Frage zur Künstlersozialkasse

Mit welchem Anteil bezahle ich internationale Künstler? Mit meiner Arbeit zahlen meine Kunden nicht für mich, sondern für andere. Ich hab davon nichts. Oder wo stufst du mich als Fotograf ein?
Wen interessieren denn bei diesem Thema internationale Künstler?
Die KSK arbeitet ja nach dem deutschen Sozialversicherungsgesetz.

Und das funktioniert in diesem Bereich halt so, dass für künstlerisch ausgeführte Arbeiten je nach jährlicher Honorarhöhe
ein geringer prozentualer Satz pro Rechnung anfällt, damit dieses Sozialversicherungsgesetz funktionieren kann.

Jede Agentur, auch jene für die du arbeiten solltest, bezahlt ihre Gebühr für hier gemeldete Künstler.
Wird mit künstlerischer ausgeführter Arbeit Geld verdient, soll Abgabe erfolgen –
wurscht, ob Text, Bild, Musik oder Tanz … etc.
Wobei die Definition davon zu klären ist und ab welchen Honoraren – es gibt da auch Freistellungen von der KSK-Abgabe.

Wenn du als Fotograf nicht künstlerisch arbeitest, ist das so eher deine Interpretation.
Eine KSK-Mitgliedschaft käme für dich ja wohl sonst auch in Betracht.

Ohne dieses Sozialversicherungsgesetz sähe die deutsche „Kulturlandschaft“ wesentlich ärmer aus –
könnte sich ja dann wohl niemand mehr erlauben bsw. Schauspieler oder Musiker werden zu können oder ähnliches.
 
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Ich kann mich wiederholen, Fotografie ist meine Selbstständigkeit neben meiner Festanstellung. Verdiene ich mit der Fotografie nichts mehr, ist das nicht tragisch, weil ich ohnehin in die Kassen einzahle. Wozu sollte ich dann zusätzlich der KSK beitreten?

Das war eine rhetorische Frage. Die Künstler, die ich konsumiere, sind eigentlich ausschließlich international.
 
Was ich hart an der KSK fand, dass einer meiner Kunden rückwirkend an die Kasse zahlen musste

Nochmal zurück dazu. „Hart“ wäre, wenn es Strafen gäbe, immerhin ist es verpflichtend.
Dein Unternehmen hat sich davor gedrückt und muss nur nachzahlen.
 
Nochmal zurück dazu. „Hart“ wäre, wenn es Strafen gäbe, immerhin ist es verpflichtend.
Dein Unternehmen hat sich davor gedrückt und muss nur nachzahlen.
Gedrückt und noch nie was von der Abgabe und einer KSK gehört sind zwei paar Schuhe. Bis dato hab ich davon auch noch nie was gehört. Auf jeden Fall fielen paar tausend Euro an.
 
vorteil: du bekommst später eine rente, und anteilig wird ein teil deiner KK übernommen (50%?)
Naja, erstmal muss man „Pflicht-“Rentenversichert sein oder bleiben. Z.B. Deutsche Rentenkasse.
Zusätzlich kann man aber, wie jeder andere auch, wenn möglich, sich absichern.
Die KSK zahlt den prozentualen Arbeitgeberanteil bei Rente, Krankenkasse und Sozialversicherung –
eben nach dem angegeben Jahreseinkommen des Künstlers.
Was auch kontrolliert wird bzw. werden kann.
Mittlerweile wurde die Deutsche Rentenkasse da involviert, die natürlich explizit kontrolliert.

nachteil:
- der KSK-beitrag könnte sich auf über 600,- eur im monat belaufen, wenn man durchschnittliche jahresgewinne erzielt (höher als 10.000 eur gewinn pro jahr, wie auf der ksk website als beispiel angegeben). (zb 10.000,- gewinn = 200,- ksk beitrag mtl.)
- wenn man im alter die selbständigkeit aufgibt, stellt die ksk die anteilige beitragszahlung an die kk ein.
Aktuell bist du bei €10.000 Jahreseinkommen noch knapp unter montl. €200 Versicherten-Anteil.
Aber im Grunde genommen kann man momentan so ungefähr rechnen:
je €10.000 jährliches Einkommen ca. €200 montl.
€20.000 jährliches Einkommen ca. €400 montl.
€30.000 jährliches Einkommen ca. €600 montl.
Folgerichtig steigen damit aber auch deine Rentenpunkte „langfristig“ und theoretisch auch deine mögliche Rentenzahlung.

