thunderbolt iMac 27" ende 2013 ... keine Hardware

…oder er ist heimlich umgezogen und hat einen neuen Namen. :hehehe:
 
Mann Mann Mann, 7 Seiten für so eine triviale Geschichte.....Ein 11 Jahre alter Rechner, ungeprüft gekauft für relativ kleines Geld....
Das sollte nicht ernsthaft die Justiz beschäftigen später, hoffe ich.
Du hast damit rumgespielt, deinen AliBaba Adapter reingesteckt, allein damit ist der Verkäufer raus. Behalte das Ding oder verkaufe es wieder aber verschwende doch nich deine Lebenszeit und die des Verkäufers mit so einem Pipifax
 
Du hast damit rumgespielt, deinen AliBaba Adapter reingesteckt
...ich verstehe, dass Menschen ihre Zeit gerne damit verbringen, Probleme anderer für unwichtig zu erklären und über deren Geld zu verfügen. Aber es ist mir Tatsächlich neu, dass ein Apple A1305 etwas mit AliBaba zu tun hat (außer vielleicht: selbes Herstellungsland ... ;) )

Und du solltest möglicherweise auch bedenkenn: wenn sich ein Verkäufer zu einer Zustandsbeschreibung hinreißen lässt, um seine Verkaufschancen zu erhöhen und gleichzeitig einen Haftungsausschluss formuliert, ist das paradox, damit hat sich tatsächlich schon der BGH beschäftigen müssen, so unsinnig dir das erscheinen mag. Und: ich habe mich mit der Sache bisher unterm Strich vielleicht 2 Stunden beschäftigt, da braucht ein Kinder- oder Wohngeldantrag ein vielfaches an Zeit. Und ich lerne auch gerne dazu bei Anlässen, denen ich eh öfter begegne :)
 
Wie willst du denn beweisen, dass du den Port nicht kaputt gemacht hast um den Preis zu drücken?
1. ich will den Preis ja gar nicht drücken. Ich habe Nachbesserung gewünscht und nach Ablauf der Nachbesserungsfrist Rücktritt.
2. der Anschluss eines Original Apple Thunderbolt- Adapters dürfte bei einem funktionierenden Gerät kein Grund für einen eintretenden Defekt sein, oder kennst du das anders? Dem steht auch das schriftliche Eingeständnis des Verkäufers gegenüber, dass er die Ports nicht geprüft hat (wozu er kein entsprechendes Gerät hätte anschließen müssen), obwohl er ihren Zustand als mangelfrei beschrieben hat.
 
Du kannst nicht beweisen, weder dass du nicht einen Alibaba Stick oder den Original Apple Thunderbolt Adapter falsch herum oder gar deinen Finger in den Port gedrückt hast und er deswegen kaputt gegangen ist.
Konkret: Wie willst du gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass ER und nicht DU den Thunderbolt Port kaputt gemacht hat.
Der Verkäufer kann argumentieren, dass der Port bei ihm noch ging und das der Port vermutlich auf den Transport zu dir kaputt gegangen ist.

Du kannst es nicht beweisen. Aussage gegen Aussage.
 
Du kannst nicht beweisen, weder dass du nicht einen Alibaba Stick oder den Original Apple Thunderbolt Adapter falsch herum oder gar deinen Finger in den Port gedrückt hast und er deswegen kaputt gegangen ist.
doch, das hätte mechanische Schäden erzeugt ;) Hast du so einen Port überhaupt schon mal gesehen??
Der Verkäufer kann argumentieren, dass der Port bei ihm noch ging und das der Port vermutlich auf den Transport zu dir kaputt gegangen ist.
...tut er aber nicht. Siehe oben.
 
Du versteht das Problem nicht, auch wenn du den Port nicht berührt hast, kannst du nicht beweisen, das er nicht bei dir kaputt gegangen ist, geschweige denn, dass er vorher schon defekt war.
Vielleicht ist der Port auch gar nicht kaputt und dein OS kriegt es Treibertechnisch einfach nicht auf die Kette.

