Um das berühmte Kompensationsgeschäft mit einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen:
Ich schreibe einem Designer einen Text für seinen Werbeflyer. Honorar: 100,00 € + Märchensteuer.
Im Gegenzug erstellt mir der Designer ein Logo für mein Briefpapier und meine Visitenkarten. Honorar: 100,00 € + Märchensteuer.
Ich schreibe jetzt dem Designer eine Rechnung über 100 € + USt., der Designer schreibt mir eine Rechnung über 100 € + USt. .
Jeder schuldet jetzt dem anderen 100 € netto, und jeder müsste dem anderen 19 € Umsatzsteuer zahlen.
Und: der Designer und ich müssten jeweils 19 € Umsatzsteuer kassieren und ans Finanzamt abführen, aber auch einziehen.
Ergebnis: es fließt kein Geld, da sich die Ansprüche gegeneinander "aufheben" (mal ganz laienhaft-unfiskalisch ausgedrückt).
Alles ohne Getrickse, das Geschäft taucht ja auch in der Buchführung auf. Es fließt eben kein Geld.
Vorteilhaft sind solche Kompensationsgeschäfte vor allem für Freiberufler oder Unternehmer, die zur Abwicklung keinen oder nur wenig Materialaufwand haben.
Beispiel: ich schreibe dem Fliesenleger einen Text für seine Website, er fliest dafür mein Bad.
Ich habe in diesem Fall "nur" Zeit- und Hirnaufwand (die anteiligen Kosten für Büro, Ausstattung, Kommunikation etc. mal außen vor - die hat der Fliesenleger mit seiner Firma ja auch); der Fliesenleger muss aber im Baumarkt Fliesen kaufen, Kitt und weiß der Geier, was er alles so braucht.
Er zahlt während dieses Kompensationsgeschäftes also tatsächlich Kohle. es sei denn, das Geschäft umfasst nur die Dienstleistung - die Fliesen kaufe ich also selber (oder erstatte ihm den EK), und aufgerechnet werden nur "Text schreiben" und "Fliesen verlegen".