Frage zur Künstlersozialkasse

- einkommen als selbständiger, damit meinen sie das netto-einkommen, richtig?
Der genaue schöne Wortlaut des anzugebenen vorrauss. Jahreseinkommens ergießt sich mit: „Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben“
Das Formular dazu sieht z.B. so aus: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Meldung_des_voraussicht._JAE_2024.pdf

Aber mittlerweile geht das halt auch problemlos online mit Anmelde-Code.
- wer also hauptberuflich solo-selbständig ist oder eine firma hat, und davon lebt (familie, wohnung, haus etc) könnte locker ab 600,- aufwärts an die ksk zahlen (im monat) + KK prämie
Wenn dieser „hauptberuflich solo-selbständige“ ein eigenständig kreativ Arbeitender ist und ca. ab €30.000 Jahreseinkommen hat, theoretisch ja.
Je nach dem, wie er seine Angaben tätigt und diese nachvollziehbar stimmen usw. Betrüge sein Versichertenanteil bei der KSK ca. €600,- –
die KSK stockt dazu dann den „Arbeitgeberanteil“ auf – in Vorkasse quasi, der im Allgemeinen dann via KSK-Abgabe ausgeglichen wird.
Der zu zahlende Versichertenanteil des KSK-Versicherten beinhaltet: KK, PV und Rentenkasse
Der von der KSK geleistete „Arbeitgeberanteil“ sollte wohl staatliches Geld in Vorleistung sein, welches halt Retour kommen muss.
Eben über das Sozialversicherungsgesetz geregelt.

Als „hauptberuflich solo-selbständige“ KSK-Versicherter kannst du ja bsw. auch anderen beruflichen Tätigkeiten zusätzlich nachgehen. ***
Deine Hauteinnahmen sollten aber, zum Bestehen deiner KSK-Mitgliedschaft, aus deinen kreativen Eigenleistungen bestehen.
Dem nach wäre es also durchaus möglich ein Einkommen von 60% Kreativ-Arbeit und 40% aus irgenwas anderen zu erarbeiten.
Die 60% davon sind die €30.000, restliche 40% vielleicht €25.000 … theoretisch und je nach Angaben und deren Bewilligung bzw. Annahme.

Was meinst du mit „KK Prämie“?

edit: ***
Was sehr vielen Künstlern ja mitunter keine andere Wahl läßt, um irgendwelche Rechnungen zahlen zu können.
Künstlerengagements und -verträge beinhalten ja gerne zeitbedingte Einnahmen mit oder bei Wartezeiten und dergleichen.
Richtig abstrus wird's da auch bei Schauspielern, die teilweise Verträge und Zahlungen nur für temporäre Einsätze bekommen.
Liegen da mal 2 Monate dazwischen, wo nix reinkommt, geht dieser „Kellnern“ oder sonstwas…
 
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verstehe...

Was meinst du mit „KK Prämie“?
> krankenkassenbeiträge

von deinem beispiel 600,- mtl an ksk, kommen noch dazu die mtl. beiträge an die pkv oder gkv, die geringer sind als ohne ksk, da die ksk einen anteil übernimmt, zb 50%
 
verstehe...

Was meinst du mit „KK Prämie“?
> krankenkassenbeiträge

von deinem beispiel 600,- mtl an ksk, kommen noch dazu die mtl. beiträge an die pkv oder gkv, die geringer sind als ohne ksk, da die ksk einen anteil übernimmt, zb 50%

Nein, da kommt nichts dazu. Das ist in den Beiträgen an die KSK alles drin. Die KSK übernimmt für alles die 50%,
also für Kranken, Renten und Sozial.-Vers. Beiträge.
 
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Nein, da kommt nichts dazu. Das ist in den Beiträgen an die KSK alles drin. Die KSK übernimmt für alles die 50%,
also für Kranken, Renten und Sozial.-Vers. Beiträge.
ok, und wenn die GKV ca 600 im monat kostet, oder mehr? wären es 900,- insgesamt? beim beispiel 30.000 jahreseinkommen netto
 
- einkommen als selbständiger, damit meinen sie das netto-einkommen, richtig?
Es steht wirklich alles da! Du hast anscheinend doch nicht da gelesen. https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag – „Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs. 3 EStG).“ etc. etc.

