Gesellschaft Minijober bescheißt mich

Was hat das mit meinem Blutdruck zu tun? Ich glaube Du bist etwas verwirrt :)
Ein Aufkleber am Gartentor reicht nicht wirklich für die Einverständniserklärung von Videoaufzeichnungen aus. Diese muss schriftlich vorliegen. Es ist nur bezeichnend wie der TE hier das Recht beugt und ohne jede Kommunikation anderen Betrug vorwirft. Da gibt es doch so einen Spruch mit dem Glashaus :)
Wenn Du das gut findest Andere ohne deren Einverständis aufzuzeichnen dann ist das Dein Thema. Aber das BDSG sieht das etwas anders.
Sag mir doch mal kurz, wo mir verboten wird auf meinem Grundstück aufzuzeichnen.
 
Unterhaltungswert hat dieser Thread, aber das ist auch mal grad alles. Ok... vielleicht reicht das ja schon. Aber langsam wird's peinlich. :crack:
 
Nein. sondern die dass Du ohne jedes Gespräch ihm sofort Betrug unterstellst. Dabei bist Du der Unehrliche wenn Du ihm vorher sagst, Du könntest seine ARbeitszeit nicht überwachen, dies aber dann mit einem Verstoß gegen das Bundeasdatenschutzgesetz doch tust
De rerste der hier betrügt bist Du und dann mimst Du hier den empörten Betrogenen?
Ich würde einem solch dreisten Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte rechtich begegnen. Ich denke kaum das Du die Kennzeichnungspflichten des BDSG umgesetzt hast. Und eine solche Aufnahme die Du anfertigst nun zur Überwachung eines Mitarbeiters einzusetzen ist schon mehrfach mit saftigen Strafen gegen den Arbeitgeber ausgegangen.
Und Du nennst Ihn einen Betrüger? Aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Recht den Du begehst? Ich hoffe er nutzt all seine Rechte aus um Dir eine gerechte Bestrafung wegen Verstoßes gegen das Arbeitsrecht zukommen zu lassen.
Denn Ihr wollte ja beide nur Gerechtigkeit, oder?
Man kann auch Betrug feststellen ohne den Täter zu hören.

Warum lügst du?
Ich habe ihm niemals gesagt, dass ich seine Arbeitszeit nicht überwachen kann. Was ist das bitte für eine kranke Perspektive, dass man nur ehrlich ist, wenn das auch überwacht wird? Arbeitest du in deinem Job auch so?
 
Selbst das wuerde ich anzweifeln, der Knabe koennte nach 2h rausgegangen sein und aussen 3h die Hecke geschnitten haben. Zuganskontrolle waere wohl das bessere Wort.
Das ist doch absurd! Das hätte ich doch hier gesagt. Warum sollte ich so etwas unterschlagen? Des Weiteren haben wir dort keine Hecke.

Echt jetzt, ich frag mich schon, wasmanche mit ihrem Hirn machen.
 
Fehlende Informationen wurden ja angesprochen.
Also doch nur ne Nebelkerze.

Man LosDosos, was läuft bei dir so übel? Vor paar Jahren habe ich zu dir aufgeschaut und dich und deine klugen Kommentare bewundert.
 
Sag mir doch mal kurz, wo mir verboten wird auf meinem Grundstück aufzuzeichnen.
Ich weiß nicht, wo, aber ich fürchte, daß das tatsächlich verboten sein könnte, während gleichzeitig rechtsdoofe Politiker merh und mehr Videoüberwachung fordern im öffentlichen Raum. Vor allem um Selbstmordattentäter abzuschrecken. Angeblich.
Ist halt der Trend, der Bürger wird eingeschränkt, der Parteienstaat nimmt sich mehr und mehr Rechte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LosDosos
IMG_5143.JPG


... yeeeeah, jetzt bin ich hier auch noch knapp mit von der Partie! :jaja:
:crack:
Skurril: Next Level.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: electricdawn und stonefred
Hier ist es wieder mal sehr deutsch: der TE wird offensichtlich und dreist beschissen.

