iMac Ende 2013, Catalina, verkauft; Käufer bekommt ihn nicht in Betrieb

Bei meinem iMac Late 2012 hat Internet Recovery noch funktioniert.
Und bei meinem MBP 2015 teste ich es gerade auch und es funktioniert auch.

Ist schon befremdlich, wie Manche hier mit dem Geld Anderer umgehen. :rolleyes:
Wäre mal interessant, ob sie, wenn es sie betrifft, auch € 60,- mal so eben verschenken. Kostet ja nur Lebenszeit. Unglaublich.
 
Ich glaube, neben dem schlechten Vorbereiten des Mac zum Verkauf und für den Käufer kommt es ja noch dazu, dass eine 'Windows' Fehlermeldung erscheint, was den Auslieferzustand zusätzlich verschlechtert. Da wäre ich als Käufer auch enttäuscht und würde mir Nachbesserung wünschen.

Das mit dem Windows-Fehler(bestimmt ein Blue screen) sind Relikte eines nativ installierten Windows, welches nicht richtig entfernt wurde. Das ist wirklich nicht sehr nett...
 
@DocSnider Noch nie so einen Blödsinn
Offensichtlich gehen dir gute Manieren und ein gesitteter Umgangston vollständig ab. Was soll daran
blödsinnig sein? Ein defektes Gerät verkaufen und dann das Forum und sich selber stundenlang damit beschäftigen? Fehler eingestehen und sich fair verhalten scheint mir die beste Lösung zu sein. Anhand deiner beleidigenden Einlassung gehe ich davon aus, dass dir solche sittlich gebotenen Lösungen fremd sind.

@LuckyOldMan : Man kann wohl kaum von Geld verschenken sprechen, wenn man dem geprellten Käufer sein Geld zurückerstattet.
 
fenster auf, durchatmen, und entspannen
evtl. einen Tee genießen, mit oder ohne Hopfen :)
 
Man kann wohl kaum von Geld verschenken sprechen
Lies Deine Aussage nochmal vollständig durch, dann fällt es Dir bestimmt wieder ein. Und wo ist der Käufer "geprellt" worden. Das impliziert nämlich Absicht.

Woher weisst Du überhaupt, ob der iMac defekt ist? Hast Du ihn persönlich überprüft oder ist das nur eine Mutmaßung, nur weil der TE u. U. den iMac vor dem Versand nicht richtig vorbereitet hat.
 
Verkäufer: verkauft ungetestetes Gerät („Ich habe vor dem Versenden mit dem Festplatten-Dienstprogramm die Festplatte gelöscht, ich hatte via Bootcamp auch WIN10 in Betrieb. Eine DVD mit dem Betriebssystem habe ich nie gehabt.“)
Käufer: Schaltet Gerät ein, geht nicht

Verkäufer haftet: BGB 433
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

BGB § 437ff
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
 
Wir können gern geteilter Meinung sein, aber beim. Tonfall sollten wir ein gewisses Mindestmass nicht unterschreiten bitte!
 
Verkäufer haftet: BGB 433 ff
Ich bin über das BGB hinreichend informiert (habe es mir vor 55 Jahren auch anhören dürfen).
Lies Du Dir mal die AGB des Plattformanbieters Ebay durch. Die gelten nämlich, sofern sie den Bestimmungen des BGB nicht zuwiderlaufen.

Wenn der TE einen Fehler gemacht hat, kann er ihn heilen, indem er die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, eine Nachbesserung oder eine Teilerstattung anbieten oder was auch immer. Das sind Dinge, die zwischen den Parteien geregelt werden.
Ergibt sich doch keine Einigung, greift Ebay im Sinne des Käuferschutzes ein und entscheidet, was wie wo.
 
Wenn der TE einen Fehler gemacht hat, kann er ihn heilen, indem er die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, eine Nachbesserung oder eine Teilerstattung anbieten oder was auch immer. Das sind Dinge, die zwischen den Parteien geregelt werden.
Ergibt sich doch keine Einigung, greift Ebay im Sinne des Käuferschutzes ein und entscheidet, was wie wo.
Sic!
 
Und die große Jura Keule ist auch nicht immer nötig, die beiden reden doch und suchen nach einer Lösung.
 
Genau genommen wurde nirgendwo ein vorinstalliertes Catalina zugesagt - allenfalls ein Catalina im Titel, durch Nachsenden eines Catalina-USB-Sticks sollte man dem nachkommen können. Und das würde ich als Verkäufer auch tunlichst machen...
 
Also ich benötige für die Internet-Recovery (ALT+CMD+R) für den iMac2011 unbedingt eine kabelgebundene Tastatur, funktioniert mit BT-Tastatur nicht.
Um Catalina vom USB-Stick zu starten, funktioniert das bei gedrückter ALT-Taste mit einer BT-Tastatur?

Könnte das Installationsproblem beim Käufer vielleicht daran liegen? Braucht man schon etwas Apple-Innseiterwissen.

Wobei, wer so ein "altes" Gerät erwirbt, sollte schon davon ein bisschen Ahnung haben.
 
Würde auch dem Käufer einen Catalina Stick schicken und ihn anweisen komplett leer zu machen. Vermutlich wird da noch eine Windows ESP drauf sein, wenn nur Partitionen gelöscht wurden und nicht komplett formatiert.