- wer also hauptberuflich solo-selbständig ist oder eine firma hat, und davon lebt (familie, wohnung, haus etc) könnte locker ab 600,- aufwärts an die ksk zahlen (im monat) + KK prämie
Ja sicher. Alternativ 1.200 € komplett selber, wenn er nicht in der KSK ist.
Generell eben, wie es dort auch steht (!), „Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2024 beträgt 18,6 %. Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2024 liegt bei 14,6 %. …Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2024 liegt bei 3,4 % bei nachgewiesener Elterneigenschaft mit einem Kind…“
Es sind dieselben Beiträge wie für Arbeiter und angestellte auch. Statt dem Arbeitgeber bezahlt der Staat 50% Deiner Beiträge an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Klappst Du „mehr“ nicht auf auf den Infoseiten? Es steht wirklich alles da, was Du fragst. Mit Beispielen und Erläuterungen. Z.B. (Auszug): „Beispiel für das Jahr 2024:
Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen beträgt 10.000,00 €
Rentenversicherung: Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,6 %
Rentenversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 9,3 % von 10.000,00 € = 930,00 € jährlich : 12 = 77,50 € monatlich
Krankenversicherung:
Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 7,3 % von 10.000,00 € = 730,00 € jährlich : 12 = 60,83 € monatlich *“



Alternative: keine 50% Beitragsübernahme.
 
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Es gab ja schon Spaßvögel, die meinten „die KSK-Abgabe ziehen wir von deinem Honorar ab“.
Jeder der rechnen kann, macht das.
Wenn ich ein Budget von X€ habe, dann bekommt der Künstler logischerweise nur X minus KSK-Abgabe.
 
Jeder der rechnen kann, macht das.
Wenn ich ein Budget von X€ habe, dann bekommt der Künstler logischerweise nur X minus KSK-Abgabe.
Das wäre dann aber verboten und nichtig:
Da die Künstler vergleichbar einem Arbeitnehmer pflichtversichert sind und nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aufzubringen haben, sind die Verwerter nicht berechtigt, ihren Anteil an der Sozialversicherung in Form der Künstlersozialabgabe dem Künstler vom Entgelt abzuziehen bzw. ein entsprechend geringeres Entgelt zu vereinbaren. Derartige Vereinbarungen verstoßen gegen das gesetzliche Verbot im Sozialgesetzbuch und sind von Anfang an nichtig.
Quelle: Punkt 14 > https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter
 
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Wie soll es sonst funktionieren?
Es gibt normalerweise ein Budget. Das muss den Künstler inklusive aller Ausgaben abdecken.
Müsste man nix in die KSK einzahlen würde das Budget komplett an den Künstler ausgezahlt werden.

Natürlich wird es nicht nachträglich abgezogen, sondern das Entgelt wird gleich entsprechend niedriger vereinbart. Für den Künstler kommt es aufs gleiche raus: weniger Geld.
Ist doch eigentlich logisch oder?
 
Wie soll es sonst funktionieren?
Es gibt normalerweise ein Budget. Das muss den Künstler inklusive aller Ausgaben abdecken.
Müsste man nix in die KSK einzahlen würde das Budget komplett an den Künstler ausgezahlt werden.

Natürlich wird es nicht nachträglich abgezogen, sondern das Entgelt wird gleich entsprechend niedriger vereinbart. Für den Künstler kommt es aufs gleiche raus: weniger Geld.
Ist doch eigentlich logisch oder?

Nein, würde ich so nicht sehen. Wenn der Künstler einen Betrag XX verlangt, dann kann der Auftraggeber
sagen „Ja“ oder „nein“ oder versuchen zu handeln. Wie überall in der Wirtschaft.

Was er nicht machen darf, ist, über die KSK Abgabe zu verhandeln oder nachträglich einfordern,
das was du ansprichst. Ergo: Nicht weniger Geld.

Wenn bei einem Auftrag die 5% für die KSK bei den Ausgaben nicht gedeckt sind und es daher nicht
zum Auftrag kommen kann, dann lohnt dieser Auftrag eh nicht. Dann ist es eh besser für den Künstler,
die Finger davon zu lassen.
 
Wie soll es sonst funktionieren?
Es gibt normalerweise ein Budget. Das muss den Künstler inklusive aller Ausgaben abdecken.
Müsste man nix in die KSK einzahlen würde das Budget komplett an den Künstler ausgezahlt werden.