Was ist dein Ziel? Du wirst keinen Rabatt bekommen, warum auch. Du hättest mit dem Verkäufer abmachen können, das du den Rechner mit Betriebsystem testest und wenn er nicht deinen Vorstellungen entspricht, dass du ihn dann innerhalb von X Tagen zurückbringst. Hast du aber nicht.

Du hast keine Ansprüche weil der Gewährleistungsausschluss (aus der Anzeige) greift und DU beweisen müsstest das der Port vorher schon kaputt war und das kannst du nicht.

Dem steht auch das schriftliche Eingeständnis des Verkäufers gegenüber, dass er die Ports nicht geprüft hat (wozu er kein entsprechendes Gerät hätte anschließen müssen), obwohl er ihren Zustand als mangelfrei beschrieben hat.

Das ist kein Eingeständnis, der Verkäufer beruft sich darauf, dass er es nicht wusste und er davon ausgegangen ist, dass alles normal funktioniert.
Wenn der Verkäufer vom Defekt nichts wusste → Kein Anspruch für den Käufer.

Wenn der Verkäufer den Defekt kannte und verschwiegen hat, dann herzlichen Glückwunsch, darfst du beweisen, dass der Port vorher schon defekt war. Das ist defacto nicht möglich!
 
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Irgendwie dreht Ihr Euch im Kreis... :augen:
Hat der Verkäufer sich denn zwischenzeitlich nochmal gemeldet? Wahrscheinlich nicht, gell?
Der sitzt das wahrscheinlich aus...
 
Wenn der Verkäufer vom Defekt nichts wusste → Kein Anspruch für den Käufer.
.. das ist ja eine interessante Auslegung. Ich vermute mal, du bist Jurist? ;) Woher nimmst du diese Annahme? Ich kann bisher nichts damit inhaltlich übereinstimmendes irgendwo finden. Kläre mich auf, bitte!
Vielleicht ist der Port auch gar nicht kaputt und dein OS kriegt es Treibertechnisch einfach nicht auf die Kette.
... siehe oben, ist längst definitiv ausgeschlossen. Dein Verständnis scheint da auch irgendwie blockiert (was du ja beständig mir unterzuschieben versuchst): die Hardwarediagnose bringt ja ihre eigenen Routinen und Treiber mit und "handelt" unabhängig von einem komplett laufenenden Betriebssystem.
 
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.. das ist ja eine interessante Auslegung. Ich vermute mal, du bist Jurist? ;) Woher nimmst du diese Annahme? Ich kann bisher nichts damit inhaltlich übereinstimmendes irgendwo finden. Kläre mich auf, bitte!

§ 444 BGB
Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

der Verkäufer hat es nicht arglistig verschwiegen, er wusste es nicht.
Er hat dir auch keine Garantie gegeben.

Dreh es wie du willst, du bist in der Beweispflicht.
 
Also erstmal ist festzustellen, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung in der Verkaufsanzeige nicht wirksam ausgeschlossen hat. Da steht nämlich nur Blabla ohne rechtliche Auswirkungen.
Insofern liegt die Beweislast in diesem Fall in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer.

Siehe hier:

Privatverkauf im Internet: Haftung ausschließen als Verkäufer | Stiftung Warentest (Bezahlartikel)
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Hier kostenlos als Zusammenfassung zu lesen:
Ein kleiner Fehler auf Kleinanzeigen macht Sie haftbar - TECHBOOK
https://www.techbook.de/shop-pay/shops-marktplaetze/kleinanzeigen-falscher-satz-haftung
 
Mein Rechtsverständnis sagt das die Formulierung:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.“

Auch die Sachmängelhaftung mit einschließt. Sie schützt nicht, wenn der Verkäufer es arglistig gemacht hat, was aber wiederum nicht belegt werden kann.
Ich bin aber hier jetzt auch raus, der Verkäufer hat anscheinend eh nicht reagiert und der Käufer bei den Warenwert nicht wirklich ein Druckmittel.
 
