Tötung eines Sexualverbrechers auf frischer Tat ok ?

Ist ein Freispruch für so ein Delikt ok ?

  • Ja

    Stimmen: 61 57,0%
  • Nein

    Stimmen: 28 26,2%
  • Ist ne Überlegung wert

    Stimmen: 16 15,0%
  • Wo fängt die Belästigung für die Duldung des Totschlags überhaupt an ?

    Stimmen: 2 1,9%

  • Umfrageteilnehmer
    107
  • Umfrage geschlossen .
auch in Deutschland wuerde das (soweit man das bei den spaerlichen Informationen beurteilen kann) als Notwehr beurteilt werden.
In Deutschland wird sehr oft "Übertriebene Notwehr" geurteilt... Gerade beim Tot des anderen kann man sicher so ein Urteil erwarten.
Wenn ein Zeuge vom "Verteidiger" zb auch nur ein Schimpfwort während der Verteidigung bezeugt, ist das auch schon übertriebene Notwehr und wird bestraft.
 
Moin Moin,

ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, aber zu meinem Eintrag von gestern bzgl. dass ich die Rechtslage in Detuschland nicht besonders klug finde.......Steuerhinterziehung mit Vergewaltigung, Mord oder Missbrauch von Kindern mehr oder weniger gleichgestellt wird. Vergewaltigung 5-6 Jahre, Uhrheberrechtsverletzung 4,5 Jahre, Steuerhinterziehung 5 jahre....

Bitte keine Grundsatzdiskussion über die o.g. Punkte.. wir wissen selbst aus den Medien, dass x Straftäter nach 4-5 Jahren freigelassen werden, Mörder freikommen und was ich am bedauerlichsten finde ist, dass Phädophile nach 3 Jahren noch weitere 3 in die Gummizelle kommen und dann frei sind... sry mades... Ich finds nicht in Ordnung....

Die Todesstrafe ist keine Lösung, aber i.etwas muss auch hier im Lande gemacht werden.. Ein Kind, egal ob Junge oder Mädchen, oder auch eine Frau kann die Verletzung ihr lebenlang nicht vergessen... ist ein Leben eines Menschen etwa +- 4-8 Jahre wert?
 
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Die Todesstrafe ist keine Lösung, aber i.etwas muss auch hier im Lande gemacht werden.. Ein Kind, egal ob Junge oder Mädchen, oder auch eine Frau kann die Verletzung ihr lebenlang nicht vergessen... ist ein Leben eines Menschen etwa +- 4-8 Jahre wert?

Man kann Pädophilie ebenso wenig heilen wie Homosexualität, es ist eine Neigung und diese ist nunmal nicht therapierbar.
Zwangskastatration geht nicht, Todestrafe geht nicht, ewig Wegsperren geht auch nicht - was übrig bleibt weißt du daher selbst ...
 
Man kann Pädophilie ebenso wenig heilen wie Homosexualität, es ist eine Neigung und diese ist nunmal nicht therapierbar.
Zwangskastatration geht nicht, Todestrafe geht nicht, ewig Wegsperren geht auch nicht - was übrig bleibt weißt du daher selbst ...

Den Vergleich finde ich ausgesprochen unglücklich gewählt.
 
Vergewaltigung 5-6 Jahre,
Ich empfehle hierzu StGB §§ 177 - 179 dort sind Mindeststrafen aufgeführt, bzw. 176-176b wenn es um Kinder geht.

Die Todesstrafe ist keine Lösung, aber i.etwas muss auch hier im Lande gemacht werden.. Ein Kind, egal ob Junge oder Mädchen, oder auch eine Frau kann die Verletzung ihr lebenlang nicht vergessen... ist ein Leben eines Menschen etwa +- 4-8 Jahre wert?
Und ist das Leben und die Freiheit eines Täters, der seine Schuld gesühnt hat, nichts wert?
 