Wie ein Künstler später seine Rente in Anspruch nehmen kann oder will, regelt dieser Passus:
Seite 2 KSK©
3. Die DRV Bund hat die Rente bewilligt. Was bedeutet das für die Rentenversicherung bei der KSK?
Wer eine Altersrente als Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Erreichen des 65. Lebensjahres bzw. schrittweises Anheben auf das 67. Lebensjahr) bezieht und seine selbständige Erwerbstätigkeit fortführt, ist nicht mehr über die KSK in der Rentenversicherung versichert. Die Rentenversicherungspflicht bei der KSK endet also bei Zahlung einer Regelaltersrente.
Allerdings besteht die Möglichkeit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Der Verzicht ist gegenüber der KSK zu erklären und gilt für die Dauer der selbständigen Tätigkeit. Wer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, bleibt rentenversicherungspflichtig über die Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Beiträge erhöht sich die Altersrente.
Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Informationsschriften/Künstlersozialversicherung_und_Altersrente.pdf
 
Gedrückt und noch nie was von der Abgabe und einer KSK gehört sind zwei paar Schuhe. Bis dato hab ich davon auch noch nie was gehört. Auf jeden Fall fielen paar tausend Euro an.

Paar tausend Euro? Wow ... da hast du echt gut verdient mit deinen Fotos. (y)

Bei 5000,- wäre dein Honorar 100.000,- EUR. Und das nur nebenbei ... cool
 
Es sind immer wieder die selben Fragen rund um die KSK. EIne Sozialabgabe halt, wie viele ander Abgaben auch. Und Sozialabgaben sind nicht immer nur für einen selbst.
Noch mal zum Treat-Starter. Die KSK ist eine abslout gute Sach, meine Meinung. Viel Selbständigen schaffen es nicht, im Alter genug gespart zu haben, um ohne Rente leben zu können. Wer über die KSK eingezahlt hat, bekommt später eine gesetzliche Rente.
Und wenn du KSK mit Anlagen wie Aktien vegleichen willst, dann ist sie unschlagbar. Sie trägt 50% deiner Beiträge für Krankenkasse und Rentenversicherung. Noch Fragen?
 
Ich kann mich wiederholen, Fotografie ist meine Selbstständigkeit neben meiner Festanstellung. Verdiene ich mit der Fotografie nichts mehr, ist das nicht tragisch, weil ich ohnehin in die Kassen einzahle. Wozu sollte ich dann zusätzlich der KSK beitreten?
Eine KSK-Mitgliedschaft ist ja auch tendentiell für „ganzheitlich-tätige“ Künstler gedacht.
Finanzell fährst du mit deiner Kombo sicherlich besser abgesichert.
Das war eine rhetorische Frage. Die Künstler, die ich konsumiere, sind eigentlich ausschließlich international.
Das wage ich mal grundsätzlich anzuzweifeln.
Und zwar aus dem Grunde, dass sehr viele Bereiche, die künstlerische Tätigkeiten beinhalten,
auch einfach nicht „auf dem Schirm“ sind – bei sehr vielen Konsumenten und Verbrauchern.

Jedes Stückchen Musik, jeder geschriebene veröffentlichte Text, ein schnödes Werbeheftchen,
Konzertkarte (…ja auch die von internationalen Künstlern, weil die deutsches Booking/Veranstalter haben) –
der Jingle der Tagesschau, die Mediamarktseite im Netz, kurz mal Wetter nachgucken und und und.
 
Paar tausend Euro? Wow ... da hast du echt gut verdient mit deinen Fotos. (y)

Bei 5000,- wäre dein Honorar 100.000,- EUR. Und das nur nebenbei ... cool
Jaaa … wenn da nicht auch noch die neuen Spielregeln der Rentenkasse wären,
wie Versäumnis- und Strafgebühr; ergibt dann ermittelten Betrag mal 2 plus irgendwas.
Das kann sich summieren, wenn da bsw. 4 Jahre nachträglich errechnet werden.
(…meine, dass das „so ein CDU-Ding“ war und die das so durchgeboxt hatten, um die Rentenkasse zu frisieren […zu können])
 
Bei der KSK geht es doch nicht nur um "Künstler", gleich kommt wieder einer mit Straßenmalerei.
Schriftsteller, Designer, Presse-Fotografen, Journalist, Publizisten, Industrie- und Light-Designer, Audio-Designer, Visagisten, Trickzeichner, Chorleiter, Game-Designer, Sprecherzieher von Schauspielern oder Sängern, ... die sind, wenn sie's schaffen und möchten in der KSK.
 