@frankpaush
Vielleicht möchtest du uns mal mitteilen, was bei dir der Stand der Dinge ist - hat der Verkäufer reagiert ... welchen Standpunkt vertritt er?
 
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hat der Verkäufer reagiert ... welchen Standpunkt vertritt er?
...ich bin hier ja mehrfach von bestimmten Nutzern ermahnt worden, ihre Zeit nicht zu verschwenden ...;)
Aber klar, gerne: der gute Mann beruft sich weiter auf seinen EU-Haftungsausschluss. Auf die Einwendung, dass sich der nicht auf in der Verkaufsanzeige zugesicherte Zustände der Ware beziehen kann (da das paradox wäre, so die Rechtsprechung), und das bereits vielfach von deutschen Gerichten bis hin zum BGH geklärt wurde, geht er nicht ein.
Ich habe ihm, nachdem er auf das Nachbesserungsangebot mit der selben Argumentation, negativ reagiert hat, noch eine Frist bis zum 7.4. für die Abwicklung des Rücktritts vom Kauf eingeräumt ...
 
Also, eine Zivilklage lohnt allein wegen der entstehenden Kosten nicht bei dem Kaufpreis (evtl. bei vorhandener Rechtsschutzversicherung, wenn diese nach Prüfung die Kostenübernahme zusagt). Und, ich habe meinen Thunderbolt-Anschluss an den beiden letzten i-Macs auch nie genutzt und auch noch nie getestet ob die funktionieren. Dennoch habe ich einen bereits als "gut erhalten und funktionstüchtig" online verkauft. Und mal ehrlich, bei einem ca. 12 Jahre alten Computer, wo der Verkäufer sagt, ich habe den Thunderboltanschluss nie genutzt oder getestet, was will man da bei einer Klage erwarten? Selbst bei einem Vergleich sind die Kosten höher als der Nutzen in meinen Augen.
Und mal zur rechtlichen Seite: Wenn, greift hier strafrechtlich der §263 StGB. Wobei das sehr wahrscheinlich nach §153 StPO eingestellt wird, da er grundsätzlich einen funktionierenden Computer, bis auf den Mangel dieses einen Anschlusses, der die Funktionalität nicht erheblich einschränkt, verkauft hat. Den Nachweis erbringen, dass er vom Mangel am Thunderbolt-Anschluss beim Verkauf wusste, ist schlicht und einfach nicht möglich.
Noch etwas, selbst wenn der Verkäufer strafrechtlich zu einem Ordnungsgeld "verdonnert" wird, bringt das den Käufer erst mal auch nicht weiter. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht (Wandlung des Vertrags, Instandsetzung des Mangels oder Kaufpreisminderung).

Das soll jetzt keine Angst vor dem Einleiten zivilrechtlicher Schritte machen. Nur sollte man sich bei einem so alten Computer keine große Hoffnungen machen, dass sich das finanziell lohnt.
 
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.“
... der Haken und Widerspruch an der Stelle liegt in dem Umstand, dass ein mangelfreier Zustand beschrieben wurde, bzw. der Mangel "kippender Ständer" definitiv als der einzig vorhandene beschrieben wurde. Wenn ich Gewährleistung ausschließe, darf ich nicht gleichzeitige Mängelfreiheit behaupten oder muss für die eben einstehen. Wenn ich Mängelfreiheit behaupte und im Nachgang erwähne, dass ich mich tatsächlich nicht einmal von der behaupteten Mängelfreiheit überzeugt habe, spitzt das die Sache zu.
 
Mangel dieses einen Anschlusses, der die Funktionalität nicht erheblich einschränkt
das ist aber, was dir möglicherweise nicht klar ist, ein Mainboardschaden (und sogesehen ein wirtschaftlicher Totalschaden im Vergleich zum angebotenen Zustand), der eine ganze Menge von durchaus nicht exotischen Nutzungen ausschließt (Mehrmonitornutzung, Anschluß von AD/DA-Wandlern älterer Bauart, deshalb nimmt man ja möglicherweise einen betagteren Rechner ... , sowas läuft darüber, m.W. auch der "Festplattenmodus")

Was deine Überlegungen zum Strafrecht angeht: ich bin da ganz bei dir, wird nicht weit kommen.

