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...ich verstehe, dass Menschen ihre Zeit gerne damit verbringen, Probleme anderer für unwichtig zu erklären und über deren Geld zu verfügen. Aber es ist mir Tatsächlich neu, dass ein Apple A1305 etwas mit AliBaba zu tun hat (außer vielleicht: selbes Herstellungsland ...Du hast damit rumgespielt, deinen AliBaba Adapter reingesteckt
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1. ich will den Preis ja gar nicht drücken. Ich habe Nachbesserung gewünscht und nach Ablauf der Nachbesserungsfrist Rücktritt.Wie willst du denn beweisen, dass du den Port nicht kaputt gemacht hast um den Preis zu drücken?
doch, das hätte mechanische Schäden erzeugtDu kannst nicht beweisen, weder dass du nicht einen Alibaba Stick oder den Original Apple Thunderbolt Adapter falsch herum oder gar deinen Finger in den Port gedrückt hast und er deswegen kaputt gegangen ist.
 Hast du so einen Port überhaupt schon mal gesehen??
 Hast du so einen Port überhaupt schon mal gesehen??...tut er aber nicht. Siehe oben.Der Verkäufer kann argumentieren, dass der Port bei ihm noch ging und das der Port vermutlich auf den Transport zu dir kaputt gegangen ist.
Dem steht auch das schriftliche Eingeständnis des Verkäufers gegenüber, dass er die Ports nicht geprüft hat (wozu er kein entsprechendes Gerät hätte anschließen müssen), obwohl er ihren Zustand als mangelfrei beschrieben hat.
.. das ist ja eine interessante Auslegung. Ich vermute mal, du bist Jurist?Wenn der Verkäufer vom Defekt nichts wusste → Kein Anspruch für den Käufer.
 Woher nimmst du diese Annahme? Ich kann bisher nichts damit inhaltlich übereinstimmendes irgendwo finden. Kläre mich auf, bitte!
 Woher nimmst du diese Annahme? Ich kann bisher nichts damit inhaltlich übereinstimmendes irgendwo finden. Kläre mich auf, bitte!... siehe oben, ist längst definitiv ausgeschlossen. Dein Verständnis scheint da auch irgendwie blockiert (was du ja beständig mir unterzuschieben versuchst): die Hardwarediagnose bringt ja ihre eigenen Routinen und Treiber mit und "handelt" unabhängig von einem komplett laufenenden Betriebssystem.Vielleicht ist der Port auch gar nicht kaputt und dein OS kriegt es Treibertechnisch einfach nicht auf die Kette.
.. das ist ja eine interessante Auslegung. Ich vermute mal, du bist Jurist?Woher nimmst du diese Annahme? Ich kann bisher nichts damit inhaltlich übereinstimmendes irgendwo finden. Kläre mich auf, bitte!
...ich bin hier ja mehrfach von bestimmten Nutzern ermahnt worden, ihre Zeit nicht zu verschwenden ...hat der Verkäufer reagiert ... welchen Standpunkt vertritt er?

... der Haken und Widerspruch an der Stelle liegt in dem Umstand, dass ein mangelfreier Zustand beschrieben wurde, bzw. der Mangel "kippender Ständer" definitiv als der einzig vorhandene beschrieben wurde. Wenn ich Gewährleistung ausschließe, darf ich nicht gleichzeitige Mängelfreiheit behaupten oder muss für die eben einstehen. Wenn ich Mängelfreiheit behaupte und im Nachgang erwähne, dass ich mich tatsächlich nicht einmal von der behaupteten Mängelfreiheit überzeugt habe, spitzt das die Sache zu.„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.“
das ist aber, was dir möglicherweise nicht klar ist, ein Mainboardschaden (und sogesehen ein wirtschaftlicher Totalschaden im Vergleich zum angebotenen Zustand), der eine ganze Menge von durchaus nicht exotischen Nutzungen ausschließt (Mehrmonitornutzung, Anschluß von AD/DA-Wandlern älterer Bauart, deshalb nimmt man ja möglicherweise einen betagteren Rechner ... , sowas läuft darüber, m.W. auch der "Festplattenmodus")Mangel dieses einen Anschlusses, der die Funktionalität nicht erheblich einschränkt
hatten wir oben schon, hat er auch ohne angeschlossene Geräte (DIagnose, Systembericht, Blick in die Netzwerkanschlüsse ... mehrere Wege, die jemand, der behauptet, alles sei in Ordnung, wohl gehen sollte, denke ich) nur eben nicht ohne verfügbares System, das wird er aber wohl mal draufgehabt haben muss, auch wenn er das zum Zeitpunkt des Verkaufs deinstallliert hatteauch keine Möglichkeit mal eben hatte diesen zu Testen

.. über die Nutzung dieses Ports habe ich (wie vermutlich du auch) eher nur anekdotische als statistische Kenntnisse. Im Bereich Musik ist die Nutzung in meinem Umfeld jedenfalls üblich, mindestens für Mehrmonitorbetrieb.Diesen Anschluss haben früher nicht viele genutzt.
.. hatten wir glaube ich auch schon weiter oben mehrfach ... ich habe mich nach Treu und Glauben auf die Aussage der Verkaufsanzeige verlassen dürfen. Ich muss m.W. nicht davon ausgehen, dass ein Verkäufer lügt und seine Aussagen keine Basis haben, oder doch? Der verifizierende Test war eben erst nach Installation eines Systems möglich, das habe ich ja umgehend gemacht.Ferner, wenn dir der Thunderboltanschluss so wichtig ist, dann hätte ich noch vor dem Kauf dem Verkäufer gesagt und gefragt, ob er wirklich den Zustand dieses Anschlusses als einwandfrei angeben kann.