Natürlich wird es nicht nachträglich abgezogen, sondern das Entgelt wird gleich entsprechend niedriger vereinbart. Für den Künstler kommt es aufs gleiche raus: weniger Geld.
Ist doch eigentlich logisch oder?
Naja, Agenturpreise sind da natürlich gleich passender, weil die Einpreisung von allerlei Firmengedöns da nie hinterfragt wird.
Und nein, deine Argumentation ist in so fern nicht schlüssig, weil du einer Firma, deren Angestellte deinen Job erledigen würden,
ja auch nicht sagen würdest, dass es preislich deswegen „abgezogen“ oder „niedriger“ sein soll:
Sozialversicherung:
Grundsätzlich tragen Mitarbeiter und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte, mit einigen Ausnahmen: Gesetzliche Krankenkasse: Den allgemeinen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2019 ist auch der Zusatzbeitrag je zur Hälfte zu tragen.
Das ist hier nichts anderes.
:noplan:
 
Was er nicht machen darf, ist, über die KSK Abgabe zu verhandeln oder nachträglich einfordern,
das was du ansprichst. Ergo: Nicht weniger Geld.
Na klar. Wie gesgagt: das ist von Anfang an eingepreist
Wenn bei einem Auftrag die 5% für die KSK bei den Ausgaben nicht gedeckt sind und es daher nicht
zum Auftrag kommen kann, dann lohnt dieser Auftrag eh nicht. Dann ist es eh besser für den Künstler,
die Finger davon zu lassen.
Mit KSK stehen halt nur 95€/Stunde zur Verfügung. Ohne KSK wären es 100€/Stunde.

Mehr will ich nicht sagen.
und 5% können nunmal über einen Auftrag entscheiden. Hat man die nicht, kann man sie nicht ausgeben.
Ob das für den Künstler lohnt muss der entscheiden. Man kanns ja auch andersherum sehen: wer lehnt wegen 5% weniger einen Auftrag ab?
Naja, Agenturpreise sind da natürlich gleich passender, weil die Einpreisung von allerlei Firmengedöns da nie hinterfragt wird.
Logisch. Da zahlt man auch den Wasserkopf als Kunde mit. Das Ergebnis ist aber Analog zur KSK: es bleibt weniger beim Künstler selbst.

Das ist ja nicht anders in anderen Jobs. Selbstverständlich zahlt da der Auftragnehmer die Sozialversicherung mit. Nicht explizit, aber eben implizit.
 
Na klar. Wie gesgagt: das ist von Anfang an eingepreist

Mit KSK stehen halt nur 95€/Stunde zur Verfügung. Ohne KSK wären es 100€/Stunde.

Mehr will ich nicht sagen.
und 5% können nunmal über einen Auftrag entscheiden.

Du glaubst, statt lieber einen Künstler direkt zu beauftragen, kommt man über eine Agentur (GmbH etc.) günstiger weg,
weil die 5% nicht direkt anfallen?

Da kommen noch ganz andere „versteckte“ Kosten dazu, insofern ist deine Rechnung utopisch und unrealistisch.
Wie du selbst sagst, „Wasserkopf“ ...

Also wo ist deine Alternative für den Auftraggeber, wo von Anfang an nichts eingepreist ist?
Denn ohne die Alternative fällt auch dein Argument „entscheidet über Auftrag“ weg.
 
Ob das für den Künstler lohnt muss der entscheiden.
Diese Argumentation ist in mehrfacher Hinsicht wirklichkeitsfremd: zum einen entscheidet der Künstler in so einem Fall sicher nicht, ob es sich lohnt oder nicht. Es lohnt sich nicht! Die KSK ist eine Notwendigkeit und stellt sich damit nicht in Frage. Zum anderen entscheiden auch 5% nicht über einen Auftrag - ebensowenig, wie ein Buch mit 200 Seiten eher gekauft wird als ein preislich gleiches mit 150 Seiten. Und: KSK Abgabe mit Honorar in eine Waagschale zu werfen, scheint mir als würfe man den Beitrag für die Gewerkschaft in eine Lohnverhandlung "habt Ihr ja 4 € mehr im Monat" ... mir ist so ein Vergleich in über 30 Jahren zum Glück nie unter gekommen.
 