Ich empfehle hierzu StGB §§ 177 - 179 dort sind Mindeststrafen aufgeführt, bzw. 176-176b wenn es um Kinder geht.
Und ist das Leben und die Freiheit eines Täters, der seine Schuld gesühnt hat, nichts wert?

§ 176b
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge.Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

ok, min 10 Jahre... wie geasgt bin weder ein Jurist noch ein ferizeit-stgb-Leser... jedoch ist es gleich ob die Zahl in dem Fall 5-10 ist. Das Trauma eines Kindes, welches die Tat niemals vergessen kann, sind mir mehr wert als diese Strafen die wir haben.

Wobei wie bereits erwähnt, es gibt genug Belege und Fälle an denen die Täter nach 3-5 Jahre Haft in die Gummizelle kommen und nach einer Zeit ein "geheilt" freigelassen werden... und dann begehen sie weitere Straftaten. Es wird als eine Krankheit dargestellt

Das Leben eines Straftäters nichts/weniger wert? Eine moralische Frage wie ich finde... Es heißt ja nicht umsonst leben und leben lassen... ich denke jedoch, dass jeder Frage sich selbst stellen sollte.

Meine Meinung? Es gibt dinge die unverzeihlich sind....
 
Meine Meinung? Es gibt dinge die unverzeihlich sind....
Gehören merkwürdige Ansichten auch dazu? Die einschlägige Rückfallquote bei Sexualstraftätern im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch liegt bei 22%[1]. Also am besten 3 von 4 Tätern für immer weg sperren (besser noch töten, sicher ist sicher) um auch Nummer sicher zu gehen? Wenn ich den Täter für immer weg sperre oder hinrichte, wird sich das Trauma des Opfers trotzdem nicht einfach in Luft auflösen.

[1] http://www.krimz.de/sexrckfall.html (ist zwar etwas älter, aber eine aktuellere Zahl habe ich nicht gefunden)
 
Jemand der Kinder hat ist in diesem Fall freizusprechen während der kinderlose sich im Zaum halten sollte?

Durch seine Garantenstellung ist der Vater besonders verpflichtet, Gefahrenabwehr für die Tochter zu leisten. Im Umkehrschluss muss man ihm m.M.n. dann auch mehr "Spielraum" einräumen als einem "Nichtvater".

Edit: Zumindest in D, wie das in den USA/Texas geregelt ist, weiß ich nicht.
 
Gehören merkwürdige Ansichten auch dazu? Die einschlägige Rückfallquote bei Sexualstraftätern im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch liegt bei 22%[1]. Also am besten 3 von 4 Tätern für immer weg sperren (besser noch töten, sicher ist sicher) um auch Nummer sicher zu gehen? Wenn ich den Täter für immer weg sperre oder hinrichte, wird sich das Trauma des Opfers trotzdem nicht einfach in Luft auflösen.

[1] http://www.krimz.de/sexrckfall.html (ist zwar etwas älter, aber eine aktuellere Zahl habe ich nicht gefunden)

Ich merke schon, wir kommen nicht auf ein Nennen...

Eine Frage an dich, wenn es jemanden aus deinem Umfeld trifft und du die Wahl hättest, welche Strafe würdest dem Täter geben?
Nur aus neugier, es ist nicht persönlich böse gemeint oder ähnliches...pure neugier
 
Durch seine Garantenstellung ist der Vater besonders verpflichtet, Gefahrenabwehr für die Tochter zu leisten. Im Umkehrschluss muss man ihm m.M.n. dann auch mehr "Spielraum" einräumen als einem "Nichtvater".
Edit: Zumindest in D, wie das in den USA/Texas geregelt ist, weiß ich nicht.
Ich spreche niemandem (und schon gar keinem Vater) das Recht ab ein Kind (oder Tochter/Sohn) zu verteidigen. Aber pauschal zu sagen, der Spielraum schließt die Tötung des Täters ein, halte ich für falsch. Wenn ich dem Täter in Ausübung seiner Tat einen Faustschlag gegen den Kopf verpasse und er dabei zu Tode kommt, ist das sehr tragisch aber in Kauf zu nehmen. Wenn ich jedoch in Rage über das gesehene so lange auf seinem Kopf herumspringe, bis er keinen Ton mehr von sich gibt, muss sich ein Richter vielleicht schon überlegen ob "die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden".
 
