Gesellschaft Minijober bescheißt mich

Du kannst nachweisen, dass dein Gärtner statt der vereinbarten Stunden nur die Hälfte auf dem Gelände war? Dann ist das schlicht unehrlich. Dann kann er noch so freundlich sein, beende das lieber sofort und such dir einen ehrlichen Menschen. Lebst du besser mit.

Wer weiß. Vielleicht sind die verschollenen Stunden auch die Anfahrtszeiten.
Ohne Kommunikation wird das ein ewiges Geheimnis bleiben.
 
Vielleicht ist er ja auf das Geld angewiesen, um zu überleben und hatte keinen Bock, dass ihm der verregnete Sommer einen Strich durch die Rechnung macht.
Die Wetterlage ist bei Gärtnern ein relevanter Faktor, als Angestellter ist es dann aber seine Pflicht, seinen Arbeitgeber zumindest zu Informieren, das er seine Tätigkeit unterbrechen musste. Es sei denn, es gibt eine allgemeine Absprache, die hier vermutlich nicht vorliegt.

Einfach nach der Hälfte der vereinbarten Zeit gehen ohne zu informieren ist schlicht unehrlich und bietet keine Grundlage für ein weiteres Geschäftsverhältnis.
 
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1: Warum widerspreche ich mir? Man kann auch jemand nett und höflich finden, den man nur 1,5 Stunden kennt,
2: warum kann ich das nicht überprüfen? Ist er nicht auf der Arbeitsstelle arbeitet er auch nicht. Wie schwer ist das bitte zu verstehen?!
3: Kann man oder man trennt sich ohne viel Worte. Dass ich mich trenne war schon gestern Abend klar. Ich beschäftige keine Lügner.
Vielleicht war er auch unterwegs um Material zu holen oder bestellte Waren für Dich abzuholen?
Deine Attitüde ist jedenfalls zum Kotzen. Wenn ich der Gärtner wäre würde ich auf die Rechnung pfeifen und mir meine Kunden besser aussuchen.
 
Natürlich kann ich damit kontrollieren, ob er auf dem Grundstück war oder nicht. Wo ist das Problem. Die Kamera und der Türsensor sagen mir, dass er beide Tage mindestens 2 Stunden zu früh gegangen ist und somit nicht gearbeitet hat. Ja, die Arbeit ist okay, aber der Umfang passt auch nur zur ca. der Hälfte der Zeit.
Erklär mal bitte, wo ich mir widerspreche?

Ich würde den Gärtner darauf hinweisen, dass die - ihm bekannte - Aufzeichnung der Kamera geringere Arbeitszeiten ergibt, als er angibt. Ich würde mein Bedauern darüber aussprechen, dass wegen dieser Differenz mein Vertrauen in seine Zuverlässigkeit erschüttert ist. Somit ist die Kündigung leider unumgänglich, obwohl ich mit seiner Arbeit sehr zufrieden war.

Ich würde ihn aber auch um eine Erklärung bitten, warum er bei der Arbeitszeit gemogelt hat. Die Zeiterfassung war ihm bekannt, also musste er damit rechnen, dass es auffliegt.

Bezahlen würde ich nur, was die elektronische Zeiterfassung ergab, wäre mein Schlusssatz.

Das per Brief (vorab als Email mit Brief als PDF im Anhang), Original per Briefpost abschicken und fertig.

(Zum Rest hier halte ich lieber meine Klappe.)
 
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Bezahlen würde ich nur, was die elektronische Zeiterfassung ergab,

Ach da gab es auch eine elektronische Zeiterfassung? Ich dachte, dass der Eingangsbereich visuell überwacht wird.
Das wären nämlich zwei völlig unterschiedliche Sachen. Spätestens ein Richter vom Arbeitsgericht wird das im Zweifelsfall klarstellen.
 
Ach da gab es auch eine elektronische Zeiterfassung? Ich dachte, dass der Eingangsbereich visuell überwacht wird.
Das wären nämlich zwei völlig unterschiedliche Sachen. Spätestens ein Richter vom Arbeitsgericht wird das im Zweifelsfall klarstellen.
Ich vermute er hat in der Kameraauzeichung gesehen wann er rein ist und dann wann er raus ist.
 
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Ich vermute nicht, dass das als elektronische Zeiterfassung gilt.
Auch nicht, sollte der Richter sich die ca 5 Stunden Zeit nehmen, die Aufnahmen anzugucken. (falls ihm sonst langweilig sein sollte)
 
Ich vermute er hat in der Kameraauzeichung gesehen wann er rein ist und dann wann er raus ist.

Wenn man das Vorbeilaufen an der Kamera vertraglich als Arbeitszeitbeginn und Ende festgehalten und bestimmt hat, dann eventuell in Ordnung. Vorausgesetzt man hat eine nicht zu manipulierende Aufzeichnung, was wiederum zu bezweifeln ist.
Ansonsten ist das arbeitsrechtlich natürlich nicht haltbar.
 
Von der Arbeit passt das aber nicht und mein Elgato Eve door, welches ich an der Grundstückstür installiert habe, sagt auch, dass er nur ca. die Hälfte da war. Um sicherzugehen, habe ich nun die Videoaufnahmen vom Eingangsbereich durchgespult und auch da ist er nur bis zu der von der Eve door genannten Uhrzeit zu sehen. Die Kamera filmt nur die Tür und er weiß von der Kamera.

Ich vermute er hat in der Kameraauzeichung gesehen wann er rein ist und dann wann er raus ist.

