Für Mercedes ist es ziemlich gleichgültig, ob das Auto fehlt. Der schaden entsteht aus der mangelnden Verkaufbarkeit.Nein, der Vergleich hinkt.
Wenn ein Mercedes geklaut wird, dann ist er gar nicht mehr verkaufbar.
Wenn eine Software unerlaubt vervielfältigt wird, dann ist sie weiterhin verkaufbar.
Wenn der Mercedes geklaut wird, so gehen grosse Herstellungs- oder Anschaffungskosten "verloren" (Schaden).
Wenn eine Software unerlaubt vervielfältigt wird, dann geht dabei nichts analog verloren.
Und wenn du die Herstellungskosten als Schaden ansetzt, bemerkst du hoffentlich selbst, wie unsinnig eine solche Argumentation ist. Denn zu ersetzen sind beim Autodiebstahl gerade nicht die Herstellungskosten. Warum ist das wohl so?
Richtig: Weil diese Art der Schadensberechnung bei Autos wie bei Software völlig an wirtschaftlichen Begebenheiten dieses und des letzten Jahrhunderst vorbei geht. Wie gesagt: Bei Autos wie bei Software.
Ich stelle als Testfrage meinen Studenten zuweilen die Frage, warum sie denn nicht nur 0,19 € zahlen müssten, wenn sie ein Glas Mayonnaise stehlen, welches einen Verkaufspreis von 0,59 € hat. In der Fabrik hätten sie ja auch nur 0,19 € zahlen müssen.
Richtig: Weil es auf den Marktwert ankommt und eben gerade nicht auf irgendeinen Anschaffungswert. Noch einmal: Bei Software wie bei Autos wie bei Mayonnaise.
Nein, der Geschädigte kann verschiedene Berechnungsmethoden wählen. Übrigens nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.PS: Nach Durchsicht der letzten Seiten stelle ich fest, dass ich hier ja nichts wirklich neues geschrieben habe.
Aber es zeigt auf, dass und wie die Lizenzanalogie problematisch ist.
Meines Wissens ist sie ja auch nicht die einzige urheberrechtliche Schadenersatzberechnungsmethode...