Ich merke schon, wir kommen nicht auf ein Nennen...
Eine Frage an dich, wenn es jemanden aus deinem Umfeld trifft und du die Wahl hättest, welche Strafe würdest dem Täter geben?
Nur aus neugier, es ist nicht persönlich böse gemeint oder ähnliches...pure neugier
Das gute ist, dass wir in Deutschland Leute dafür ausbilden und bezahlen, damit sie über derartige Menschen richten. Aber um deine Frage zu beantworten: Der Täter hätte aus meiner Sicht dann auch die äußerste aller Strafen verdient. Das ist doch ganz normal. Andererseits kann ich mit Gänsen auch nicht über Weihnachten reden.
 
Ich spreche niemandem (und schon gar keinem Vater) das Recht ab ein Kind (oder Tochter/Sohn) zu verteidigen. Aber pauschal zu sagen, der Spielraum schließt die Tötung des Täters ein, halte ich für falsch. Wenn ich dem Täter in Ausübung seiner Tat einen Faustschlag gegen den Kopf verpasse und er dabei zu Tode kommt, ist das sehr tragisch aber in Kauf zu nehmen. Wenn ich jedoch in Rage über das gesehene so lange auf seinem Kopf herumspringe, bis er keinen Ton mehr von sich gibt, muss sich ein Richter vielleicht schon überlegen ob "die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden".
Klar in so einer Situation müsste man stoppen und dem Herren vom Boden hochhelfen...
Tut mir leid, das kanns aber echt nicht sein...

Die Personen die ausgebildet werden, diese Entscheidung zu treffen, treffen diese aufgrung der Bücher die vorgelegt werden... Demnacht komme ich auf mein 1. Beitrag hier zurück, es stimmt etwas in der Rechtsversprechung nicht und diese Täter sollten höhere Strafen bekommen...

3-4-5x Lebenslänglich? von mir aus... Das Kind welches vergewaltigt wurde, muss doch auch sein lebenlang damit leben..
 
...wie geasgt bin weder ein Jurist noch ein ferizeit-stgb-Leser [...]
Meine Meinung? Es gibt dinge die unverzeihlich sind....
Vielleicht solltest Du mal in deiner Freizeit das STGB lesen, bevor Du Aussagen dazu machst :)

Übrigens ist auch der Rest ziemlich falsch. Kinder kommen mit diesen Vergehen oft gut zu Recht, meistens besser als die Eltern. Was u.a. daran liegt, dass die die Schwere dieser tat noch gar nicht verstehen. Wobei es immer auch von der Art der Schändung und dem Alter des Kindes abhängt, da gibt es ja große Unterschiede. Diese Betonung und Hervorhebung der Schlimme der Tat bei Erwachsenen, meistens im Umfeld der Kinder, ist für die Verarbeitung der tat und die Behandlung der Kinder übrigens ein großes Problem, weil dadurch in einer Art self fullfing prophecy die Kinder oft erst in 'traumatisches' gedrängt werden.

Und natürlich gibt es große Unterschiede im Strafmass, weil es nun mal große Unterschiede bei der Art des Missbrauchs gibt. Wenn man 'nur' ein Foto des nackten Kindes macht, wird das nun mal weniger bestraft, als wenn man ein Kind gewaltsam penetriert. Und es ist auch ein Unterschied, ob man dies einmal macht oder vermehrt und über einen längeren Zeitraum.

Nebenbei: es werden heute kaum noch Gummizellen verwendet, da gibt es mittlerweile ganz andere Behandlungsformen. Zumal Gummizellen eh immer schon selten und dann nur temporär benutzt wurden.