Es geht um einen Minijob und keinen Staatsakt.

Der Gärtner wusste von der Kamera und es ist absurd, trotz diesen Wissens, bei der Stundenzahl zu mogeln.
 
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Nö, kenne ich nicht.

Vielleicht ist er ja auf das Geld angewiesen, um zu überleben und hatte keinen Bock, dass ihm der verregnete Sommer einen Strich durch die Rechnung macht.
Und deswegen betrügt man?


Wer weiß. Vielleicht sind die verschollenen Stunden auch die Anfahrtszeiten.
Doch weiß ich. Es gibt keine bezahlte Anfahrtszeit. Ist auch eher unüblich im Minijobbereich

Die Wetterlage ist bei Gärtnern ein relevanter Faktor, als Angestellter ist es dann aber seine Pflicht, seinen Arbeitgeber zumindest zu Informieren, das er seine Tätigkeit unterbrechen musste. Es sei denn, es gibt eine allgemeine Absprache, die hier vermutlich nicht vorliegt..
Doch es gibt eine Absprache. Er arbeitet so viele Stunden, wie wir abgemacht haben. Es kann sich die Uhrzeit nach Lust, Laune und Wetterlage selber aussuchen.
Er hat mich gestern per Nachricht informiert, dass er 10 Stunden da war. Das war er nicht.

Vielleicht war er auch unterwegs um Material zu holen oder bestellte Waren für Dich abzuholen?
Deine Attitüde ist jedenfalls zum Kotzen. Wenn ich der Gärtner wäre würde ich auf die Rechnung pfeifen und mir meine Kunden besser aussuchen.
Gibt kein Material zu holen oder bestellte Waren abzuholen. Welche Attitüde? Dass ich Ehrlichkeit verlange?

Ich vermute nicht, dass das als elektronische Zeiterfassung gilt.
Auch nicht, sollte der Richter sich die ca 5 Stunden Zeit nehmen, die Aufnahmen anzugucken. (falls ihm sonst langweilig sein sollte)
Sportlich, dass du den Amtsrichter mimst. Ich glaube auch nicht, dass das als elektronische Zeiterfassung aber sehr wohl als Beweis, dass er drei Stunden abgerechnet hat, die er nicht gearbeitet hat.
 
Und deswegen betrügt man?
.
Durch das Vorspulen einer Überwachungskamera im Hauseingang steht fest - der Mann ist ein Betrüger.

Sportlich, dass du den Amtsrichter mimst.
Mich überkommt ja eher der Verdacht, dass DU das gerade tust. :noplan:

Ich glaube auch nicht, dass das als elektronische Zeiterfassung aber sehr wohl als Beweis, dass er drei Stunden abgerechnet hat, die er nicht gearbeitet hat.
Ach echt?
Dann habe ich wohl was dazugelernt.
 
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Herrlich hier :D
 
Du kannst ihn nur kündigen und dabei erklären warum oder auch nicht. Einen Gang zum Gericht halte ich bei dem Streitwert und Sachverhalt absolut unnötig. Er hat Dich verarscht, nimm es als negativ Beispiel und gut.
 
Dh, man bringt eine Kamera im Hauseingang an, spult da ein bisschen vor, kommt zu dem Schluss, der Arbeitnehmer sei ein Betrüger, kündigt ihn anstatt mit ihm darüber zu reden und das ist arbeitsrechtlich alles einwandfrei?
 
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Ich würde den Gärtner darauf hinweisen, dass die - ihm bekannte - Aufzeichnung der Kamera geringere Arbeitszeiten ergibt, als er angibt. Ich würde mein Bedauern darüber aussprechen, dass wegen dieser Differenz mein Vertrauen in seine Zuverlässigkeit erschüttert ist. Somit ist die Kündigung leider unumgänglich, obwohl ich mit seiner Arbeit sehr zufrieden war.

Ich würde ihn aber auch um eine Erklärung bitten, warum er bei der Arbeitszeit gemogelt hat. Die Zeiterfassung war ihm bekannt, also musste er damit rechnen, dass es auffliegt.

Bezahlen würde ich nur, was die elektronische Zeiterfassung ergab, wäre mein Schlusssatz.

Das per Brief (vorab als Email mit Brief als PDF im Anhang), Original per Briefpost abschicken und fertig.

(Zum Rest hier halte ich lieber meine Klappe.)

Dh, man bringt eine Kamera im Hauseingang an, spult da ein bisschen vor, kommt zu dem Schluss, der Arbeitnehmer sei ein Betrüger, kündigt ihn anstatt mit ihm darüber zu reden und das ist arbeitsrechtlich alles einwandfrei?

Das habe ich nie behauptet. Oder an wen geht die Frage? Es könnte ja sein, dass diese Aufnahme Echtzeitzeitstempel hat. Das wurde bisher nicht mal gefragt. Oder weißt Du es, Dosos?

Wie ich vorgehen würde, habe ich geschrieben.

Minijobber haben nun mal einen eingeschränkten Arbeitsschutz. Ob es Dir gefällt oder nicht, ändert daran nichts.
 
Nein, ging nicht an Dich.
Ja, Informationen haben wir nicht so viele.

Ich weiß überhaupt nichts, außer dass ich das alles moralisch recht fragwürdig finde.
 
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Ihr dreht euch im Kreis, merkt ihr, oder? LePetz hat seine Meinung und Ansichten, daran ändern wir wohl auch nichts. Ausgekotzt hat er sich. Wozu sich also noch zanken? :)
 
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