Oder ein Legacy Booteintrag für csm Windows. Oder oder… da keine brauchbare Fehlerbeschreibung gepostet wurde kann es Vieles sein.
 
Genau genommen wurde nirgendwo ein vorinstalliertes Catalina zugesagt - allenfalls ein Catalina im Titel,
Ich hab die anzeige jetzt nich gesehen, aber ich wäre als Käufer auch etwas verschnupft. Ein BS gehört eigentlich zu einem Rechner dazu, sonst funktioniert er ja nicht ohne weiteres. Oder es müsste explizit drauf hingewiesen werden, dann weiß der Unbedarfte wo er dran ist.

Ist schon des Verkäufers Aufgabe die funktionsfähigkeit herzustellen. Deshalb gibts ja seit vielen Jahren sowohl beim Apple Support als auch hier im Forum genung Hinweise, wie man einen Mac zurücksetzt für den verkaufsfähigen Zustand. Die Resonanzen hier zeigen ja auch die Richtung.

..und wenn der Verkäufer sich darauf mit Bootcamp und Windows etc. schon betrieben hat, dann kann er ja als völlig unbedarft in Rechnerangelegeneiten
sein.
 
Eigentlich sehe ich es umgekehrt, dass ein Computer auch ohne OS in einem funktionsfähigen Zustand ist, und die Installation eines Betriebssystems bei einem Desktopcomputer kein Hindernis ist. Insbesondere bei einem über 10 Jahre alten Modell muss dem Käufer eigentlich klar sein, dass es hier Zusatzaufwände geben wird, die Kiste heutzutage noch einwandfrei nutzen zu können, zB mittels OCLP zu upgraden.

Aber ich gestehe aus einer Zeit zu kommen, wo Computer eine Nische für Enthusiasten waren, während die meisten User heute ihren Computer höchstens wenn er lahm wird zum Service bringen, oder ihn gleich ersetzen, und nicht wissen, wie man ein Installationsmedium bootet. Das verstehe ich auch, der Computer ist nur mehr ein Werkzeug und wie der funktioniert ist uninteressant.

Nur kauf ich mir in so einem Fall nicht um 50 Euro ein altes Gebrauchtgerät, auf dem ohne größere Aktionen (OCLP) gar keine aktuelle Software mehr lauffähig ist. Genau da sehe ich die Verpflichtung beim Käufer, sich vor dem Kauf zu vergewissern, und nicht zu erwarten, dass der Verkäufer sich Wochen später noch für technischen Support bereithält.
 
Eigentlich sehe ich es umgekehrt, dass ein Computer auch ohne OS in einem funktionsfähigen Zustand ist,
Das ist natürlich genauso richtig, argumentativ. Rechner sind da halt etwas ein spezieller Fall, weil ohne BS dann doch nicht ohne weiteres direkt nutzbar
und eine gewisse Expertise um dahin zu kommen ist nötig, womöglich auch von einem Dritten. Ich argumentierte halt von der Nutzerbreite allgemein, die mit dem Kram nicht viel am Hut haben - wollen oder können. Die sozusagen die Geräte nur bedienen können, wollen. ( und womöglich 98% von OCLP noch nie gehört haben..oder abwinken würden usw)

Genau da sehe ich die Verpflichtung beim Käufer, sich vor dem Kauf zu vergewissern, und nicht zu erwarten, dass der Verkäufer sich Wochen später noch für technischen Support bereithält.
Stimmt auch. Beim Kauf hat man ja eh oftmals zuvor eh Kontakt bei Kleinanzeigen. Ich wie viele andere hätten sich dabei auf jeden Fall vergewissert, was denn der Status Quo diesbezüglich genau ist.

edit..wohl doch Ebay Auktion und nicht Kleinanzeigen..wohl falsch erinnert
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich sehe ich es umgekehrt, dass ein Computer auch ohne OS in einem funktionsfähigen Zustand ist, und die Installation eines Betriebssystems bei einem

Bei deinen neuen (gebrauchten) PKW wäre es aber anders wenn du vor dem ersten Start, dem Druck auf den Startknopf, erst Gott weiß was erledigen müsstest. Vielleicht die Firmware im Motorsteuergerät neu installieren..

Ehrlich gesagt tut man sich selbst und dem Käufer einen gefallen, stellt man einen Mac wieder so her das bspw. bei dessen nächsten Start das "Hallo" erscheint bzw. die Konfigurationsabfrage startet, oder eben ganz einfach nur ein macOS mit einen NoName Benutzer installiert ist.

Jedenfalls spart man sich damit hinterher jegliche "angekommen, funktioniert aber nicht" Diskussion.

Ich würde eher vor einem solchen Verkauf 2 Stunden dran hängen, das Gerät mal abwischen, macOS neu installieren, als hinterher zwei Wochen
lang sinnlos über einen fragwürdigen Zustand zu diskutieren oder gar den Krempel zurück zu bekommen.

Kauft man einen Mac neu läuft der auch Out_of_the-Box wenn man auf den Startkopf drückt.
Es gibt daher keinen Grund warum das bei einem "gebrauchten" Mac nicht auch so sein soll.
 
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