thunderbolt iMac 27" ende 2013 ... keine Hardware

Was für ein pseudojuristisches Geschwurbel.

Zum Anwalt gehen und Sachverhalt erläutern lassen, wenn es so ums Prinzip geht.

Vermutlich hat der Verkäufer eben doch weitere Mängel als Gewährleistungbausgeschlossen und immerhin den ihn bekannten benannt.

Ich weiss schon, warum ich mein Zeugs entweder verschenke, oder in die Schrottpresse bringe.
 
@davedevil-reloaded
Deshalb schreibe ich immer beide Sätze (Ausschluss Sachmängelhaftung und keine Garantie/Gwährleistung) in einem Inserat, wenn ich mal etwas verkaufe. Was allerdings seltener vorkommt. Wenn dann einer sich aufregen sollte, weise ich einmal freundlich darauf hin und reagiere nicht mehr. Ist mir persönlich jedoch noch nie passiert.
 
danach kam nie wieder etwas.
der eigenen Blickwinkel ist sicher ein angemessener Einwand,
die Relation zwischen einem Gesamtfahrzeug und einer defekten Lichtmaschine vielleicht aber doch ein wenig anders (anders: weit entfernt vom Totalschaden .. anders als ein Tausch des Hauptboards)
 
also: machen wir hier erst mal Pause, bis ich weiter bin (juristische Beratung), ok? Falls es jemanden interessiert, oder auch falls nicht ;) ich halte euch auf dem Stand :)
 
Der Tausch des Mainboards steht außer Verhältnis zum Schaden. Der Computer funktioniert, nur der eine Anschluss nicht, mehr nicht. Und der Preis war auch nicht überzogen. Nochmals, ein Richter sieht das nicht so einseitig. Mehr kann und möchte ich nicht dazu sagen. Um mal deine Relation aufzunehmen. Die 200,-- Euro in Relation zu den Kosten eines Richters, Anwalt usw., sind aus Sicht des Verbrauchers auch nicht stimmig. Nur schauen da viele/einige Verbraucher nicht hin.
 
... der Haken und Widerspruch an der Stelle liegt in dem Umstand, dass ein mangelfreier Zustand beschrieben wurde, bzw. der Mangel "kippender Ständer" definitiv als der einzig vorhandene beschrieben wurde. Wenn ich Gewährleistung ausschließe, darf ich nicht gleichzeitige Mängelfreiheit behaupten oder muss für die eben einstehen. Wenn ich Mängelfreiheit behaupte und im Nachgang erwähne, dass ich mich tatsächlich nicht einmal von der behaupteten Mängelfreiheit überzeugt habe, spitzt das die Sache zu.
Das ist deine Meinung. Ich postulier dir, mit einer Klage wirst du scheitern. Der Verkäufer sagte nicht, dass der Thunderbolt-Port einwandfrei funktionierte. Aus seiner Sicht funktionierte der Computer einwandfrei aber das muss man vor dem Hintergrund sehen, was er auch nutzte und wovon er wissen konnte und da er den Thunderbolt-Port nicht nutzte und keine Hardware zum Testen hatte konnte er auch keine Kenntnis davon haben, dass der Port nicht geht. Das hat den Charakter eines verdeckten Mangels und mit dem Gewährleistungsausschluss hat er insbesondere solche ausgeschlossen. Aber ok, das ist meine Meinung, deine Rechtsberatung wird dir sicher den rechten Rat geben.
 
Was deine Hinweise zur Kosteneffizienz angeht: vermutlich auch keineswegs abwegig, ich werde mir da erst einmal einen Beratungsschein holen, zu dem ich berechtigt bin (was ja dem ein oder anderen, der den Kaufpreis arrogant für Portokasse, hält vielleicht die Augen öffnet ...)
Der Eigenanteil für eine Beratungshilfe beträgt in der Regel 15 Euro.
Das sind 7,5% des gesamten Streitwerts. Abgesehen davon, dass ggf. Steuergelder verschleudert werden. Du wirst also in jedem Fall 215€ für den gleichen Rechner bezahlen oder den Rechner wieder zurückgeben und 185€ erhalten (200€ - 15€).

Der iMac wird also 15€ teurer werden, egal in welche Richtung es geht, also egal ob du Recht bekommst oder nicht, die 15€ kannst du oben drauf packen.
 
