Bei den KA kommt es darauf an. ob mit PP-Käuferschutz oder KA-Käuferschutz gezahlt wurde. Wenn Beides nicht, gilt BGB. Gleiches gilt auch auf anderen privaten Ebenen.
Ich kaufe bei KA nur noch mit PP-Käuferschutz und übernehme gerne die PP-Gebühren. Das biete ich dem VK an. Lehnt er ab, lasse ich es.
		
		
	 
Moin zusammen, da sag ich jetzt auch mal was dazu. Wie ihr ja inzwischen wisst, kaufe und verkaufe ich jede Menge Kram auf Kleinanzeigen, bin da seit 2012 Mitglied, bei eBay seit 2005. Ich will hier niemanden bekehren, grundsätzlich ist es ja auch verständlich, wenn man als Käufer nicht "auf blauen Dunst" Geld irgendwohin überweisen soll und nicht weiß, ob man überhaubt etwas dafür erhält. 
Ich kann trotzdem dazu nur sagen: Ich mache es nicht mehr, weder da verkaufen über den Kleinanzeigen Bezahldienst, noch über PayPal mit Käuferschutz.
Fall 1
Ich nenne euch hier mal drei Beispiele, danach war dann bei mir Schluss... beginnend mit Paypal mit Käuferschutz. verkauft wurde von mir ein älteres Panasonic Toughbook mit Touchscreen. Das Gerät war wie aus dem Laden, keine einzige Beschädigung, kein Kratzer , nichts.
Das ist, gerade bei derartigen Geräten eher die Ausnahme, normalerweise werden sie ja gerade deshalb angeschafft, weil die Umgebung rau, schmutzig oder sonst wie schlecht für technische Geräte ist.
Die alten Toughbooks hatte so einen frühen Touchscreen, ja man konnte drauf tauchen, auch mit Handschuhen aber wirklich toll was das nicht.
Immer wenn ich so ein Gerät in die Finger bekomme, richte ich alles neu ein, lade die aktuellste Software, Treiber, etc. Weil ich die Sachen eigentlich meißt nicht brauche, verkaufe ich sie weiter, weißt an Leute, die einen echten Nutzen daraus ziehen.
In diesem Fall hat mich der Käufer darüber informiert, das das Touchpad "träge" sei und nicht präzise genug für seine Anforderungen. Ich habe versucht, ihm zu erklären, das sei nunmal Stand der "alten" Technik und nicht änderbar. Er meinte, er hätte das Gerät "platt gemacht" und neu installiert, es sei nicht besser geworden... darauf meinte ich, schön aber das sei ein Grund mehr, das Gerät nicht zurück zu nehmen, zumal er mich vorher nicht einmal gefragt hatte. Ender der Geschichte: Er macht einen Fall auf, "Gerät defekt" und PayPal zieht die gezahlten 300€ von meinem PayPal Konto ab, ich bin also im Minus und kann nichts mehr selbst kaufen.
Als ich das Gerät einige Tage später zurück bekomme, hat es einen langen, tiefen Kratzer quer über da Gehäuse - meiner Meinung nach ein Schraubendreher etc... PayPal ignoriert der Fall, Gerät zurück geschickt, Fall zu Gunsten des Käufers geschlossen. 
Fall 2
Ein verkauf eines gebrauchten, top erhaltenen Smartphone über Kleinanzeigen. Der Käufer hat "seine Meinung geändert", wolle das Gerät nun doch nicht mehr haben und wird es mir zurück schicken... hat er dann auch gemacht und sein Geld zurück bekommen, grundsätzlich keine große Nummer nur völlig überflüssig... ich mach und tu, verpacke alles sauber, fahr zur Post und dann sowas... alles nur extra Arbeit für mich.
Fall 3 (und seitdem ist Schluss) 
Wieder ein Smartphone, ein älteres einer meiner Töchter. Der Käufer war schon zu Anfang frech und unhöflich, warum auch immer, ich hab mich auf den Deal eingelassen. verkauft über Kleinanzeigen, mit Käuferschutz. Kaum angekommen, schreibt der Käufer, Gerät erfüllt nicht seine Erwartungen, er bricht den Kauf ab. Einfach so. Aber jetzt kommts... zurück bekomme ich ein -defektes- uraltes Tablet, mit Pattex zusammen geklebt... und was macht Kleinanzeigen? nichts. Der Käufer habe ja einen Nachweis erbracht, das er mir mein Handy zurück geschickt hätte. Bitte? Ja, Nachweis bedeutet, er hatte eine Sendungsnummer in meinen Zustellbereich (mehr kann Kleinanzeigen gar nicht einsehen.) 
Das ist jetzt also Käuferschutz? Und wer schützt den Verkäufer vor solchen Leuten? Meine Erfahrung ist die, ich habe bisher ALLES entweder per Abholung oder PayPal Freunde Kaufabwicklung verkauft. Wie gesagt, SICHER ist das nicht für den Käufer - aber ich mache diese anderen Betrügereien nicht mehr mit, bildet euch selbst eine Meinung dazu.