso er deinen Wagen abgeschleppt hat, auf welcher Grundlage er das gemacht hat... er wird seine Rechnung vorlegen, das Mahnschreiben, das Schreiben der Anwälte... und was wirst du vorlegen? Nichts... so wie ich das jetzt in Erinnerung habe, wolltest du das ganze aussetzen und hast dich weder zu der Rechnung, dem Mahnschreiben noch zum anwaltlichen Aufforderungsschreiben gemeldet?
Und nur weil er drei DinA4-Zettel vorlegt hat er Recht?

JEDER Anwalt rät einem IMMER erst mal gar nichts zu sagen. Denn dann kommen die Beweise auf den Tisch. Interessantes Rechtsverständnis hast: jeder muss beweisen, dass er unschuldig ist?!
 
Also ob unsere Gerichte nicht schon genug zu tun hätten. Wenn ich Richter wäre, würde ich das Kotzen bekommen, wenn ich mich um so einen Fall kümmern müsste :rolleyes:
 
Wenn du dir so im recht fühlst dann mach es doch einfach.

Uns brauchst du nicht zu überzeugen.
 
Absolut richtig! Aber wenn diese Flächen sich kaum von den gekennzeichneten unterscheiden...
GENAU DAS hab ich mir auch gedacht als ich auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn parkiert habe. Teer ist Teer :D (achtung Ironie)

Nach StVO falsch parkiert (Umstände sind dabei absolut egal) = abgeschleppt = bezahlen. Punkt.
 
Ja, mach es doch dann einfach. So ziemlich jeder hat doch ne Verkehrs-Rechtsschutz (ob das parken auf Privatparkplätzen darunter fällt müsste man prüfen).
Dann geh zum Anwalt, der soll ne Deckungsanfrage stellen und dann entscheide, wenn der Anwalt dich beraten hat.

Wenn Du keine Rechtsschutz haben solltest, ist das völliger Blödsinn. Allein der Gang zum Anwalt verschlingt mindestens den Betrag der Forderung. ;)
 
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