PieroL
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Haha! Da fällt mir echt kaum noch was zu ein...WDZaphod schrieb:Jupp! Generelles Tempolimit bei 200km/h wäre ok.
http://de.wikipedia.org/wiki/Epimetheus
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Haha! Da fällt mir echt kaum noch was zu ein...WDZaphod schrieb:Jupp! Generelles Tempolimit bei 200km/h wäre ok.
Wieviel Minuten auf wie viele Kilometer?Wenn ich meine kleinfahrten zwischen den Dörfern über BAB nur noch mit 120 machen dürfte wäre das für mich doch schon ein Zeitverlust.
spoege schrieb:Ist doch eine interessante Aussage von Zaphod:
Wenn du dich mit 70 km/h Geschwindigkeitsunterschied einem Hindernis näherst, sei das weniger stressig als wenn sich von hinten einer so schnell dir nähert.
NiLS-Da-BuBi schrieb:Autofahren lohnt sich sowieso nur noch auf kurzstrecken. Ich habe es gestern gesehen: Ein Ticket Düsseldorf Berlin für den April - jetzt bei der DB gebucht einfache(!) fahrt ca. 90€
Düsseldorf - Berlin Hin- UND Rückflug: 38 Eur pro Person.
Düsseldorf - Berlin mit dem Auto: NIEMALS! - Mit einem Tempolimit wäre die Fahrt aber vielleicht erträglicher. Wenn ich jedoch meine kleinfahrten zwischen den Dörfern über BAB nur noch mit 120 machen dürfte wäre das für mich doch schon ein Zeitverlust.
fettomat schrieb:...denn wer meint nachts 240 fahren zu müssen (wie einer oben gesagt hat) der spinnt.
Wenn KEINER mehr Spritschleudern bauen darf, dann ist dieses Argument nichtig. Es gibt keine anderen Fahrzeuge mehr. Fertig.frankyfly schrieb:Das wäre der Tod der deutschen Auto-Industrie, da diese Firmen ihre Autos ja nicht nur in Deutschland verkauefen.
3Liter-Autos von BMW/Porsche/Mercedes/Opel/VW kauft im Ausland niemand, (und hierzulande auch nicht).
Den schwarzen Peter der Industrie zuzuschieben kann auch nicht die Lösung sein. Die Marktwirtschaft befriedigt die Bedürfnisse des verbrauchers, nicht anders herum.
Squib schrieb:...dass sie den Überholvorgang beendet haben und wieder auf die rechte Spur fahren können. Das erledige ich neuerdings immer mit ner kurzen "Lichthupe". Funktioniert viel besser als in den Kofferraum schauen, ist sicherer und man macht sich auch nicht "strafbar".
fettomat schrieb:Für ein Regen- oder Nachttempolimit von 130 oder so könnte ich mich erwärmen, denn wer meint nachts 240 fahren zu müssen (wie einer oben gesagt hat) der spinnt.
Wozu darf man die Lichthupe benutzen?
Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.
Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.
Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.
fettomat schrieb:Für ein Regen- oder Nachttempolimit von 130 oder so könnte ich mich erwärmen, denn wer meint nachts 240 fahren zu müssen (wie einer oben gesagt hat) der spinnt.
Och bitte, die F1 fahren auch schnell, aber doch nicht permanent 300... die müssen auch mal auf 80 runter.ibuzzz003 schrieb:Schnelles Fahren ist ja berechtigt, aber 240 km/h nachts ist meiner Meinung nach etwas übertrieben. Um eine ausreichende Sichtweite zu haben, braucht man Fernlicht - am besten Xenon-Scheinwerfer. Das Fernlicht kann man aufgrund von Gegenverkehr nur bedingt einschalten. Vereinzelt sind auch verirrte Tiere nachts unterwegs. Ich möchte nicht wissen wie das ausgeht ...
Ist eigentlich absolut nicht meine Art ein Klugscheißer zu sein, aber meine Aussage von oben ist 100%ig richtig.WDZaphod schrieb:Leider falsch, mit der Lichthupe machst Du dich strafbar. Das kann als Nötigung ausgelegt werden, da du damit nur warnen darfst.
Um einen eigenen Überholvorgang anzukündigen, darfst Du die Hupe verwenden, das ist legal
Viel Spaß beim nächsten LKW-Rad (oder auch Wildschwein/Reh/wasauchimmer), das du mit 300 erwischst...Charlie_D schrieb:Das ist Quatsch.
Egal ob mit 2 Rädern als auch mit 4: Diese Marke ist auf öffentlichen Straßen kein großes Problem.
Allerdings fast nur Nachts. Nachts kann ich mich auf die Straße und auf die Lichter konzentrieren. Zudem ist weniger los.
Lustig ist allerdings, das gerade bei Diskussionen um Geschwindigkeit, etc. immer die am lautesten schreien, die diese Bereiche noch nie auch nur Ansatzweise gesehen haben.
Fahr mal Nachts auf ner z.B. leeren A7 von Nord nach Süd. Da ist eine Dauergeschwindigkeit von >250 nicht nur Sekundenweise durchaus drin! Da fällt dann auch schon mal der 3er in der ersten Stelle wenns muss...
Charlie