Tötung eines Sexualverbrechers auf frischer Tat ok ?

Ist ein Freispruch für so ein Delikt ok ?

  • Ja

    Stimmen: 61 57,0%
  • Nein

    Stimmen: 28 26,2%
  • Ist ne Überlegung wert

    Stimmen: 16 15,0%
  • Wo fängt die Belästigung für die Duldung des Totschlags überhaupt an ?

    Stimmen: 2 1,9%

  • Umfrageteilnehmer
    107
  • Umfrage geschlossen .
In Deutschland wird man definitiv dafür bestraft werden!

§ 32 Strafgesetzbuch . "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten war, handelt nicht rechtswidrig"."Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

Also die Entscheidung bei dem Vater finde ich vollig in Ordnung, jedoch würde das in Deutschland niemals akeptiert werden.... Die Rechtslage in Deutschland ist so bescheiden, wie in keinem anderen Land....

Google doch mal nach Notwehrexzess

Die Rechtslage in Deutschland ist Vorbildlich

Pro 100000 Einwohner gibt es 760 Gefangene in den Vereinigten Staaten. Das ist 4 bis 10 Mal mehr als in den anderen westlichen Industrie- nationen. Japan hat 63 pro 100000, Deutschland 90, Frankreich 96 und Grossbritannien - einer der meisten - 153! Laut Wikipedia befanden sich 2008 über 2,4 % der Bevölkerung der USA entweder im Gefängnis (2,3 Millionen) oder sie waren zur Bewährung (4,3 Millionen) oder zur Haftaussetzung (0,828 Millionen) auf freiem Fuss. Insgesamt waren also 7,4 Millionen Menschen unter Justizaufsicht. Bis zum Jahr 2011 stieg die Zahl der Gefangenen auf über 2,4 Millionen. Damit stehen die Vereinigten Staaten im Verhältnis von Gefängnisinsassen zur Einwohnerzahl mit Abstand weltweit an der Spitze. Weit vor China und Russland und allen anderen "Schurkenstaaten" dieser Welt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ekelhaft ist, sind manche Reaktionen auf den Fall. Ich habe volles Verständniss für den Vater, der in seiner ohnmächtigen Wut den Vergewaltiger tödlich verletzt hat. Umbringen wollte er ihn aber wohl nicht.
Die meisten stehen aber wohl mit der Meinung da "der hat bekommen, was er verdient". Man hält den Tod also für die gerechte Strafe und das ist ekelhaft.

P.S. Der Thread-Titel passt nicht, da keine Tötung vorliegt und er ist außerdem ziemlich daneben.:rolleyes:
 
Man lese alles zum Fall "La Grand" um zu verstehen dass das in den USA ein ganz schwieriges Thema ist. Und ich glaube seither man kann da niemals einfach so "ja" sagen, auch wenn das zunächst als gerecht erscheinen mag. Ich gehörte damals zum Redaktionsteam, das den Anwalt (aus D) begleitet hat. Ich glaube sagen zu können dass mein Weltbild von Recht komplett erschüttert wurde.
 
Das Urteil finde ich ok.
Wenn man ein Verbrecher ist, sollte man damit rechnen, dass es so ausgehen kann.
 
In Deutschland wird man definitiv dafür bestraft werden!

§ 32 Strafgesetzbuch . "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten war, handelt nicht rechtswidrig"."Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

Also die Entscheidung bei dem Vater finde ich vollig in Ordnung, jedoch würde das in Deutschland niemals akeptiert werden.... Die Rechtslage in Deutschland ist so bescheiden, wie in keinem anderen Land....

Komisch, ich finde, dass die Rechtslage in Deutschland das Problem gut abarbeitet "die erforderlich ist, um ... abzuwehren".
tafkas gibt den Link zu den Notwehrparagraphen
http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

Bei uns würde eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorgang untersuchen, insbesondere die Verhältnismäßigkeit beurteilen.
Vermutlich würde dem Vater Notwehr zugebiligt, aber das würden nicht Laien entscheiden, die vermutlich am Eingang zum Gerichtssaal erst einmal ihre Knarren abgeben mussten, schließlich soll man in einigen Staaten lieber erst mal losballern, bevor man überlegt (so wie bei Lucky Luke).

Das Justizsystem in den USA ist einfach krank, in den Zeiten der Gründerväter gab es nicht genug Richter, also musste das Volk helfen, die Zeiten sind aber komplizierter geworden, der Staat könnte professionelle Richter und Staatsanwälte beurteilen lassen.

Ich habe bei uns in D nicht verstanden, warum der Polizeichef damals in Frankfurt nicht aus Notwehr gehandelt hat, als er den entführten Jungen retten wollte durch die Drohung an den Täter, auch unsere Gesetze sind nicht für alle Fälle ausgelegt. Wenigstens hat der Staat den Polizeichef milde behandelt. (Ich hätte ihm ein Verdienstkreuz angeheftet.)