Was deine Hinweise zur Kosteneffizienz angeht: vermutlich auch keineswegs abwegig, ich werde mir da erst einmal einen Beratungsschein holen, zu dem ich berechtigt bin (was ja dem ein oder anderen, der den Kaufpreis arrogant für Portokasse, hält vielleicht die Augen öffnet ...)
 
Ich halte den Kaufpreis nicht "arrogant für Portokasse". Wenn das so ankam, sorry. Wie gesagt, der Rechner funktioniert. Wenn er sagt, dass er den Thunderboltanschluss nie genutzt hat und auch keine Möglichkeit mal eben hatte diesen zu Testen, sehe ich da keine großen Chancen. Ich hätte meinen Thunderboltanschluss damals auch nicht mal eben testen können. Hatte weder einen Monitor mit diesem Anschluss noch sonst irgendwelche Peripherie.
Ferner, wenn dir der Thunderboltanschluss so wichtig ist, dann hätte ich noch vor dem Kauf dem Verkäufer gesagt und gefragt, ob er wirklich den Zustand dieses Anschlusses als einwandfrei angeben kann. Zumindest lese ich das so heraus, dass du ohne diesen Anschluss mit einem älteren i-Mac nicht glücklich wirst. Diesen Anschluss haben früher nicht viele genutzt.
 
auch keine Möglichkeit mal eben hatte diesen zu Testen
hatten wir oben schon, hat er auch ohne angeschlossene Geräte (DIagnose, Systembericht, Blick in die Netzwerkanschlüsse ... mehrere Wege, die jemand, der behauptet, alles sei in Ordnung, wohl gehen sollte, denke ich) nur eben nicht ohne verfügbares System, das wird er aber wohl mal draufgehabt haben muss, auch wenn er das zum Zeitpunkt des Verkaufs deinstallliert hatte ;)
Diesen Anschluss haben früher nicht viele genutzt.
.. über die Nutzung dieses Ports habe ich (wie vermutlich du auch) eher nur anekdotische als statistische Kenntnisse. Im Bereich Musik ist die Nutzung in meinem Umfeld jedenfalls üblich, mindestens für Mehrmonitorbetrieb.
Ferner, wenn dir der Thunderboltanschluss so wichtig ist, dann hätte ich noch vor dem Kauf dem Verkäufer gesagt und gefragt, ob er wirklich den Zustand dieses Anschlusses als einwandfrei angeben kann.
.. hatten wir glaube ich auch schon weiter oben mehrfach ... ich habe mich nach Treu und Glauben auf die Aussage der Verkaufsanzeige verlassen dürfen. Ich muss m.W. nicht davon ausgehen, dass ein Verkäufer lügt und seine Aussagen keine Basis haben, oder doch? Der verifizierende Test war eben erst nach Installation eines Systems möglich, das habe ich ja umgehend gemacht.
 
Sehe ich anders. Ich habe auch nie in meinem System geschaut, ob die Anschlüsse korrekt angezeigt werden. Macht auch selten Ottonormal-Verbraucher, wenn alles funktioniert was er braucht. Wie andere bereits geschrieben haben, dass wird sehr wahrscheinlich nicht deinen gewünschten Effekt hervorrufen, wenn du, mit welchen Gründen auch immer, eine Zivilklage anstrebst. Du siehst alles zu sehr aus deinem Blinkwinkel. Das wird ein Richter nicht so einseitig "anschauen".
Mein Vater, fast 90 Jahre, hat vor fünf Jahren seinen alten Mercedes verkauft. Nach ca. drei oder sieben Tagen war die Lichtmaschine an dem 15 Jahre alten Wagen, mit gerade mal 70.000Km auf dem Tacho, defekt. Der Käufer war beim Rechtsanwalt, der hat meinen Vater angeschrieben, ich dem geantwortet, danach kam nie wieder etwas.
 
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