Bei den KA kommt es darauf an. ob mit PP-Käuferschutz oder KA-Käuferschutz gezahlt wurde. Wenn Beides nicht, gilt BGB. Gleiches gilt auch auf anderen privaten Ebenen.
Ich kaufe bei KA nur noch mit PP-Käuferschutz und übernehme gerne die PP-Gebühren. Das biete ich dem VK an. Lehnt er ab, lasse ich es.
Moin zusammen, da sag ich jetzt auch mal was dazu. Wie ihr ja inzwischen wisst, kaufe und verkaufe ich jede Menge Kram auf Kleinanzeigen, bin da seit 2012 Mitglied, bei eBay seit 2005. Ich will hier niemanden bekehren, grundsätzlich ist es ja auch verständlich, wenn man als Käufer nicht "auf blauen Dunst" Geld irgendwohin überweisen soll und nicht weiß, ob man überhaubt etwas dafür erhält.

Ich kann trotzdem dazu nur sagen: Ich mache es nicht mehr, weder da verkaufen über den Kleinanzeigen Bezahldienst, noch über PayPal mit Käuferschutz.

Fall 1

Ich nenne euch hier mal drei Beispiele, danach war dann bei mir Schluss... beginnend mit Paypal mit Käuferschutz. verkauft wurde von mir ein älteres Panasonic Toughbook mit Touchscreen. Das Gerät war wie aus dem Laden, keine einzige Beschädigung, kein Kratzer , nichts.

Das ist, gerade bei derartigen Geräten eher die Ausnahme, normalerweise werden sie ja gerade deshalb angeschafft, weil die Umgebung rau, schmutzig oder sonst wie schlecht für technische Geräte ist.

Die alten Toughbooks hatte so einen frühen Touchscreen, ja man konnte drauf tauchen, auch mit Handschuhen aber wirklich toll was das nicht.
Immer wenn ich so ein Gerät in die Finger bekomme, richte ich alles neu ein, lade die aktuellste Software, Treiber, etc. Weil ich die Sachen eigentlich meißt nicht brauche, verkaufe ich sie weiter, weißt an Leute, die einen echten Nutzen daraus ziehen.

In diesem Fall hat mich der Käufer darüber informiert, das das Touchpad "träge" sei und nicht präzise genug für seine Anforderungen. Ich habe versucht, ihm zu erklären, das sei nunmal Stand der "alten" Technik und nicht änderbar. Er meinte, er hätte das Gerät "platt gemacht" und neu installiert, es sei nicht besser geworden... darauf meinte ich, schön aber das sei ein Grund mehr, das Gerät nicht zurück zu nehmen, zumal er mich vorher nicht einmal gefragt hatte. Ender der Geschichte: Er macht einen Fall auf, "Gerät defekt" und PayPal zieht die gezahlten 300€ von meinem PayPal Konto ab, ich bin also im Minus und kann nichts mehr selbst kaufen.
Als ich das Gerät einige Tage später zurück bekomme, hat es einen langen, tiefen Kratzer quer über da Gehäuse - meiner Meinung nach ein Schraubendreher etc... PayPal ignoriert der Fall, Gerät zurück geschickt, Fall zu Gunsten des Käufers geschlossen.

Fall 2

Ein verkauf eines gebrauchten, top erhaltenen Smartphone über Kleinanzeigen. Der Käufer hat "seine Meinung geändert", wolle das Gerät nun doch nicht mehr haben und wird es mir zurück schicken... hat er dann auch gemacht und sein Geld zurück bekommen, grundsätzlich keine große Nummer nur völlig überflüssig... ich mach und tu, verpacke alles sauber, fahr zur Post und dann sowas... alles nur extra Arbeit für mich.

Fall 3 (und seitdem ist Schluss)

Wieder ein Smartphone, ein älteres einer meiner Töchter. Der Käufer war schon zu Anfang frech und unhöflich, warum auch immer, ich hab mich auf den Deal eingelassen. verkauft über Kleinanzeigen, mit Käuferschutz. Kaum angekommen, schreibt der Käufer, Gerät erfüllt nicht seine Erwartungen, er bricht den Kauf ab. Einfach so. Aber jetzt kommts... zurück bekomme ich ein -defektes- uraltes Tablet, mit Pattex zusammen geklebt... und was macht Kleinanzeigen? nichts. Der Käufer habe ja einen Nachweis erbracht, das er mir mein Handy zurück geschickt hätte. Bitte? Ja, Nachweis bedeutet, er hatte eine Sendungsnummer in meinen Zustellbereich (mehr kann Kleinanzeigen gar nicht einsehen.)