Jedenfalls bin ich froh, dass ich in D abends durch ein Viertel laufen kann, ohne dass jemand aus vermeintlicher Angst, weil ich eine Kapuze als Regenschutz übergezogen habe auf mich losballert und erst einmal freigesprochen wird.

RD
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedingt.

Auf den Umstand der Notwehr wurde ja schon hingewiesen, allerdings kommt es tatsächlich immer auf den Fall an. Hat der Vater den Mann mit dem "ersten Streich" gleich umgebracht ist das halt "Pech", aber in dieser Situation passiert. Hätte er ihn von dem Mädchen runtergerissen und dann noch eine halbe Stunde lang tot geprügelt sähe das ganze schon wieder anders aus. Von daher darf man nicht pauschalisieren, wenn jetzt nämlich gesagt wird "Wenn du einen Vergewaltiger erwischst darfst du ihn straffrei umbringen" nimmt das gefährliche Züge in Richtung Selbstjustiz an.
 
... in Deutschland würde der Fall sicherlich vor Gericht landen. Aber es gäbe bestimmt auch ein Gutachter, der den Vater für die Tatzeit als Schuldunfähig einstufen würde.
Der sieht, wie seine kleine Tochter vergewaltigt wird - welcher Vater kann da noch rational und abwägend nachdenken, wie viel Gewalt gerechtfertigt ist? Und laut Spiegel.online war der Mann danach auch über seine Tat entsetzt. Wollte den Verletzten selbst ins Krankenhaus fahren weil ihm der Krankenwagen nicht schnell genug da war...
 
Was ekelhaft ist, sind manche Reaktionen auf den Fall. Ich habe volles Verständniss für den Vater, der in seiner ohnmächtigen Wut den Vergewaltiger tödlich verletzt hat. Umbringen wollte er ihn aber wohl nicht.
Die meisten stehen aber wohl mit der Meinung da "der hat bekommen, was er verdient". Man hält den Tod also für die gerechte Strafe und das ist ekelhaft.
P.S. Der Thread-Titel passt nicht, da keine Tötung vorliegt und er ist außerdem ziemlich daneben.:rolleyes:


Wenn du mal Kinder haben solltest, und das wäre dann deines, mal sehen was du dann schreibst, also.....:mad:
 
interessant wäre es doch, wenn der vergewaltiger beim erwischen vergewaltigt wird. ist er im anschluss dann von seiner krankheit geheilt?
oder wenn die vergewaltigte person entscheiden dürfte, was mit dem vergewaltiger passiert?...


ich finde es jedenfalls absolut verständlich wenn der vater den vergewaltiger auf frischer tat ertappt und dann eben rot sieht. auch ich würde so handeln, selbst wenn ich für meine tochter dann in den knast gehen müsste. anzuschauen wie der typ mit eventuell im gericht gegenüber sitzt und mir dreckig ins gesicht grinst... keine chance.
 
Wenn du mal Kinder haben solltest, und das wäre dann deines, mal sehen was du dann schreibst, also.....:mad:
Menschen die Kinder haben, verlieren ihr Rechtsbewusstsein? Vielleicht sollte man das fürs Richteramt verpflichtend machen. Richter kann nur werden, wer keine Kinder hat.
 
Also wenn man überlegt, dass zumindest hierzulande (ich weiß nicht wie es in den USA ist) Taten unter Alkoholeinfluss u.U. eine geringere Strafe nach sich ziehen, dann sollte das totprügeln eines Menschen, der sich gerade an meinem Kind vergeht, auch anders behandelt werden; ich denke die wenigsten haben in dem Moment noch einen klaren Verstand.

Todesstrafe ist doch wieder ein ganz anderes Thema…
 
Eine weitere Umfrage, die Macuser nicht braucht... :rolleyes:
 
als ob man wirklich im Vorfeld sagen kann, wie man in so eine Situation reagiert.
 
Nuja, wenn er auf frischer Tat ertappt wird und der Vater ihn dann totschlägt, dann ist es nunmal so. Anders ist es z.B. beim Thema Selbstjustiz oder wie vor wenigen Wochen als über FB zum Lynchen aufgerufen wurde, da stellt man sich auf die gleiche Stufe wie der Täter.

Aber jeder Mensch ist anders erzogen worden, hat andere Werte vermittelt bekommen und hat dementsprechend eine andere Meinung.

Meiner Meinung nach, sollte so jemand den Rest seines Lebens in Gefangenschaft verbringen, das ist eine viel größere Strafe.
 
Unsere Gesellschaft braucht weder Vergewaltiger, noch Leute die sich nicht unter Kontrolle haben und andere, warum auch immer, zu Tode prügeln.
 
Es muss legal sein, sich als Opfer gegen Gewalt zu wehren.
Es muss legal sein, einem Opfer gegen Gewalt zu Hilfe zu kommen.

Es ist sicher nicht legal, Selbstjustiz zu üben.

Aber wenn bei dem "Handgemenge" der Täter/Vergewaltiger zu Tode kommt, oder wenn eine Tötung das einzige Abhilfemittel ist, dann sollte diese Tötung für Opfer oder Helfer nicht weiter geahndet werden.
 
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