Der Witz ist aber, dass ich Immobilien fotografiere, dafür zahlt mein Kunde und darf an die KSK zahlen. Die Agentur die er hat, muss für ihre Fotografen auch zahlen.Für die Agentur aber muss nichts gezahlt werden. Beauftrage ich aber einen Hochzeitsfotografen, fällt kein Cent an. Egal ob er 5.000€ oder 150.000€ im Jahr einnimmt. Und wie in jedem Beruf gibt es Geringverdiener und Überflieger. Seit wir zusammen arbeiten, gab es keinen einzigen Auftrag unter der Hand, im Gegensatz zu vielen anderen "Kollegen". Und auch dafür dürfen wir mitzahlen.
 
Der Witz ist aber, dass ich Immobilien fotografiere, dafür zahlt mein Kunde und darf an die KSK zahlen. Die Agentur die er hat, muss für ihre Fotografen auch zahlen.Für die Agentur aber muss nichts gezahlt werden.
Die KSK-Abgabe zahlende Agentur bezahlt der Agentur-Kunde i.d.R. natürlich „entschädigend“ mit durch meist höhere Kosten der Agenturleistungen. Ansonsten wird das halt auch abgesetzt.
edit: i.d.R. sind Agenturen aber auch heil-froh über eingekaufte Freelancer-Arbeiten, weil das bißchen KSK-Abgabe immer noch günstiger
kommt als den anzustellen und regelkonforme Abgaben zahlen zu müssen usw.
Beauftrage ich aber einen Hochzeitsfotografen, fällt kein Cent an. Egal ob er 5.000€ oder 150.000€ im Jahr einnimmt. Und wie in jedem Beruf gibt es Geringverdiener und Überflieger. Seit wir zusammen arbeiten, gab es keinen einzigen Auftrag unter der Hand, im Gegensatz zu vielen anderen "Kollegen". Und auch dafür dürfen wir mitzahlen.
Genau.
Eine Tätigkeit als Fotograf kann sowohl künstlerisch als auch handwerklich ausgeübt werden.
Als handwerklich stuft die Künstlersozialkasse die Erstellung von Fotos zum Privatgebrauch ein, zum Beispiel Porträt‑, Hochzeits‑, Familien‑, Schwangeren‑, Kinder- oder Aktfotografie zur privaten Verwendung durch die Kunden. Wer nur davon lebt, kann kein Mitglied der Künstlersozialkasse werden.
Ebenso gibt es eine Art „Spielraum der sachlichen Benennung von ausgeführten Tätigkeiten".
So kann ich dir bsw. den Inhalt deiner Website einfach dateneingabetechnisch nach Vorgabe mit ohne kreativen Einfluss meinerseits reintickern –
oder aber mit CSS-Angaben und Layout-beeinflussenden-Massnahmen gestalten nach Bedarf und Ermessen.

Kreativität ist der massgebende Faktor.
Auch der Krative kann, wenn die Tätigkeit es mitbringt, auch „unkreativ tätig“ sein – zum gewissen prozentualen Satz seiner Tätigkeit.
Die KSK interessiert die kreative eigenverantwortliche Eigenleistung, die Rentenkasse eine mögliche Abhängigkeit in der/oder durch die Tätigkeit.

Dein hier erwähnter „Hochzeitsfotograf“ deklariert seine Tätigkeit als „uneigenständig“, „nach Vorgabe“ und „technisch ausführend“.
Interessant wird es aber dann in diesem Beispiel, wenn der „Hochzeitsfotograf-Kunde“ mit dessen Hochzeitsfotos Geld generieren will/wird/hat.
 
Und da haben wir den Spielraum. Strenggenommen würde ich Immobilien nach Vorgabe fotografieren und man könnte sagen, es sei keine kreative Arbeit wie ein Editorial-Shoot. Gleiches gilt für die Bildbearbeitung.
Ich könnte auch Produktfotografie anbringen. Ein Produkt, simpel und freigestellt, dafür bedarf es keiner Kreativität, bei inszenierten Aufnahmen wie bei der Food-Fotografie schon eher.
Der Witz bei den guten, bzw. oft gebuchten Hochzeitsfotografen ist ja, dass sie vergleichsweise wenig Equipment brauchen und dafür aber auch mehr Geld verlangen. Ein Fotograf, Fotos und Videos, da bist schnell ab 6.000€ am Tag dabei. Ja, es gibt Vorgespräche, Wochenendarbeit, Bildbearbeitung usw. Rein der Fotojob liegt dann aber schnell bei 3.000€+ (je nach Region und Fotograf) und in der Off-Season gibt es weniger Aufträge, alles ok. Und da wird durchaus ordentlich Umsatz gemacht, auch an der Steuer vorbei. Daher verstehe ich die Unterscheidung nicht. Ob es er so deklariert ist die eine Sache, aber ich hab dem Hochzeitsfotografen gesagt, dass ich ihm nichts vorschreibe, er soll als Profi das machen, was er für richtig hält und darauf verlasse ich mich.
 
