le_petz
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Sag mir doch mal kurz, wo mir verboten wird auf meinem Grundstück aufzuzeichnen.Was hat das mit meinem Blutdruck zu tun? Ich glaube Du bist etwas verwirrt
Ein Aufkleber am Gartentor reicht nicht wirklich für die Einverständniserklärung von Videoaufzeichnungen aus. Diese muss schriftlich vorliegen. Es ist nur bezeichnend wie der TE hier das Recht beugt und ohne jede Kommunikation anderen Betrug vorwirft. Da gibt es doch so einen Spruch mit dem Glashaus
Wenn Du das gut findest Andere ohne deren Einverständis aufzuzeichnen dann ist das Dein Thema. Aber das BDSG sieht das etwas anders.