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Allenfalls könnte es passieren, dass ihr (der Kunde und du) von u.a. der deutschen Rentenkasse/Finanzamt geprüft werden könntet –Für einen Neukunden kümmere ich mich nun fast ausschließlich um die Pflege eines recht großen Datenbestandes, Satzarbeiten und Druckvorlagenherstellung.
Wird mich das einholen, wenn das zu sehr ins Gewicht fällt?
Doch natürlich; ich habe ja auch noch andere und weitere Kunden – das interessierte die Rentenkassenprüferin aber nicht.Das wäre nur zu bedenken, wenn Rechnungen z.B. monatlich ausgestellt werden, oder in immer ähnlicher Höhe
oder so. Davon ist hier ja nicht die Rede. Es geht um einen „Neukunden“, nicht um den einzigen alleinigen Kunden,
also nichts ungewöhnliches.
Gut für die Mitglieder, aber dennoch eine Zwangsabgabe, die mir nichts bringt, meinen Kunden auch nicht.Das ist richtig. Die Künstler-Sozialabgabe wird immer fällig, unabhänging davon, ob der
Künstler in der KSK ist oder nicht. Das ist eine gute Regelung, weil es die Künstler entlastet
und sie sich nicht rechtfertigen müssen oder genötigt fühlen, aus der KSK auszutreten.
Gut für die Mitglieder, aber dennoch eine Zwangsabgabe, die mir nichts bringt, meinen Kunden auch nicht.
Guckst du keine Filme, gehst ins Theater und hörst keine Musik?Gut für die Mitglieder, aber dennoch eine Zwangsabgabe, die mir nichts bringt, meinen Kunden auch nicht.
Mit welchem Anteil bezahle ich internationale Künstler? Mit meiner Arbeit zahlen meine Kunden nicht für mich, sondern für andere. Ich hab davon nichts. Oder wo stufst du mich als Fotograf ein?Guckst du keine Filme, gehst ins Theater und hörst keine Musik?
Der Clown auf dem Kindergeburtstag, die Malerin, der Illustrator, Fotograf usw.
Es ist eine Sozialversicherung nach dem Sozialgesetzbuch für künstlerisch Arbeitende.
Die KSK deckt hier quasi den Arbeitgeberanteil ab, den Angestellte von ihrem Arbeitgeber bekommen.