Logisch. Da zahlt man auch den Wasserkopf als Kunde mit. Das Ergebnis ist aber Analog zur KSK: es bleibt weniger beim Künstler selbst.
Falsche Annahme, denn – wenn du so möchtest – hat der Künstler davon ja eine Sozialversicherung.
Ziehst du dem Künstler nun mit solcher Art Absicht deswegen etwas von seinem Honarar ab, dann hat er weniger.
 
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Du glaubst, statt lieber einen Künstler direkt zu beauftragen, kommt man über eine Agentur (GmbH etc.) günstiger weg,
weil die 5% nicht direkt anfallen?
Nein, keine Ahnung wie du da drauf kommst.
Ganz m Gegenteil sogar. Ich schrie:
Logisch. Da zahlt man auch den Wasserkopf als Kunde mit. Das Ergebnis ist aber Analog zur KSK: es bleibt weniger beim Künstler selbst.

Also wo ist deine Alternative für den Auftraggeber, wo von Anfang an nichts eingepreist ist?
Denn ohne die Alternative fällt auch dein Argument „entscheidet über Auftrag“ weg.
Es gibt keine Alternative.
Vermutlich ist die KSK sogar eine eher günstige Lösung.
Da mein Brötchengeber eh in der Liste der abgabepflichtigen Branchen ist, zahlen wir eh. Egal ob der Künstler in der KSK ist oder nicht.


Falsche Annahme, denn – wenn du so möchtest – hat der Künstler davon ja eine Sozialversicherung.
Ziehst du dem Künstler nun mit solcher Art Absicht deswegen etwas von seinem Honarar ab, dann hat er weniger.
Ich zieh doch gar nix ab.
Es ging doch nur darum, dass man als Auftraggeber eben die KSK mit einpreisen muss.

Mich überrascht es ehrlich gesagt, dass das nicht jedem sofort einleuchten.


Diese Argumentation ist in mehrfacher Hinsicht wirklichkeitsfremd: zum einen entscheidet der Künstler in so einem Fall sicher nicht, ob es sich lohnt oder nicht. Es lohnt sich nicht!
Es ging darum ob sich der Auftrgs lohnt, nicht die Mitgliedschaft in der KSK!
 
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Da mein Brötchengeber eh in der Liste der abgabepflichtigen Branchen ist, zahlen wir eh. Egal ob der Künstler in der KSK ist oder nicht.
Einerseits …
Ich zieh doch gar nix ab.
Es ging doch nur darum, dass man als Auftraggeber eben die KSK mit einpreisen muss.
… und andererseits muss die KSK-Abgabe gezahlt werden, weil man mit kreativ und/oder künstlerisch erzeugten Mitteln regelmäßig Werbung macht oder Geld verdient. Daher auch unabhängig, ob ein kreativ arbeitender Teilnehmer KSK-Mitglied ist oder nicht.
Weil es eine Sozialversicherung ist.

Und, wie du es formulierst, „als Auftraggeber eben die KSK mit einpreisen“,
bedeutet, dass du dann eh regelmäßig mit von anderen kreativ erstellten Mitteln Geld verdienst.
Daher ist eine 5%-tuale Sozialabgabe als Beteiligung für die Künstler auch gerechtfertigt.
Lässt du dir bis max. ca. €450 plus minus Zwerquetsche jährlich bsw. nur einen Flyer erstellen oder ähnliches, muss man nicht unbedingt zahlen –
auf diese eine Rechnung. Sogar auch dann nicht, wenn die eine Rechnung bsw. €1.750,- betrug – es aber nicht regelmäßig stattfand,
sondern maximal nur „gelegentlich“.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entge...igen-auftraegen-ueber-450-euro_78_571632.html
 
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bei mir bekannten firmen, wird die ksk abgabe sowieso bezahlt, seit jahrzehnten, unabhängig von allem ..

Es gibt keine Alternative.
Vermutlich ist die KSK sogar eine eher günstige Lösung.
Da mein Brötchengeber eh in der Liste der abgabepflichtigen Branchen ist, zahlen wir eh. Egal ob der Künstler in der KSK ist oder nicht.

Jeder der rechnen kann, macht das.
Wenn ich ein Budget von X€ habe, dann bekommt der Künstler logischerweise nur X minus KSK-Abgabe.
 
ist doch prima. daher versteh ich die aufregung hier nicht.
 
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