Neues iPad Pro geklaut

Hallo!
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das iPad zu orten? Kann Apple das? Ist ein 5G Modell, falls die Info was bringt. ich bin mir sicher, zu wissen, wo es ist, aber ich müsste es halt nur beweisen können.

Angefressene Grüße…
Bitte, wie ging es aus? welche Entschädigung??
 
Anzeige gegen Unbekannt ist genauso nutzlos, als wenn du es gleich sein lässt. Es geht hier um nen Schaden/ Verlust von wieviel etwa? 1200-1500 Euro? Die Rechtsmaschinerie, die in Gang gesetzt werden müsste, um hier über Apple an Daten zu kommen, die es ermöglichen, das Gerät 100% zu identifizieren, verschlingen ungleich mehr - Zeit und Geld. Leg's zu den Akten. Das Verfahren wird eingestellt - jede Wette.
 
Sicher?
Eigentümer wird man m. W. bereits, wenn der gegenseitige Kaufvertrag geschlossen ist. Leider ist der Eigentümer hier dann aber mangels Übergabe noch nicht Besitzer - das ist der "mutmaßliche" Dieb.

Das siehst Du falsch.

Die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen geschieht durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB.
Beim Versendungskauf erfolgt die Übergabe und Eigentumsübertragung beim Käufer. Dort liegt der Erfolgsort, dort tritt die Vertragserfüllung ein.

Wird die Ware vor Eigentumsübergang gestohlen, ist der Verkäufer noch der Eigentümer, allerdings nicht mehr der Besitzer.
 
Das ist ja schlimmer hier als bei jeder Mitgliederversammlung der Kleingartenkolonie
MmzctLL.png
 
Anzeige kann der Poster doch gar nicht erstatten, der Geschädigte ist Amazon und nur die können anzeigen? Das iPad wurde nicht in Besitz genommen und war auch noch nicht Eigentum, also ist das einzig Amazons Sache, die müssen nur für Ersatz sorgen.
das Problem ist doch, das Amazon bei der scheinbar erfolgreichen Zustellung erst einmal davon ausgeht, dass der Besteller das Gerät in Besitz genommen hat. Immerhin wird vom Zusteller der Auftrag als erfolgreich zugestellt markiert wird - auch, wenn das wie in diesem Fall nicht korrekt stattgefunden hat.

Ich als Besteller würde deshalb allein aus Eigenschutz immer eine Anzeige aufgeben.
 
Sicher?
Eigentümer wird man m. W. bereits, wenn der gegenseitige Kaufvertrag geschlossen ist. Leider ist der Eigentümer hier dann aber mangels Übergabe noch nicht Besitzer - das ist der "mutmaßliche" Dieb.
Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist das betreffende Schlagwort aus im juristischen Jargon: Kaufvertrag ist von Übereignung zu trennen.
 
Zurück
Oben Unten