Drittens ist die Rückfallquote bei Sexualstarftätern relativ niedrig, gerade bei Kindersexualstarftaten. Denn diese werden meistens im engen Familien- und Bekanntenkreis begangen. Und die 'ertappten' Täter verschwinden meistens vor Scham in den Boden, sobald sie erwischt werden, und machen es dann tatsächlich nicht mehr. Wobei die Trennung von den Vätern dann oft auch ein 'Trauma' für die Kinder ist, weil die nicht verstehen, warum der Vater ihnen plötzlich weggenommen wurde (Nein, das ist keine Forderung diese Täter nicht zu bestrafen). Deutlich höher, aber immer noch im normalen Bereich, ist die Rückfallquote bei Fremdtätern, die sich also gezielt unbekannte Kinder aussuchen. Und diese sind auch deutlich schwerer zu behandeln, weswegen sie meist auch in Sicherungsverwahrung kommen, oder mit dem Therapieunterbringungsgesetz 'verwahrt' werden. Und nochmals höher ist die Rückfallsquote bei denen, die fremde Kinder missbrauchen und auch andere Delikte begehen, die also generell ein 'lockeres' Moralbewusstsein haben.

Recht hast Du aber, das einige vorzeitig zur Bewährung entlassen werden, andererseits werden einige weitaus länger inhaftiert, als die Strafzumessung es verlangt. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Mit pauschalen Vereinfachungen wird man aber weder der Notwehr in seiner Bandbreite, noch dem Missbrauch in seiner Bandbreite gerecht.

PS: Natürlich gibt es Handlungen die unverzeihlich sind. Deswegen bestraft man diese ja auch :)
Die Personen die ausgebildet werden, diese Entscheidung zu treffen, treffen diese aufgrung der Bücher die vorgelegt werden...
:kopfkratz:
Jetzt mal ehrlich: hast Du dich irgendwann auch nur ansatzweise mal mit dem Thema befasst?
 
Vielleicht solltest Du mal in deiner Freizeit das STGB lesen, bevor Du Aussagen dazu machst :)

Übrigens ist auch der Rest ziemlich falsch.

Was wäre falsch, dass ich hörtere Strafen für sexualstraftäter verlange, dass ich einem Menschen so eine Tat nicht verzeihen könnte oder ich ebenso bei so einer Tat selbstjustiz ausüben würde ? :) Ich denke über Meinungen kann man nicht mit richtig oder falsch urteilen wie in deinem Fall...

Ich habe in vielen Pflegestationen, Kinderhospize oder auch in Organisationen die sich um missbrauchte Kinder ehrenamtliche Tätigkeiten übernommen. (ich sage es nur, damit ich hier klarstelle, dass ich solche Kinder kenne!) Vor 10 Jahren habe ich Kindern Bücher gelesen und ich kenne die davon betroffen sind?!

Ich reagiere auf das Thema ggf. deshalb etwas "sensibel", da ich weiß wie hilfslos Kinder in vielen Fällen sind. Jeder Mensch macht Fehler, jeder Menscht trifft falsche Entscheidung... eine Person die sich an einem Kind vergreift gehört hinter Gittern und wenn ich die Entscheidung treffe bis zu seinem Tod...

Ob die Kinder an diesem Vergehen oft Recht kommen, wie willst du es belegen? Tut mir leid, dass kanns du nicht pauschal sagen :)

Eine ganz interessantes Bericht zu dem Thema Vergewaltigung und Mord...
http://www.zeit.de/2003/30/wenn_das_boese_bleibt
 
eine Person die sich an einem Kind vergreift gehört hinter Gittern und wenn ich die Entscheidung treffe bis zu seinem Tod...
Sinnlose Aussage - das würde jeden Sexualstraftäter dazu zwingen sein Opfer nicht nur zu vergewaltigen sondern auch zu töten. Weil schlimmer als bis zum Tod weggesperrt werden geht ja eh nicht mehr und wenn das Kind tot ist, redet es nicht mehr und die ganze Sache ist evtl einfacher zu verheimlichen...
 
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