Die versammelte Expertenschaft schwadroniert, ob er Filmen darf oder nicht und nimmt den Arbeitszeitbetrüger in Schutz.

Ich wünsche Euch allen solche Angestellte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KumpelKalle
ich sehe die verbände der gehörlosen und taubstummen schon in aufruhr - die bemerkung ist echt sowas von daneben, schäm dich!
Gehörlose „reden” über Gebärden - sagen sie doch selber!
Sie „gebärden” doch nicht. Du solltest dich schämen, dass du ausgrenzende Begriffe von mir verlangst!

.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: rechnerteam und iPhill
Man kann auch Betrug feststellen ohne den Täter zu hören.

Warum lügst du?
Ich habe ihm niemals gesagt, dass ich seine Arbeitszeit nicht überwachen kann. Was ist das bitte für eine kranke Perspektive, dass man nur ehrlich ist, wenn das auch überwacht wird? Arbeitest du in deinem Job auch so?
Betrug muss man dann aber auch beweisen.
Ich bin ehrlich, auch zu meinen Mitarbeitern. Du nicht, also lass doch bitte Dein Getrolle.
Der Link den Du weiter oben gepostet hast gilt für private Aufzeichnungen. Da Du aber einen Mitarbeiter beschäftigst gilt das nicht als private Aufzeichnung, da Du ja eben die Aufzeichnungen als Überwachung der Arbeitszeit nutzt ohne sein schriftliches Einverständnis. Und damit sind die Aussagen aus Deinem Link eben nicht geltend.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iPhill

Des Weiteren scheint es dir an sozialer Intelligenz zu fehlen, …
Bietest du Fernanalysen „sozialer Intelligenz” nebenberuflich an?
Solltest du versuchen, bist echt überzeugend, wenn du nicht das Gespräch suchst,
sondern mit dem Holzhammer ausholst.

.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mukululu und mdiehl
Hier ist es wieder mal sehr deutsch: der TE wird offensichtlich und dreist beschissen.

Die versammelte Expertenschaft schwadroniert, ob er Filmen darf oder nicht und nimmt den Arbeitszeitbetrüger in Schutz.

Ich wünsche Euch allen solche Angestellte.
Ich sehe keinen offenschtlichen und dreisten Beschiss da man ja die Aussage des Mitarbeiters nicht kennt. Außerdem hat niemand einen Arbeitszeitbertüger in Schutz genommen. Ich finde es nur unpassend das jemand der gegen das Arbeitsrecht und das BDSG verstößt so meckert.
Meine Mitarbeiter verhalten sich ehrlich weil ich sie auch fair behandle. Vielleicht ist das der Unterschied?
Gerade bei den 450€-Angestellten gibt es strenge Vorschriften wie die Arbeitszeit zu dokumentieren ist. Scheinbar weiß das der TE nicht oder hält sich nicht daran. Mit einer vernümftigen Dokumentation der Arbeitszeit müsste er nämlcih nicht jammern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LosDosos und mukululu
Betrug muss man dann aber auch beweisen.
Ich bin ehrlich, auch zu meinen Mitarbeitern. Du nicht, also lass doch bitte Dein Getrolle.
Der Link den Du weiter oben gepostet hast gilt für private Aufzeichnungen. Da Du aber einen Mitarbeiter beschäftigst gilt das nicht als private Aufzeichnung, da Du ja eben die Aufzeichnungen als Überwachung der Arbeitszeit nutzt ohne sein schriftliches Einverständnis. Und damit sind die Aussagen aus Deinem Link eben nicht geltend.
Du redest wirr. Er hat schon längst zugegeben, dass er weniger gearbeitet hat als abgerechnet wurde. Des Weiteren brauche ich die Kamera nicht, da der Türsensor das Gleiche sagt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: spatiumhominem
Bietest du Fernanalysen „sozialer Intelligenz” nebenberuflich an?
Solltest du versuchen, bist echt überzeugend, wenn du nicht das Gespräch suchst,
sondern mit dem Holzhammer ausholst.

.
Die soziale Intelligenz des Gegenübers einschätzen kann eigentlich jeder. Voraussetzung: soziale Intelligenz
 
Zurück
Oben Unten