Das ist jetzt also Käuferschutz? Und wer schützt den Verkäufer vor solchen Leuten? Meine Erfahrung ist die, ich habe bisher ALLES entweder per Abholung oder PayPal Freunde Kaufabwicklung verkauft. Wie gesagt, SICHER ist das nicht für den Käufer - aber ich mache diese anderen Betrügereien nicht mehr mit, bildet euch selbst eine Meinung dazu.
 
@HeleneFischer

Als Verkäufer muss man beim Käuferschutz hartnäckig bleiben und das zieht sich, meiner Erfahrung nach aber kann man trotzdem noch gewinnen. Dem Käufer wird der Käuferschutz bei eBay und Co, so meine Beobachtung, anscheinend sehr einfach gemacht.
Auch ich hab da schon Erfahrungen gemacht, ähnlich zu deinem Fall 1 und es dauerte über ein halbes Jahr bis ich mein Geld (als Verkäufer) wieder hatte weil der Käufer behauptete, ich habe ein defektes Gerät verkauft. Ich konnte jedoch anhand der Bilder und nach langem hin und her beweisen, dass das Gerät (Display defekt warf der Käufer mir vor) beim Verkauf bei mir noch heile war.
 
@HeleneFischer
Fall 1: Da muss man viel Geduld aufbringen, damit Paypal zu den eigenen Gunsten entscheidet. Und Bilder von allen Seiten kurz vor dem Kauf erstellen.
Fall 2: Das ist etwas ärgerlich, kann jedoch passieren.
Fall 3: Wer von Anfang an frech auftritt, da breche ich den Kontakt sofort ab. Soll er oder sie doch woanders kaufen.

Generell verkaufe ich jedoch eher weniger als ich einkaufe.
 
Ich kann trotzdem dazu nur sagen: Ich mache es nicht mehr, weder da verkaufen über den Kleinanzeigen Bezahldienst, noch über PayPal mit Käuferschutz.
Ich stimme Dir 100% zu! Ich habe aufgehört über eBay zu verkaufen, als dort eingeführt wurde, dass man deren Zahlungsabwicklung nutzen muß. Der Käufer ist halt zu deutlich im "Vorteil" und dadurch ist die Möglichkeit, dass mich jemand über den Tisch ziehen könnte - und ich vor allem nichts dagegen tun kann - einfach zu groß geworden. Früher konnte man den Käuferschutz des Kunden ja noch umgehen, in dem man nur Überweisung als Zahlungsmöglichkeit anbot...

Ich verkaufe in erster Linie noch über Kleinanzeigen bei Abholung und Barzahlung. Dann kann der Käufer sich auch alles anschauen. Versand mach ich nur in Ausnahmefällen, sofern der Käufer "Paypal an Freunde" akzeptiert und ich versende nur an die in Paypal hinterlegte Adresse. Viele Dinge - insbesondere Apple Produkte - gehen auch über Whatsapp-Status weg.

Ich habe auch einfach keine Lust, mit Leuten herumzukaspern, die nach dem Kauf merken, dass sie zuviel bezahlt haben... etwas eigentlich doch nicht brauchen... oder, oder, oder.

Es tut mir natürlich in diesem Fall leid, dass der Käufer hier Pech hatte... wenn ich aber der Verkäufer gewesen und der iMac zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung gewesen wäre, dann würde ich ihn auch nicht zurücknehmen.
 
Es tut mir natürlich in diesem Fall leid, dass der Käufer hier Pech hatte... wenn ich aber der Verkäufer gewesen und der iMac zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung gewesen wäre, dann würde ich ihn auch nicht zurücknehmen.
...war er ja nicht, und die Behauptung, er sei es, wurde auch vom Verkäufer selbst entkräftet (nicht gecheckt). aber wumpe, ich habe ihn inzwischen weiterverschenkt. Karma's gonna get him ...
 
Viel wichtiger: hast du dem Beschenkten den verdeckten Mangel erläutert 😂
… Nö, ich habe mich an dem hier vertretenen Standpunkt orientiert: wenn was nicht funktioniert, ist das alles super, soll er doch beweisen, dass es bei Gefahrenübergang nicht funktioniert hat. Und wer so blöd ist, meinen Aussagen zu glauben, ist eh selber schuld.
 
Der Unterschied ist aber, dass du von dem Mangel wusstest, der Verkäufer jedoch nicht.
 
Freu mich schon auf das neue Thema „

thunderbolt iMac 27" ende 2013 ... macuser hat mich betrogen!​

 
Tatbestand der arglistigen Täuschung müsste auch bei Schenkung gelten. Natürlich alles theoretisch, aber dass der TE erst so gierig auf eine mögliche Minderung war und dann den iMac verschenkt, hört sich ein bisscheno merkwürdig an.
 
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