@Veritas
Kollege von mir, auch Immo-, Portrait- und Drohnenaufnahmenzeugs ist auch nicht KSK.
Hat bisher auch nicht über irgendwelche KSK-Abgaben-maulende-Kunden berichtet.
Letztendlich ist es auch der Radar der Prüfenden, deren Kalkül und der Fokus der so darauf Sichtenden o.s.ä.

Oftmals kommt eine solche Forderung von oder durch eine schnöde Rentenkassenprüfung der involvierten Freiberufler –
oder vielleicht auch „nur“ durch eine vorherige Steuerprüfung. Wer weiß das schon …
…vermutlich der/die/das ortsansässige Verantwortliche.

Persönlich hatte ich bisher 3 Mal „den Spaß“ mich und meine Arbeitsweise erklären zu dürfen – nur weil Kunden von mir geprüft wurden.

Oder ist es auch schlicht nur das zu erntende Korn, welches auf dem Felde im Wind wiegt – geflüstert durch dritte Hinweise?

Egal wie und was – die KSK-Abgabe unterstützt freie Künstler.
Und freie Künstler sind es imo wert.

:noplan:
 
Ich verstehe schon, warum man das zahlen soll. Aber die Unterscheidung, was und für wen ich fotografiere, Einkommen egal, ist schon lächerlich. 10.000€ für nen Makler werden belastet, 150.000€ an Hochzeiten und Portraits nicht.
Man könnte auch argumentieren, dass ich nur Aufnahmen vom Ist-Zustand einer Immobilie mache ;) Mein Kunde zahlt es ja auch, nur woher soll man das wissen?
 
Ich verstehe schon, warum man das zahlen soll. Aber die Unterscheidung, was und für wen ich fotografiere, Einkommen egal, ist schon lächerlich. 10.000€ für nen Makler werden belastet, 150.000€ an Hochzeiten und Portraits nicht.
Man könnte auch argumentieren, dass ich nur Aufnahmen vom Ist-Zustand einer Immobilie mache ;) Mein Kunde zahlt es ja auch, nur woher soll man das wissen?
Die mögliche und tatsächliche Verwertung davon ist entscheidend.
Privat ist privat – alles andere generiert Moneten = Abgabe.

edit:
Wenn dein Kunde Immo-Bilder für eine Vermittlung derer veröffentlicht – müsste er halt zahlen.
– Auch wenn und falls du die vorher nach „privaten Abkommen und Vorhaben unkreativ“ erstellt haben solltest. –

edit2:
Nutzt jemand ein Ergebnis von einer (kreativen) Tätigkeit eines künstlerisch tätigen Freiberuflers um Einnahmen zu generieren, dann hat dieser zu zahlen.

edit3:
Absicht und Eigenwerbung zählt hier auch.
 
wie ichs verstanden habe:
vorteil: du bekommst später eine rente, und anteilig wird ein teil deiner KK übernommen (50%?)
nachteil:
Du scheinst wirklich gar keine Ahnung von der KSK zu haben? Vielleicht liest Du einfach mal: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/leistungen

Der Beitrag hängt von Deinem Einkommen ab, logisch.

Wenn Du keine Einkommen mehr als Künstler erzielst, gibt der Staat natürlich nichts mehr dazu. Logisch.

Es ist eine freiwillige Leistung des Staates, der hier künstlerisch tätigen Selbstständigen den Anteil des Arbeitgebers an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ersetzt, den diese nicht haben. Aber ja, man kann sich an allem etwas auszusetzen finden.
 
danke, hatte ich gelesen, ich wollte mehr ins detail gehen mit meiner frage und wissen, ob ihr alle in der ksk seid, auch wenn ich nicht erwarte, dass es jemand beantwortet, da vertraulich...

daher mein zitat oder difool's:

Aktuell bist du bei €10.000 Jahreseinkommen noch knapp unter montl. €200 Versicherten-Anteil.
Aber im Grunde genommen kann man momentan so ungefähr rechnen:
je €10.000 jährliches Einkommen ca. €200 montl.
€20.000 jährliches Einkommen ca. €400 montl.
€30.000 jährliches Einkommen ca. €600 montl.
Folgerichtig steigen damit aber auch deine Rentenpunkte „langfristig“ und theoretisch auch deine mögliche Rentenzahlung.

- einkommen als selbständiger, damit meinen sie das netto-einkommen, richtig?
- wer also hauptberuflich solo-selbständig ist oder eine firma hat, und davon lebt (familie, wohnung, haus etc) könnte locker ab 600,- aufwärts an die ksk zahlen (im monat) + KK prämie
 
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